Von Wirtschaftsjurist Christian Paul Starke, LL.M., Bad
Berleburg
Entsprechend dem
jährlichen Erscheinungsrhythmus ist im März diesen Jahres die neueste – nunmehr
43. – Auflage des von Prof. Dr. Hans Brox begründeten und von Prof. Dr.
Wolf-Dietrich Walker von der Universität Gießen fortgeführten Werkes zum
Allgemeinen Schuldrecht in der rot-weißen „Grundrisse des Rechts“-Reihe von
C.H. Beck erschienen. Mit dieser wurden Literatur und Rechtsprechung auf den Stand
von Januar 2019 aktualisiert.
Das Werk umfasst
insgesamt rund 450 Seiten. Als klassisches Lehrbuch ist es auf den
studentischen Gebrauch ausgelegt und eignet sich gut, um auch Markierungen,
Unterstreichungen und Anmerkungen vorzunehmen, ohne dass diese unangenehm
durchscheinen würden. Allerdings neigt es als Softcover dazu, leicht
zuzuschlagen und bei regem Gebrauch schnell auszufransen.
Zu Beginn des
Werkes findet sich ein ausführliches Verzeichnis der sonstigen Lehrbücher, Kommentare
und Fallbücher zum Schuldrecht sowie einiger – für den normalen studentischen
Gebrauch eher weniger relevanter – spezieller Werke zur Schuldrechtsreform von
2002. Dieses hilft insbesondere Studierenden bei der Suche nach ergänzender
Literatur zur Vertiefung oder praktischen Anwendung des Gelernten. Das
allgemeine Literaturverzeichnis wird zudem für jedes Unterkapitel – hier
bezeichnet als Paragraphen – noch um eine kurze Liste mit konkret themenbezogenen
Aufsätzen ergänzt, die gute Leseempfehlungen zur Vertiefung einzelner
Spezialprobleme darstellen. Das Stichwortverzeichnis am Ende des Werkes umfasst
rund 30 Seiten und erleichtert dem Nutzer die Orientierung teils erheblich. Diese
Orientierungsfunktion wird noch durch im laufenden Text enthaltene Hervorhebungen
wesentlicher Begrifflichkeiten in Fettdruck verstärkt. Die Auswahl der Begriffe
ist dabei meist gut gelungen und erleichtert das Auffinden der relevanten
Abschnitte, zumal die Verwendung des Fettdrucks sparsam erfolgt und damit ihrer
Highlighter-Funktion gerecht wird.
Negativ fällt
allerdings die Nachweistechnik auf: Zwar arbeitet das Werk mit Fußnoten, was
der Übersichtlichkeit sehr zuträglich ist. Hiervon sind aber insgesamt relativ
wenige vorhanden (z.B. keine Nachweise bei S. 45 zu AGB in ihrer jeweiligen
Fassung, S. 46 zur normativen Auslegung von AGB). Zudem wird in den vorhandenen
Fußnoten oftmals nur eine Quelle angegeben. Außerdem wird an zahlreichen
Stellen lediglich auf andere Werke desselben Autors verwiesen (z.B. S. 181,
246, 295: Schuldrecht BT; Erbrecht; Zwangsvollstreckungsrecht). Hier wäre eine
gewisse Vielfalt an Quellen vorzugswürdig. Des Weiteren finden sich Verweise
zum Schrifttum aus früheren Auflagen (z.B. S. 39: „Schrifttum zum frühen AGBG:
siehe Nachweise in 34. Auflage“). Diese Angaben sollten auch in der aktuellen
Auflage aufgeführt werden.
Das Werk ist in
insgesamt 11 Kapitel mit insgesamt 38 Unterkapiteln zusammengefasst. Kapitel 1 führt
den Leser in die Thematik ein und befasst sich mit dem Standort und der
Bedeutung des Schuldrechts. Kapitel 2 schließt unmittelbar daran an und
behandelt den Begriff und die Abgrenzung des Schuldverhältnisses von anderen
Erscheinungsformen wie dem Gefälligkeitsverhältnis. Während sich das 3. Kapitel
mit der Entstehung von Schuldverhältnissen beschäftigt, geht es in Kapitel 4 um
deren Inhalt. Kapitel 5 letztlich schließt mit dem Erlöschen von
Schuldverhältnissen. Dabei sind insbesondere die Erfüllung, die Aufrechnung und
der Rücktritt praktisch besonders bedeutsam. Das 6. Kapitel steht dann ganz im
Zeichen des Verbraucherschutzes: Hier werden die allgemeinen Regelungen zum
Schutze der Verbraucher sowie die für einzelne Vertriebsformen geltenden
Besonderheiten dargestellt. Das 7. Kapitel widmet sich der Verantwortlichkeit
des Schuldners. In Kapitel 8 erfährt der Leser, was bei Störungen im
Schuldverhältnis zu beachten ist. Hier sind die Unmöglichkeit und die Verzögerung
der Leistung sowie die Schlechtleistung hervorzuheben. Die Schadensersatzpflicht
wird in Kapitel 9 behandelt. Kapitel 10 stellt dann die Beteiligung Dritter am
Schuldverhältnis vor. Hier geht es insbesondere um den Vertrag zu Gunsten
Dritter, den Gläubigerwechsel und den Schuldbeitritt. Im 11. und somit letzten
Kapitel wird die Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern erläutert.
