Von
Rechtsanwältin Marion Andrae, Saarbrücken
Das von Börger/Bosch/Heuschmid
begründete Formularbuch für das Familienrecht präsentiert sich in der 7.
Auflage mit neuem Autor und völlig neu überarbeitet. Die Zielsetzung des
Rechtsanwalts und Notars a.D. Dr. Horndasch ist allerdings unverändert und zwar,
die anwaltliche Tätigkeit in den Kernbereichen des familienrechtlichen Mandats
mit Schriftsatzmustern, Vertragsentwürfen und Erläuterungen zu erleichtern.
Der erste Abschnitt behandelt das
Scheidungsrecht. Das Werk beinhaltet weit mehr als nur eine Aneinanderreihung von
Musterschreiben und Formularen. In den Erläuterungen werden Grundstrukturen des
Verfahrens, die historischen Änderungen bis hin zum FamFG und die Pflichten des
Anwalts und Notars dargestellt. Neben den Mustern zu den Scheidungsanträgen
findet der Leser in diesem Abschnitt auch Erläuterungen und Checklisten zum Versorgungsausgleich.
Wesentlich erweitert wurde in der
Neuauflage der Abschnitt Kindschaftsrecht. Hierbei werden zunächst die
Grundzüge des Kindesunterhalts erläutert. Dann folgen die Themenbereiche
Abstammungsrecht, die elterliche Sorge und das Umgangsrecht. Besonders
hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Darstellung des in der Praxis
immer häufiger vorkommenden Wechselmodells beim Umgang, welches naturgemäß auch
Besonderheiten beim Unterhalt bedingt, wenn sich die Eltern die Betreuung des
Kindes teilen.
Im dritten Abschnitt behandelt der Autor
die Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ehegatten, in erster Linie den
wichtigsten Fall des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft, aber
auch Fälle der Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Modifizierungen des
gesetzlichen Güterstandes durch Vereinbarungen vor oder nach der Trennung. Auch
die Aufteilung des Hausrates und die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung
werden in diesem Abschnitt erläutert.
Das umfangreichste Kapitel ist dem
Ehegattenunterhalt bei Trennung und Scheidung gewidmet. Die Grundzüge des
Unterhaltsrechts und die maßgeblichen Unterhaltstatbestände werden auf 269
Seiten mit unzähligen Beispielsfällen und Mustern eingehend dargestellt. Auch
außergewöhnliche Fallgestaltungen, die z.B. eine konkrete Bedarfsermittlung
erfordern, oder Ansprüche wegen Sonder- und Mehrbedarfs werden praxisgerecht
mit Beispielslisten übersichtlich aufbereitet.
Das fünfte Kapitel befasst sich mit dem
einstweiligen Rechtsschutz nach dem FamFG. Obwohl die einstweilige Anordnung in
der Praxis an Bedeutung verloren hat, findet der Leser in diesem Abschnitt nach
wie vor praktische Hilfestellungen und Anleitungen für Fälle, in denen eine
besondere Beschleunigung erforderlich ist, wie z.B. bei Kindesentführung ins
Ausland oder wenn es um die Zuweisung der Ehewohnung oder Hausrat geht.
Einen kurzen Abriss über die
gleichgeschlechtliche Ehe und einen Musterantrag auf Aufhebung einer
eingetragenen Lebenspartnerschaft gibt der sechste Abschnitt. Mit dem wieder
deutlich umfangreicheren siebten Abschnitt zu den Vereinbarungen im
Familienrecht schließt der Autor die Darstellung ab. Da dieses Kapitel Vereinbarungen
zu allen vorangegangen Themenbereichen abdeckt, wäre es überlegenswert, die
Mustervereinbarungen in den jeweiligen Kapiteln 1 bis 6 unterzubringen. Nach
Auffassung der Verfasserin wäre dies übersichtlicher, wobei nicht unerwähnt
bleiben soll, dass das Werk ein umfangreiches Musterverzeichnis enthält,
welches die Suche erleichtert.
Der Autor entschuldigt sich quasi schon
im Vorwort für manch ungewohnten Satz, die Verfasserin konnte solche jedoch
nicht ausfindig machen. Das Werk ist klar strukturiert und verständlich
geschrieben. Mitgeliefert wird eine CD-ROM mit sämtlichen abgedruckten
Formularen als Word-Datei zur Implementierung der Muster in die eigene
Textverarbeitung. Über 200 Texte und Formulare erleichtern die Bearbeitung
familienrechtlicher Mandate. Darüber hinaus findet der Leser in den zahlreichen
Fußnoten viele Rechtsprechungsnachweise und weiterführende Literaturhinweise
zur Vertiefung. Das Werk wird seinem Anspruch daher voll und ganz gerecht und
kann jedem Anwalt (m/w/d), der auf dem Gebiet des Familienrechts tätig ist,
empfohlen werden. Ob das Formularbuch die Werbeaussage des Verlages erfüllt,
dass pro Schriftsatz bis zu 70 % Zeit eingespart werden könnte, kann die
Verfasserin allerdings - was den Maximalwert anbelangt - weder bestätigen noch
ausschließen.