Von Johannes Schmees, Hamburg, und PD Dr. Matthias
C. Kettemann, LL.M. (Harvard), Hamburg/Heidelberg
Mit der zweiten
Auflage von „Sicherheitsrecht des Bundes“ legen die Herausgeber Prof.
Wolf-Rüdiger Schenke, Prof. Kurt Graulich und Prof. Ruthig eine aktualisierte
Fassung ihrer umfassenden Kommentierung vor. Hintergrund sind – ausweislich des
Vorwortes – Gesetzesänderungen sowie Fortentwicklung in der jeweiligen
Judikatur. Dabei liegt ein ganz besonderer, höchst relevanter Schwerpunkt auf
dem neuen Datenschutzrecht, also der DSGVO, DSRL sowie BDSG und seinen
Auswirkungen auch auf das Sicherheitsrecht.
Weiter
verdeutlicht wird dies durch die Einführung. Sehr lesenswert und übersichtlich
werden unter A. dort die aktuellen Entwicklungen dargestellt. Beispielsweise
wird der Einfluss des Datenschutzrechts sowie der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts auf das BKAG und die daraus resultierende
Notwendigkeit einer neuen IT-Infrastruktur der Behörden einleitend erwähnt.
Genauso wird die
politische Relevanz des Sicherheitsrechtes des Bundes deutlich, wenn der
Einfluss jeweils des NSU-Untersuchungsausschusses auf die Änderungen des
BVerfSchG und des NSA-Untersuchungsausschusses auf die Änderungen des BNDG
herausgestellt wird.
Weiter werden
unter B. die verfassungsrechtlichen Bezüge des Sicherheitsrechts dargestellt.
Besonders für – ausdrücklich auch von der Kommentierung angesprochene –
Medienvertreter können die hier überblicksartigen Ausarbeitungen zu den
Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen sowie der grundrechtlichen
Überformung und aktuellen Herausforderungen des Sicherheitsrecht für eine
fachlich unterfütterte Berichterstattung eine erläuternde und vermittelnde
Darstellung bieten.
Ein Augenmerk
ist zudem auf das Unterkapitel zur Europäisierung des Sicherheitsrechts zu
legen. Dort wird neben den Konsequenzen der europäischen Gesetzgebung für das
Sicherheitsrecht auch auf die „Europäisierung der Grundrechtsprüfung“ (Rn. 41)
eingestiegen – interessant und erläuternd gerade im Kontext der aktuellen
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts „Recht auf Vergessen I“, Beschl.
v. 06.11.2019 -1 BvR 16/13 und „Recht auf Vergessen II“, Beschl. v. 06.11.2019
– 1 BvR 276/17. Mit diesem insgesamt äußerst nützlichen und instruktiven
Kapitel fassen die Herausgeber gemeinsam aktuelle wie grundsätzliche Aspekte
des Sicherheitsrechts einleuchtend zusammen und gewährleisten so eine solide
Basis für die folgenden Kommentierungen – für Juristen wie für fachlich
interessierte Laien.
Anschließend
erfolgen die jeweiligen Kommentierungen der relevanten Gesetze, also
insbesondere u.a. des BPolG, des VwVG, des UZwG, des BKAG und des BSIG. Gerade
die Kommentierung des BPolG erfolgt äußerst ausführlich und vermittelt
detailliertes Fachwissen, ohne unnötig auszuschweifen. Den von Prof. Ruthig
kommentierten neuen Regelungen des §27a BPolG zu mobilen Bild- und
Tonaufzeichnungsgeräten sowie des §27b BPolG zur anlassbezogenen automatischen
Kennzeichenerfassung sind konstruktive Hinweise zu den verfassungs- und
datenschutzrechtlichen Bezügen beigefügt, die sich in der Zukunft für Praktiker
wie Wissenschaftler als nützlich erweisen werden. Die von Prof. Graulich
verfassten Anmerkungen zu der Regelung der Gesprächsaufzeichnungen in §27c BPolG
sind als durch eine äußerst detailreiche, den Wortlaut sorgsam auslegende
Kommentierung gekennzeichnet.
Weiterhin ist
die Kommentierung zum VwVG des Bundes durch Prof. Baumeister zu erwähnen. Dabei
wird sehr übersichtlich und strukturiert vorgegangen. Gerade die Vorbemerkungen
zur Verwaltungsvollstreckung sind dabei dermaßen einleuchtend formuliert, dass
sie allen Studierenden sowie Rechtsreferendaren zur Auffrischung des Wissens
empfohlen werden kann.
Auch
„Spezialmaterien“ wie das Rechtsextremismus-Datei-Gesetz (RED-G) oder das
LuftSiG werden in gebotener breite kommentiert neben derartig allgemeinen
Ausführungen. Positiv hervorzuheben ist, dass sich hierdurch (wie durch das
gesamte Werk) der rote Faden von regelmäßig eingearbeiteten verfassungsrechtlichen
Bezügen zieht.
Hinzuweisen ist
überdies beispielsweise auf die Kommentierungen von Prof. Graulich zu den im
Zuge der Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses eingefügten Regelungen von § 9a
BVerfSchG zu verdeckten Mitarbeitern und von § 9b BVerfSchG zu
Vertrauensleuten. Ohne sich in politische Hintergründe und gar meinungsstarke
Kommentare zu verstricken, werden dabei sachliche Hintergründe aufgearbeitet
und diese neuen Normen grundlegend kommentiert. Wer über die §§ 9a und 9b BVerfSchG
einen fundierten Über- und Einblick erlangen möchte, kommt mithin nicht an
diesem Teil des Werkes vorbei.
Aus
verfassungsrechtlicher Perspektive interessiert das Werk durch die stets
gesetzten Bezüge zum Europarecht wie Verfassungsrecht. Aus
datenschutzrechtlicher Perspektive interessiert der Kommentar durch die
zahlreichen Einflüsse und Bezüge zwischen Datenschutz- und Sicherheitsrecht.
Und aus Perspektive der Praxis in Behörden, Gerichten und Kanzleien ist das
Buch als Handwerkszeug einfach und präzise einsetzbar. Insgesamt wird
„Sicherheitsrecht des Bundes“ seinem Anspruch, fundiertes und detailliertes
Wissen in diesen Rechtsgebieten an eine vielfältige Zielgruppe zu vermitteln
gerecht. Vom Laien bis zu erfahrenen Spezialisten ist die Berücksichtigung
dieses Kommentars bei der Beschäftigung mit den zahlreichen Gesetzen und
Aspekten des Sicherheitsrechts allen ohne Reserve ans Herz zu legen.



