Freitag, 31. Mai 2019

Rezension: Allgemeines Schuldrecht

Brox / Walker, Allgemeines Schuldrecht, 43. Auflage, C.H.Beck 2019

Von Wirtschaftsjurist Christian Paul Starke, LL.M., Bad Berleburg


Entsprechend dem jährlichen Erscheinungsrhythmus ist im März diesen Jahres die neueste – nunmehr 43. – Auflage des von Prof. Dr. Hans Brox begründeten und von Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker von der Universität Gießen fortgeführten Werkes zum Allgemeinen Schuldrecht in der rot-weißen „Grundrisse des Rechts“-Reihe von C.H. Beck erschienen. Mit dieser wurden Literatur und Rechtsprechung auf den Stand von Januar 2019 aktualisiert.

Das Werk umfasst insgesamt rund 450 Seiten. Als klassisches Lehrbuch ist es auf den studentischen Gebrauch ausgelegt und eignet sich gut, um auch Markierungen, Unterstreichungen und Anmerkungen vorzunehmen, ohne dass diese unangenehm durchscheinen würden. Allerdings neigt es als Softcover dazu, leicht zuzuschlagen und bei regem Gebrauch schnell auszufransen.

Zu Beginn des Werkes findet sich ein ausführliches Verzeichnis der sonstigen Lehrbücher, Kommentare und Fallbücher zum Schuldrecht sowie einiger – für den normalen studentischen Gebrauch eher weniger relevanter – spezieller Werke zur Schuldrechtsreform von 2002. Dieses hilft insbesondere Studierenden bei der Suche nach ergänzender Literatur zur Vertiefung oder praktischen Anwendung des Gelernten. Das allgemeine Literaturverzeichnis wird zudem für jedes Unterkapitel – hier bezeichnet als Paragraphen – noch um eine kurze Liste mit konkret themenbezogenen Aufsätzen ergänzt, die gute Leseempfehlungen zur Vertiefung einzelner Spezialprobleme darstellen. Das Stichwortverzeichnis am Ende des Werkes umfasst rund 30 Seiten und erleichtert dem Nutzer die Orientierung teils erheblich. Diese Orientierungsfunktion wird noch durch im laufenden Text enthaltene Hervorhebungen wesentlicher Begrifflichkeiten in Fettdruck verstärkt. Die Auswahl der Begriffe ist dabei meist gut gelungen und erleichtert das Auffinden der relevanten Abschnitte, zumal die Verwendung des Fettdrucks sparsam erfolgt und damit ihrer Highlighter-Funktion gerecht wird.

Negativ fällt allerdings die Nachweistechnik auf: Zwar arbeitet das Werk mit Fußnoten, was der Übersichtlichkeit sehr zuträglich ist. Hiervon sind aber insgesamt relativ wenige vorhanden (z.B. keine Nachweise bei S. 45 zu AGB in ihrer jeweiligen Fassung, S. 46 zur normativen Auslegung von AGB). Zudem wird in den vorhandenen Fußnoten oftmals nur eine Quelle angegeben. Außerdem wird an zahlreichen Stellen lediglich auf andere Werke desselben Autors verwiesen (z.B. S. 181, 246, 295: Schuldrecht BT; Erbrecht; Zwangsvollstreckungsrecht). Hier wäre eine gewisse Vielfalt an Quellen vorzugswürdig. Des Weiteren finden sich Verweise zum Schrifttum aus früheren Auflagen (z.B. S. 39: „Schrifttum zum frühen AGBG: siehe Nachweise in 34. Auflage“). Diese Angaben sollten auch in der aktuellen Auflage aufgeführt werden.

Das Werk ist in insgesamt 11 Kapitel mit insgesamt 38 Unterkapiteln zusammengefasst. Kapitel 1 führt den Leser in die Thematik ein und befasst sich mit dem Standort und der Bedeutung des Schuldrechts. Kapitel 2 schließt unmittelbar daran an und behandelt den Begriff und die Abgrenzung des Schuldverhältnisses von anderen Erscheinungsformen wie dem Gefälligkeitsverhältnis. Während sich das 3. Kapitel mit der Entstehung von Schuldverhältnissen beschäftigt, geht es in Kapitel 4 um deren Inhalt. Kapitel 5 letztlich schließt mit dem Erlöschen von Schuldverhältnissen. Dabei sind insbesondere die Erfüllung, die Aufrechnung und der Rücktritt praktisch besonders bedeutsam. Das 6. Kapitel steht dann ganz im Zeichen des Verbraucherschutzes: Hier werden die allgemeinen Regelungen zum Schutze der Verbraucher sowie die für einzelne Vertriebsformen geltenden Besonderheiten dargestellt. Das 7. Kapitel widmet sich der Verantwortlichkeit des Schuldners. In Kapitel 8 erfährt der Leser, was bei Störungen im Schuldverhältnis zu beachten ist. Hier sind die Unmöglichkeit und die Verzögerung der Leistung sowie die Schlechtleistung hervorzuheben. Die Schadensersatzpflicht wird in Kapitel 9 behandelt. Kapitel 10 stellt dann die Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis vor. Hier geht es insbesondere um den Vertrag zu Gunsten Dritter, den Gläubigerwechsel und den Schuldbeitritt. Im 11. und somit letzten Kapitel wird die Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern erläutert. Hervorzuheben ist hier die Gesamtschuldnerschaft.

Positiv hervorzuheben ist insgesamt, dass das vorliegende Werk sehr viele Beispiele, Schemata und grafische Übersichten enthält, welche dem Leser das Lernen enorm vereinfachen. Die Beispiele sind regelmäßig mit Urteilsangaben versehen (z.B. S. 11 zur Pyrotechnik), die grafischen Übersichten fassen z.T. den Inhalt des Textes noch einmal verkürzt zusammen und veranschaulichen ihn (z.B. S. 222 f. zu den Unterschieden zwischen § 278 und § 831 BGB) und sind häufig ihrerseits auch mit Beispielen unterlegt. Zudem werden die Schemata durch einen Kasten klar vom restlichen Text abgetrennt. Ebenfalls positiv fallen die zahlreichen kleineren Fälle auf, sodass es sich quasi zusätzlich um ein integriertes Fallbuch handelt. Zur Auflösung der Fälle wird auf eine oder mehrere Randnummern verwiesen, sodass eine räumliche Distanz zwischen Sachverhalt und Falllösung besteht. Der Leser kann sich also erst einmal selbst Gedanken machen, wie der Fall zu lösen sein könnte. Allerdings ist zu beachten, dass die Lösungen nicht im Gutachtenstil präsentiert werden. Der Leser sollte sich dessen bewusst sein und hierzu bei Bedarf zusätzlich auf ein „richtiges Fallbuch zurückgreifen.

Darüber hinaus beschränkt sich das vorliegende Werk nicht nur auf die zwingend notwendigen Darstellungen. Vielmehr wird dem Leser auch nützliches Hintergrundwissen geliefert (z.B. S. 3 f. zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz; S. 28 f. zur verfassungsrechtlich garantierten Vertragsfreiheit; S. 39 zum AGBG). Dazu zählt auch die Erläuterung von Synonymen (z.B. S. 107: Vertragsstrafe und Konventionalstrafe). Zusätzlich finden sich einige Verknüpfungen mit anderen Bereichen innerhalb (z.B. S. 16 zum Pfandrecht und zur Hypothek) und außerhalb des BGB (z.B. S. 16 zur Zwangsvollstreckung aus der ZPO), welche z.T. erforderlich, aber meist einfach nur sehr nützlich sind, auch wenn der Leser je nach Studienfortschritt ggf. noch nicht viel mit dem Zusatzwissen anzufangen weiß. Der direkte Bezug zu anderen wichtigen Bereichen zeigt dem Leser aber bereits die Wichtigkeit des Allgemeinen Schuldrechts.

Das Werk richtet sich als Lernbuch primär an Studienanfänger und dient als Einstieg in die Thematik des Allgemeinen Schuldrechts. Die Sprache und insbesondere die Umschreibung der juristischen Fachbegriffe sind auch für diese Zielgruppe verständlich. Die Texte ermöglichen einen guten Lesefluss. Allerdings fällt auf, dass vergleichbare Werke anderer Autoren die doch zumeist als „trockenen Stoff“ empfundene Rechtsmaterie mit mehr Witz auflockern. Dies gilt insbesondere für die kleinen, integrierten Fälle, welche häufig mit interessanten Überschriften und einfallsreichen Geschichten versehen sind. Selbst die Personen werden häufig konkret mit Namen benannt und kommen in den Fällen immer wieder vor, sodass sich ein gewisser Wiedererkennungswert ergibt. Im vorliegenden Werk werden die Personen hingegen nur mit „V“, „K“, „A“, „B“ etc. bezeichnet. Hier ist es aber Geschmackssache, ob der Leser den einen oder den anderen Stil bevorzugt.

Letztlich kann somit festgehalten werden, dass sich das vorliegende Werk besonders für Studierende als Einführung in diese Materie des Allgemeinen Schuldrechts eignet. Aber auch ein Leser, der den Stoff für die Examensvorbereitung oder das Referendariat wiederholen möchte, kann bedenkenlos zugreifen. Vor allem die vielen Beispiele, Schemata und grafischen Übersichten erleichtern dem Leser das Lernen nämlich erheblich. Zwar beinhaltet das Werk auch zahlreiche Fälle. Allerdings sollte sich der Leser hier besser ein „echtes“ Fallbuch zu Hilfe nehmen.

