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Freitag, 9. April 2021

Rezension: Rechtshandbuch Artificial Intelligence und Machine Learning

Kaulartz / Braegelmann (Hrsg.), Rechtshandbuch Artificial Intelligence und Machine Learning, 1. Auflage, C.H. Beck 2020

Von Dr. Sebastian Felz, Rheinbach

Mitte November 2018 formulierte die Bundesregierung eine KI-Strategie, die Anfang Dezember 2020 fortgeschrieben worden ist. Sie umreißt nun auf 35 Seiten unter den Stichworten „Köpfe“, „Forschung“, „Transfer und Anwendung“, „Ordnungsrahmen“ und „Gesellschaft“ das weitere Vorgehen im Bereich dieser Zukunftstechnologie. Pandemiebekämpfung, Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz sowie internationale Vernetzung lauten die Schlagworte für die Überarbeitung der Strategie im Winter 2020. Die finanzielle Unterstützung der Forschung wird bis 2025 von drei auf fünf Milliarden Euro angehoben. Auf satte 794 Seiten kommt sogar der Bericht der Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“ von Anfang November 2020. Auf 115 Seiten wurde separat entsprechende Literatur zusammengetragen.

Mitte Februar 2020 hat die europäische Kommission ein Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz veröffentlicht.

Ob diese deutschen Anstrengungen der Durchdringung des Themas Künstliche Intelligenz sowie der finanziellen Förderung im Hinblick auf die USA, Israel oder China ausreichen werden, darf nach einen zweiteiligen Länderbericht der Konrad-Adenauer-Stiftung bezweifelt werden. Ohne Zweifel allerdings ist die herausragende Bedeutung dieser Zukunftstechnologie erkannt worden.

Neue Technologien werfen (vermeintlich?) neue Rechtsfragen auf. Das Rechtshandbuch „Artificial Intelligence und Machine Learning“ will diese technische Entwicklung rechtlich begleiten. Fast 50 Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis haben dazu in 15 Kapiteln u. a. zur Rechtsfähigkeit von KI-Systemen, Vertrags- und Deliktsrecht, Datenschutz-, Arbeits- oder Strafrecht oder KI in der gerichtlichen Streitbeilegung geschrieben.

Nach dem einführenden Kapitel 1 legt das Kapitel 2 das technische Fundament zur rechtlichen Betrachtung des Phänomens KI. Dieses Fundament beruht auf den vier Säulen folgender technischer Ansätze und Methoden von KI. Künstliche Intelligenz wird erstens zur Mustererkennung, also dem Erkennen von Regelmäßigkeiten in Sprache oder Bildern, eingesetzt. Des Weiteren geht es zweitens um das so genannte maschinelle Lernen, bei dem es das Erkennen von Bedeutungen in großen Datenbeständen geht. Auf diesen beiden Methoden aufbauend werden drittens so genannte Expertensysteme-Programme eingesetzt, die Wissen über Zusammenhänge und Regeln anwenden, um einen bestimmten Sachverhalt zu bewerten und Schlussfolgerungen zu ziehen. Als vierte Stufe ist das so genannte maschinelle Planen und Handeln zu nennen, bei dem es darum geht, auf Basis einer vorliegenden Faktenmenge einen effektiven und effizienten Handlungsplan zum Erreichen eines vorgegebenen Ziels zu erstellen, dynamisch an eine veränderte Faktenlage anzupassen und gegebenenfalls sogar selbst entscheidend in die Tat umzusetzen. Ein weiterer sehr interessanter Ansatz wird von dem Informatik-Professor Michael Huth aus London mit der Methode des „federated learning“ vorgestellt. Dahinter verbirgt sich das Vorgehen, dass nicht die Daten in kombinierten oder speziell aufbereiteten Datenmengen zu den Rechnern mit den KI-Anwendungen transportiert werden, sondern umgekehrt die Algorithmen zu den Daten „gebracht“ werden, um auf den jeweiligen Server mit datenschutzrechtlich konform aggregierten Daten zu arbeiten und daraus zu lernen.

Aufbauend auf diesen technischen Grundlagen werden im Kapitel drei die europäischen Diskussionen („Koordinierter Plan für Künstliche Intelligenz“ oder die Vorschläge der „Hochrangigen Expertengruppe für Künstliche Intelligenz“) vorgestellt. Das vierte Kapitel ist mit einer sehr ausführlichen und umfassenden Darstellung der Produkthaftung nach § 823 BGB sowie nach dem Produkthaftungsgesetz ein Schwerpunkt dieses Handbuchs. Hier werden die Fragen aufgeworfen und diskutiert, inwieweit Hersteller sowie Verwender von Künstlicher Intelligenz sich beispielsweise durch die Erfüllung von Produktbeobachtungspflichten im Schadensfall exkulpieren können.

Zu den sehr wichtigen und interessanten Überlegungen sei ein Gedanke angemerkt: Vor dem Hintergrund der Haftungsbeschränkung der Arbeitgeber aus §§ 104 ff SGB VII dürfte die auf S. 142 f. diskutierte Möglichkeit der Arbeitnehmer, aufgrund § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung Rückgriff gegen den Arbeitgeber aufgrund von Schäden durch KI zu nehmen, nicht gegeben sein.

Vom Deliktsrecht springen Kapitel fünf und sechs ins Vertragsrecht zurück und bieten eine Darstellung, die sich insbesondere um die Probleme von AGB, um die Frage nach Möglichkeiten und Grenzen von Outsourcing Bereich der KI sowie um die Diskussion der Rechtsfähigkeit der KI und um Vertragsschlüsse mit KI dreht. Neben den Rechtsmaterien des Verbraucherschutzes sowie des Immaterialgüter-, Arbeits-, Aktien-, Finanzaufsichts-, Strafrecht- und anwaltlichen Berufsrechts liegt ein weiterer Schwerpunkt naturgemäß im Datenschutzrecht. KI „lebt“ nach derzeitigem Stand der Technik vom Trainieren mit riesigen Datenmengen. Daher stellt sich sofort die Frage nach dem Schutz personenbezogener Daten. Mit dem Erlass der Datenschutz-Grundverordnung hat der Schutz personenbezogener Daten noch einmal einen Schub bekommen, der gleichzeitig nicht dazu führen darf, dass Innovationen im Sektor der KI verunmöglicht werden. Die Sicht der Aufsichtsbehörden auf diesen Problembereich werden von einem der wichtigsten Datenschutzrechtler in der Bundesrepublik, dem baden-württembergischen Landesbeauftragen für Datenschutz, Stefan Brink, und seinen Co-Autoren dargestellt.

Abgeschlossen wird das Lehrbuch durch einen Ausblick zum KI in der Rechtsberatung. In diesem Kapitel werden Legal-Tech-Geschäftsmodelle vorgestellt, der Einsatz von KI in der Insolvenz- und Restrukturierungspraxis ausgeleuchtet sowie die Frage diskutiert: Kann und soll KI zukünftig bei der Rechtsfindung eingesetzt werden?

Die Europäische Kommission hat angekündigt, Mitte 2021 einen horizontalen Rechtsakt über Künstliche Intelligenz zu veröffentlichten. Die Diskussion über Künstliche Intelligenz und die Rechtssetzung dieser neuen Technologie sind also in vollem Gange. Wer hier mithalten will, kann auf den Antrieb durch das Rechtshandbuch Artificial Intelligence und Machine Learning nicht verzichten.

Montag, 4. Mai 2020

Rezension: Schuldrecht BT/1

Paulus, Schuldrecht BT/1, 2. Auflage, C.H.Beck 2020

Von Ref. iur. Lukas Friedrich, Marburg



Das zu besprechende Lehrbuch von Dr. David Paulus, welches sich die Darstellung der vertraglichen Schuldverhältnisse zur Aufgabe gemacht hat, ist Teil der Beck’schen Reihe Jura Kompakt. Ziel dieser Reihe ist es, dem Leser komplexe Rechtsgebiete kurz und leicht verständlich zu präsentieren, was dem Autor – so viel sei vorweggenommen – bestens gelingt.  

Schon im Vorwort zur ersten Auflage stellte der Autor klar, dass die große Stofffülle des behandelten Rechtsgebietes eine Schwerpunktsetzung auf die besonders ausbildungs- und examensrelevanten Schuldverhältnisse erforderlich mache. Zu Recht widmet sich das Buch daher auch in seiner zweiten Auflage nach einer kurzen Einführung am ausführlichsten dem Kaufrecht. Auch innerhalb dieses Abschnitts gelingt dem Verfasser die Schwerpunksetzung gut. So werden die Mangelhaftigkeit der Kaufsache, die hieraus resultierenden Mängelrechte des Käufers und die Besonderheiten des Verbrauchsgüterkaufs behandelt. Hervorzuheben sind hier die Ausführungen zur Systematik sowie der Abgrenzung der verschiedenen Schadensersatztatbestände, die dem Autor besonders anschaulich gelingen. Darüber hinaus führen die zahlreichen Verknüpfungen mit dem allgemeinen Schuldrecht (z.B. Kap. 2 Rn. 10 f.; Rn. 65; Rn. 141) dazu, dass dem Leser das Zusammenspiel von AT und BT verständlich wird. Neben den Grundlagen des Kaufrechts stellt das Kapitel auch die aktuellen Entwicklungen rund um die §§ 433 ff. BGB dar. So wird etwa ein besonderes Augenmerk auf den § 439 Abs. 3 BGB sowie dessen Entstehungshintergrund gelegt. Auch macht Paulus an zahlreichen Stellen auf aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aufmerksam (z.B. zur Dieselaffäre, Kap. 2 Rn. 84b) und ordnet diese in den jeweiligen Gesamtzusammenhang ein. Ein Anliegen des Autors ist es schließlich auch, auf die zahlreichen europarechtlichen Einflüsse – speziell der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie – im Kaufrecht hinzuweisen.

