Piltz, Münchner Anwaltshandbuch Internationales Wirtschaftsrecht, 1. Auflage, C.H. Beck 2017
Von Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Dr. Schultheiß,
Saarbrücken
In der
bekannten Reihe der an ihrer grellroten Farbe unverkennbaren Münchener
Anwaltshandbücher veröffentlichte der Verlag 2017 auch eine Ausgabe zum
Rechtsbereich des internationalen Wirtschaftsrechts. Die Veröffentlichung
erfolgte im zeitlichen und tatsächlichen Zusammenhang mit der Einführung des
Fachanwaltstitels für Internationales Wirtschaftsrecht.
Nicht nur
für praktizierende oder angehende Fachanwälte in diesem Bereich, sondern für
alle Anwälte/Anwältinnen, die mit internationalen Handelsbeziehungen und
Vertragsbeziehungen zu tun haben, wird das Werk in jedem Falle von Interesse
sein.
Nach
allgemeinen Ausführungen zum Umgang mit Mandaten im internationalen
Wirtschaftsrecht folgen eingehende Ausführungen zu den einschlägigen
Sachthemen. In den Teilen B bis H befassen sich die beteiligten Autoren
intensiv mit Fragen des internationalen Zivilprozess- und
Schiedsverfahrensrechts, des internationalen Privatrechts, des internationalen
Handelsrechts, des internationalen Gesellschaftsrechts, des europäischen
Wettbewerbsrechts / Steuerrechts / öffentlichen Rechts, der Haftung (insbesondere
für Compliance-Verstöße) und last, yet not least, auch mit der
Vertragsgestaltung in grenzüberschreitenden Situationen. Unter diesen
Überschriften abgedeckt sind Unterkapitel, die sich etwa im Einzelnen mit dem
internationalen Transportrecht, Vertriebsrecht, dem UN-Kaufrecht, dem
Kartellrecht und vielem mehr befassen.
Der Aufbau ist gut nachvollziehbar und eingängig. Die Aufbereitung
der Informationen ist geprägt von dem bewährten Stil solcher Werke aus dem
Hause Beck. Die Kapitel sind didaktisch aufbereitet, streng durchgegliedert und
durch entsprechende Überschriften und hervorgehobene Stichworte abgesetzt und
gut greifbar gemacht. Immer wieder finden sich Praxis-Tipps und Checklisten nach
einzelnen Gedankenabschnitten, die die praktische Arbeit mitunter enorm
erleichtern können. So z.B. auf Seite 98 die Checkliste: „Prüfungsschema der
Zuständigkeit“, welche auf einer halben Seite sauber darstellt, wie räumlich,
persönlich, zeitlich und sachlich über die anwendbare Norm zu befinden ist und
wie – gelangt man zur Brüssel IA-Verordnung, innerhalb derselben alsdann die
Zuständigkeitsprüfung ablaufen muss. Immer wieder finden sich auch Hinweise zu
z.B. weiteren praktisch relevanten Quellen/Arbeitsmethoden wie etwa Datenbanken
zu den Entscheidungen betreffend das UN-Kaufrecht. Im Rahmen der Abteilung zur
Vertragsgestaltung – z.B. – finden sich mitunter auch Muster für konkrete
Klauseln in zwei Sprachen (Deutsch und Englisch), eingebettet natürlich in die
üblichen weiteren Informationen rundherum. Die Muster können selbstredend kein
Formularbuch ersetzen. Dafür sind im Gegensatz zu auch guten Formularbüchern
die Ausführungen zum rechtlichen Hintergrund in diesem Handbuch deutlich tiefgehender
und erlauben eine schnellere und bessere Einarbeitung.
Verfügt der
Praktiker über ein solches Handbuch und über geeignete Formularvorlagen, so
steht der geordneten und erfolgreichen Mandatsbearbeitung bereits fast nichts
mehr im Wege. Natürlich werden im Einzelfall auch noch tiefergehende Recherchen
notwendig werden, aber ausgehend von den in diesem Handbuch vermittelten
Kenntnissen zu den einzelnen Fragestellungen wird eine solche Recherche
strukturiert und zügig vonstattengehen können.
Als
Ausgangspunkt für die Mandatsbearbeitung stellt ein derartiges Handbuch einen
kaum verzichtenswerten Helfer dar, auch wenn es mit 269 € nicht eben billig
ist.
