Müller (Hrsg.), Beck’sches Formularbuch Wohnungseigentumsrecht, 3. Auflage, C.H. Beck 2016
Von RA Daniel Jansen, Köln
Das in dritter Auflage
vorgelegte Werk ist in zehn Oberkapitel unterteilt und folgt systematisch dem
Wohnungseigentumstext. So widmet es sich zunächst der Begründung von Wohnungs-
und Teileigentum unter Bezugnahme auf den Teilungsvertrag in § 3 WEG in
Abgrenzung zu der Teilungserklärung in § 8 WEG. Die strukturierte Vielfalt kann
beispielhaft an dem Formular über die Einräumung von Sondereigentum an
Wohnungen und an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen veranschaulicht werden.
Das ausführliche Muster bietet diverse Klauselvarianten und begründet deren
jeweilige Vorzüge bzw. Einsatzmöglichkeiten. In den Anmerkungen wird sodann auf
die Rechtsprechung des BGH sowie deren Berücksichtigung bei der Fassung des
Formulars Bezug genommen. So stellt der Bearbeiter z.B. dar, dass sich die in
den jeweiligen Wohnungen befindlichen Heizkörper einer Zentralheizung nach der
Rechtsprechung des BGH zwar als Sondereigentum definieren ließen, weist aber
darauf hin, dass dies kaum sinnvoll sei, da die Gemeinschaft eine solche
Zuordnung nicht durch Beschluss ändern könne, der nur den ordnungsgemäßen
Gebrauch erfasse (§ 15 Abs. 2 WEG). Diese vorzügliche Darstellung zieht sich
konsequent durch sämtliche Formularpräsentationen.
Das Werk zeichnet sich
sodann durch seine gelungene Schwerpunktbildung aus. Besonders umfangreich
widmet es sich den Fragestellungen rund um den Verwalter sowie dem
Verfahrensrecht. Im letzteren Komplex werden nahezu alle denkbaren
Verfahrenskonstellationen abgebildet. Auch hier erfolgt eine themenbezogene
Aufbereitung, indem zunächst ausführlich auf allgemeine Fragen der örtlichen,
sachlichen und funktionellen Zuständigkeit der Gerichte sowie Fragen der
Parteien, Parteibezeichnung usw. eingegangen wird. Sodann werden etliche
relevante Spezialprobleme durchdacht aufbereitet. So z.B. die Klage auf
Unterlassung nächtlicher Ruhestörungen gem. § 43 Nr. 2 WEG bei Fehlen einer
geschriebenen Hausordnung. Hier komme es auf das Gebot der gegenseitigen
Rücksichtnahme an. Maßstab sei dabei nicht das Empfinden eines besonders
empfindlichen Nachbarn, sondern das Empfinden eines verständigen
Durchschnittsbenutzers einer Wohnung in der konkreten Lage und von der
konkreten Beschaffenheit der benachbarten Wohnungen.
Das Werk wird sodann
abgerundet mit dem Kapitel „Wohnungseigentumsrechtliche Aspekte des
Bauträgervertrages“. Dieses Thema gewinnt aufgrund der steigenden Häufigkeit
der Bauträgerverträge in der Praxis fortwährend an Bedeutung. Das Werk versteht
es auch hier, wesentliche Formulare vorzubereiten und in den Erläuterungen
verständlich und prägnant die wichtigsten rechtlichen Grundlagen darzustellen.
Dies stellt für den Praktiker, der sich auf das Wohnungseigentumsrecht
spezialisiert hat, aber notwendig immer häufiger mit der dem Baurecht
zuzurechnenden Materie des Bauträgerrechts auseinanderzusetzen hat, eine bedeutende
Arbeitserleichterung dar. Es werden insbesondere einige der enorm wichtigen
Problemkomplexe um die Abnahme sowie das in Literatur und Rechtsprechung weiter
in vielen Einzelheiten umstrittene Gewährleistungsrecht nachvollziehbar
dargestellt und in der Länge angemessen besprochen.
Es bleibt zusammenfassend
festzustellen, dass die Prozessformulare bestens strukturiert sind und durch
die nachfolgenden Erläuterungen außergewöhnlich stark erklärt werden, wobei –
dort wo es angebracht erscheint – auch die Hinweise auf abweichende
Auffassungen und die dadurch gegebenenfalls erforderlichen oder möglichen
Alternativformulierungen nicht fehlen.
Das Werk bietet dem
insbesondere auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts tätigen Rechtsanwalt,
eine ausgezeichnete Grundlage und die Sicherheit, um in forensischer und
beratender Tätigkeit zu glänzen.