Nach einem kurzen Überblick über die weiteren Verträge, die sich mit der dauerhaften Überlassung von Gegenständen beschäftigen, wendet sich der Verfasser dem Mietvertrag zu. Bei den zunächst beschriebenen Pflichten von Mieter und Vermieter stechen positiv vor allem die Ausführungen zu den Schönheitsreparaturen heraus, bei denen sich der Autor auf die wesentlichen Grundsätze beschränkt, anstelle mit der Schilderung zahlreicher Einzelfallbeispiele den Leser zu überfordern. Die sich anschließenden Abschnitte zum Leistungsstörungsrecht sowie zur Beendigung des Mietverhältnisses beinhalten zahlreiche Prüfungsschemata, die sich ideal zur Prüfungsvorbereitung eignen. Im darauffolgenden Kapitel geht der Verfasser auf weitere Verträge ein, die die Gebrauchsüberlassung auf Zeit zum Gegenstand haben. Neben dem Pacht- und Leihvertrag gelingt hier insbesondere der kurze Überblick über den Darlehensvertrag.

Das sechste Kapitel seines Buchs widmet Paulus dem Werkvertragsrecht, dessen Besonderheiten er vor allem anhand des Vergleichs mit dem im zweiten Kapitel behandelten Kaufvertragsrecht veranschaulicht. Überzeugen können hier vor allem die Bemerkungen zu den Sicherungsmitteln des Vergütungsanspruchs des Unternehmers sowie die Ausführungen zu den Rechten des Bestellers. Letzteren räumt der Verfasser zu Recht einen erheblichen Raum ein. So geht er z.B. ausführlich auf die zeitliche Anwendbarkeit von § 634 BGB ein. Auch aktuelle Entwicklungen im Werkvertragsrecht, wie die zur Ersatzfähigkeit fiktiver Mangelbeseitigungskosten, stellt Paulus erfreulicherweise dar und macht dabei auch auf deren Auswirkungen auf andere Vertragstypen (hier: auf das Kaufrecht) aufmerksam.

Kauf-, Miet- sowie Werkvertrag machen aufgrund ihrer herausragenden Klausur- und Praxisrelevanz den Großteil des Lehrbuchs aus. Die vom Autor so vorgenommene Schwerpunktsetzung hat zur Folge, dass die in den letzten fünf Kapiteln behandelten Vertragstypen (z.B. Dienst- und Arbeitsvertrag) lediglich umrissen werden können. Ausnahmen hiervon stellen der behandelte Pauschalreisevertrag sowie der Abschnitt über den Bürgschaftsvertrag dar. Abschließend wird im elften Kapitel des Lehrbuchs die Problematik der atypischen und gemischten Vertragstypen am Beispiel des Leasingvertrags und des Factorings behandelt.  

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das kurz gefasste Lehrbuch von Dr. David Paulus dem Leser einen hervorragenden Überblick über das zunächst schwer überschaubare Gebiet der vertraglichen Schuldverhältnisse vermittelt. Für das Verständnis der Materie förderlich sind dabei die zahlreichen Verweise auf den allgemeinen Teil des Schuldrechts sowie die Hinweise auf die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der verschiedenen Vertragstypen untereinander. Auf umfassend formulierte Beispielsfälle verzichtet der Autor – wohl auch aus Platzgründen – größtenteils. Für die Prüfungsvorbereitung dürfte sich das Lehrbuch angesichts der vielen Prüfungsschemata und Klausurtipps dennoch bestens eignen. Besonders hilfreich sind auch die zahlreichen Hinweise auf die aktuellen Gesetzes- und Rechtsprechungsentwicklungen, sodass das Lehrbuch auch denjenigen ans Herz gelegt werden kann, die sich bezüglich der Gesetzes- und Rechtsprechungslage im Bereich der vertraglichen Schuldverhältnisse auf den neusten Stand bringen möchten.         

Sonntag, 10. November 2019

Rezension: Fälle zum Schuldrecht

Fritzsche, Fälle zum Schuldrecht I, Vertragliche Schuldverhältnisse, 8. Auflage, C.H. Beck 2019

Von stud. iur. Antonia Gaupp, Halle



In der 2019 im C.H.Beck Verlag erschienenen 8. Auflage des Fallbuches zum Schuldrecht I von Dr. Jörg Fritzsche, können sich Studierende der Rechtswissenschaften anhand von 40 Fällen mit dem Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse auseinandersetzen. Ziel des Buches ist es, Studierenden im Grundstudium und den mittleren Semestern das Lösen von Fällen aus dem Vertragsrecht nahezubringen bzw. zu festigen, indem sowohl leichtere Grundfälle als auch solche zu spezielleren Problemen angeboten werden. Thematisch wird unter anderem die Begründung und der Inhalt von vertraglichen und vertragsähnlichen Schuldverhältnissen, das allgemeine Leistungsstörungsrecht, Folgen des Rücktritts und des Widerrufs, das Abtretungsrecht sowie schuldrechtliche Besonderheiten des Kauf-, Miet-, Dienst- und Werkvertragsrechts behandelt.

Das Falltraining umfasst auf knapp 450 Seiten neben einer grundsätzlichen Einführung zur Fallbearbeitung die Klausuren mit gutachterlich verfassten Lösungen. Diesen sind jeweils Vorüberlegungen zum Fall vorangestellt, die eine Einbettung in den juristischen Kontext gewährleisten. Ferner stellt eine knappe Lösungsskizze mit den einzelnen Prüfungspunkten des Gutachtens ein schnelles Auffinden von ausgewählten Stichpunkten sicher.

Die umfangreichen, verständlich geschriebenen und klar strukturierten Lösungen übersteigen wohl den Klausurerwartungshorizont, um möglichst ein breites Spektrum an Problemen und Kontroversen inhaltlich abzudecken und somit zu einer Vertiefung der Materie beizusteuern. Ferner bieten die Fußnoten Vertiefungshinweise auf einschlägige Literatur.

In der Neuauflage findet sich die aktuelle Rechtsprechung, Literatur und Gesetzgebung wieder, welche in die Fälle eingearbeitet wurde. Als Beispiel ist Fall 27 anzuführen, der den kaufrechtlichen Klassiker „Parkettstäbe“ zum Gegenstand hat und im Rahmen der Vorüberlegungen zur Lösung die seit dem 1.1.2018 geltenden Regelungen des kaufrechtlichen Mängelgewährleistungsrechts im Zusammenhang mit der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie beleuchtet.

Weiterhin wird auf die Reform des Bauvertragsrechts und entsprechende aktuelle Beiträge von Nietsch/Osmanovic in der NJW 2018, 1 und Ulber in der JuS 2016, 584 ff. hingewiesen (vgl. Fußnoten Fall 27).

Basiert ein Fall auf einem Urteil, wird dieses zur Fallüberschrift mitzitiert, sodass sich die Studierenden die Originalentscheidung mit deren Wortlaut eigenständig zu Gemüte führen können (vgl. Fall 7).

Alles in allem ist dieses Fallbuch jedem Studierenden, der sich mit dem Schuldrecht auseinandersetzen möchte und bereits Erlerntes anwenden und vertiefen möchte, zu empfehlen. Es stellt eine gute Ergänzung zu einem Lehrbuch und den Vorlesungen dar und schult das juristische Arbeiten. Auch Studierenden fortgeschrittenen Semesters ist der Klausurenband als Wiederholung der zwingend sicher zu beherrschenden Materie ans Herz zu legen.

Persönlich würde ich es begrüßen, wenn der Sachverhalt und die Lösungsskizze nicht auf einer Doppelseite einsehbar sind, um keine Lösungsansätze vorweg zu nehmen. Ferner wäre der ein oder andere weitere Hinweis auf aktuelle didaktische Zeitschriftenbeiträge in den Fußnoten wünschenswert.


Montag, 12. August 2019

Rezension: MüKo BGB Band 2

Münchner Kommentar zum BGB, Band 2, 8. Auflage, C.H. Beck 2019

Von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Andrae & Simmer, Saarbrücken


Der Beck-Verlag erneuert sein Großkommentarwerk zum Bürgerlichen Gesetzbuch in ständigem Turnus jeweils Band für Band. Auflage sieben ist erst vor kurzem abgeschlossen worden und schon sind die ersten Bände bereits in Auflage acht erschienen.

