Von
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Johannes Berg, Kaiserslautern
Im Verlag Carl Heymanns erscheint in 2.
Auflage der von Jörg Burkhard
herausgegebene und bearbeitete Kommentar zu Betriebsprüfung und
Steuerfahndungsprüfung. Das Werk besteht aus einer Spezialkommentierung der §§
193-208 AO sowie einem Anhang zu Gesetzen, Verwaltungsvorschriften, Erlassen
und „Sonstigem“ wie etwa Statistiken zur steuerlichen Außenprüfung. Der Autor,
Rechtsanwalt in Wiesbaden und Spezialist für Steuerrecht, Steuerstrafrecht und
Wirtschaftsstrafrecht, setzt sich zum Ziel, „allen Beratern ein Buch zur
Außenprüfung an die Hand zu geben, das nicht nur die Darstellung der
Verwaltungs- und Rechtsprechungsmeinungen leistet, sondern darüber hinaus den
Zusammenhang zwischen Steuerrecht und Steuerstrafrecht berücksichtigt und zu
vielen typischen Konfliktsituationen Gedanken und Lösungsansätze bietet.“
Die Darstellung beginnt zu § 193 AO nach
dem Inhaltsverzeichnis, einer Liste der verwandten Standardliteratur und einem
Abkürzungsverzeichnis mit der Zulässigkeit der Außenprüfung nach § 193 AO. Hier
beschäftigt sich der Autor zunächst mit Materialien und Zweck der Vorschrift,
worauf allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Betriebsprüfung dargestellt werden
und der Ablauf des Außenprüfungsverfahrens besprochen wird, wobei auch der
Zweck der Vorschrift beleuchtet ist. Darauf folgt die eigentliche
Kommentierung. Das Werk arbeitet mit Fußnoten, was die Lesbarkeit erheblich
fördert. Darüber hinaus finden sich Zitate in grauen Rahmen sowie Fettdruck der
wichtigsten Inhalte. Zahlreiche Zwischenüberschriften erleichtern die
Verständlichkeit erheblich. Neben Mustern finden sich zahlreiche Anlagen etwa
von Standardschreiben der Finanzämter oder Anforderung von Unterlagen sowie
Tabellen. Darüber hinaus arbeitet das Werk vielfach mit anschaulichen
Beispielen, die ebenfalls gewährleisten, dass selbst Berufsanfänger schnell und
sicher Einblick in die Fragen von Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung
erhalten.
Neuralgische Fragestellungen wie die
Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen aus § 200 AO bearbeitet der
Spezialkommentar äußerst akribisch, wobei die bereits erwähnte Strukturierung
und Erläuterung jeweils vom Allgemeinen zum Besonderen und konkret anhand von Beispielsfällen
praktisch keine Fragen offenlässt.
Die Sprache des Werks ist klar und
einfach. Negativ fällt freilich auf, dass bisweilen in der Terminologie die
notwendige Präzision zu vermissen ist. So spricht das Werk etwa von dem
„Aussageverweigerungsrecht“ des § 55 StPO (§ 194 Rn. 64).
Dass es sich – wie bereits im Vorwort mit
Recht angekündigt – um einen Praktikerkommentar handelt, wird etwa deutlich,
wenn Burkhard zu § 199 AO ein Schema
zur Umsatzerprobung einer Gaststätte erläutert, wo verschiedene Flaschenbiere,
alkoholfreien Getränke, Wein, Spirituosen, Kaffee, Tee, Tabakwaren, Küche,
Süßwaren und Ansichtskarten/Andenken in einer vorbereiteten Aufstellung den
Unterschiedsbetrag zwischen kalkulierter Brutto-Umsatzrechnung und erklärtem
Umsatz ergeben.
Wenngleich das Werk mit 1471 Seiten auch
den notwendigen Umfang besitzt, verwundert es im Positiven immer wieder, wie
hervorragend es dem Autor gelingt, sowohl grundlegende rechtliche als auch
tatsächlich vorkommende praktische Fragen im Detail zu beantworten. Etwa
beschäftigt sich das Werk mit der Frage, ob die Rechtmäßigkeit eines
angefochtenen Berichtigungsbescheides dadurch berührt wird, dass das Finanzamt
§ 6 BpO (St) und § 4 Abs. 2 BpO (St) verletzt habe, Relevanz dahingehend
erlangt, dass der Steuerpflichtige einen Rechtsanspruch auf die Beachtung der
§§ 6, 4 Abs. 2 BpO (St) habe (§ 200 Rn. 548). Im Anhang der eigentlichen
Kommentierung finden sich – wie bereits ausgeführt – zahlreiche für die Praxis
gewinnbringende Anlagen. Die Darstellung schließt mit einem sehr
übersichtlichen und umfangreichen Stichwortverzeichnis.
Um damit zu einem Fazit zu gelangen: wer –
egal auf welcher „Seite“ – mit Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung
berufsbedingt zu tun hat, sollte auf den Spezialkommentar von Burkhard nicht verzichten. Eine
umfassende Darstellung, detailreich, anschaulich, eingängig und
wissenschaftlich äußerst fundiert.