Von
Wirtschaftsjurist Christian Paul Starke, LL.M., Bad Berleburg
Entsprechend dem jährlichen
Erscheinungsrhythmus ist im März dieses Jahres die neuste – nunmehr 43. – Auflage
des von Prof. Dr. Hans Brox begründeten und von Prof. Dr. Wolf-Dietrich
Walker von der Universität Gießen fortgeführten Werkes zum besonderen
Schuldrecht in der rot-weißen „Grundrisse des Rechts“-Reihe von C.H. Beck erschienen.
Mit dieser wurden Literatur und Rechtsprechung auf den Stand von Januar 2019
aktualisiert. Das Werk umfasst insgesamt rund 770 Seiten, wovon 720 Seiten auf
den Inhalt entfallen. Als klassisches Lehrbuch ist es auf den studentischen
Gebrauch ausgelegt und eignet sich gut, um Markierungen, Unterstreichungen und
Anmerkungen vorzunehmen, ohne dass diese unangenehm durchscheinen würden.
Allerdings neigt es als Softcover dazu, bei der Arbeit leicht zuzuschlagen und
bei regem Gebrauch schnell auszufransen.
Zu
Beginn des Werkes findet sich eine ausführliche Übersicht über die sonstigen Lehrbücher,
Kommentare und Fallbücher zum Schuldrecht sowie einige – für den normalen
studentischen Gebrauch weniger relevante – Werke speziell zur
Schuldrechtsreform von 2002. Diese hilft insbesondere Studierenden bei der
Suche nach ergänzender Literatur zur Vertiefung oder praktischen Anwendung des Gelernten.
Das allgemeine Literaturverzeichnis wird zudem für jedes Unterkapitel – hier
bezeichnet als Paragraphen – noch um eine kurze Liste mit konkret themenbezogenen
Werken ergänzt, die häufig gute Leseempfehlungen zur Vertiefung einzelner
Spezialprobleme enthalten. Dies stellt insbesondere bei der Examensvorbereitung
eine wichtige Unterstützung der Leser dar. Das Stichwortverzeichnis am Ende des
Werkes umfasst rund 35 Seiten und erleichtert dem Nutzer die Orientierung teils
erheblich. Zusätzlich zu diesem enthält das Werk noch ein gesondertes
Paragrafenregister. Die Orientierungsfunktion dieser beiden Übersichten wird noch
durch die im laufenden Text enthaltenen Hervorhebungen wesentlicher
Begrifflichkeiten in Fettdruck verstärkt. Die Auswahl der Begriffe ist dabei
meist gut gelungen und erleichtert das Auffinden der relevanten Abschnitte,
zumal die Verwendung des Fettdrucks sparsam erfolgt und damit ihrer Highlighter-Funktion
gerecht wird. Leichte Kritik ist hinsichtlich der Nachweistechnik zu üben: Zwar
arbeitet das Werk mit Fußnoten, was der Übersichtlichkeit sehr zuträglich ist.
Hiervon sind allerdings verhältnismäßig wenige vorhanden. Diese sind aber wiederum
gut ausgewählt und oft zugleich mit mehreren Fundstellen versehen.
Das
Werk ist in 9 Kapitel mit insgesamt 54 Unterkapiteln gegliedert. Dabei folgt es
dem Aufbau des Gesetzes. Nach einer kurzen Einführung in Aufbau und Entwicklung
des Schuldrechts beginnt Kapitel 1 deshalb direkt mit einem der wichtigsten
Bereiche des besonderen Schuldrechts, wenn nicht sogar dem Wichtigsten: dem
Kaufvertrag (§§ 1 – 7). Besonders hervorzuheben sind hier die Darstellungen der
Pflichten der Vertragsparteien (§ 2) und deren
Ansprüche bei einer Pflichtverletzung (§§ 3 – 6). Darüber hinaus befasst sich
das Kapitel auch mit dem Tausch (§ 8) und der Schenkung (§ 9). Kapitel 2
behandelt insbesondere die Miet- (§§ 10 – 13) und Pachtverträge (§ 14) sowie
die Themen Leasing (§ 15), Leihe (§ 16) und Darlehen (§ 17). Während sich das
3. Kapitel mit Dienst- (§§ 19 – 21) und Behandlungsverträgen (§ 22) befasst,
geht es in Kapitel 4 um Werkverträge (§§ 23 – 27) und ähnliche Verträge, wie den
z.B. den Pauschalreisevertrag (§ 28). Kapitel 5 widmet sich neben dem Auftrag
und den Geschäftsbesorgungs- und Maklerverträgen (§ 29) auch der Verwahrung (§
30), Beherbergung sowie der Gastwirtshaftung (§ 31). In Kapitel 6 werden
u.a. die Bürgschaft (§ 32), der Vergleich und das Schuldanerkenntnis (§ 33)
sowie die Wette (§ 34) behandelt. Das 7. Kapitel befasst sich mit der
Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 35 – 38). Dabei wird zwischen der
berechtigten (§ 36), der unberechtigten (§ 37) und der
Eigengeschäftsführung (§ 38) unterschieden. In Kapitel 8 wird dann ausführlich die
Thematik der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 39 – 43) dargestellt. Zum
Abschluss folgt im 9. Kapitel noch das Recht der unerlaubten Handlungen (§§ 44
– 54). Besonders hervorzuheben ist hier die Verletzung von Rechtsgütern und
absoluten Rechten (§ 45), die Verletzung eines Schutzgesetzes (§ 46) sowie
die sittenwidrige Schädigung (§ 47). Daneben werden aber z.B. auch die
Amtspflichtverletzung (§ 49) und die Haftung mehrerer Personen (§ 51)
thematisiert. Für den Leser sind hier der Schadensersatz bei unerlaubter
Handlung (§ 52) und der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch (§ 53) besonders
wichtig. Doch auch die Gefährdungshaftung z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz
(§ 54) bleibt in der Darstellung nicht außen vor.