Der Zuschnitt der Bände (betreffend die darin enthaltenen Bereiche des BGB) ändert sich von Auflage zu Auflage häufig. Es ist hervorzuheben, dass der nun in 8. Auflage vorliegende Bd. 2 nach wie vor das Schuldrecht betrifft. Er hat den Untertitel „Allgemeiner Teil II“ und befasst sich insoweit mit den § § 241-310 BGB.

In diesem Fall war der Anlass für die Überarbeitung des Werkes im Wesentlichen die gesetzgeberische Tätigkeit seit der Vorauflage. Durch die Umsetzung der VG-Richtlinie, durch das Bauvertragsrechtsreformgesetz sowie durch das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften und das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie wurden auch Vorschriften im allgemeinen Teil des BGB geändert. Im vorliegenden Band betrifft dies zum Beispiel § 270a und § 309 BGB. Auch die Gerichte und insbesondere der BGH sind nicht untätig geblieben. Die Rechtsprechung wurde mit Bearbeitungsstand zum September 2018 eingearbeitet.

Die Vorgehensweise bei der Kommentierung ist auch im vorliegenden Band unverändert. Der jeweilige Paragraph wird dargestellt. Es folgen Angaben zu Schrifttum und dem Inhalt der Kommentierung. Der Text der Kommentierung ist gegliedert, in einem angenehmen Schriftbild verfasst und durch Hervorhebungen gut erfassbar gestaltet. Die Fußnoten sind am Ende der Seite angebracht und beziehen sich im Wesentlichen auf obergerichtliche Rechtsprechung sowie auch auf Literatur und Gesetzgeberäußerungen. Das Werk entspricht einem wissenschaftlichen Anspruch im Hinblick auf die Tiefe der Ausführungen, ist doch aber gleichzeitig auch praxisgeeignet, da keine übertrieben wissenschaftliche Sprache gewählt, sondern immer noch klar und deutlich formuliert und in der Regel auch mit Beispielen gearbeitet wird. So werden etwa in der Kommentierung zu den Klauselverboten aus § 309 BGB betreffend Haftungsbegrenzungen im Sinne von Nummer 7 der Vorschrift unter Rn. 24 Einzelfälle dazu aufgeführt in welchen über die Wirksamkeit konkreter Haftungsbeschränkungen schon befunden wurde (also konkrete vertragliche Situationen betreffend). Das macht die Arbeit für den Praktiker deutlich leichter.

Auch die mit dem Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts „gerade erst“ eingeführte Verschärfung des Klauselverbotes nach § 309 Nummer 13 BGB wird umfangreich kommentiert. Die Kommentierung ist klar und verständlich, wo die gesetzliche Formulierung noch einige Fragen offen lässt. Die Ausführungen helfen dem Bearbeiter also spontan deutlich weiter. Es werden sodann nicht nur die Herkunft der Norm besprochen und die Tatbestandsmerkmale durchdekliniert. Es wird darüber hinaus auch hier – an der Norm selbst – die Frage adressiert, ob bzw. inwieweit das Verbot auch bei Verträgen mit Unternehmern Auswirkungen zeitigt. Die Ausführungen sind in Ermangelung weit reichender Rechtsprechung noch kurz aber dafür treffend.

Wie immer in dieser Reihe ist also auch der Bd. 2 ein für ihre Rechtsanwälte wie den Rezensenten sehr brauchbares und taugliches Werkzeug. Der Einzelpreis liegt bei 179 €. Dafür erhält man etwa 1800 Seiten Kommentar. Wer im Zivilrecht tätig ist, muss das allgemeine Schuldrecht beherrschen und benötigt qualifizierte Literatur. Das vorliegende Werk stellt hier einen geeigneten Baustein dar.


Samstag, 10. August 2019

Rezension: Examens-Repetitorium Allgemeines Schuldrecht

Petersen, Examens-Repetitorium Allgemeines Schuldrecht, 9. Auflage, C.F. Müller 2019

Von stud. iur. Leonard Elsbroek, Göttingen


Das Examensrepetitorium zum Allgemeinen Schuldrecht von Prof. Jens Petersen erscheint nun bereits in der 9. Auflage und zielt auf die Vorbereitung auf das Examen mittels fallbasierter Problemvermittlung im Allgemeinen Teil des Schuldrechts ab. So prägnant und knapp dieser Satz die Lektüre beschreibt, so sind die Problemstellungen auch in dieser Lektüre behandelt – prägnant und knapp.

Vorweg: Die vorliegende Lektüre stammt aus der Reihe Unirep Jura, die insgesamt elf verschiedene Ausgaben allein im Zivilrecht umfasst. Die Idee ist: „Prüfungssicherheit durch Konzentration auf das Wesentliche“. Prüfungssicherheit mithilfe dieser Lektüre zur Vorbereitung auf das Examen, die „von erfahrenen Prüfern geschrieben [ist], die wissen, was drankommt“. „Gefördert werden Strukturverständnis und eigenständige Problemlösungsstrategien“, „mit topaktuellen leading cases der Obergerichte“ (Webseite C.F. Müller Unirep Jura).

Aufgeteilt ist das Buch in Grundlagen, Das Schuldverhältnis, Leistungsstörung, Schuldverhältnis und Dritter, Schadensrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Inhalt ist neben Begriffserläuterungen zu Beginn, die Vermittlung von Grundsätzen und Besonderheiten hinsichtlich des Entstehens, des Erlöschens und des Lösens von einem Schuldverhältnis. Dazu kommen u.a. Themen, wie die Unmöglichkeit und deren rechtlichen Folgen, die Verzögerung der Leistung, die Abtretung, die Gesamtschuld und die Drittschadensliquidation.

Die Einführung in die behandelten Themen erfolgt überwiegend mit einer dogmatischen Einordnung der Norm oder des Rechtsbegriffes, einem Problemaufriss oder einer Beschreibung bzw. Definition. Die behandelten Problempunkte werden nach einer kurzen Einführung anhand eines Falles besprochen. Zum Verständnis hilfreich sind die großzügig ausfallenden Verweise in den Fußnoten auf Rechtsprechung, Aufsätze, Lehrbücher und Kommentare.

Kenntnisse aus dem Grundstudium sind zwingende Voraussetzung, womit in jedem Fall die Lektüre als Repetitorium zu verstehen ist. Auch lässt sie nur wenig Platz Fortgeschrittenenwissen grundlegend neu zu erklären. Es gleicht daher eher einer konzentrierten Selbstkontrolle mit einer Wiederholung durch Fälle.

Die Falllösungen sind im Gutachtenstil verfasst, oft auf das Wesentliche beschränkt, was aber der Verständlichkeit keinen Abbruch tut. Mit Bemerkungen als Nachtrag oder mit Verweis auf Falllösungen wird zum Beispiel auf Abgrenzungen, Gliederungsvorschläge oder Normen mit hoher Examensrelevanz hingewiesen und z.T. anhand des nachfolgenden oder vorherigen Falles besprochen. So auch zum Beispiel die Abgrenzung zwischen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Seite 90 Rn. 246 f., welche zwar jedem Studierenden bereits in den ersten Semestern gelehrt wird, jedoch sprachlich im Gutachten für Verwirrung sorgen kann oder wörtlich falsch verbaut wird. Hier stellt Petersen den Unterscheid dieser beiden Konstitute hilfreich noch einmal dar und weist auf die unterschiedlichen Anwendungsbereiche hin, was die Einprägung solcher Grundlagen fördern kann. Auch in Bezug auf die Abtretung wird auf einflussreiche Normen, die außerhalb des BGB liegen, wie §§ 354a und 392 II HGB, hingewiesen und deren Zusammenhang und Einfluss auf die Abtretung näher erläutert.

Insgesamt handelt es sich um ein Examens-Repetitorium für fortgeschrittene Rechtswissenschaftsstudierende, welches sich gut eignet, um sich Problemstellungen im Allgemeinem Teil des Schuldrechtes anzueignen bzw. im besten Falle zu wiederholen. Der themen- und fallorientierte Aufbau trainiert m.E. besonders das Problembewusstsein. Somit ideal als Zusatzlektüre, weniger geeignet jedoch für den Start in die Vorbereitung, da viele Grundlagen und Wissen darüber hinaus vorausgesetzt werden.

