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Montag, 5. September 2016

Rezension: Münchener Anwaltshandbuch Agrarrecht

Dombert / Witt, Münchner Anwaltshandbuch Agrarrecht, 2. Auflage, C.H. Beck 2016

Von Rechtsanwalt Malte Schneider, Helmstedt



Das Agrarrecht unterliegt wie auch andere Rechtsgebiete einem stetigen Wandel durch neue Vorgaben auf nationaler und internationaler Ebene und führt dadurch zu einem kontinuierlichen Anstieg in der anwaltlichen Beratungspraxis. Aus Funk und Fernsehen ist bekannt, dass neue agrarrechtliche Vorgaben auf europäischer Ebene teils gravierende Änderungen für die Landwirte mit sich bringen, welche diese nicht immer nur mit Wohlgefallen aufnehmen. Die Anwaltschaft hat darauf reagiert und vor wenigen Jahren die Fachanwaltschaft für Agrarrecht eingeführt.

Die Autoren haben Ihr Werk auf den aktuellen Stand 2016 gebracht und die nach 2010 zu dieser Thematik ergangene Rechtsprechung in das Werk eingearbeitet.

Das vorliegende Handbuch richtet sich dabei an eine breite Lesergruppe von Rechtsanwälten, Notaren und Richtern über Landwirte bis hin zu Referendaren und Studierenden, und gibt diesen eine zuverlässige Auskunft sowohl hinsichtlich „klassischer Beratungsfelder“ wie das landwirtschaftliche Erbrecht als auch zu speziellen agrarrechtlichen Problematiken des Saaten- und Züchtungsrechts.

Schon aus diesem breiten Anwendungsspektrum lässt sich der hohe praktische Stellenwert des Werkes erkennen. Der Kommentar behandelt alle Vorschriften, deren Inhalt für den agrarrechtlich beratenden Praktiker von essentieller Bedeutung ist. Wie schon in der Vorauflage überzeugt die stets gut strukturierte und übersichtliche Darstellung der einzelnen Regelungen. Auf Rechtsprechung und insbesondere Kommentarliteratur wird regelmäßig hingewiesen. Der über 1100 Seiten starke Kommentar gliedert sich dabei anwenderfreundlich in die acht Kapitel auf. Das Autorenteam wagt in dem Werk einen Ritt durch eine Vielzahl von Thematiken mit agrarrechtlichen Bezug. Trotz dieser außerordentlichen Breite der erörterten Themen lassen die Ausführungen jedoch nicht den erforderlichen Tiefgang vermissen, wenngleich selbstverständlich ist, dass dieser „Allround-“-Kommentar kein Spezialkommentar, beispielsweise zum Jagdrecht, ersetzen kann und will.

Daher ist das Werk auch –aber natürlich nicht nur- für juristische Laien besonders geeignet. In diesem Zusammenhang ist in positiver Weise erwähnenswert, dass das Werk nicht nur rechtliche Ausführungen enthält, sondern darüber hinaus auch Formulierungsvorschläge zur Umsetzung dieser Ausführungen zur Verwendung in Verträgen oder Formularen enthält und damit den Verwendern einen wertvollen Dienst erweist. Gleiches gilt für die optisch herausgehobenen und als solche überschriebenen „Praxistipps“, welche dem Leser eben nicht nur theoretische Kenntnisse vermittelt, sondern auch ein praktischer Blick „hinter die Kulissen“ gewährt.

Layout, Inhalts-, Abkürzungs- und Stichwortverzeichnis lassen keine Wünsche offen. Für die zukünftigen Auflagen kann sich die Leserschaft darüber hinaus nur noch die Zurverfügungstellung des Werkes in elektronischer Form wünschen.


Fazit: Der Kaufpreise für das Werk in Höhe von 199,00 Euro ist für den Informationsgehalt und praktischen Nutzen des Werkes unzweifelhaft angemessen. Nach hiesiger Auffassung darf das Werk in der Bibliothek eines Agrarrechtspraktikers - und auch Landwirts - nicht fehlen.