Donnerstag, 30. Mai 2019

Rezension: FamFG

Bumiller / Harders / Schwamb, FamFG, 12. Auflage, C.H. Beck 2019

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Zweibrücken



Das gesamte FamFG auf weniger als 1600 Seiten zu kommentieren ist eine wirkliche Herausforderung für die drei beteiligten Autoren. Zum einen ist das Platzangebot überschaubar, zum anderen darf das Familienverfahrensrecht die anderen Rechtsgebiete nicht erdrücken. Die hier gefundene Mischung ist aber, wie schon die Rezeption der Vorauflagen seit der FamFG-Reform zeigt, gelungen und vernachlässigt keines der im FamFG angelegten Themengebiete. Das bedeutet aber eben auch, dass es sich nicht um einen Familienverfahrensrechtskommentar mit FG-Appendix handelt, sondern um ein gesamt ausgewogen kommentiertes Werk, sodass man für vertiefende Diskussionen zu einzelnen Punkten dann eben auch Spezialwerke heranziehen muss. Gut zu sehen ist dies bspw. bei dem Umfang der Amtsermittlung nach § 26 FamFG, wo eben für familienrechtliche Einzelfragen nur begrenzt Raum besteht, aber dafür eben auch das Registerrecht oder das Nachlassrecht gewichtig zu Wort kommen.

Im Gegensatz zu anderen Werken der „grauen“ Reihe der Beck’schen Kurzkommentare ist das Schriftbild angenehm groß, mit nur wenigen Abkürzungen im Fließtext und sparsam eingesetzten fett gedruckten Leitwörtern oder Begriffen. Durch den so geschaffenen besseren Lesekomfort stören die in den Text integrierten Fundstellen auch weniger als sonst. Leider werden die Autoren der Normen nur zu Beginn des Buches benannt, nicht aber bei den Normen selbst, was für Zitierungen einen klaren Nachteil bedeutet.

Zahlreiche Stichproben haben mir den positiven Gesamteindruck, den die Besprechungen zu den Vorauflagen beschrieben haben, bestätigen können. So konnte ich im Rahmen des § 57 FamFG die Problematik zur Erstreckung der Unanfechtbarkeit auch auf das VKH-Verfahren oder die Kostenentscheidung finden, sowohl für die Alternative des S. 1 wie auch des S. 2 (Rn. 1, 6). Im Rahmen des § 105 FamFG erhält der Leser eine hervorragende Kurz-Zusammenfassung der EuErbVO (Rn. 2 ff.), ebenso wie in § 108 FamFG in wenigen Absätzen die Problematik von Adoptionen mit internationalem Bezug präzise erfasst wird (Rn. 8 ff.). In § 117 FamFG wird zutreffend auf die Sonderstellung der Verweisung auf § 516 ZPO sogar noch vor § 243 FamFG hingewiesen (Rn. 9). Die (inzwischen gar nicht mehr so neue) Neuregelung des § 1631b BGB zu unterbringungsähnlichen Maßnahmen ist in § 167 FamFG ganz selbstverständlich erfasst (Rn. 3). Im Rahmen des § 214a FamFG wird die Befristung von Gewaltschutzvergleichen angesprochen, wenngleich nicht ausdiskutiert (Rn. 1). Die Nichtanfechtbarkeit von Anordnungen nach § 220 FamFG wird unter dem Punkt „Mitwirkungspflichten der Ehegatten“ benannt (Rn. 8), leider aber nicht nachfolgend auch bei den Auskunftspflichten der Versorgungsträger, was ggf. in der nächsten Auflage deklaratorisch ergänzt werden könnte. Im Rahmen der Eilverfahren in Betreuungssachen, § 331 FamFG, wird zutreffend darauf hingewiesen, dass Rechtshilfeersuchen um Anhörung eines Betroffenen vom ersuchten Gericht nicht abgelehnt werden dürfen (Rn. 14). Bei § 415 FamFG findet der Leser eine Kurzzusammenfassung der Abschiebehaftvoraussetzungen nach dem AufenthG (Rn. 13).

Man sieht an der kleinteiligen Aufzählung: trotz der relativen Kompaktheit der Darstellung findet man alle wichtigen Informationen für den verfahrensrechtlichen Alltag und das in gut verständlicher Form. Somit erweist sich dieser Kurz-Kommentar als verlässlicher und handlicher Begleiter für Prozess und Beratungssituationen.

Mittwoch, 29. Mai 2019

Rezension: Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht

Pietzner / Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht, 14. Auflage, Vahlen 2019

Von Rechtsreferendarin Patricia M. Popp, M.A., Darmstadt


Lang ersehnt und nun endlich da: Die Neuauflage des Lehrbuch Klassikers zum Öffentlichen Recht für Referendare von Rainer Pietzner und Michael Ronellenfitsch. Die Autoren sind in der verwaltungsgerichtlichen Praxis und Theorie als Richter am BVerwG a.D. und ehemaliger Professor für öffentliches Recht sozusagen zu Hause (gewesen). Seit der 12. Auflage liegt die Gesamtverantwortung des Werks nunmehr bei Ronellenfitsch.

Die Vorauflage des Lehrbuchs stammt aus dem Jahr 2014 und ist nunmehr über 5 Jahre alt. Seit dem hat sich einiges getan in der verwaltungsgerichtlichen Welt, weshalb eine Überarbeitung und Anpassung der Darstellungen erforderlich war. Berücksichtigt sind nunmehr die neuesten Entwicklungen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und aktuelle Gesetzesänderungen. Das Werk ist gute 500 Seiten stark und in vier Teile (Einleitung, verwaltungsgerichtliche Entscheidung, verwaltungsbehördliche Entscheidung, vorläufiger Rechtsschutz) aufgeteilt.

Hervorgehoben sei bereits zu Anfang der erste Teil nämlich die Einleitung. Die Autoren widmen diesen Abschnitt den Anforderungen und der Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Teils des Assessorexamens. Von den Rechtsgrundlagen in Form der jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften, über den öffentlich-rechtlichen Prüfungsstoff (Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht, Straßenrecht) bis hin zu den einzelnen Prüfungsleistungen werden die Schwerpunkte dargestellt, die den Kandidaten im öffentlich-rechtlichen Teil des Examens erwarten können. Es finden sich auch praktische Hinweise (beispielsweise ein Aufbauschema) zum Aktenvortrag im öffentlichen Recht. Um die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Teils des Assessorexamens zu verdeutlichen stellen die Autoren einen Überblick über Handlungsmaßstäbe (Verhältnismäßigkeit, Willkürverbot etc.) und verwaltungsrechtliche Verfahren (Planfestellungsverfahren oder Widerspruchsverfahren) dar. Die Einleitung stellt einen perfekten Einstieg in die Lektüre dar. Sie hilft dem Leser enorm dabei, die überwiegend bekannte öffentlich-rechtliche Materie aufzufrischen und dadurch die Grundlage für den erweiterten Wissensaufbau zu legen.

Der zweite Teil zur verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nimmt sodann den größten Teil des Lehrbuchs ein und erstreckt sich auf ca. 300 Seiten. Teil zwei ist wiederum in vier Abschnitte untergegliedert. Zunächst wird die Struktur des Verwaltungsprozesses beleuchtet, sodann folgen Ausführungen zu Zulässigkeit und Begründetheit und abschließend werden die Entscheidungsformen (Urteil, Beschluss, Rechtsmittel) im Einzelnen besprochen. Dem Leser wird es anhand dieses Teils ermöglicht, tief in die verwaltungsgerichtliche Materie einzutauchen. Hilfreich sind hierfür auch die Abbildungen zu Klagearten und der zeitlichen Dimension des gerichtlichen Rechtsschutzes, die sich je auf eine Seite erstrecken und die dargestellte Materie visualisieren. Zusätzlich finden sich Prüfschemata in grau hinterlegten Kästen zur Zulässigkeit der einzelnen Klagen, wie Feststellungsklage oder allgemeinen Leistungsklage. Diese sind jedoch sehr detailliert und beinhalten bis zu 14 Prüfungspunkte, die in der Examensklausur mitunter nicht alle niedergeschrieben werden müssen. Einen hilfreichen Überblick bieten die Schemata natürlich trotzdem. Auch sei auf die Beispiele zu Beschlüssen (Beweisbeschluss oder Beiladungsbeschluss) und Gerichtsbescheiden hingewiesen, die sich am Ende des zweiten Teils finden. Diese sind sehr hilfreich, um sich den Aufbau klar zu machen, einzuprägen und in der Klausur niederzuschreiben. Vertiefende und weiterführende Hinweise (beispielsweise zur örtlichen Zuständigkeit eines grenzüberschreitenden Regionalplans) sowie die entsprechende Rechtsprechung mit den zugehörigen Fundstellen finden sich in den ausladenden Fußnoten. Diese nehmen an manchen Stellen bis zur einem Drittel (!) der Seiten ein.

Teil drei und vier haben einen ähnlichen Umfang und stehen am Ende des Werks. Teil drei beinhaltet maßgebliche Hinweise zum Widerspruchsverfahren, für dessen Aufbereitung der Pietzner / Ronellenfitsch allseits bekannt sein dürfte. Von der Struktur über die Statthaftigkeit bis hin zur Berechtigung des Widerspruchs kann sich der Leser Schritt für Schritt dem Verfahren nähern. Auch zum Widerspruchsverfahren wurden hilfreiche Muster für Widerspruchsbescheide und Begleitverfügungen aufgenommen. Teil vier ist dem vorläufigen Rechtsschutz gewidmet, der gerade im Verwaltungsrecht eine wichtige Rolle spielt. Sowohl zum vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 V und 80 a III VwGO sowie nach § 123 VwGO als auch zum vorläufigen Rechtsschutz im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle nach § 47 VI VwGO, finden sich Prüfungsschemata zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen.