Hervorzuheben ist hier die Gesamtschuldnerschaft.
Positiv hervorzuheben
ist insgesamt, dass das vorliegende Werk sehr viele Beispiele, Schemata und
grafische Übersichten enthält, welche dem Leser das Lernen enorm vereinfachen.
Die Beispiele sind regelmäßig mit Urteilsangaben versehen (z.B. S. 11 zur
Pyrotechnik), die grafischen Übersichten fassen z.T. den Inhalt des Textes noch
einmal verkürzt zusammen und veranschaulichen ihn (z.B. S. 222 f. zu den Unterschieden
zwischen § 278 und § 831 BGB) und sind häufig ihrerseits auch mit Beispielen unterlegt.
Zudem werden die Schemata durch einen Kasten klar vom restlichen Text abgetrennt.
Ebenfalls positiv fallen die zahlreichen kleineren Fälle auf, sodass es sich quasi
zusätzlich um ein integriertes Fallbuch handelt. Zur Auflösung der Fälle wird
auf eine oder mehrere Randnummern verwiesen, sodass eine räumliche Distanz
zwischen Sachverhalt und Falllösung besteht. Der Leser kann sich also erst
einmal selbst Gedanken machen, wie der Fall zu lösen sein könnte. Allerdings
ist zu beachten, dass die Lösungen nicht im Gutachtenstil präsentiert werden. Der
Leser sollte sich dessen bewusst sein und hierzu bei Bedarf zusätzlich auf ein „richtiges
Fallbuch zurückgreifen.
Darüber hinaus
beschränkt sich das vorliegende Werk nicht nur auf die zwingend notwendigen Darstellungen.
Vielmehr wird dem Leser auch nützliches Hintergrundwissen geliefert (z.B. S. 3 f.
zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz; S. 28 f. zur verfassungsrechtlich
garantierten Vertragsfreiheit; S. 39 zum AGBG). Dazu zählt auch die Erläuterung
von Synonymen (z.B. S. 107: Vertragsstrafe und Konventionalstrafe). Zusätzlich
finden sich einige Verknüpfungen mit anderen Bereichen innerhalb (z.B. S. 16
zum Pfandrecht und zur Hypothek) und außerhalb des BGB (z.B. S. 16 zur
Zwangsvollstreckung aus der ZPO), welche z.T. erforderlich, aber meist einfach nur
sehr nützlich sind, auch wenn der Leser je nach Studienfortschritt ggf. noch
nicht viel mit dem Zusatzwissen anzufangen weiß. Der direkte Bezug zu anderen
wichtigen Bereichen zeigt dem Leser aber bereits die Wichtigkeit des
Allgemeinen Schuldrechts.
Das Werk richtet
sich als Lernbuch primär an Studienanfänger und dient als Einstieg in die
Thematik des Allgemeinen Schuldrechts. Die Sprache und insbesondere die
Umschreibung der juristischen Fachbegriffe sind auch für diese Zielgruppe
verständlich. Die Texte ermöglichen einen guten Lesefluss. Allerdings fällt
auf, dass vergleichbare Werke anderer Autoren die doch zumeist als „trockenen
Stoff“ empfundene Rechtsmaterie mit mehr Witz auflockern. Dies gilt
insbesondere für die kleinen, integrierten Fälle, welche häufig mit
interessanten Überschriften und einfallsreichen Geschichten versehen sind.
Selbst die Personen werden häufig konkret mit Namen benannt und kommen in den
Fällen immer wieder vor, sodass sich ein gewisser Wiedererkennungswert ergibt.
Im vorliegenden Werk werden die Personen hingegen nur mit „V“, „K“, „A“, „B“
etc. bezeichnet. Hier ist es aber Geschmackssache, ob der Leser den einen oder
den anderen Stil bevorzugt.
Letztlich kann
somit festgehalten werden, dass sich das vorliegende Werk besonders für Studierende
als Einführung in diese Materie des Allgemeinen Schuldrechts eignet. Aber auch ein
Leser, der den Stoff für die Examensvorbereitung oder das Referendariat
wiederholen möchte, kann bedenkenlos zugreifen. Vor allem die vielen Beispiele,
Schemata und grafischen Übersichten erleichtern dem Leser das Lernen nämlich erheblich.
Zwar beinhaltet das Werk auch zahlreiche Fälle. Allerdings sollte sich der
Leser hier besser ein „echtes“ Fallbuch zu Hilfe nehmen.