Samstag, 9. März 2013

Rezension Zivilrecht: Handbuch des Fachanwaltes Agrarrecht


Härtel (Hrsg.), Handbuch des Fachanwaltes Agrarrecht, 1. Auflage, Luchterhand 2012

Von RA, FA für IT-Recht und Verwaltungsrecht Christian Stücke, Helmstedt


Das Berufsbild des Landwirts hat sich insbesondere über die letzten Jahrzehnte hinweg gewandelt. Der Landwirt agiert immer mehr als Unternehmer. Auch die rechtlichen Fragestellungen, mit denen er im betrieblichen Alltag konfrontiert wird, haben sich gewandelt. Neben den geradezu klassischen Feldern des landwirtschaftlichen Pachtrechts sowie des landwirtschaftlichen Erbrechts sind zahlreiche neue Rechtskomplexe hinzugetreten. Exemplarisch kann hierbei das Recht der Agrarbeihilfen genannt werden aber auch das Umweltrecht sowie das Energierecht. Als landwirtschaftliche Unternehmer haben sich Betriebsinhaber auch mit arbeitsrechtlichen Dingen zu beschäftigen oder auch gesellschaftsrechtlichen Aspekten etwa der Bildung von landwirtschaftlichen Kooperationen bei Bewirtschaftung oder auch Vermarktung. Die Vielfalt der insgesamt daraus resultierenden, teilweise hoch speziellen Fragen führte zu Recht auch zur Schaffung einer einschlägigen Fachanwaltschaft, nämlich der des Fachanwaltes für Agrarrecht.

Der Umfang des Werkes ist außerordentlich. Ob die Bezeichnung als "Handbuch" anhand von immerhin über 2.000 dünnen, dichtbedruckten Seiten noch gerechtfertigt ist, erscheint fraglich. Unterteilt wird das Werk in 48 Kapitel, die von 44 Spezialisten aus dem Bereich des Agrarrechts - vorwiegend Lehrende, Richter, Anwälte, Ministerialbeamte - verfasst wurden.

Auch wenn nicht sämtliche der Autoren als Anwältinnen oder Anwälte tätig sind, ist das Werk seinem Titel entsprechend mandatsbezogenen mit Blick auf die anwaltliche Praxis verfasst worden. Dabei finden sich zu den einzelnen Gebieten jeweils einleitende Ausführungen, die jedoch recht schnell und teilweise sehr detailliert in konkrete, praxisrelevante Fragestellungen überleiten. Der materielle Inhalt wird in insgesamt sechs Teile geordnet, die dann jeweils in einzelne Kapitel untergliedert werden. Vor dem Hintergrund des bereits erwähnten Umfanges des Werkes und der reinen Anzahl der Kapitel verbietet es sich dabei schon beinahe, diese im Einzelnen aufzulisten, um den Umfang dieser Rezension nicht zu sprengen. Die schiere Breite des behandelten Stoffes wird indes anhand der einzelnen Komplexe deutlich: In dem ersten Teil werden rechtliche Grundlagen erläutert, um das für das weitere Verständnis notwendige Wissen zu vermitteln. Danach schließt sich ein Teil zum - stark gemeinschaftsrechtlich geprägten - Agrarbeihilfenrecht, Agrarkartellrecht sowie Außenhandelsrecht an. Teil drei behandelt das Agrarumweltrecht sowie Energierecht. Das Lebensmittelrecht sowie Futtermittelrecht werden in Teil vier behandelt; Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht finden sich in Teil fünf wieder. In Teil sechs, der mit der Überschrift "privates Agrarrecht, Strafrecht, Mediation" versehen ist, finden sich dann klassische Beratungsfelder wie das landwirtschaftliche Pachtrecht, das Erbrecht, Ehe-und Familienrecht oder auch das landwirtschaftliche Gesellschaftsrecht wieder. Auch das landwirtschaftliche Verfahrensrecht wird dort behandelt. Der Umfang der einzelnen Teile und Kapitel kann durchweg als "genau richtig" bezeichnet werden. Sollten einzelne, hoch spezielle Fallgestaltungen nicht anhand der schon vertieften Ausführungen im Werk selbst beantwortet werden können, hilft ein ausführliches Literaturverzeichnis und nicht zuletzt auch der Fußnotenapparat weiter.