Die Lektüre dieses Standardwerks zum öffentlichen Recht dürfte den meisten Referendaren spätestens in der Verwaltungsstation durch den AG-Leiter ans Herz gelegt worden sein. Als Begleitung für die Stationszeit eignet es sich ohne Frage, da die Materie sehr detailliert und ausladend aufbereitet wurde. Die Autoren empfehlen sogar, das Werk bereits ganz zu Beginn des Referendariats zu studieren. Dies ermöglicht es dem Referendar, unbekannte Problemstellungen im Kontext nachzulesen und sich die entsprechende Herangehensweise schrittweise zu erarbeiten, um in der Examensklausur für alle Fälle gewappnet zu sein. Hingewiesen sei deshalb auch darauf, dass sich der Pietzner / Ronellenfitsch für eine “last minute” Examensvorbereitung, in der es ja meist nur nochmal um das Auffrischen des Stoffs geht, eher weniger empfiehlt. Hierfür ist er einfach zu umfangreich.

Dienstag, 28. Mai 2019

Rezension: Europarecht

Schöbener, Europarecht, Lexikon zentraler Begriffe und Themen, 1. Auflage, C.F. Müller 2019

Von Stud. iur. Antonia Gaupp, Halle


Das Recht der Europäischen Union ist von einer ständigen Dynamik geprägt. Um sich mit dem komplexen Rechtsgebiet (Bereich der europäischen Beziehungen) kritisch auseinandersetzen zu können, bedarf es eines hinreichend fundierten Grundverständnisses. Dazu will das Lexikon zentraler Begriffe und Themen zum Europarecht, herausgegeben von Prof. Dr. Burkhard Schöbener in Zusammenarbeit mit 24 Mitautoren, einen Beitrag leisten. Als Parallelband zum 2014 erschienenen Lexikon zum Völkerrecht ist Ziel des Nachschlagewerkes, in prägnanter aber dennoch zuverlässiger Art und Weise Grundkenntnisse des Europarechts zu vermitteln. Dabei sollen nicht nur Studierende aus den Bereichen der Rechts- und Politikwissenschaften, sondern jeder, der sich privat wie beruflich für das Recht der Europäischen Union interessiert, angesprochen werden.

Als Erstauflage erschienen im C.F. Müller Verlag werden auf knapp 900 Seiten 136 zentrale Begriffe und Themen des Europarechts in alphabetischer Reihenfolge erläutert. Zu Beginn eines jeden Fachbegriffs wird jeweils eine kurze Gliederung vorangestellt, mit deren Hilfe auf einen Blick festgestellt werden kann, welche Unterpunkte im folgenden Abschnitt behandelt werden. Dies ist einem raschen Nachschlagen zuträglich. Zudem wird jeweils eine Literaturübersicht bereitgestellt, die jedoch sehr komprimiert ausfällt, sodass diese einem Anspruch auf umfangreiche Literaturhinweise nicht gerecht wird. Sodann wird der jeweilige Begriff in gebotener Ausführlichkeit vom Allgemeinen zum Besonderen hin dargestellt. Zahlreiche Querverweise (à) ermöglichen dabei eine systematische und inhaltliche Verknüpfung, wodurch dem Leser eine Vernetzung der Thematiken an die Hand gegeben wird.

So wird beispielsweise das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV (S. 812-816) auf fünf Seiten verständlich erklärt. Zunächst erhält der Leser eine allgemeine Einführung, aus der die Notwendigkeit dieses Verfahrens hervorgeht. Aufgrund der Aufgabenverteilung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof der EU, auf den via Querverweis verwiesen wird, bedarf es des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV. Unter Bezugnahme auf wichtige EuGH Rechtsprechung, wie der Foto-Frost Rechtsprechung (Rn. 3102) und einschlägige Normen des Primärrechts (Rn. 3099) werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen, das Verfahren und die Rechtsfolgen dargestellt. Mithilfe der einschlägigen zitierten Normen sowie prägender EuGH Rechtsprechung erhält der Leser Anknüpfungspunkte, um sich selbstständig vertieft mit dem Verfahren auseinandersetzen zu können. Dennoch bietet das Kapitel zum Vorabentscheidungsverfahren einen hinreichenden, gut verständlichen Überblick, um eine Vorstellung der Notwendigkeit und der praktischen Handhabung dieses Verfahrens zu bekommen.

Ebenfalls von enormer Bedeutung im Zusammenhang mit dem Recht der Europäischen Union sind die Grundfreiheiten. So wird beispielsweise im Rahmen der Warenverkehrsfreiheit (S. 821 – 832) das Verbot der Einfuhrbeschränkungen (Art. 34 AEUV) systematisch und prüfungsbezogen erklärt (Rn. 3138 ff.). Zunächst wird der Gewährleistungsgehalt des persönlichen wie auch sachlichen Schutzbereiches mithilfe der Definition der Tatbestandsmerkmale wie auch der tatbestandsimmanenten Schranken konkretisiert. Dadurch, dass diverse Beispiele sowie die einschlägige EuGH Rechtsprechung bereitgestellt werden, wird der Schutzbereich anschaulich erklärt. Hervorzuheben ist, dass insbesondere auf die Keck-Rechtsprechung (Rn. 3147 f.) als Korrektiv der Warenverkehrsfreiheit, den Drei-Stufen-Test (Rn. 3149)  sowie auf Rechtfertigungsebene auf die Cassis de Dijon Rechtsprechung (Rn. 3155) vertieft eingegangen wird. Ausgewählte Leitentscheidungen des EuGH, die die Warenverkehrsfreiheit geprägt und konkretisiert haben, wie die DocMorris I Entscheidung (EuGH, Urt. V. 11.12.2003, C-322/01) werden im Laufe des Kapitels an einschlägiger Stelle zitiert.

Lesern, die auf dem Gebiet der Grundfreiheiten noch kein vertieftes Wissen haben, ist zu empfehlen, vorab das Kapitel „Grundfreiheiten: Allgemeine Lehren“ (S. 395 – 411) als Einführung zu lesen, um die Besonderheiten und Modifikationen der jeweiligen Grundfreiheiten umfassend nachvollziehen zu können. Auch hier gewähren die hilfreichen Querverweise eine systematische Verknüpfung und Vernetzung zu einem großen Ganzen.

Auch das Thema Datenschutz (S. 121 – 128) hat insbesondere im Zuge der DSG-VO erheblich an Bedeutung in der Öffentlichkeit gewonnen. Von der historischen Entwicklung des Datenschutzes im Recht der Europäischen Union über die Verankerung im Primärrecht in Art. 16 AEUV und das Sekundärrecht, welches mit der DSG-VO eine umfangreiche Konkretisierung des Grundrechts auf Schutz personenbezogener Daten erfahren hat, sowie auch dem völkerrechtlichen Bezug zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, bietet das Kapitel eine vielschichtige Aufbereitung dieser Thematik. Zu begrüßen ist, dass die öffentlich präsente und teils kontrovers diskutierte DSG-VO innerhalb des Kapitels (Rn. 493 ff.) Eingang gefunden hat, indem der sachliche und räumliche Anwendungsbereich, die Struktur wie auch der Inhalt der Verordnung erörtert werden. Zuletzt nimmt das Kapitel Datenschutz Bezug auf die Safe Harbour Entscheidung des EuGH von 2015, bei der der EuGH festgestellt hat, dass die vom US-Handelsministerium herausgegebene freiwillige Selbstverpflichtung US-amerikanischer Unternehmen kein mit den unionsrechtlichen Vorgaben vergleichbares Datenschutzniveau bietet (Rn. 502). Auch hier ist positiv hervorzuheben, dass abermals die EU nicht isoliert sondern im weltpolitischen Kontext betrachtet wird.

Fazit: Alles in allem bietet das Lexikon zum Europarecht einen strukturierten Überblick über die wesentlichen Bereiche der Europäischen Union. Darüber hinaus gewährleisten Verknüpfungen zum Völkerrecht das notwendige Verständnis für die Stellung der Europäischen Union in der Welt. Zu begrüßen ist die prägnante Darstellung der wichtigsten Begriffe in verständlicher, nicht ausschweifender Sprache unter Bezugnahme der wichtigsten Rechtsprechung des EuGHs. Insbesondere die Querverweise leisten eine sinnvolle Vernetzung der einzelnen Themengebiete, sodass auch innerhalb des Werkes ein zügiges Nachschlagen ermöglicht wird. Wünschenswert wären weitergehende aktuelle Literaturhinweise, die einzelne Aspekte vertieft aufgreifen. Wer sich nicht auf knapp 900 Seiten in analoger Weise über das Europarecht informieren möchte, hat zudem die Möglichkeit, die Ausgabe als e-book zu erwerben, was bei dem Umfang eine angenehme Alternative darstellt.

Montag, 27. Mai 2019

Rezension: Datenschutzrecht

Simitis / Hornung / Spiecker, Datenschutzrecht – DSGVO mit BDSG, 1. Auflage, Nomos 2019

Von RLG Dr. Reto Mantz, Frankfurt


Relativ spät – jedenfalls im Vergleich zu anderen Werken – ist nun auch der Nachfolger des Simitis, BDSG (zuletzt 8. Aufl. 2014), erschienen. Er tritt nunmehr ein in den von einer Vielzahl von Kommentaren und Handbüchern geprägten Markt, wobei andere Werke bereits in 2. oder sogar 3. Auflage vorliegen. Dadurch hat das Werk jedoch auch einen gewissen Aktualitätsvorteil, zumal sich im Bereich des Datenschutzrechts derzeit extrem viel tut.

Das Werk wird nunmehr herausgegeben von Prof. Spiros Simitis, Prof. Gerrit Hornung und Prof. Spiecker gen. Döhmann und tritt auch nach dem äußeren Erscheinungsbild offenkundig die Nachfolge des bisher mit Fug und Recht als Standardwerk zu bezeichnenden BDSG-Kommentars von Simitis an. Die Anzahl der Bearbeiter hat sich gegenüber dem Vorwerk verdoppelt, insgesamt werden die Artikel der DSGVO und die Regelungen des BDSG von nunmehr 20 Autoren kommentiert. Insoweit besteht zumindest teilweise personelle Kontinuität. Ebenso wie in der Vorauflage haben Alexander Dix, Eugen Ehemann, Thomas Petri, Philipp Scholz, Achim Seifert und Spiros Simitis an dem neuen Kommentar mitgewirkt. Auch die neuen Bearbeiter sind sämtlich aus dem Bereich des Datenschutzrechts bekannt, z.B. so gewichtige Stimmen wie Jan Philipp Albrecht, Johannes Caspar, Marit Hansen, Alexander Rossnagel und Peter Schantz.

