Langenbucher
(Hrsg.), Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht, 3. Auflage, Nomos 2013
Von David
Eckner, London
Die Rechtssetzungspraxis des 21. Jahrhunderts ist
wie noch nie von einer erheblichen Europäisierung getrieben. Neben punktuellen
europäischen Interventionen in privatrechtliche Rechtsmaterien sind andere
Bereiche, wie etwa das Finanzmarkt- oder Wettbewerbsrecht, fast ausschließlich
umgesetztes oder unmittelbar anwendbares Europarecht. Die vorliegende
Publikation widmet sich auf ganz ausgezeichnete Weise dem ‚Phänomen der
Europäisierung‘ und schafft damit die (erste) Grundlage für eine zunehmende
Befassung mit den Interdependenzen von Europa- und mitgliedstaatlichem Recht in
der Lehre.
Die Herausgeberin, Prof. Dr. Katja Langenbucher, Professorin am House of Finance der Goethe-Universität
Frankfurt a.M., hat mit dem Lehr- und Handbuch „Europäisches Privat- und
Wirtschaftsrecht“ eine hervorragende Zusammenstellung zu acht essentiellen
Rechtsmaterien geliefert, deren europäischer Einschlag unverkennbar ist. Neben
der Herausgeberin haben Beiträge von acht weiteren Autoren das Buch bereichert.
Die fast sechshundert Seiten liefern einen sehr guten Überblick zu den
Rechtsmaterien. Wenngleich das Lehrbuch für die Praxis bei erstmaliger
Befassung mit den europäischen Einflüssen auf die behandelten Rechtsgebiete
nicht minder von Bedeutung ist, führen gerade die in den Fließtext
eingebundenen Fallbeispiele für eine hohe Anwendungsorientierung des Lehrbuchs
beim Studium der jeweiligen Bereiche.
Das Werk ist im Detail sehr systematisch und
strukturiert aufgebaut. Die Herausgeberin schildert und beschreibt in dem
ersten Kapitel die Grundlagen der europarechtlichen Methodenlehre (S. 25–68),
die bei der Rechtsanwendung unverzichtbar geworden sind. Ein besonderer Fokus
ist vor allem auf die Besonderheiten bei der Auslegung von europäischem
Sekundärrecht gegenüber der Auslegung mitgliedstaatlichen Rechts gelegt. Auf
äußerst dogmatische Weise schildert Langenbucher
zur Freude des Rezensenten zudem die Einflüsse des Primär- und Sekundärrechts
auf das nationale Privatrecht, womit sie den Grundstein für die weitere
Befassung mit den einzelnen Rechtsgebieten legt.
In den folgenden acht Kapiteln werden sodann das
Vertragsrecht (Prof. Dr. Carsten
Herresthal, LL.M. (Duke), S. 69-201), gesetzliche Schuldverhältnisse (Prof.
Dr. Thomas Riehm, S. 202-234), das
Handelsrecht (Riehm, S. 235-268),
Gesellschaftsrecht (Prof. Dr. Andreas
Engert, LL.M. (Univ. Chicago), S. 269-329), Kapitalmarktrecht (Prof. Dr. Lars Klöhn, LL.M. (Harvard), S.
330-409), Arbeitsrecht (Dr. Daniela
Schrader, S. 410-450), Zivilprozessrecht (Prof. Dr. Gerald Mäsch, S. 451-481) sowie Wettbewerbsrecht (Dr. Florian Wagner-von Papp, LL.M. (Columbia
Univ.), S. 482-562) besprochen. Die einzelnen Rechtsgebiete werden in etwa
gleich intensiv behandelt, ein besonders hervorstechender Schwerpunkt ist nicht
auszumachen. So ermöglicht die Zusammenstellung der einzelnen Kapitel eine
Befassung mit den Grundlagen der europäischen Einflüsse auf die behandelten
Rechtsgebiete, mit dem Vorteil, dass eine Vertiefung in den Bereichen durch
einen umfassenden Fußnotenapparat jederzeit möglich ist.
Nebst Lehrbuchcharakter weist die Publikation noch
eine weitere Funktion auf. Die analysierten Rechtsgebiete sind allesamt von
Bedeutung für die (grenzüberschreitende) Unternehmensführung. Damit bietet Langenbuchers Werk „Europäisches Privat-
und Wirtschaftsrechts“ zugleich eine hervorragende Quelle für die praktische
Auseinandersetzung mit dem rechtlichen Umfeld der Unternehmensführung im
europäischen Wirtschaftsraum.