Sonntag, 4. August 2019

Rezension: Schuldrecht Besonderer Teil

Looschelders, Schuldrecht Besonderer Teil, 14. Auflage, Vahlen 2019

Von Wirtschaftsjurist Christian Paul Starke, LL.M., Bad Berleburg



Entsprechend dem jährlichen Erscheinungsrhythmus ist im März diesen Jahres die neueste – nunmehr 14. – Auflage des von Prof. Dr. Dirk Looschelders von der Universität Düsseldorf verfassten Werkes zum besonderen Schuldrecht in der weiß-blauen „Academia iuris“-Reihe von Vahlen erschienen. Mit dieser wurden Literatur und Rechtsprechung auf den Stand von Januar 2019 aktualisiert. Das Werk umfasst inklusive Paragrafen-, Entscheidungs- und Sachregister insgesamt rund 630 Seiten, wovon alleine rund 600 auf den Inhalt entfallen. Als klassisches Lehrbuch ist es auf einen intensiven Gebrauch ausgelegt und eignet sich gut, um Markierungen, Unterstreichungen und Anmerkungen vorzunehmen, ohne dass diese unangenehm durchscheinen würden. Dank seines größeren Formates bleibt es zudem problemlos offen liegen, so dass sich die Arbeit mit dem Buch äußerst angenehm gestaltet.

Zu Beginn des Werkes findet sich eine kurze Übersicht über die sonstigen Lehr- und Fallbücher insbesondere zum besonderen Schuldrecht, aber auch zum allgemeinen Teil des BGB sowie dem Handels- und Sachenrecht. Hinzu kommen einige ausgewählte Kommentare. Diese Übersicht hilft insbesondere Studierenden bei der Suche nach ergänzender Literatur zur Vertiefung oder praktischen Anwendung des Gelernten. Das allgemeine Literaturverzeichnis wird zudem am Ende zahlreicher Abschnitte noch um eine – je nach Relevanz kürzere oder längere – Liste mit konkret themenbezogenen Zeitungsaufsätzen, Festschriftenbeiträgen und Monographien ergänzt, die gute Leseempfehlungen zur Vertiefung der einzelnen Spezialprobleme darstellen. Diese bietet insbesondere bei der Examensvorbereitung eine wichtige Unterstützung für die Leser. Das Sachregister am Ende des Werkes fällt hingegen mit nur 10 Seiten verhältnismäßig kurz aus. So vermisst man hier dann leider auch zentrale Begrifflichkeiten wie etwa die „Beweislastumkehr“ oder die „Einbau“-Fälle. Zusätzlich enthält das Werk aber noch ein gesondertes Paragrafenregister, welches dem Leser die Orientierung enorm erleichtert – vorausgesetzt, er weiß bereits, nach welchen Paragrafen er suchen muss. Damit ist das Paragrafenregister vor allem für bereits mit der Materie vertraute Studierende eine große Hilfe, die das Werk kommentarartig nutzen. Die Orientierungsfunktion dieser beiden Übersichten wird durch die im laufenden Text enthaltenen Hervorhebungen wesentlicher Begrifflichkeiten in Fettdruck noch verstärkt. Die Auswahl der Begriffe ist dabei meist gut gelungen und erleichtert das Auffinden der relevanten Abschnitte, zumal die Verwendung des Fettdrucks überwiegend sparsam erfolgt und damit ihrer Highlighter-Funktion gerecht wird. Darüber hinaus vermag auch die Literaturarbeit zu überzeugen: Während im laufenden Text regelmäßig auf das ergänze Werk des Autors zum Allgemeinen Schuldrecht verwiesen wird, finden sich in den Fußnoten zahlreiche Verweise auf Lehrbücher und Kommentare sowie die Rechtsprechung, anhand derer es gut möglich ist, die Ansichten und die dahinterstehenden Argumentationen nachzuvollziehen.

Das Werk ist in 7 Teile mit insgesamt 16 Abschnitten gegliedert, die wiederum in 74 einzelne Paragraphen aufgeteilt sind. Dabei folgt es dem Aufbau des Gesetzes. Dieser wird in der Einleitung zunächst kurz vorgestellt, bevor in einigen wenigen Worten auf die Thematik der atypischen und typengemischten Verträge eingegangen wird. Die Darstellung des besonderen Schuldrechts beginnt dann mit einer ausführlichen Behandlung des Kaufvertrages als wirtschaftlich wichtigstem Austauschvertrag (§§ 1 – 15). Hieran schließen sich kurze Darstellungen des Tausch- (§ 16), Teilzeit-Wohnrechte- (§ 17) und Schenkungsvertrages (§ 18) als den sonstigen Veräußerungsgeschäften an, bevor im dritten Abschnitt (§§ 19 – 21) das Gelddarlehen sowie der eng damit verzahnte Bereich des Verbraucherkreditrechts erläutert wird. Der zweite Teil behandelt dann die auf zeitweise Überlassung einer Sache gerichteten Vertragstypen, namentlich den Miet- (§ 22 f.), Leasing- (§ 24), Pacht- (§ 25) und Leihvertrag (§ 26) sowie das Sachdarlehen (§ 27). Im dritten Teil geht es dann um die tätigkeitsbezogenen Schuldverhältnisse, also insbesondere die großen Komplexe der Dienstverträge (§ 28 – 30) – und als deren Unterfall den Behandlungsvertrag (§ 31) – und Werkverträge (§ 32 – 35) – mit dem Unterfall des Pauschalreisevertrages (§ 36). Hinzu kommen der Maklervertrag (§ 37), die Auslobung (§ 38), der Auftrag (§ 39), der Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 40), das überaus klausurrelevante Gebiet der Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 42 – 45) sowie der Verwahrungsvertrag (§ 46) und die Gastwirtshaftung (§ 47). Der vierte Teil befasst sich dann mit den sog. Verträgen „über ein Risiko“, also der Leibrente (§ 48) sowie Spiel- und Wettverträgen (§ 49). Im fünften Teil werden die Möglichkeiten zur vertraglichen Sicherung und Feststellung von Forderungen behandelt. Diese umfassen neben dem klassischen Bürgschaftsvertrag (§ 50) auch den Vergleich (§ 51) sowie das Schuldversprechen und das Schuldanerkenntnis (§ 51). Im sechsten Teil wird dann ausführlich das Bereicherungsrecht der § 812 ff. BGB dargestellt (§ 53 – 57), bevor im siebten und letzten Teil das Deliktsrecht der §§ 823 ff. BGB folgt (§ 58 – 72). Im Zusammenhang mit diesem wird auch die Thematik der Gefährdungshaftung behandelt (§ 73 f.). Somit umfasst das Werk inhaltlich alle examensrelevanten Aspekte aus dem Bereich des besonderen Schuldrechts.

Positiv hervor sticht dabei vor allem die didaktische Aufbereitung des Stoffes: Zunächst arbeitet das Werk mit einer Vielzahl von Beispielsfällen, die den zuvor abstrakt erläuterten Stoff direkt im Anschluss praktisch veranschaulichen. Diese sind in der überwiegenden Mehrzahl unmittelbar der Rechtsprechung des BGH entnommen und befassen sich dementsprechend häufig mit schwierigen Abgrenzungsfragen. Zudem gibt es an zahlreichen Stellen grau hinterlegte Kästen mit „Hinweisen“, die sich auf die praktische Fallbearbeitung in Klausuren und Hausarbeiten beziehen, sowie „Vertiefungen“, in welchen insbesondere Streitstände und Auslegungsfragen näher ausgeführt werden. Vereinzelt finden sich darüber hinaus auch Schemata, die die Systematik insbesondere bestimmter Rechte zueinander noch einmal grafisch verdeutlichen. Durch all diese Gestaltungsmittel wird der Lesefluss deutlich verbessert und die schwierige Materie anschaulicher gemacht, was dem Leser das Verinnerlichen des Stoffes enorm vereinfacht. Negativ anzumerken ist allerdings, dass bei der Anpassung des Werkes an die Neunummerierung der §§ 474 ff. BGB offensichtlich einige Fehler unterlaufen sind (z.B. § 2 Rn. 7, § 3 Rn. 24). Hier sollten die entsprechenden Verweise auf das Gesetz für die nächste Auflage noch einmal kritisch durchgesehen werden.

Als Lehrbuch richtet sich das Werk grundsätzlich sowohl an Studierende am Anfang ihrer juristischen Ausbildung als auch an Examenskandidaten. Aufgrund der enormen Detailtiefe in der Darstellung dürfte es erstere allerdings zum Teil noch überfordern. Dieser Umstand macht es aber gerade für Studierende im fortgeschrittenen Studium und in der Examensvorbereitung umso wertvoller: Diese erhalten mit dem Werk eine vorzügliche und umfassende Darstellung des gesamten prüfungsrelevanten Wissens aus dem besonderen Schuldrecht, die gut verständlich aufbereitet und anschaulich verpackt ist. Aus diesem Grund zählt der Looschelders auch in seiner neusten Auflage zur absoluten Pflichtlektüre für die großen Übungen im Zivilrecht und kann auch allen Examenskandidaten nur wärmstens empfohlen werden. Wer sich die Zeit nimmt, das Werk intensiv durchzuarbeiten, wird so schnell von keinem Sachverhalt mehr vor unbekannte und vermeintlich unlösbare Probleme gestellt werden.