Vom Aufbau her handelt es sich zunächst um einen klassischen DSGVO-Kommentar, der alle Artikel der DSGVO enthält, wobei die DSGVO im vorderen Bereich zunächst vollständig abgedruckt ist. Dem Untertitel „DSGVO mit BDSG“ folgend enthält der Kommentar zusätzlich den Volltext des BDSG nF und umfasst auch eine Bearbeitung der entsprechenden Vorschriften des BDSG nF, aber nicht in Form entsprechender Einzelkommentierungen der §§ des BDSG. Vielmehr werden die entsprechenden Paragraphen des BDSG nF jeweils dort bearbeitet, wo sie im Zusammenhang mit den Regelungen der DSGVO stehen. Um den Zugriff hierauf zu erleichtern enthält das Werk auf S. 1411 ff. ein „Fundstellenverzeichnis BDSG neu“, in dem für alle Paragraphen die entsprechenden – teils vielfachen – Fundstellen der Kommentierungen im Rahmen der Artikel der DSGVO verzeichnet sind.

Der Einzelkommentierung vorangestellt ist eine über 300 Randnummern umfassende Einleitung, die auch die Entwicklung hin zur DSGVO, das Gesetzgebungsverfahren und die Positionen von Kommission, Rat und Parlament darstellt. Hier werden auch andere einfachgesetzliche Datenschutzregeln im Verhältnis zur DSGVO dargestellt, z.B. die JI-Richtlinie mit einer sehr hilfreichen schlagwortartigen Darstellung der Unterschiede zur DSGVO (Einleitung Rn. 217 ff.).

Ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber anderen Kommentierungen ist – jedenfalls zum Teil – die konkrete Aufteilung. Zu verweisen ist hier zunächst auf die Kommentierung von Art. 4 DSGVO. Die einzelnen Definitionen haben jeweils nicht nur einen eigenen Abschnitt, sondern ein eigenes Kapitel mit eigener Randnummerierung erhalten (ähnlich auch im Kühling/Buchner, DSGVO). Die Kommentierungen sind dementsprechend umfangreicher als in den meisten anderen Werken.

In ähnlicher Art und Weise sind die Herausgeber mit Art. 6 DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung) verfahren. Statt eine einheitliche Kommentierung des gesamten Art. 6 DSGVO vorzunehmen, haben sich die Herausgeber entschieden, die Bearbeitung auf insgesamt 9 Abschnitte aufzuteilen, eine kurze Einleitung zu Art. 6 DSGVO, dann die vier Absätze von Art. 6 DGVO sowie anschließend vier umfangreiche Anhänge zu den Themen Videoüberwachung (Anhang 1), Datenverarbeitung bei Verbraucherkrediten, Scoring und Bonitätsauskünften (Anhang 2), Datenverarbeitung für Zwecke der Werbung (Anhang 3) und Datenverarbeitung für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung (Anhang 4). Auch hier hat dies den Vorteil, dass Spezialbereiche sehr umfangreich und praxisnah dargestellt werden können, so z.B. der von Scholz bearbeitete Anhang 1 zu Art. 6 DSGVO zur Videoüberwachung, der bereits im Simitis, BDSG aF, u.a. § 6b BDSG aF zur Videoüberwachung kommentiert hatte.

Gesondert hervorzuheben ist interessanterweise die Kommentierung einer Definition, nämlich der Pseudonymisierung gemäß Art. 4 Nr. 5 DSGVO (und nebenbei der Anonymisierung), die ganze 57 Randnummern umfasst, bearbeitet von Hansen. Hansen beschränkt sich dabei nicht nur auf die Definition und Analyse der entsprechenden Regelung, sondern gibt umfangreiche und hilfreiche Hinweise aus der Praxis wie z.B. zu Methoden der Pseudonymisierung (Rn. 38 ff.).

Generell geben die Autoren immer wieder teils detailreiche Einblicke in die Praxis. Den Kommentierungen merkt man dabei regelmäßig an, dass die Autoren sich seit vielen Jahren intensiv mit dem Datenschutzrecht befassen. Mit Jan Philipp Albrecht und Peter Schantz konnten zwei Kommentatoren gewonnen werden konnten, die – aus unterschiedlicher Perspektive – an der Entwicklung der DSGVO beteiligt waren. So hat Jan Philipp Albrecht beispielsweise (u.a.) den einleitenden Abschnitt „Modernisierungsbedarf und Gesetzgebungsverfahren“ erarbeitet und stellt hierbei die unterschiedlichen Entwürfe sowie den Verhandlungsgang dar, was für die spätere Auslegung der Normen von Interesse ist. Schantz wiederum kommentiert u.a. die in der Praxis durchaus bedeutsame Übermittlung von Daten in Drittländer und an internationale Organisationen gemäß Art. 44 ff. DSGVO. Gelungen ist hierbei z.B., wie Schantz ausführlich die Veröffentlichung von Daten im Internet nach der EuGH-Entscheidung „Lindqvist“ sowie deren Folgen nach der DSGVO erarbeitet.

Ebenfalls von großer Relevanz für die Praxis ist die Frage der Datenverarbeitung für Zwecke der Werbung, der Ehmann einen Abschnitt als Anhang zu Art. 6 DSGVO gewidmet hat. Hier sind insbesondere die Ausführungen zur Durchführung der Interessenabwägung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO spannend (Anhang 3 zu Art. 6, Rn. 21 ff.). In Übereinstimmung mit der hM und der DSK sieht Ehmann insbesondere die Regelung des § 15 Abs. 3 TMG als von der DSGVO verdrängt an. Später konkretisiert Ehmann in dem Kapitel die Elemente der Interessenabwägung, um anschließend die Anwendung des Abwägungsvorgangs bei praktischen Beispiele aufzuzeigen, nämlich Bestandskundenwerbung, Empfehlungswerbung, nutzungsbasierte Online-Werbung etc.

Insgesamt tritt der Simitis/Hornung/Spiecker, Datenschutzrecht, erfolgreich in die (großen) Fußstapfen des Simitis, BDSG. Die Kommentierungen sind gelungen und fallen – wie oben dargestellt – insbesondere durch ihre Detailtiefe und die Praxisnähe auf. Obwohl das Werk später erschienen ist als andere, wird es unproblematisch seinen Platz auf dem Schreibtisch der Anwender der DSGVO finden.

Sonntag, 26. Mai 2019

Rezension: Handbuch für den Staatsanwalt

Vordermayer / von Heintschel-Heinegg / Schnabl, Handbuch für den Staatsanwalt, 6. Auflage, Carl Heymanns 2019

Von Ref. iur. Adriano Nastasi, Nauheim


Mit der sechsten Auflage werden die bisherigen Herausgeber Helmut Vordermayer und Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg durch Dr. Robert Schnabl ergänzt. Sie aktualisieren das Werk im Hinblick auf aktuelle Gesetzesänderungen wie das Gesetz zur Reform der Vermögensabschöpfung und der Änderungen im Bereich des Aufenthalts- oder Asylgesetzes. Ergänzt werden außerdem Bereiche, die in der Praxis nachgefragt werden. So finden sich vier neue Kapitel im Werk, die sich mit dem Jourdienst, der häuslichen Gewalt und Nachstellung, politischen Strafsachen sowie Steuerstrafsachen beschäftigen. Der Aufbau des Werks orientiert sich am tatsächlichen Verlauf eines Strafverfahrens und umfasst 10 Teile auf über 1600 Seiten.

Der erste Teil behandelt in zehn Kapiteln zunächst Themen und Probleme, mit denen der Staatsanwalt hauptsächlich schon im Ermittlungsverfahren konfrontiert wird. So liefert das Kapitel „Eingriffsmaßnahmen“ beispielsweise nach rechtlichen Überblicken über die einzelnen Maßnahmen im Anschluss an diese jeweils ein Muster für die praktische Umsetzung in Form eines Musterbeschlusses oder einer –verfügung (so in den Rn. 46 f. für die Durchsuchung und Beschlagnahme bei Geldinstituten). Diese Muster folgen den Texverarbeitungssystemen TV-StA und web-StA und gehen von der Praxis in den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen und Rheinland-Pfalz aus. Für Anwender aus anderen Bundesländern bedeutet dies zwar zumindest, dass sie die Formblätter vor Anwendung hinsichtlich der praktischen Anforderungen des eigenen Landes überprüfen müssen. Im Alltag wird dies jedoch heute kaum noch nötig sein, da das Arbeiten mit digitalen Formularen Standard geworden ist. Weiter sind in diesem Teil besonders Kapitel hervorzuheben, die der Orientierung im Rahmen der täglichen oder auch nicht alltäglichen Arbeit des Staatsanwalts und anderen am Strafverfahren beteiligten Personen dienen. Das Kapitel „Tatortaufnahme, Spurensuche, Verhalten am Tatort“ zum Beispiel behandelt nicht den Alltag der meisten Staatsanwälte, die, mit Ausnahme des Bereitschaftsdiensts oder im Dezernat für Kapitaldelikte, in der Regel den Tatort nicht betreten. Vielmehr handelt es sich hier überwiegend um einen Überblick über die Pflichten und einzuhaltenden Formalia der Polizei, die in der Regel die Tatortarbeit verrichtet. An diesem Kapitel wird deutlich, dass das Werk auch anderen Berufsgruppen dient, da es zum Beispiel dem Polizisten in den Rn. 38 - 64 anschaulich einen Überblick sowie Hilfestellungen gibt, wie dieser Spuren sucht und sichert. Spiegelbildlich zeigt es damit dem Staatsanwalt oder Richter, anhand welcher Kriterien zu beurteilen ist, ob Spuren oder andere Beweismittel vorschriftsmäßig erhoben wurden, um beispielsweise deren Beweiswert oder Verwertbarkeit zu ermitteln.

