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Donnerstag, 6. Februar 2014

Rezension Öffentliches Recht: Glücksspielrecht


Dietlein / Hecker / Ruttig, Glücksspielrecht, Kommentar, 2. Auflage, C. H. Beck 2013

Von RA Christian Reckling, Hamburg


Im Jahre 2008 erschien die erste Auflage des Werkes, in der eine übergreifende Kommentierung des gesamten Glücksspielrechts in Deutschland vorgelegt wurde. Nunmehr ist die 2. Auflage erschienen, die aufgrund der steten Fortentwicklung des Glücksspielrechts dringend notwendig erschien.

Neben den beiden Mitherausgebern standen der Kommentierung auch die CBH-Rechtsanwälte Dr. Stefan Hertwig, Dr. Martin Pagenkopf und Christian Schmitt zur Verfügung, so dass es sich nicht nur um eine rein theoretische Auseinandersetzung mit dem Glücksspielrecht handelt, sondern auch um eine praxisbezogene. Diese Kombination erlangt für den Leser einen besonderen Nutzen, der durch die doch sehr komplexe Gesetzesregelung feststellen muss, dass es sich beim Glücksspiel um eine unionsrechtlich nicht harmonisierte Materie handelt. Die Rechtsprechung des EuGH spiegelt dies wider. Denn dieser weist regelmäßig auf der in diesem Zusammenhang beträchtlichen sittlichen, religiösen, aber auch kulturellen und damit auch landeskulturellen und historischen Unterschiede der Mitgliedsstaaten im Umgang mit dem Glücksspielrecht hin. Die europarechtlichen Bezüge bei der Kommentierung der einschlägigen Normen hätten jedoch stärker berücksichtigt werden können.

Dies ändert aber nichts daran, dass der Kommentar durch eine besondere Sachkunde überzeugen kann und sich die Darstellung nicht nur auf die Erläuterung des Glücksspielstaatsvertrages beschränkt. Der Handkommentar kommentiert neben dem Glücksspielstaatsvertrag 2012 die einschlägigen Bestimmungen der GewO, der SpielVO und des RennwLottG. Außerdem werden die Ausführungsgesetze der Länder jeweils mit berücksichtigt, was für die Praxis außerordentliche Bedeutung erlangt.

Besondere Erwähnung erlangt die Kommentierung zu den §§ 24 ff. GlüStV. Zu Recht weist der Kommentator Dr. Hecker darauf hin, dass es nahezu bemerkenswert ist, mit welcher Zögerlichkeit die Länder nach dem Inkrafttreten der Föderalismusreform mit den neu eingeräumten Kompetenzen umgegangen sind. Denn bereits 2006 konstatierte das Bundesverfassungsgericht, dass nach dem damaligen Erkenntnisstand bei weitem die meisten problematischen Spieler an den nach der Gewerbeordnung betriebenen Automaten spielen. Zu Recht wird dann weiter bei § 25 GlüStV erörtert, dass bei der Frage des baulichen Verbundes eine restriktive Auslegung zu erwägen ist. Dies stünde auch mit der gesetzgeberischen Intention im Einklang, spielbankenähnliche Zusammenschlüsse einzelner Spielhallen zu vermeiden.

Neben einschlägigen Vorschriften aus der Gewerbeordnung lässt sich auch eine Kommentierung zu der Spielverordnung finden. Gleiches gilt für das Rennwett- und Lotteriegesetz. Den Herausgebern sei also gedankt, dass auch die Problematik der Glücksspielwerbung, Online-Casinos, Glücksspiele im Rundfunk und Internetglücksspiele ebenfalls Einzug in die Kommentierung gefunden haben.

Durch die andauernde und stete Fortentwicklung des Glücksspielrechts in Deutschland erlangt dieser Kommentar unverzichtbare Bedeutung für alle, die mit dieser Rechtsmaterie befasst sind. Dazu zählen Referenten in Aufsichtsbehörden, Ordnungsbehörden und Strafverfolgungsbehörden, Richter, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen sowie Hochschullehrer.

Insgesamt erweist sich das Werk als äußerst profundes Nachschlagewerk, welches das umfangreiche Rechtsgebiet des Glücksspielrechts sehr gut lesbar aufbereitet hat. Eine Anschaffung ist daher unbedingt zu empfehlen.