Sonntag, 30. Oktober 2022

Rezension: Münchner Anwaltshandbuch Internationales Wirtschaftsrecht

Piltz, Münchner Anwaltshandbuch Internationales Wirtschaftsrecht, 1. Auflage, C.H. Beck 2017

Von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Dr. Schultheiß, Saarbrücken

In der bekannten Reihe der an ihrer grellroten Farbe unverkennbaren Münchener Anwaltshandbücher veröffentlichte der Verlag 2017 auch eine Ausgabe zum Rechtsbereich des internationalen Wirtschaftsrechts. Die Veröffentlichung erfolgte im zeitlichen und tatsächlichen Zusammenhang mit der Einführung des Fachanwaltstitels für Internationales Wirtschaftsrecht.

Nicht nur für praktizierende oder angehende Fachanwälte in diesem Bereich, sondern für alle Anwälte/Anwältinnen, die mit internationalen Handelsbeziehungen und Vertragsbeziehungen zu tun haben, wird das Werk in jedem Falle von Interesse sein.

Nach allgemeinen Ausführungen zum Umgang mit Mandaten im internationalen Wirtschaftsrecht folgen eingehende Ausführungen zu den einschlägigen Sachthemen. In den Teilen B bis H befassen sich die beteiligten Autoren intensiv mit Fragen des internationalen Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrechts, des internationalen Privatrechts, des internationalen Handelsrechts, des internationalen Gesellschaftsrechts, des europäischen Wettbewerbsrechts / Steuerrechts / öffentlichen Rechts, der Haftung (insbesondere für Compliance-Verstöße) und last, yet not least, auch mit der Vertragsgestaltung in grenzüberschreitenden Situationen. Unter diesen Überschriften abgedeckt sind Unterkapitel, die sich etwa im Einzelnen mit dem internationalen Transportrecht, Vertriebsrecht, dem UN-Kaufrecht, dem Kartellrecht und vielem mehr befassen.

Der Aufbau ist gut nachvollziehbar und eingängig. Die Aufbereitung der Informationen ist geprägt von dem bewährten Stil solcher Werke aus dem Hause Beck. Die Kapitel sind didaktisch aufbereitet, streng durchgegliedert und durch entsprechende Überschriften und hervorgehobene Stichworte abgesetzt und gut greifbar gemacht. Immer wieder finden sich Praxis-Tipps und Checklisten nach einzelnen Gedankenabschnitten, die die praktische Arbeit mitunter enorm erleichtern können. So z.B. auf Seite 98 die Checkliste: „Prüfungsschema der Zuständigkeit“, welche auf einer halben Seite sauber darstellt, wie räumlich, persönlich, zeitlich und sachlich über die anwendbare Norm zu befinden ist und wie – gelangt man zur Brüssel IA-Verordnung, innerhalb derselben alsdann die Zuständigkeitsprüfung ablaufen muss. Immer wieder finden sich auch Hinweise zu z.B. weiteren praktisch relevanten Quellen/Arbeitsmethoden wie etwa Datenbanken zu den Entscheidungen betreffend das UN-Kaufrecht. Im Rahmen der Abteilung zur Vertragsgestaltung – z.B. – finden sich mitunter auch Muster für konkrete Klauseln in zwei Sprachen (Deutsch und Englisch), eingebettet natürlich in die üblichen weiteren Informationen rundherum. Die Muster können selbstredend kein Formularbuch ersetzen. Dafür sind im Gegensatz zu auch guten Formularbüchern die Ausführungen zum rechtlichen Hintergrund in diesem Handbuch deutlich tiefgehender und erlauben eine schnellere und bessere Einarbeitung.

Verfügt der Praktiker über ein solches Handbuch und über geeignete Formularvorlagen, so steht der geordneten und erfolgreichen Mandatsbearbeitung bereits fast nichts mehr im Wege. Natürlich werden im Einzelfall auch noch tiefergehende Recherchen notwendig werden, aber ausgehend von den in diesem Handbuch vermittelten Kenntnissen zu den einzelnen Fragestellungen wird eine solche Recherche strukturiert und zügig vonstattengehen können.

Als Ausgangspunkt für die Mandatsbearbeitung stellt ein derartiges Handbuch einen kaum verzichtenswerten Helfer dar, auch wenn es mit 269 € nicht eben billig ist.