Teil zwei befasst sich in 14 Kapiteln sowohl mit den materiell- als auch prozessrechtlichen Besonderheiten einzelner Delikts- und Tätertypen. Besonders geeignet ist dies für Berufseinsteiger, die hier einen schnellen Überblick bekommen über Materien, die in Studium und Ausbildung kaum vorkommen, in der Praxis dafür an der Tagesordnung sind. Hierzu zählen unter anderem die Besonderheiten in Jugendstrafsachen oder bei Straftaten nach dem Aufenthalts- oder Asylgesetz. Die Ausführungen in diesen Kapiteln sind natürlich nicht mit denen in einem Lehrbuch gleichzusetzen. Es werden Grundzüge und ausgewählte Einzelprobleme aufgezeigt. Teilweise werden daher die wichtigsten Begriffe praxistauglich definiert (beispielsweise die Begriffe „öffentlicher Straßenverkehr“ und „Führen eines Fahrzeugs“ in den Rn. 3 f. im Kapitel „Verkehrsstrafsachen“).

Der dritte Teil trägt die Überschrift „Einstellungsverfügung“. Hier werden die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Einstellungsmöglichkeiten des Staatsanwalts in der gebotenen Kürze – schließlich gehört dies zum absoluten Grundlagenwissen – dargestellt. Es folgen jeweils Musterverfügungen, die teilweise sehr ausführlich kommentiert sind (beispielsweise das Muster zur Einstellung gem. § 170 II StPO in der Rn. 33 des Kapitels, dessen Kommentierung sich in den Rn. 34 – 49 befindet).

Teil vier behandelt sehr ausführlich die Vorbereitung und Erhebung der Anklage. Hier wird das Ermittlungsverfahren aus Sicht der Staatsanwaltschaft nochmals von Anfang an dargestellt. Unter anderem wird hier, in Ergänzung zu den Ausführungen im Kapitel „Eingriffsmaßnahmen“ im ersten Teil des Werks, erneut auf diese Maßnahmen eingegangen, wobei insbesondere die Kompetenzverteilung und –einschränkung (der Vergleich von Gesetzes- und Richtervorbehalt und Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft in den Rn. 17 – 21) sowie die Folgen rechtswidriger Beweisgewinnung dargestellt werden. Besonders die ausführliche Darstellung der Beweiserhebungsregeln und Beweisverwertungsverbote in den Rn. 22 – 47 kommt in ihrer Vollständigkeit einem Lehrbuch nah, wobei jedoch die Sicht aufgrund der Praxisorientierung auf die Rechtsprechung beschränkt ist. Durch die detaillierten Beispiele eignen sich die Ausführungen hier nicht nur zum Nachschlagen konkreter Probleme, sondern auch dazu, ein Gefühl dafür zu entwickeln, wie die eigene Arbeit als Staatsanwalt hinsichtlich der Beweisführung auszusehen hat, damit diese sowohl in der ersten Instanz als auch revisionsrechtlich besteht. Entsprechendes gilt natürlich auch hier wieder für Polizeibeamte, die an der Beweisgewinnung in der Regel unmittelbar beteiligt sind. Im Anschluss an die Ausführungen zu den Ermittlungen werden die Voraussetzung einer wirksamen Anklageerhebung dargestellt. In den Rn. 83 und 84 finden sich ein formularmäßiges Muster sowie eine beispielhaft ausformulierte Anklageschrift. Dargestellt werden sodann die rechtlichen Anforderungen an die Anklageschrift, die unabhängig vom jeweiligen Bundesland in ganz Deutschland gelten, sowie die möglichen bzw. nötigen (Begleit-)Anträge. Entsprechend der Ausführungen zu den Folgen rechtswidriger Beweiswürdigung erweisen sich auch hier die Darstellungen zu möglichen Mängeln der Anklageschrift und ihrer Folgen (Rn. 153 – 170) als Orientierung für die eigene Arbeitsweise. Ebenfalls finden sich kurze Ausführungen zum Antrag auf Erlass eines Strafbefehls (Rn. 178 ff.) sowie zur Anklageerhebung im beschleunigten (Jugend-)Verfahren (Rn. 182 – 185) inklusiver ausformulierter Muster.

Der fünfte Teil des Werks betrifft die Tätigkeit des Staatsanwalts in der Hauptverhandlung selbst. Behandelt werden hier in vier Kapiteln die Verständigung, der Sitzungsdienst, Ausschließungs- und Ablehnungsmöglichkeiten von Staatsanwälten sowie mögliche Störungen der Hauptverhandlung. Im Kapitel über die Verständigung werden nicht nur deren Voraussetzungen und Rechtsfolgen dargestellt, es wird auch eindringlich darauf hingewiesen, welche persönlichen Konsequenzen denjenigen drohen, die sich bewusst über diese Voraussetzungen hinwegsetzen (so werden in den Rn. 84 ff. bzw. 87 und 88 die strafrechtlichen Risiken sowohl für den Richter als auch für den Staatsanwalt und Rechtsanwalt kurz dargestellt). Das darauffolgende Kapitel über den Sitzungsdienst ist mehr ein grober Überblick als ein wirklicher Leitfaden zur Vorbereitung auf den (ersten) Sitzungsdienst, so dass die Zielgruppe dieses Kapitels unklar bleibt. Es werden beispielsweise Aufbauvarianten für den Schlussvortrag empfohlen und kurz dargestellt (etwa Rn. 51 ff., und 54 ff.), allerdings lassen diese Hilfestellungen vermissen, an denen man sich insbesondere in den ersten Sitzungsdiensten, bei denen es noch an Routine fehlt, orientieren könnte. Insofern ist meines Erachtens die Lektüre eines Werks, das sich auf die Vorbereitung auf den Sitzungsdienst beschränkt, empfehlenswerter, obwohl sich dieses in der Regel an Referendare richtet. Aufgrund dieser Oberflächlichkeit wird auch der (routinierte) Staatsanwalt keinen großen Nutzen von diesem Kapitel haben, da hier kaum Details oder Sonderprobleme zu finden sind. Gerade auf Grund der Relevanz dieser Thematik für Berufseinsteiger aber auch Referendare, wäre hier eine ausführliche Darstellung wünschenswert. Hier entsteht ein wenig der Eindruck, das Kapitel sei nur der Vollständigkeit halber aufgenommen.

Teil sechs des Werks befasst sich mit den Rechtsmitteln in Strafsachen. Nach der Darstellung allgemeiner Grundlagen wird genauer auf die Beschwerde, die Berufung, die Revision und die Wiederaufnahme des Verfahrens eingegangen. Dieser Teil überzeugt durch Darstellung der wesentlichen Voraussetzungen und Abläufe in der für den Volljuristen ausreichenden und gebotenen Kürze. So werden beispielsweise die Besonderheiten der sofortigen Beschwerde in den Rn. 96 – 105 anschaulich und mit angehängter Musterverfügung dargestellt. Auf die Darstellung von Streitständen wird erfreulicherweise verzichtet. Völlig ausreichend wird auf deren Vorliegen hingewiesen und auf die entsprechende Stelle im Kommentar verwiesen (so zum Beispiel der Verweis in Rn. 101 auf den Kommentar zur StPO von Meyer-Goßner/Schmitt).

Der siebte Teil behandelt das Strafverfahren ab Rechtskraft der Verurteilung. Da die Staatsanwaltschaft bei erwachsenen Verurteilten die Strafvollstreckungsbehörde ist, wird im ersten Kapitel in aller Ausführlichkeit die Strafvollstreckung behandelt. In den weiteren Kapiteln wird, deutlich schlanker, die Mitwirkung der Staatsanwaltschaft bei der Überwachung ausgesetzter Strafen und Maßregeln durch das Gericht, die Führungsaufsicht sowie das Gnadenrecht in Grundzügen dargestellt.

Ein Überblick über die Regelungen des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) enthält Teil 8.

Ebenfalls besonders relevant für die tägliche Arbeit des Staatsanwalts ist Teil 9, in dem Voraussetzungen und Erfüllung der den Staatsanwalt treffenden Berichtspflichten dargestellt werden. Auch hier finden sich zahlreiche kommentierte Vorlagen für die einzelnen Berichte.

Indem der zehnte und letzte Teil des Werks der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gewidmet ist, richtet er sich in erster Linie an die Pressesprecher der Staatsanwaltschaften. Neben Begründung und Abgrenzung der Zuständigkeit für die Bearbeitung von Auskunftsansprüchen werden ausführlich die Voraussetzungen von Auskunftsansprüchen sowie deren Beantwortung behandelt. Die Erläuterungen zum Interview des Staatsanwalts sowie Pressekonferenzen sind durch Grundregeln und anschließende Checkliste als Leitfaden zu gebrauchen (Rn. 141 – 153 und 174). Schließlich wird das Erstellen einer Pressemitteilung erläutert. Wie schon an anderen Stellen des Werks ist auch hier ein ausformuliertes Beispiel mit Anmerkungen Teil der Darstellung (Rn. 173).

Das obligatorische Stichwortverzeichnis in Verbindung mit ausführlichen Inhaltsverzeichnissen zu Beginn jeden Teils bzw. Kapitels erleichtert das Auffinden einzelnen Darstellungen innerhalb des umfangreichen Werks ungemein.