Für die Fallbearbeitung ist die Diskussion von Beispielsfällen sehr nützlich. Die Verfasser orientieren sich an klassischen Fragestellungen, für die sie - teilweise auch alternative - Lösungsmöglichkeiten anbieten und erläutern. Praktiker werden zudem auch die zahlreich anzutreffenden Prüfungs-, Berechnungs- und Vertragsschemata zu schätzen wissen. Auch wird an passender Stelle vor klassischen Beratungs- und Gestaltungsfehlern gewarnt. Am Rande verdient der Einbau von Lernkontrollen Erwähnung: Jeweils am Ende eines Kapitels werden neben Materialien auch Wiederholungsfragen zur Verfügung gestellt, anhand derer eine Selbstüberprüfung durchgeführt werden kann. Für ein Praktikerhandbuch ein ungewöhnlicher Ansatz.

Auch wenn das Handbuch des Fachanwaltes Agrarrecht (scheinbar?) das anwaltliche Mandat im Fokus hat, profitieren auch andere Berufskreise von Werk. Die Ausführungen sind bei der täglichen Arbeit unter anderen der Landwirtschaftskammern, Beratungsringen, Ministerien und Agrarverwaltung, ja sogar in der täglichen unternehmerischen Arbeit des Landwirts selbst von außerordentlichem Nutzen. In der anwaltlichen Praxis erhalten nicht nur die mit dem Landwirtschaftsrecht quasi täglich befassten Spezialisten ein wertvolles Arbeitsmittel, auch anwaltliche Generalisten, die nur dann und wann mit agrarrechtglichen Fragestellungen konfrontiert werden, ziehen Nutzen. Insgesamt fällt es leicht, eine verdiente, klare Empfehlung auszusprechen.

Freitag, 30. November 2012

Rezension Zivilrecht: Landpachtrecht


Becker / Booth / Dehne / Fiedler / Glas / Hahn / Hanssen / v. Hardenberg / Mecklenburg / Michel / Nehls, Landpachtrecht: BGB-Vertragsrecht, Landpachtverkehrsgesetz, 1. Auflage, HLBS 2012

Von RA, FA für IT-Recht und Verwaltungsrecht Christian Stücke, Helmstedt


Die „jüngste“ aller bestehenden Fachanwaltschaften ist die des Fachanwaltes für Agrarrecht, der im Jahre 2009 etabliert wurde. Der Fächerkanon ist dabei breit gestreut. Einer der Schwerpunkte der Tätigkeiten eines Agrarjuristen - nicht nur eines Fachanwaltes für Agrarrecht - wird hier sicherlich auf dem Gebiet des Landpachtrechts liegen. Die entsprechenden Vorschriften des BGB (§§ 581 – 597 BGB) werden im vorliegenden Werk ebenso kommentiert, wie die Vorschriften des Gesetzes über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz – LPachtVG).

Für die Kommentierung zeichnet eine Reihe namhafter Praktiker aus der Anwaltschaft verantwortlich. Diese Praxisrelevanz ist es auch, die dem Kommentar einen Mehrwert verschafft, der ihn dann auch von der „normalen“ BGB-Kommentarliteratur abhebt. Erschöpft sich die „herkömmliche“ Literatur oftmals in einer nur abstrakt gehaltenen Kommentierung der Vorschriften, so finden sich im vorliegenden Werk konkrete Fallbeispiele und Hilfestellungen. Als Beispiel mag hier die gelungene Kommentierung des § 590 b BGB herangezogen werden, welche den Ersatz „notwendiger Verwendungen“ behandelt. Von Norminhalt bis hin zu Hinweisen zur Zwangsvollstreckung finden sich detaillierte Informationen, die durch eine übersichtliche Liste von Fallbeispielen abgerundet wird.