Positiv
hervorzuheben ist, dass das vorliegende Werk sehr viele Beispiele, Schemata und
grafische Übersichten enthält, welche dem Leser das Verinnerlichen des
Gelesenen enorm vereinfachen. Die Beispiele sind dabei regelmäßig mit
Urteilsangaben versehen (z.B. S. 36 zum körperlichen Defekt eines Hundes und
zur fehlenden Verkehrssicherheit eines Kraftfahrzeugs). Zudem werden die
Schemata durch einen Kasten klar vom restlichen Text abgetrennt. Ebenfalls positiv
fallen die zahlreichen kleineren Fälle auf, sodass es sich quasi zusätzlich
um ein integriertes Fallbuch handelt. Zur Auflösung der Fälle wird auf eine oder mehrere
Randnummern verwiesen, sodass eine räumliche Distanz
zwischen Sachverhalt und Falllösung besteht. Der Leser kann sich also erst einmal selbst Gedanken
machen, wie der Fall zu lösen sein könnte. Allerdings ist zu beachten, dass die
Lösungen nicht im Gutachtenstil präsentiert werden. Der
Leser sollte sich dessen bewusst sein und hierzu bei Bedarf zusätzlich auf ein „richtiges“
Fallbuch zurückgreifen. Darüber
hinaus beschränkt sich die Darstellung auch nicht nur auf die zwingend
notwendigen Ausführungen. Vielmehr wird dem Leser oftmals zusätzlich nützliches
Hintergrundwissen mitgeliefert (z.B. S. 62 ff. zur Rechtsprechung zu den Aus-
und Einbaukosten bis zum 31.12.2017).
Das Werk richtet sich als Lernbuch
primär an Anfänger im juristischen Bereich, sprich Studenten in den ersten
Semestern, und dient als Einstieg in das besondere Schuldrecht. Die Sprache sowie die Umschreibung der
juristischen Fachbegriffe sind dabei auch für diese Zielgruppe gut
verständlich. Darüber hinaus weisen die Texte einen angenehmen Lesefluss
auf. Allerdings fällt auf, dass vergleichbare Werke anderer Autoren die doch
zumeist als „trockenen Stoff“ empfundene Rechtsmaterie mit mehr Witz auflockern:
Dies gilt insbesondere für die kleinen, integrierten Fälle, welche häufig mit
interessanten Überschriften und einfallsreichen Geschichten versehen sind.
Selbst die Personen werden häufig konkret mit Namen benannt und kommen in den
Fällen immer wieder vor, sodass sich ein gewisser Wiedererkennungswert ergibt.
Im vorliegenden Werk werden die Personen hingegen nur mit „V“, „K“, „D“ etc.
bezeichnet und interessante Überschriften zu den einzelnen Fällen sucht der
Leser ebenfalls vergebens. Jedoch ist es Geschmackssache, ob der Leser den
einen oder den anderen Stil bevorzugt.
Im
Ergebnis kann somit festgehalten werden, dass sich das
vorliegende Werk besonders für Studierende in den Anfangssemestern als Einführung
in Materie des besonderen Schuldrechts eignet. Aber auch solche Leser, welche
den Stoff – insbesondere zur Examensvorbereitung – lediglich wiederholen
möchte, können bedenkenlos zugreifen. Vor allem die sehr vielen Beispiele und
Schemata erleichtern das Lernen enorm. Zwar beinhaltet das Werk auch zahlreiche
Fälle. Allerdings sollte der Leser hier besser zusätzlich noch ein extra
Fallbuch zu Hilfe nehmen.