Zusammenfassend ist das Werk, seinem Titel als „Handbuch“ folgend, ein anschauliches und umfangreiches Nachschlagewerk für den Staatsanwalt und hinsichtlich einzelner Themen auch für andere Beteiligte des Strafverfahrens. Die Praxisorientierung findet sich spiegelbildlich im Autorenverzeichnis wieder, das fast ausschließlich Praktiker wie Richter, Staatsanwälte, Anwälte oder Polizisten zeigt. Lediglich die praktische Brauchbarkeit der zahlreichen Muster und Formulare ist trotz deren Anschaulichkeit in der heutigen Zeit aufgrund der Verwendung digitaler Formulare zumindest stark eingeschränkt.

Samstag, 25. Mai 2019

Rezension: Jura für Kids

Lindner, Jura für Kids, 3. Auflage, C.H. Beck 2019

Von Dipl.-Jur. Julius Remmers, LL.M. (Edinburgh), Hamburg


Juristische Inhalte sind oftmals nicht einfach zu erklären, insbesondere gegenüber „Nicht-Juristen“. Entweder sind sie so erklärt, dass sie juristisch inkorrekt sind oder eben doch zu kompliziert. Ein sehr positives Beispiel für einfache, verständliche und auch interessante Erklärungen juristischer Inhalte ist das in der dritten Auflage erschienene Buch „Jura für Kids“ von der Jugendrichterin Dr. Nicola Lindner. Im Vergleich zu den vorherigen Auflagen beinhaltet diese neue Auflage zwei weitere Bereiche: Ausführungen zur Haftung von Kindern für Schäden im Deliktsrecht und zum Familienrecht hinsichtlich der Scheidung und der Folgen für Kinder, Vermögen etc. Die neue Auflage spiegelt sich auch in der Aktualität anderer Bereiche wider (z.B. erklärt die Autorin, dass zurzeit 709 Bundestagsabgeordnete im Bundestag sitzen, S. 24).

Das Buch gliedert sich in 9 Kapitel, die allesamt die Grundlagen des Rechts erklären (was das Recht ist, wie regiert das Recht, Einführung in die großen Rechtsgebiete, das Grundgesetz, die verschiedenen Gerichte, die Rechtsberufe, das Recht in der Schule, Gerichtsverfahren in der Praxis und bekannte Fälle).

Am Anfang des Vorworts führt die Autorin aus, dass das Buch „kein Lehrbuch“ sei. Zwar deutet der Buchtitel schon hierauf hin, allerdings sollte dies dem Leser vor dem Erwerb oder Gebrauch bewusst sein. Vielmehr sollen grundlegende Erklärungen zum Aufbau eines Staates, Rechte und Pflichten von Privaten untereinander und gegenüber dem Staat, oder auch die Entstehung und Anwendung von Gesetzen dem Leser nahegelegt werden.

Ganz grundlegend erklärt Lindner in einer sehr verständlichen und angenehmen Weise, dass Regeln in einer Gesellschaft notwendig sind. Dafür wählt sie das Szenario, in dem jemand alleine auf einer Insel lebt und dort tun und lassen kann, was er möchte, solange keine anderen Personen dort leben (S. 17 ff.). An diesem Beispiel wird unter anderem erklärt, wie Gesetze entstehen können und wie Demokratie funktioniert. Dazu führt die Autorin als Beispiel das sog. „Gesetz zur Erhaltung der Sauberkeit der Insel und zum Schutz der Gesundheit ihrer Bewohner“ (GSG) an (S. 22). Belebt wird das Buch auch durch gut ausgewählte Fallbeispiele, die im Jurastudium zum Examensstoff gehören, wie etwa der „Jakob-von-Metzler-Fall“ (S. 34), ein Fall zur Haftungsbeschränkung bei Sorgfaltspflichten von Eltern (S. 74), der „Kopftuch-Fall“ (S. 101 f.), der „Sirius-Fall“ und andere bekannte Fälle (S. 206 ff.).

Die Einleitung und Erklärung zum Grundgesetz gelingen sehr gut und sind auch deshalb unentbehrlich, da das Grundgesetz in Deutschland eine ganz besondere Geschichte und Bedeutung hat (S. 95 ff.).

Die negative Kritik beschränkt sich lediglich darauf, dass die Autorin bei ihren Ausführungen an vielen Stellen keine juristischen Begrifflichkeiten verwendet, die – wenn auch nur in Klammern gesetzt – den Inhalt vervollständigen würden (z.B. „Exekutive“, „Legislative“ und „Judikative“).

Außerdem lädt das Buch an manchen Stellen mit sehr amüsanten Sätzen zum Schmunzeln ein, so wie etwa mit der Aussage: „Der Polizist darf das Auto von Frau Kuhfuß zum Beispiel nicht deswegen anhalten, weil er Frau Kuhfuß so schön findet und sie einmal kennenlernen möchte“ (zum Thema der gesetzlichen Legitimation vom Handeln von Polizisten, S. 33).

Fazit: Dieses Buch ist ein sowohl inhaltlich als auch didaktisch sehr gelungenes Buch zur Einführung in das Recht. Nahezu alle Beispielfälle beruhen auf echten Sachverhalten und Urteilen und sind insbesondere den meisten Juristen bekannt. Damit schafft es die Autorin, eine Brücke von Jura zur Realität zu schlagen. Auch der Preis überzeugt (12,95 Euro) und schreckt keinesfalls ab. Zu empfehlen ist es allen „Nicht-Juristen“, Kindern, Teenagern, Jugendlichen und denjenigen, die allgemeine Einblicke in die juristische Welt nehmen möchten. Für diejenigen, die überlegen, das Jurastudium zu beginnen, kann dieses Buch durchaus als „Appetizer“ gesehen werden. Denn nach dem Lesen dieses Buches wird man wohl nicht sagen können, dass Jura eher „trocken“ ist.

Freitag, 24. Mai 2019

Rezension: Passgesetz und Personalausweisgesetz

Beimowski / Gawron, Passgesetz und Personalausweisgesetz, 1. Auflage, C.H. Beck 2018

Von Rechtsanwältin Elvira Bier, Fachanwältin für Sozial- und Medizinrecht, Rapräger Rechtsanwälte, Saarbrücken


Der Kommentar zum Passgesetz und Personalausweisgesetz von Beimowski/Gawron ist für die Beck’sche Kompakt-Kommentare herausgegeben und zu einem Preis von 59,00 € erhältlich. Rechtsstand ist unter Einbeziehung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung und des novellierten Bundesdatenschutzgesetzes der 25.05.2018. Der Kommentar stellt die auftretenden Zusammenhänge und Rechtsfragen des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes praxisorientiert dar.

Nach einer ausführlichen Einführung zum Pass- und Personalausweisgesetz, in dem auch Ausführungen zur jüngsten Entwicklung des Reisepasses und des Personalausweises erfolgen, wird das Passgesetz kommentiert. Daran schließt sich die Kommentierung zum Personalausweisgesetz an. Berücksichtigt und eingearbeitet wurden unter anderem folgende Gesetzesänderungen, nämlich das elDAS-Durchführungsgesetz, das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises, das Gesetz zur bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, das Gesetz zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatzpersonalausweises und zur Änderung des Passgesetzes sowie die aktuellen Änderungen durch die Datenschutzgrundverordnung.

Sehr ausführlich wird die Vorschrift des § 7 Passgesetz (Passversagung) kommentiert (S. 70 bis 92). Hilfreich sind zudem die ins Werk eingearbeiteten praktischen Fälle, die zur Verständigung der einzelnen Vorschriften dienen, wie beispielsweise zu den Vorschriften §§ 5, 10 oder 24 Passgesetz sowie §§ 20 und 29 Passausweisgesetz.

Sowohl die Vorschriften des Passgesetzes als auch des Passausweisgesetzes enthalten eine Vielzahl verfassungsrechtlicher Probleme. Mit dieser Problematik setzt sich der Kommentar zum Teil deutlich auseinander. Beispielsweise wird ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot zu § 24 Passgesetz diskutiert. Der Autor bewertet diese Vorschrift zu Recht als Blankettvorschrift.

Die personenbezogenen Daten gemäß §§ 24 bis 20 Passausweisgesetz wurden durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises vom 07.07.2017 um die Vorschriften der §§ 18a, 19a, 21a und 21b erweitert. Diese Vorschriften lassen das Vor-Ort-Auslesen und die Speicherung von personenbezogenen Daten durch Identifizierungsdiensteanbieter bzw. Vor-Ort-Dienste-Anbieter zu. Gerade im Hinblick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wäre eine kritische Auseinandersetzung hinsichtlich der Preisgabe und der Verwendung der personenbezogenen Daten wünschenswert gewesen.

Der Kommentar ist klar strukturiert. Die Erläuterungen sind bewusst knapp gehalten, was einen schnellen Zugriff im Rahmen des praktischen Arbeitens ermöglicht. Nach jeder Vorschrift erfolgen allgemeine Ausführungen im Sinne eines Überblicks. Schlagworte werden in Fettdruck hervorgehoben. Die Rechtsprechung und die Literatur sind in das Werk selbst eingearbeitet, auf Fußnoten wird in dem Werk somit verzichtet.

Der Kompakt-Kommentar bietet konzentriert Informationen für Praktiker. Das Werk richtet sich in erster Linie an Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Verwaltungsrecht aber auch an Verwaltungsrichter und Beamte des Bundes, der Länder und Kommunen. Ein hilfreiches und praxisorientiertes Arbeitsmittel dürfte es aber auch für Mitarbeiter der Pass- und Personalausweisämtern darstellen. Mit einem Preis von 59,00 € ist das Preis-Leistungs-Verhältnis als günstig zu bewerten.