Die Ausrichtung auf die Praxis wird auch immer dann deutlich, wenn der Kommentar den Leserkreisen gleichsam im besten Sinne zum Leitfaden mutiert. Ein Beispiel dafür findet sich in der Kommentierung des § 588 BGB (Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung), in der der Ablauf eines Pachterhöhungsverfahrens geschildert wird.

An jeweils passender Stelle finden sich zudem wertvolle Hinweise auf Rechtsgebiete und Rechtsnormen, die sich zwar außerhalb des Pachtrechts bewegen, die aber gleichwohl auch bei der Gestaltung von Landpachtverhältnisen zu bedenken sind. Hier sei nur auf Bestimmungen des (Landwirtschafts-)Erbrechts/Höferechts verwiesen, deren Besonderheiten auch bei der Gestaltung von Pachtverträgen eine Rolle spielen können.

Sehr passend sind auch die zahlreichen Verweise auf einzuhaltende Verfahrensvorschriften. Nicht jeder Generalist wird von der Existenz etwa von Pachtschlichtungsstellen wissen. Auch ist die besondere Bedeutung des Landwirtschaftsgerichts und seine Rolle in Pachtstreitverfahren oftmals unbekannt. Entsprechende Wissenslücken werden an bereiter Stelle in der Kommentierung treffend gefüllt.

Landpacht steht unter Anzeige- und Genehmigungsvorbehalt. Der rechtliche Rahmen, das Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG, §§ 1-14) wird im angemessenen Rahmen auf rund 40 Seiten kommentiert. Die Besonderheiten des Verfahrens finden sich treffend zusammengefasst. Die verhältnismäßige Knappheit der Kommentierung muss dabei jedoch nicht überraschen, verweist doch das ohnehin nicht umfangreiche Gesetz oft auf die Bestimmungen des VwVfG, die ihrerseits im vorliegenden Bande nicht kommentiert werden brauchen.

Die Kommentierung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften wird am Ende des Bandes durch einen immerhin über 50 Druckseiten starken Teil zum landwirtschaftlichen Steuerrecht abgerundet. Hier werden steuerrechtliche Fragen zur Betriebsverpachtung (normale und sog. „eiserne“ Verpachtung) ebenso abgehandelt wie Fragen, die sich steuerrechtlich aus der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung des ganzen Betriebes ergeben („Wirtschaftsüberlassungsverträge“).

Den Abschluss des Werkes bieten insgesamt fünf Anhänge, in denen zum einen verlagseigene Musterverträge vorgelegt und erläutert werden, zum anderen die Schätzungsordnung für das landwirtschaftliche Pachtwesen und die Verfahrensordnung für Schiedsgutachten und Schiedsgerichte in der Landwirtschaft abgedruckt werden. Die Pachtvertragsmuster (Landpachtvertrag für Einzelgrundstücke und für einen landwirtschaftlichen Betrieb) zeigen sich durchweg praxistauglich. Durch die Erläuterung fällt eine Anpassung auf das konkret zu begleitende Pachtverhältnis leicht. Leider sind die Vertragstexte nicht auf Datenträger enthalten, was aber dadurch begründet ist, dass diese vom Verlag gesondert vertrieben werden.

Allen Beraterinnen und Beratern, die pachtrechtliche Fragestellungen oder Mandate zu begleiten haben sei der Kommentar ans Herz gelegt. Vom Werk profitiert nicht nur die Anwaltschaft. Es gehört mit seinem hohen Praxisbezug in jeden gut sortierten Handapparat landwirtschaftlicher Sachverständiger, Buchstellen, oder Interessenvertretungen.