Mittwoch, 31. Juli 2019

Rezension: MüKo BGB Band 3

Münchner Kommentar zum BGB, Bd. 3, Schuldrecht AT II, 8. Auflage, C.H. Beck 2019

Von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Andrae & Simmer, Saarbrücken



Im Rahmen der stetig durchlaufenden Erneuerung des vielbändigen Großkommentars zum BGB veröffentlicht der Verlag aktuell turnusgemäß die mittlerweile achte Neuauflage des vorliegend den Bandes, der sich mit den Vorschriften der §§ 311 - 432 BGB befasst, also gemessen an der Anzahl der kommentierten Normen gegen über der siebten Auflage etwas geschrumpft ist.

Es wurden die Gesetzesänderungen seit der Vorauflage eingearbeitet, darunter zum Beispiel die Bauvertragsrechtsreform, die im vorliegenden Band zum Beispiel §§ 309, 312, 356 b und 357 d BGB betrifft. Es wurde die Änderungen des Reiserechts einbezogen und einiges mehr. Auch die zwischenzeitlichen Gerichtsentscheidungen wurden natürlich bedacht.

Der Autorenkreis wurde ein wenig verändert setzt sich aber nach wie vor aus Wissenschaftlern und praktisch tätigen Juristen zusammen, konkret aus Professoren, Privatdozenten, Richtern, Anwälten und Notaren. Die jeweiligen Fragestellungen können also von verschiedenen Seiten beleuchtet werden.

Die Kommentierung erfolgt in der üblichen Vorgehensweise des Werkes. Die Vorschrift wird zitiert, das Schrifttum wird genannt, es folgt eine sehr umfangreiche und detaillierte Inhaltsübersicht und danach eine Kommentierung im Fließtext. Das Schriftbild ist angenehm. Schlagworte werden hervorgehoben. Treffende und grafisch hervorgehobene Überschriften runden das Bild ab, sodass man recht schnell die gewünschte Stelle finden kann.

Für das schnelle Erfassen des Inhaltes ist der Großkommentar weniger gut geeignet, da ausführlich und nicht auf Straffheit bedacht formuliert wird. Hierin kommt der in der Regel eher wissenschaftliche Ansatz des Kommentars zum Tragen. Man wird zu dem Werk ohnehin dann greifen, wenn eine tiefergehende Fragestellung zu einer Norm zu beantworten ist.

Der Kommentar setzt sich teils auch sehr kritisch mit bestehender Rechtsprechung auseinander und vertritt mitunter deutlich abweichende Auffassungen, was in einem Praktiker-Kommentar eher nicht der Fall sein wird, in der Praxis aber sehr wohl helfen kann. Dies vor allem, weil das Werk bei Gerichten generell einen guten Ruf zu genießen scheint, jedenfalls häufig auch in entsprechenden gerichtlichen Urteilen zitiert wird.

Die Beantwortung der einzelnen Fragen wird in aller Regel schön herausgearbeitet, so dass zwar ein wenig Lesezeit eingeplant werden muss, daraus aber gleichwohl auch für die praktische Bearbeitung zügig eine Beantwortung der Rechtsfrage für den Mandanten „herausgezogen“ werden kann. Es werden auch – soweit möglich – ganz praktische Beispiele in die Kommentierung eingefügt, was die Arbeit mit dem Werk angenehm macht. So zum Beispiel bei der Kommentierung des § 312g Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BGB, zu dem Ausschluss des Widerrufsrechts bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde. Es wird hier zunächst die Zielrichtung des Gesetzes dargestellt und sauber herausgearbeitet, dass bzw. warum man von der regulären Widerrufsfrist von 14 Tagen ausgehen muss, was die Frage angeht, was als schnell verderblich anzusehen ist bzw. wann das Verfalldatum überschritten sein müsste. Es werden sodann besagte Praxisbeispiele, etwa anhand von Weihnachtslebkuchen gebildet, die das Ganze transparent machen.

Entgegen der Vorgehensweise des Verlages beim MüKo zur ZPO enthält auch in der achten Auflage jeder einzelne Band (so auch der vorliegende) des MüKo BGB ein vollständiges Sachverzeichnis, betreffend ausschließlich die Normen des jeweils vorliegenden Bandes, so dass der Band selbst anhand seiner Struktur (orientiert an der Folge der Normen im Gesetz) und dieses Verzeichnisses gut durchsucht werden kann.

Der Einzelpreis des 1550 Seiten umfassenden Werkes beträgt ansehnliche 169 €. Wer allerdings im Zivilrecht tätig ist, wird das Werk sicherlich häufig benutzen können und gut daran tun, sich hier jeweils auf dem neuesten Stand zu halten. Eine solche Investition kann mithin durchaus lohnend sein, je nach Zuschnitt des jeweiligen Tätigkeitsgebietes.

Samstag, 20. Juli 2019

Rezension: Besonderes Schuldrecht

Brox / Walker, Besonderes Schuldrecht, 43. Auflage, C.H. Beck 2019

Von Wirtschaftsjurist Christian Paul Starke, LL.M., Bad Berleburg



Entsprechend dem jährlichen Erscheinungsrhythmus ist im März dieses Jahres die neuste – nunmehr 43. – Auflage des von Prof. Dr. Hans Brox begründeten und von Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker von der Universität Gießen fortgeführten Werkes zum besonderen Schuldrecht in der rot-weißen „Grundrisse des Rechts“-Reihe von C.H. Beck erschienen. Mit dieser wurden Literatur und Rechtsprechung auf den Stand von Januar 2019 aktualisiert. Das Werk umfasst insgesamt rund 770 Seiten, wovon 720 Seiten auf den Inhalt entfallen. Als klassisches Lehrbuch ist es auf den studentischen Gebrauch ausgelegt und eignet sich gut, um Markierungen, Unterstreichungen und Anmerkungen vorzunehmen, ohne dass diese unangenehm durchscheinen würden. Allerdings neigt es als Softcover dazu, bei der Arbeit leicht zuzuschlagen und bei regem Gebrauch schnell auszufransen.

Zu Beginn des Werkes findet sich eine ausführliche Übersicht über die sonstigen Lehrbücher, Kommentare und Fallbücher zum Schuldrecht sowie einige – für den normalen studentischen Gebrauch weniger relevante – Werke speziell zur Schuldrechtsreform von 2002. Diese hilft insbesondere Studierenden bei der Suche nach ergänzender Literatur zur Vertiefung oder praktischen Anwendung des Gelernten. Das allgemeine Literaturverzeichnis wird zudem für jedes Unterkapitel – hier bezeichnet als Paragraphen – noch um eine kurze Liste mit konkret themenbezogenen Werken ergänzt, die häufig gute Leseempfehlungen zur Vertiefung einzelner Spezialprobleme enthalten. Dies stellt insbesondere bei der Examensvorbereitung eine wichtige Unterstützung der Leser dar. Das Stichwortverzeichnis am Ende des Werkes umfasst rund 35 Seiten und erleichtert dem Nutzer die Orientierung teils erheblich. Zusätzlich zu diesem enthält das Werk noch ein gesondertes Paragrafenregister. Die Orientierungsfunktion dieser beiden Übersichten wird noch durch die im laufenden Text enthaltenen Hervorhebungen wesentlicher Begrifflichkeiten in Fettdruck verstärkt. Die Auswahl der Begriffe ist dabei meist gut gelungen und erleichtert das Auffinden der relevanten Abschnitte, zumal die Verwendung des Fettdrucks sparsam erfolgt und damit ihrer Highlighter-Funktion gerecht wird. Leichte Kritik ist hinsichtlich der Nachweistechnik zu üben: Zwar arbeitet das Werk mit Fußnoten, was der Übersichtlichkeit sehr zuträglich ist. Hiervon sind allerdings verhältnismäßig wenige vorhanden. Diese sind aber wiederum gut ausgewählt und oft zugleich mit mehreren Fundstellen versehen.