Donnerstag, 23. Mai 2019

Rezension: Handbuch Venture Capital

Weitnauer, Handbuch Venture Capital – von der Innovation zum Börsengang, 6. Auflage, C.H. Beck 2019

Von RA Dr. Tilman Schultheiß, Dresden



In der 6. Auflage ist das nun bald 20 Jahre etablierte Handbuch Venture Capital (VC) 2019 erschienen. Das vorliegende Handbuch hat das Themenfeld des VC bereits zu einer Zeit erschlossen und wissenschaftlich eingefasst, als weder der Begriff des Startups noch der des FinTechs oder einer Industrie 4.0 einer breiteren Öffentlichkeit so präsent und vertraut waren wie heute. Das Buch hat sich diese ursprüngliche Innovationskraft bis heute bewahrt. So berücksichtigt die 6. Auflage die hochaktuellen Themen FinTech und ICO sowie jüngere Entwicklungen im Kaptalmarktrecht – Stichworte sind hier die Marktmissbrauchsverordnung und die EU Prospektverordnung. Das Buch richtet sich ausweislich seines Vorwortes an Gründer, Investoren und Berater. Ich kann vorwegnehmen, dass das Buch diesem Anspruch gerecht wird, auch wenn es scheinbar miteinander unvereinbar ist, in einem Handbuch zugleich Nichtjuristen als auch Fachjuristen anzusprechen. Dass dies gelingt, liegt sicherlich nicht zuletzt maßgeblich daran, dass mit Wolfgang Weitnauer ein erfahrener Praktiker und ausgesprochen schaffenskräftiger Publizist die Verantwortung für dieses Werk seit der ersten Auflage innehat. Auch sprachlich und stilistisch überzeugt das Buch nicht nur den Leser mit Jura-Staatsexamen. Hinzu kommt ein Weiteres: Betriebswirtschaftliche Aspekte und Wissenstransfer – zwei für die angesprochene Branche bedeutende Komplexe – werden ebenso angesprochen wie die zu erwartenden zivil-, aufsichts- und steuerrechtlichen Fragen.

Bereits eingangs ist ein besonderer Vorzug dieses Handbuchs hervorzuheben: Das Buch hält mit seinen Anhängen eine Reihe von Vertrags- und Bedingungsmustern vor, die sonst regelmäßig nur in speziellen Formularhandbüchern oder größeren Kommentierungen zu finden sind – oder von spezialisierten Dienstleistern zu entsprechenden Preisen bezogen werden müssen. Nicht nur durch diese zusätzliche Funktion rechtfertigt sich auch der Preis von € 149,00.

Das Buch ist in neun Teile und ein Fazit untergliedert, woran sich ein gut 200 Seiten starker Anhang mit den erwähnte Mustern anschließt. Der Aufbau der verschiedenen Teile orientiert sich – stringent und nachvollziehbar – im Wesentlichen am chronologischen Ablauf einer VC-Beteiligung an einer Unternehmung. Das Buch stellt in allen Teilen schwerpunktmäßig die rechtlichen Rahmenbedingungen dar, erhält dabei aber immer den Bezug zu kaufmännischen und praktischen Fragen aufrecht, was dieses Handbuch auch für Nicht-Juristen nutzbar macht.

Näher angesehen habe ich mir zunächst das Kapitel über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Strukturierung von VC-Fonds. Dieser Abschnitt beginnt beinahe zwangsläufig mit einer Darstellung der Regulierung durch das Investmentvermögen und deren Manager adressierende KAGB, geht sodann auf die Regulierung durch die EuVECA-Verordnung ein, um schließlich die einzelnen Bausteine eines VC-Fonds darzustellen. Da Wolfgang Weitnauer im KAGB fachlich ebenso zu Hause ist wie im gesamten Bereich des VC, gelingt die gestraffte Darstellung der vielfach als zu komplex und unübersichtlich kritisierten Regelungen des KAGB aus meiner Sicht sehr gut. Die Darstellung wird durch entsprechende Übersichten (Seiten 58/59/62) erleichtert. Es schließt sich die Darstellung der Regulierung durch die EuVECA-Verordnung an. Diese Verordnung soll VC-Fonds den Vertrieb und die Kapitalbeschaffung (gegenüber den strengen Vorgaben des KAGB) vereinfachen. Dies funktioniert u. a. durch den EU-Vertriebspass. Schließlich findet sich eine Darstellung der Vorgaben des UBGG. In der zweiseitigen Zusammenfassung wird dann prägnant dargestellt, unter welchen Prämissen VC- bzw. Private-Equity-Fonds unter das KAGB und dessen konkrete Vorgaben fallen bzw. unter die EuVECA-Verordnung. Aus meiner Sicht ist bereits die Darstellung dieser recht sperrigen aufsichtsrechtlichen Themen sehr gut gelungen; das gilt auch für das Werk im Übrigen. Die sich daran anschließende Darstellung der Bausteine eines VC-Fonds gibt praktische Hinweise mit aufsichtsrechtlichen und steuerrechtlichen Erwägungen dazu, wie der Fonds z.B. mit Blick auf die Rechtsform, ausgestaltet werden kann. Gerade hier zeigt sich die große praktische Erfahrung des Autorenteams, da sich die Problemdarstellung an praktischen Bedürfnissen und Fragestellungen orientiert. Eine theoretische Darstellung könnte dieser Materie nicht gerecht werden und müsste auch beim Leser schnell Ermüdung provozieren. Freilich gehören zu den typischen praktischen Problem auch steuerrechtliche Fragestellungen z.B. im Zusammenhang mit der Vermeidung der Gewerblichkeit, die hier umfassend und tiefgründig beleuchtet werden.

Außerdem habe ich mir das Kapitel zur Gründung näher angesehen, das mit über 200 Seiten aus nachvollziehbaren Gründen einen vergleichsweise großen Umfang einnimmt  Gründung und Strukturierung des VC-Prozesses sind der Grundstein für eine reüssierende Unternehmung. Hier findet sich auch der in der 6. Auflage neu hinzugekommene Abschnitt zu sogenannten Initial Coin Offerings (ICO). Hierbei handelt es sich um eine wissenschaftlich (und rechtspolitisch) noch nicht ansatzweise ausgeleuchtete Thematik, deren Analyse am Anfang steht. Dabei geht das vorliegende Buch zu Recht auf die typischen Fragestellungen ein, insbesondere ob sogenannte Token als Wertpapier im Sinne von § 2 Abs. 1 WpHG bzw. § 2 Nr. 1 WpPG, als Finanzinstrument im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG, als Anteil an einem Investmentvermögen im Sinne von § 1 Abs. 1 KAGB qualifiziert werden kann oder unter sonstige Vorgaben (z.B. Vermögensanlagengesetz oder KWG) fällt. Diese Fragen haben gerade in den vergangen zwei Jahren für eine Schwemme an entsprechenden Publikationen geführt, die dem nachgehen. Einen weiteren Ausweis dafür, dass das vorliegende Buch dabei nicht bei rein juristischen Fragestellungen verharrt, bildet die Darstellung des Technologietransfers der im Rahmen der Existenzgründung abgesichert werden muss und von verschiedenen Quellen bezogen werden kann. Hier gibt Rasmussen-Bonne einen tiefgehenden Überblick.

Insgesamt ist das Buch – wie auch seine Vorauflagen – für die Praxis des VC unverzichtbar. Dabei zeigt auch die 6. Auflage einmal mehr, dass sich die Autoren am Puls der Zeit bewegen. Freilich ist letzteres beinahe zwangsläufig mit der betrachteten Themenstellung verbunden, da gerade in der VC-relevanten Startup-Szene Innovation schon immer Movens und Überlebensstrategie war und ist. Das Buch ist für die im Vorwort ausgemachten Adressaten (Gründen, Investoren, Berater) unbedingt zu empfehlen.

Mittwoch, 22. Mai 2019

Rezension: Vertragsklauseln im Wirtschaftsrecht

Schmitt / Herrmann, Vertragsklauseln im Wirtschaftsrecht, 1. Auflage, C.H.Beck 2019

Von Dr. Carina Wollenweber-Starke, Wirtschaftsjuristin, LL.M., Bad Berleburg


Das vorliegende Werk „Vertragsklauseln im Wirtschaftsrecht“ der Autoren Christoph Schmitt und Sebastian Herrmann trägt den Untertitel „Musterformulierungen mit Erläuterungen“ und umfasst 203 Seiten inklusive Sachverzeichnis. Es ist in 3 Teile und insgesamt 38 Kapitel (§) gegliedert, wobei Teil 1 mit 3 Kapiteln eine sehr kurze Einleitung darstellt. Kapitel 1 „Grundsätze der Vertragsgestaltung“ umfasst nur 1 Seite und ist daher sehr allgemein gehalten. Das 2. Kapitel beschäftigt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und demnach u.a. mit dem Begriff des Aushandelns. Im 3. Kapitel widmen sich die Autoren insbesondere dem Transparenzgebot und der Inhaltskontrolle.

Teil 2 befasst sich mit allgemeinen Musterklauseln und bildet mit insgesamt 30 Kapiteln den Schwerpunkt des Werkes. Dabei orientiert sich dieser Teil am Aufbau eines Vertrages. Die für Verträge wichtigen Bereiche und allgemeinen Klauseln werden thematisiert wie z.B. Preisanpassung, Gewährleistung, Haftungsausschluss, Eigentumsvorbehalt, Verjährung, Rechtswahl, Gerichtsstand, Schriftform, Salvatorische Klausel.

Kapitel 9 trägt die Überschrift „Gewährleistung“. Darin enthalten sind auch eine Musterklausel zur Verjährung sowie Erläuterungen zu dieser im Zusammenhang mit der Gewährleistung. Kapitel 25 beinhaltet die Verjährung ohne Bezug zur Gewährleistung. Es stellt sich die Frage, ob die Aufteilung der Verjährung in 2 Kapitel für den Leser sinnvoll ist oder ob die Verjährung besser in einem Kapitel behandelt werden sollte.