Das Werk ist in 9 Kapitel mit insgesamt 54 Unterkapiteln gegliedert. Dabei folgt es dem Aufbau des Gesetzes. Nach einer kurzen Einführung in Aufbau und Entwicklung des Schuldrechts beginnt Kapitel 1 deshalb direkt mit einem der wichtigsten Bereiche des besonderen Schuldrechts, wenn nicht sogar dem Wichtigsten: dem Kaufvertrag (§§ 1 – 7). Besonders hervorzuheben sind hier die Darstellungen der Pflichten der Vertragsparteien (§ 2) und deren Ansprüche bei einer Pflichtverletzung (§§ 3 – 6). Darüber hinaus befasst sich das Kapitel auch mit dem Tausch (§ 8) und der Schenkung (§ 9). Kapitel 2 behandelt insbesondere die Miet- (§§ 10 – 13) und Pachtverträge (§ 14) sowie die Themen Leasing (§ 15), Leihe (§ 16) und Darlehen (§ 17). Während sich das 3. Kapitel mit Dienst- (§§ 19 – 21) und Behandlungsverträgen (§ 22) befasst, geht es in Kapitel 4 um Werkverträge (§§ 23 – 27) und ähnliche Verträge, wie den z.B. den Pauschalreisevertrag (§ 28). Kapitel 5 widmet sich neben dem Auftrag und den Geschäftsbesorgungs- und Maklerverträgen (§ 29) auch der Verwahrung (§ 30), Beherbergung sowie der Gastwirtshaftung (§ 31). In Kapitel 6 werden u.a. die Bürgschaft (§ 32), der Vergleich und das Schuldanerkenntnis (§ 33) sowie die Wette (§ 34) behandelt. Das 7. Kapitel befasst sich mit der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 35 – 38). Dabei wird zwischen der berechtigten (§ 36), der unberechtigten (§ 37) und der Eigengeschäftsführung (§ 38) unterschieden. In Kapitel 8 wird dann ausführlich die Thematik der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 39 – 43) dargestellt. Zum Abschluss folgt im 9. Kapitel noch das Recht der unerlaubten Handlungen (§§ 44 – 54). Besonders hervorzuheben ist hier die Verletzung von Rechtsgütern und absoluten Rechten (§ 45), die Verletzung eines Schutzgesetzes (§ 46) sowie die sittenwidrige Schädigung (§ 47). Daneben werden aber z.B. auch die Amtspflichtverletzung (§ 49) und die Haftung mehrerer Personen (§ 51) thematisiert. Für den Leser sind hier der Schadensersatz bei unerlaubter Handlung (§ 52) und der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch (§ 53) besonders wichtig. Doch auch die Gefährdungshaftung z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 54) bleibt in der Darstellung nicht außen vor.

Positiv hervorzuheben ist, dass das vorliegende Werk sehr viele Beispiele, Schemata und grafische Übersichten enthält, welche dem Leser das Verinnerlichen des Gelesenen enorm vereinfachen. Die Beispiele sind dabei regelmäßig mit Urteilsangaben versehen (z.B. S. 36 zum körperlichen Defekt eines Hundes und zur fehlenden Verkehrssicherheit eines Kraftfahrzeugs). Zudem werden die Schemata durch einen Kasten klar vom restlichen Text abgetrennt. Ebenfalls positiv fallen die zahlreichen kleineren Fälle auf, sodass es sich quasi zusätzlich um ein integriertes Fallbuch handelt. Zur Auflösung der Fälle wird auf eine oder mehrere Randnummern verwiesen, sodass eine räumliche Distanz zwischen Sachverhalt und Falllösung besteht. Der Leser kann sich also erst einmal selbst Gedanken machen, wie der Fall zu lösen sein könnte. Allerdings ist zu beachten, dass die Lösungen nicht im Gutachtenstil präsentiert werden. Der Leser sollte sich dessen bewusst sein und hierzu bei Bedarf zusätzlich auf ein „richtiges“ Fallbuch zurückgreifen. Darüber hinaus beschränkt sich die Darstellung auch nicht nur auf die zwingend notwendigen Ausführungen. Vielmehr wird dem Leser oftmals zusätzlich nützliches Hintergrundwissen mitgeliefert (z.B. S. 62 ff. zur Rechtsprechung zu den Aus- und Einbaukosten bis zum 31.12.2017).

Das Werk richtet sich als Lernbuch primär an Anfänger im juristischen Bereich, sprich Studenten in den ersten Semestern, und dient als Einstieg in das besondere Schuldrecht. Die Sprache sowie die Umschreibung der juristischen Fachbegriffe sind dabei auch für diese Zielgruppe gut verständlich. Darüber hinaus weisen die Texte einen angenehmen Lesefluss auf. Allerdings fällt auf, dass vergleichbare Werke anderer Autoren die doch zumeist als „trockenen Stoff“ empfundene Rechtsmaterie mit mehr Witz auflockern: Dies gilt insbesondere für die kleinen, integrierten Fälle, welche häufig mit interessanten Überschriften und einfallsreichen Geschichten versehen sind. Selbst die Personen werden häufig konkret mit Namen benannt und kommen in den Fällen immer wieder vor, sodass sich ein gewisser Wiedererkennungswert ergibt. Im vorliegenden Werk werden die Personen hingegen nur mit „V“, „K“, „D“ etc. bezeichnet und interessante Überschriften zu den einzelnen Fällen sucht der Leser ebenfalls vergebens. Jedoch ist es Geschmackssache, ob der Leser den einen oder den anderen Stil bevorzugt.

Im Ergebnis kann somit festgehalten werden, dass sich das vorliegende Werk besonders für Studierende in den Anfangssemestern als Einführung in Materie des besonderen Schuldrechts eignet. Aber auch solche Leser, welche den Stoff – insbesondere zur Examensvorbereitung – lediglich wiederholen möchte, können bedenkenlos zugreifen. Vor allem die sehr vielen Beispiele und Schemata erleichtern das Lernen enorm. Zwar beinhaltet das Werk auch zahlreiche Fälle. Allerdings sollte der Leser hier besser zusätzlich noch ein extra Fallbuch zu Hilfe nehmen.

Freitag, 31. Mai 2019

Rezension: Allgemeines Schuldrecht

Brox / Walker, Allgemeines Schuldrecht, 43. Auflage, C.H.Beck 2019

Von Wirtschaftsjurist Christian Paul Starke, LL.M., Bad Berleburg


Entsprechend dem jährlichen Erscheinungsrhythmus ist im März diesen Jahres die neueste – nunmehr 43. – Auflage des von Prof. Dr. Hans Brox begründeten und von Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker von der Universität Gießen fortgeführten Werkes zum Allgemeinen Schuldrecht in der rot-weißen „Grundrisse des Rechts“-Reihe von C.H. Beck erschienen. Mit dieser wurden Literatur und Rechtsprechung auf den Stand von Januar 2019 aktualisiert.

Das Werk umfasst insgesamt rund 450 Seiten. Als klassisches Lehrbuch ist es auf den studentischen Gebrauch ausgelegt und eignet sich gut, um auch Markierungen, Unterstreichungen und Anmerkungen vorzunehmen, ohne dass diese unangenehm durchscheinen würden. Allerdings neigt es als Softcover dazu, leicht zuzuschlagen und bei regem Gebrauch schnell auszufransen.

Zu Beginn des Werkes findet sich ein ausführliches Verzeichnis der sonstigen Lehrbücher, Kommentare und Fallbücher zum Schuldrecht sowie einiger – für den normalen studentischen Gebrauch eher weniger relevanter – spezieller Werke zur Schuldrechtsreform von 2002. Dieses hilft insbesondere Studierenden bei der Suche nach ergänzender Literatur zur Vertiefung oder praktischen Anwendung des Gelernten. Das allgemeine Literaturverzeichnis wird zudem für jedes Unterkapitel – hier bezeichnet als Paragraphen – noch um eine kurze Liste mit konkret themenbezogenen Aufsätzen ergänzt, die gute Leseempfehlungen zur Vertiefung einzelner Spezialprobleme darstellen. Das Stichwortverzeichnis am Ende des Werkes umfasst rund 30 Seiten und erleichtert dem Nutzer die Orientierung teils erheblich. Diese Orientierungsfunktion wird noch durch im laufenden Text enthaltene Hervorhebungen wesentlicher Begrifflichkeiten in Fettdruck verstärkt. Die Auswahl der Begriffe ist dabei meist gut gelungen und erleichtert das Auffinden der relevanten Abschnitte, zumal die Verwendung des Fettdrucks sparsam erfolgt und damit ihrer Highlighter-Funktion gerecht wird.

Negativ fällt allerdings die Nachweistechnik auf: Zwar arbeitet das Werk mit Fußnoten, was der Übersichtlichkeit sehr zuträglich ist. Hiervon sind aber insgesamt relativ wenige vorhanden (z.B. keine Nachweise bei S. 45 zu AGB in ihrer jeweiligen Fassung, S. 46 zur normativen Auslegung von AGB). Zudem wird in den vorhandenen Fußnoten oftmals nur eine Quelle angegeben. Außerdem wird an zahlreichen Stellen lediglich auf andere Werke desselben Autors verwiesen (z.B. S. 181, 246, 295: Schuldrecht BT; Erbrecht; Zwangsvollstreckungsrecht). Hier wäre eine gewisse Vielfalt an Quellen vorzugswürdig. Des Weiteren finden sich Verweise zum Schrifttum aus früheren Auflagen (z.B. S. 39: „Schrifttum zum frühen AGBG: siehe Nachweise in 34. Auflage“). Diese Angaben sollten auch in der aktuellen Auflage aufgeführt werden.

Das Werk ist in insgesamt 11 Kapitel mit insgesamt 38 Unterkapiteln zusammengefasst. Kapitel 1 führt den Leser in die Thematik ein und befasst sich mit dem Standort und der Bedeutung des Schuldrechts. Kapitel 2 schließt unmittelbar daran an und behandelt den Begriff und die Abgrenzung des Schuldverhältnisses von anderen Erscheinungsformen wie dem Gefälligkeitsverhältnis. Während sich das 3. Kapitel mit der Entstehung von Schuldverhältnissen beschäftigt, geht es in Kapitel 4 um deren Inhalt. Kapitel 5 letztlich schließt mit dem Erlöschen von Schuldverhältnissen. Dabei sind insbesondere die Erfüllung, die Aufrechnung und der Rücktritt praktisch besonders bedeutsam. Das 6. Kapitel steht dann ganz im Zeichen des Verbraucherschutzes: Hier werden die allgemeinen Regelungen zum Schutze der Verbraucher sowie die für einzelne Vertriebsformen geltenden Besonderheiten dargestellt. Das 7. Kapitel widmet sich der Verantwortlichkeit des Schuldners. In Kapitel 8 erfährt der Leser, was bei Störungen im Schuldverhältnis zu beachten ist. Hier sind die Unmöglichkeit und die Verzögerung der Leistung sowie die Schlechtleistung hervorzuheben. Die Schadensersatzpflicht wird in Kapitel 9 behandelt. Kapitel 10 stellt dann die Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis vor. Hier geht es insbesondere um den Vertrag zu Gunsten Dritter, den Gläubigerwechsel und den Schuldbeitritt. Im 11. und somit letzten Kapitel wird die Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern erläutert. Hervorzuheben ist hier die Gesamtschuldnerschaft.

Positiv hervorzuheben ist insgesamt, dass das vorliegende Werk sehr viele Beispiele, Schemata und grafische Übersichten enthält, welche dem Leser das Lernen enorm vereinfachen. Die Beispiele sind regelmäßig mit Urteilsangaben versehen (z.B. S. 11 zur Pyrotechnik), die grafischen Übersichten fassen z.T. den Inhalt des Textes noch einmal verkürzt zusammen und veranschaulichen ihn (z.B. S. 222 f. zu den Unterschieden zwischen § 278 und § 831 BGB) und sind häufig ihrerseits auch mit Beispielen unterlegt. Zudem werden die Schemata durch einen Kasten klar vom restlichen Text abgetrennt. Ebenfalls positiv fallen die zahlreichen kleineren Fälle auf, sodass es sich quasi zusätzlich um ein integriertes Fallbuch handelt. Zur Auflösung der Fälle wird auf eine oder mehrere Randnummern verwiesen, sodass eine räumliche Distanz zwischen Sachverhalt und Falllösung besteht. Der Leser kann sich also erst einmal selbst Gedanken machen, wie der Fall zu lösen sein könnte. Allerdings ist zu beachten, dass die Lösungen nicht im Gutachtenstil präsentiert werden. Der Leser sollte sich dessen bewusst sein und hierzu bei Bedarf zusätzlich auf ein „richtiges Fallbuch zurückgreifen.

Darüber hinaus beschränkt sich das vorliegende Werk nicht nur auf die zwingend notwendigen Darstellungen. Vielmehr wird dem Leser auch nützliches Hintergrundwissen geliefert (z.B. S. 3 f. zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz; S. 28 f. zur verfassungsrechtlich garantierten Vertragsfreiheit; S. 39 zum AGBG). Dazu zählt auch die Erläuterung von Synonymen (z.B. S. 107: Vertragsstrafe und Konventionalstrafe). Zusätzlich finden sich einige Verknüpfungen mit anderen Bereichen innerhalb (z.B. S. 16 zum Pfandrecht und zur Hypothek) und außerhalb des BGB (z.B. S. 16 zur Zwangsvollstreckung aus der ZPO), welche z.T. erforderlich, aber meist einfach nur sehr nützlich sind, auch wenn der Leser je nach Studienfortschritt ggf. noch nicht viel mit dem Zusatzwissen anzufangen weiß. Der direkte Bezug zu anderen wichtigen Bereichen zeigt dem Leser aber bereits die Wichtigkeit des Allgemeinen Schuldrechts.

Das Werk richtet sich als Lernbuch primär an Studienanfänger und dient als Einstieg in die Thematik des Allgemeinen Schuldrechts. Die Sprache und insbesondere die Umschreibung der juristischen Fachbegriffe sind auch für diese Zielgruppe verständlich. Die Texte ermöglichen einen guten Lesefluss. Allerdings fällt auf, dass vergleichbare Werke anderer Autoren die doch zumeist als „trockenen Stoff“ empfundene Rechtsmaterie mit mehr Witz auflockern. Dies gilt insbesondere für die kleinen, integrierten Fälle, welche häufig mit interessanten Überschriften und einfallsreichen Geschichten versehen sind. Selbst die Personen werden häufig konkret mit Namen benannt und kommen in den Fällen immer wieder vor, sodass sich ein gewisser Wiedererkennungswert ergibt. Im vorliegenden Werk werden die Personen hingegen nur mit „V“, „K“, „A“, „B“ etc. bezeichnet. Hier ist es aber Geschmackssache, ob der Leser den einen oder den anderen Stil bevorzugt.

Letztlich kann somit festgehalten werden, dass sich das vorliegende Werk besonders für Studierende als Einführung in diese Materie des Allgemeinen Schuldrechts eignet. Aber auch ein Leser, der den Stoff für die Examensvorbereitung oder das Referendariat wiederholen möchte, kann bedenkenlos zugreifen. Vor allem die vielen Beispiele, Schemata und grafischen Übersichten erleichtern dem Leser das Lernen nämlich erheblich. Zwar beinhaltet das Werk auch zahlreiche Fälle. Allerdings sollte sich der Leser hier besser ein „echtes“ Fallbuch zu Hilfe nehmen.

Mittwoch, 6. Februar 2019

Rezension: Schuldrecht – Allgemeiner Teil


Looschelders, Schuldrecht – Allgemeiner Teil , 16. Auflage, Vahlen 2018

Von Denise Kammer, Rechtsreferendarin Wiesbaden


Die Neuauflage bringt eines der Standardwerke für das Studium des Allgemeinen Schuldrechts auf den Stand von Juli 2018. Von herausragender Bedeutung dürften hier Bearbeitungen des Kauf- und Werkvertragsrecht sein, dessen Regelungen durch das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung vom 28.4.2017 (BGBl. 2017 I 969) umfangreiche Änderungen erfahren haben und von großer Examensrelevanz sind. Weitere behandelte Änderungen sind solche im Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen und die Neuregelung durch das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie. Wie üblich wurden die neue Rechtsprechung und Literatur auf den insgesamt 514 Seiten eingearbeitet.

Die besondere Eignung für Einsteiger ergibt sich schon aus dem Aufbau: es werden zunächst Grundlagenkenntnisse vorangestellt, die es in Bezug auf das allgemeine Schuldrecht, Pflichten aus Schuldverhältnissen und seine Rechtsquellen zu beachten gilt. Die folgende Bearbeitung des Rechtsgebiets hat ihren Schwerpunkt schon hinsichtlich des Umfangs im 5. Teil, nämlich dem Leistungsstörungsrecht. Sehr hilfreich im Studium ist dabei der Anhang I (S. 471 ff.), der sich mit dem Leistungsstörungsrecht in der Fallbearbeitung auseinandersetzt; inbegriffen sind Aufbauschemata und Fälle inklusive ausführlicher Lösungen. Ein zweiter Anhang beschäftigt sich speziell mit dem Schema der Rückabwicklung nach Widerruf gem. § 312g I BGB.

Inhaltlich ist der Looschelders gewohnt übersichtlich gegliedert und aufgrund einer hinreichenden Menge an Überschriften angenehm zu lesen. Die grauen Kästchen mit Hinweisen dienen wie schon in früheren Auflagen zu Wissensvertiefung. Für anschauliches Lernen bieten an einigen Stellen Beispiele aus der Rechtsprechungspraxis einen besseren Bezug zur Thematik.

Ein Studienschwerpunkt wird in § 47 Rn. 1 durch Darlegung der Art und des Umfangs des Schadensersatzes behandelt. Zwar wird hier auf die klausurentechnisch und praktisch sehr relevante Behandlung von Kfz-Schäden verwiesen, angesichts des 2018 neu eingeführten Mängelrechts wäre hier allerdings auch ein Hinweis zur – ehemaligen – Aus- und Einbauproblematik für Studierende wie auch Referendare und Praktiker interessant gewesen.

Geschmackssache ist die Gliederung des Werkes, da die Randnummern jeweils zu den untergliedernden Paragraphen der einzelnen Kapitel neu beginnen, statt – wie bei anderen Lehrbuchautoren üblich – das Buch in durchgehende Randnummern zu ordnen.

Insgesamt lässt sich sagen, dass das Lehrbuch von Looschelders für das Studium des Allgemeinen Schuldrechts zu Recht ein absoluter Klassiker ist. Es eignet sich hervorragend für das Erststudium des allgemeinen Schuldrechts wie auch für die gezielte und vertiefte Beschäftigung mit einzelnen Themengebieten im Repetitorium. Dank der recht übersichtlichen Darstellung und vielen Beispiele wird das Lernen des Stoffes erleichtert und kann auch im Referendariat der Wiederholung dienen. Preislich liegt das Werk mit 27,90 € leicht über dem Schnitt.