Kapitel 16 befasst sich mit der Bürgschaftserklärung und unterscheidet sich damit vom Rest der Musterklauseln, welche hauptsächlich Anwendung in AGB finden.

In Kapitel 23 geht es um Geheimhaltungsklauseln. Leider findet das neue Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) gar keine Erwähnung, obwohl insbesondere die zugrundeliegende Richtlinie bereits bei Drucklegung bekannt war. Zumindest der Stand des Gesetzesvorhabens und die Tatsache, dass § 17 UWG in Zukunft nicht mehr benötigt wird (S. 134), hätte genannt werden können.

Kapitel 24 befindet sich zwar in Teil 2, befasst sich allerdings mit dem exklusiven Alleinvertriebsrecht eines Vertragshändlers und gehört damit eigentlich in Teil 3.

Das 28. Kapitel widmet sich der Rechtswahl und dem UN-Kaufrecht. Zwar wird das UN-Kaufrecht ausgeschlossen, aber es wird keine ausreichende Begründung geliefert. Die Autoren erwähnen lediglich, dass es eine Einzelfallfrage und davon abhängig sei, ob der Verwender Käufer oder Verkäufer ist (S. 153). Hier wäre es hilfreich für den Leser gewesen, wenn zumindest ein paar Vor- und Nachteile des UN-Kaufrechts erwähnt worden wären.

Der 3. Teil widmet sich besonderen Klauseln im Arbeits- und Vertriebsrecht und fällt mit seinen 5 Kapiteln ebenfalls recht kurz aus. Thematisiert werden u.a. der Freistellungs- und der Versetzungsvorbehalt im Arbeitsvertrag sowie Rücknahmepflichten und -rechte bzgl. der gekauften Waren im Vertragshändlervertrag.

Bei den Teilen 2 und 3 lässt sich der gleiche Aufbau eines Kapitels erkennen: Zuerst werden die entsprechenden Musterklauseln genannt, welche im Anschluss von den Autoren erläutern werden. Eine Ausnahme stellt Kapitel 25 „Verjährung“ dar, bei welchem die Klauseln in Kapitel 9 „Gewährleistung“ enthalten sind.

Die empfohlenen Musterklauseln werden durch Fettdruck hervorgehoben. Besonders gelungen ist, dass die positiven Beispiele durch ein Piktogramm mit einem Daumen nach oben und durch Fettdruck gekennzeichnet sind, während sich Negativbeispiele durch ein Piktogramm mit einem Daumen nach unten auszeichnen. Einige Negativbeispiele enthalten eine Quellenangabe (z.B. S. 75 zur Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen). Der umliegende Text erläutert, was an der konkreten Klausel nicht empfehlenswert ist (z.B. S. 27 zur Leistungsänderung). Dies ist sehr aufschlussreich für den Leser. Alle Klauseln und Beispiele werden durch einen Rahmen vom restlichen Text abgegrenzt. Zusätzlich existieren Praxistipps, die von den Autoren durch einen grauen Kasten kenntlich gemacht werden.

Im Fokus steht zwar eindeutig das Kaufrecht. Die Klauseln können häufig aber auch unabhängig von speziellen Vertragstypen gewendet werden.

Gelungen ist außerdem, dass nicht nur auf das Geschäft zwischen Unternehmen (B2B) eingegangen wird, sondern regelmäßig auch eine Bezugnahme zum Geschäft mit Verbrauchern (B2C) stattfindet (z.B. S. 24 zur Privatautonomie; S. 27 zur Leistungsänderung).

Zu beachten ist, aus wessen Sicht die Musterklausel formuliert wurde (z.B. aus Käufersicht bei einer Vertragsstrafe in Kapitel 13; aus Verkäufersicht bei einem Haftungsausschluss und einer -begrenzung in Kapitel 11) und für wen ein Praxistipp gedacht ist (z.B. S. 123 beim Ausschluss der Wareneingangskontrolle). Auch muss der Text genau gelesen werden, um bspw. zu erkennen, ob eine Klausel für den B2B- oder den B2C-Verkehr geeignet ist (z.B. S. 105 zum Abtretungsverbot). Des Weiteren ist zu erwähnen, dass z.T. andere Begriffe in den Musterklauseln verwendet werden. Obwohl die Autoren am häufigsten „wir“ und „Kunde“ benutzen, wird in Kapitel 27 von „Auftraggeber“ und „Auftragnehmer“ und in Kapitel 29 von „Käufer“ und „Verkäufer“ gesprochen. Kapitel 34 ist dahingehend uneinheitlich, als sowohl „Arbeitgeber“ als auch „Arbeitgeberin“ verwendet wird. Hier hätten sich die Autoren an eine einheitliche Begrifflichkeit halten sollen, sofern dies sinnvoll möglich ist.

Mitunter fällt auf, dass die Autoren Themen z.T. nur sehr knapp anreißen und relativ wenig Zusätzliches erläutern (z.B. S. 40 zu den Ausnahmen beim Verzug, bei denen es keiner Mahnung bedarf; S. 48 zu Incoterms; S. 153 zum Ausschluss des UN-Kaufrechts), sodass sich der Leser ggf. anderweitig umschauen muss. Insgesamt hält sich das Werk sehr nah am Gesetz und ist demnach als abstrakt zu bezeichnen. Häufig sind keine Beispiele vorhanden, die den Leser beim Verständnis unterstützen könnten (Eine gute Möglichkeit wäre z.B. bei S. 51 zum Sachmangelbegriff gewesen.).

Für den Leser ist es auch stets interessant und wichtig zu wissen, was geschieht, wenn eine empfohlene Klausel nicht in den Vertrag aufgenommen wird, sprich wie die Gesetzeslage aussieht. Dies wird mitunter nur versteckt und nicht ganz klar wiedergegeben (z.B. S. 64 zur Höheren Gewalt).

Gelegentlich geben die Autoren einen Hinweis, ob zu dieser Thematik bereits höchstrichterliche Rechtsprechung existiert (z.B. S. 37 zu unverbindlichen Lieferterminen; S. 42 zu Schadenspauschalierungen), sodass der Leser in diesem Punkt auf dem aktuellen Stand ist.

Als Zielgruppe sind Rechtsanwälte, Notare, mit Vertrags- oder AGB-Gestaltungen befasste Syndikusanwälte und alle sonstigen mit der Vertragsgestaltung und -prüfung Befassten zu nennen. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass das vorliegende Werk auf das deutsche Recht ausgelegt ist und nur ausnahmsweise auf nicht-deutsches Recht Bezug genommen wird (z.B. S. 87 zum Eigentumsvorbehalt im internationalen Geschäftsverkehr).

Die Musterklauseln sind – soweit ersichtlich – nicht zum Abruf oder Download im Internet verfügbar. Dies wäre insbesondere aufgrund einiger recht langer Klauseln (z.B. S. 66: Haftungsausschluss und -begrenzung) wünschenswert gewesen. Daher muss der Leser diese entweder abtippen (lassen) oder einscannen und mit einer Texterkennungssoftware arbeiten.

Der Leser findet sich mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses gut zurecht. Zudem gibt es jeweils eine kleine Inhaltsübersicht vor den Erläuterungen. Die Kopfzeile enthält Angaben sowohl zu dem jeweiligen Teil als auch zu dem Kapitel.

Bei Verwendung des Sachverzeichnisses fällt jedoch auf, dass dieses z.T. unvollständig ist. So wird z.B. weder Sach- noch Rechtsmangel gelistet, obwohl „Sachmangelbegriff“ eine Überschrift auf S. 51 ist und demnach ein zentraler Begriff sein sollte. Das Werk beinhaltet darüber hinaus ein Abkürzungs- und ein Literaturverzeichnis. Mit Hilfe der Randnummern kann präzise verwiesen werden. Das Werk selbst macht davon auch Gebrauch.

Das Werk verwendet zwar Fußnoten. Allerdings hätten die Autoren insgesamt mehr Fußnoten setzen können, damit der Leser erkennen kann, aus welcher ggf. bedeutenden Quelle (z.B. Urteil) die Information stammt (z.B. S. 2 ff., S. 9 ff.). Häufig wird lediglich eine Quelle angegeben, obwohl die Aussage allgemein bekannt sein dürfte (z.B. S. 11 zur Beweislast einer überraschenden Klausel). Ab und an wird aber auch gar keine genaue Quelle benannt, auch wenn dies angebracht wäre (z.B. S. 94: BGH-Urteil über die vorläufige Rücknahme von Vorbehaltsware ohne vorherigen Rücktritt im B2C-Geschäft). Dies sollte in der Folgeauflage nachgeholt werden.

Die Seiten sind aufgrund der Dicke hervorragend zum Markieren geeignet. Besonders wichtige Wörter werden durch Fettdruck hervorgehoben. Eine Hervorhebung findet gelegentlich auch durch Kursivdruck statt (z.B. S. 74).

Fazit: Das vorliegende Werk zeichnet sich mit seinen knapp 200 Seiten als sehr kompaktes Nachschlagewerk mit einem breiten Spektrum aus. Besonders gelungen sind die Musterklauseln und die Beispiele, bei denen der Leser anhand der Piktogramme sofort erkennen kann, ob diese positiv oder negativ zu bewerten sind. Außerdem finden sich Erläuterungen sowohl zum B2B- als auch zum B2C-Geschäft. Aufgrund der relativ wenigen Seiten ist es nicht verwunderlich, dass das Werk z.T. nicht so ausführlich ist, wie es sein könnte und mancherorts auch sein müsste. Der Leser wird sich demnach an einigen Stellen darauf gefasst machen können, weitere Literatur zu Rate zu ziehen. Es bleibt zu hoffen, dass das Werk die weitere Literatur auch bereits in der Fußzeile benennt und nicht schweigt. Für die Folgeauflage ist insbesondere zu empfehlen, die Quellenarbeit entsprechend auszubauen und auch auf die anderen genannten Kritikpunkte einzugehen.