Mittwoch, 21. November 2018

Rezension: Schuldrecht AT

Hirsch, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 11. Auflage, Nomos 2018

Von Wirtschaftsjurist Christian Paul Starke, LL.M., Bad Berleburg


Das vorliegende Werk „Schuldrecht Allgemeiner Teil“ von Prof. Dr. Christoph Hirsch erscheint nunmehr in der 11. Auflage, befindet sich auf dem Stand 01.05.2018 und umfasst insgesamt 502 Seiten inkl. Sachregister sowie 14 Kapitel, welche wiederum in 54 Unterkapitel (Paragrafen) unterteilt sind.

Das 1. Kapitel trägt die Überschrift „Schuldverhältnisse“ und behandelt unterschiedliche Möglichkeiten der Entstehung eines Schuldverhältnisses. Kapitel 2 beschäftigt sich mit dem Inhalt der Schuldverhältnisse, beispielsweise dem Leistungsort und der Gattungsschuld. Im 3. Kapitel widmet sich der Autor u.a. dem sehr praxisrelevanten Thema der Gestaltung von Verträgen durch AGB. Während sich Kapitel 4 mit dem Erlöschen der Schuldverhältnisse u.a. durch Erfüllung und Aufrechnung befasst, thematisiert der Autor in Kapitel 5 den Rücktritt und die Kündigung. In Kapitel 6 wird der Leser über die verschiedenen Aspekte des Widerrufs von Verbraucherverträgen aufgeklärt. Das 7. Kapitel ist mit „Verantwortlichkeit des Schuldners“ betitelt. Inhaltlich geht es in diesem sowohl um Vorsatz und Fahrlässigkeit aufseiten des Schuldners als auch um die Haftung für Erfüllungsgehilfen. Im 8. Kapitel stehen Gläubigerverzug, Schuldnerverzug und Nichtleistung im Fokus. Kapitel 9 befasst sich mit der Unmöglichkeit der Leistung. Andere Pflichtverletzungen wie die Schlechterfüllung oder die Pflichtverletzung vor Vertragsschluss (c.i.c) werden im 10. Kapitel behandelt. Das 11. Kapitel beschäftigt sich mit dem Umfang des Schadensersatzes. Der Einbeziehung Dritter in das Schuldverhältnis widmet sich das 12. Kapitel. Die Überschrift von Kapitel 13 lautet „Die Rechtsnachfolge in Forderungen und Schulden“. Thematisiert werden hier u. a. die Abtretung und die Schuldübernahme. Das 14. und somit letzte Kapitel fokussiert sich auf die Mehrheiten von Schuldnern und Gläubigern, wie z.B. bei einem Schuldbeitritt.

Zu jedem Unterkapitel existiert ein Fall, welcher sich jeweils am Anfang des Abschnitts befindet. Bei den Fällen ist häufig angegeben, welche Normen betroffen sind. So ist es dem Leser möglich, gezielter zu lernen. Des Weiteren ist bei den Fällen regelmäßig vermerkt, an welche reale Gegebenheit diese angelehnt sind (z.B. S. 89). Bereits die Namen der einzelnen Fälle sollen die Neugier des Lesers wecken (z.B. Fall 15: 9 000 Euro für die Vermittlung einer Partnerin; Fall 20: Whiskeyschmuggel). Dieser kann auch selbst entscheiden, ob er die Fälle erst bearbeiten möchte, wenn er aus den entsprechenden Kapiteln ausreichend Informationen gesammelt hat oder sich die Lösungen erst zu Gemüte führen möchte. Die Falllösung befindet sich nämlich bereits unmittelbar hinter dem Sachverhalt und nicht erst am Ende des jeweiligen Abschnitts. Für die Übersichtlichkeit wäre allerdings es gelungener gewesen, wenn die Lösung eine deutliche Hervorhebung (z.B. durch eine Überschrift) erhalten hätte. Stattdessen unterscheidet sie sich lediglich dadurch vom Sachverhalt, dass dieser kursiv gedruckt und eingerückt ist.

Zwar wird im Vorwort erwähnt, dass die Fälle ausführlich im Gutachtenstil besprochen werden. Allerdings handelt es sich nicht um ein Fallbuch und auch die Angaben innerhalb der Falllösung erscheinen z.T. wenig gewinnbringend für den Leser (z.B. S. 112: „Ihr steht zwar ein Schadensersatzanspruch gegen Notte zu, doch wird ihr der nicht viel nützen, wenn Notte (wie zu vermuten ist) zahlungsunfähig ist.“). Diese Anmerkung wäre außerhalb der Falllösung angebrachter gewesen. Alternativ hätte sich der Autor auch weniger umgangssprachlich ausdrücken können. Innerhalb der Falllösungen wird aber regelmäßig auf die entsprechenden Stellen im weiteren Text verwiesen (z.B. S. 329). Somit bleibt dem Leser eine eigene Suche nach weiterführenden Ausführungen erspart. Dem Leser muss allerdings bewusst sein, dass diese Art der Sprache nicht immer für eine Klausur geeignet ist und die Falllösungen auch nicht wie üblich nach Tatbestandsmerkmalen gegliedert sind. Letztendlich sollte auf ein ergänzendes Fallbuch zu Gutachtenstil und Gliederung des Prüfungsaufbaus nicht verzichtet werden.

Besonders positiv zu erwähnen sind die 24 Flussdiagramme zum Werk, welche auf der entsprechenden Internetseite (www.hirsch-sat.nomos.de) abgerufen und ausgedruckt werden können. Im Buch sind diese nicht vorhanden, jedoch gibt es eine Übersicht über die Flussdiagramme. Diese sollten auch zeitnah heruntergeladen und/oder ausgedruckt werden, da immer nur die aktuellen Flussdiagramme online zur Verfügung stehen. Allerdings fällt sofort auf, dass die Flussdiagramme relativ unübersichtlich sind. Dies ist aber aufgrund der Fülle an verarbeiteten Informationen und der Komplexität der Materie unumgänglich. Demnach hätte es auch wenig Sinn gemacht, diese direkt im Werk abzudrucken, welches kein DIN-A4-Format hat. Gelungen ist, dass die Lösung der Fälle z.T. mithilfe der Flussdiagramme nachverfolgt werden kann und sich die entsprechenden Angaben (z.B. der Name des entsprechenden Flussdiagrammes) unterhalb des Sachverhaltes (z.B. S. 312) und in den jeweiligen Erklärungen befinden (z. B. S. 55). Somit werden die Flussdiagramme optimal integriert.

Ein Literaturverzeichnis für die gesamte Literatur existiert leider nicht; dafür wird allerdings vor jedem Unterkapitel die verwendete Literatur aufgelistet. Darüber hinaus finden sich in den Fußnoten die entsprechenden Quellenangaben. Eine umfangreichere Quellenarbeit wäre jedoch z.T. wünschenswert gewesen (z. B. S. 208, Fn. 105: „HM, zB Palandt/Grüneberg § 309 Rn 48.“). Regelmäßig verweist der Autor auch auf seine eigenen weiteren Werke zum Allgemeinen Teil des BGB sowie zum Besonderen Teil des Schuldrechts (z.B. S. 80, Fn. 94; S. 149, Fn. 51), welche ebenfalls regelmäßig im Nomos-Verlag erscheinen. Das ausführliche Sachregister hilft dem Leser zudem, das von ihm innerhalb des Werkes Gesuchte schnell zu finden. Aufgrund der Randnummern kann hier präzise verwiesen werden. Auch die Zwischenüberschriften helfen dem Leser bei der Orientierung. In der Kopfzeile werden sowohl das jeweilige Kapitel als auch das Unterkapitel inkl. Name und Nummer angegeben. Positiv hervorzuheben ist ebenfalls, dass Begriffe und Sachverhalte einfach und verständlich erklärt werden (z.B. S. 124: Aufrechnung). Sprachlich ist das Werk insgesamt gut zu lesen und leicht zu verstehen. Auf den ersten Blick ungewohnt wirkt allerdings, dass wichtige Wörter nicht wie üblich durch Fett-, sondern durch Kursivdruck hervorgehoben werden.

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich das Werk insbesondere für Studenten in den unteren Semestern eignet. Der Aufbau ist übersichtlich und gut strukturiert, während die Sprache leicht verständlich ist. Gelungen sind auch die Vielzahl und Vielfalt der interessanten Fälle sowie die zusätzlich angebotenen Flussdiagramme. Allerdings handelt es sich in erster Linie um ein klassisches Lehrbuch, nicht um ein Fallbuch, sodass der Leser zur Bearbeitung von Fällen zusätzlich zu einem solchen mit ausführlichen Lösungen im Gutachtenstil sowie mit Unterteilung nach Tatbestandsmerkmalen greifen sollte. Für die reine Nutzung als Lehrbuch kann das vorliegende Werk jedoch guten Gewissens empfohlen werden.