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Sonntag, 16. Februar 2025

Rezension: Corporate Compliance

Moosmayer / Lösler [Hrsg.], Corporate Compliance – Handbuch der Haftungsvermeidung im Unternehmen, 4. Auflage, C.H. Beck 2024

Von Rechtsanwalt Dr. Marc Becker, Leipzig

Das Thema Compliance ist von immenser praktischer Bedeutung für Unternehmen. Mit Blick auf die erheblichen Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken bei Regelverstößen kommt deren strikter Befolgung eine zentrale Rolle. Das von Moosmayer/Lösler herausgegebene, über 2000 Seiten starke Mammutwerk bietet hier einen roten Faden durch den Dschungel möglicher Risiken.

Das Werk ist mittlerweile in 4. Auflage erschienen und vereint in der aktuellen Auflage Beiträge von über 70 Autorinnen und Autoren verschiedenster Professionen. Grob unterteilt ist das Werk in einen allgemeinen und besonderen Teil. Während im allgemeinen Teil die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert werden, widmet sich der besondere Teil (insbesondere Kapitel 3. Compliance Risikomanagement) verschiedenen Themenbereichen und den damit im Zusammenhang stehenden besonderen Compliance-Aspekten. Ein weiteres Kapitel widmet sich der Compliance Kommunikation. Der 3. Abschnitt des Buches widmet sich schließlich der Compliance in spezifischen Organisationsbereichen (z.B. Compliance in Verbänden; Compliance in der chemischen Industrie; Compliance im Transportgewerbe).

Der sehr gelungene Aufbau bietet je nach Zuschnitt der eigenen Fragestellungen einen zielgerichteten Zugriff auf die entsprechenden Passagen. Auch eignen sich die bereichspezifischen Ausführungen zur Erschließung neuer, dem Nutzer ggf. bislang unbekannter, Compliance-Themen.

Einen detaillierten Blick habe ich auf die Ausführungen zu Compliance im Arbeitsrecht („§ 31. Personalorganisation und Arbeitsstrafrecht“) geworfen. Auch in diesen Rechtsgebiet lauern zahlreiche Haftungsfallen. Der Abschnitt widmet sich u.a. Aushang-, Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten, der Beschäftigung von Ausländern bzw. der Tätigkeit im Ausland, Fremdpersonaleinsatz sowie Arbeitszeit- und Entgeltfragen. Die Ausführungen geben einen guten Überblick über wesentliche Aspekte der Compliance-Risiken im Arbeitsrecht. Leider bleiben die Ausführungen an einigen Stellen auch recht allgemein. Auch wenn dies sicher dem begrenzten Umfang des Abschnitts am Gesamtwerk geschuldet ist, wären noch einzelne Ergänzungen und Vertiefungen wünschenswert. So wird – soweit ersichtlich – im Rahmen der Erläuterungen zum Arbeitszeitgesetz bzw. zur Arbeitszeit nicht auf die zentralen Entscheidungen des EuGH und des BAG zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung Bezug genommen. Auch wenn der Verstoß (bislang) nicht bußgeldbewehrt ist, kommen dennoch behördliche Sanktionen gem. § 17 ArbZG in Betracht. Der Verweis auf die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung fehlt auch im Abschnitt zu „Mini-Jobs“. Hier sieht § 17 Abs. 1 MiLoG eine strenge Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit vor, die auch von den zuständigen Behörden regelmäßig kontrolliert wird. Ein Verstoß kann hier bußgeldbewehrt sein.

Unter Rn. 72 wird kurz auf die (erheblichen) Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken bei der verbotenen Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern bei Zahlung einer zu hohen Vergütung referiert. Leider wird hier keinerlei Handreichung geboten, wie die entsprechenden Risiken minimiert werden können. Sicher ist das Thema Betriebsratsvergütung komplex, dennoch wäre hier ein wenig mehr Ausführlichkeit wünschenswert.

Im Abschnitt „II. Aushang-, Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten“ wäre noch ein Verweis auf die Pflichten nach dem Nachweisgesetz (NachwG) anzuregen. Das Gesetz sieht mittlerweile in § 4 für Pflichtverstöße auch eine Bußgeldbewehrung vor, sodass auch hier Haftungsrisiken bestehen.

Gelungen ist der Abschnitt zum Fremdpersonaleinsatz, der einen äußerst kompakten Überblick zu den Risikobereichen verschafft und insbesondere prägnant wesentliche Abgrenzungsmerkmale zwischen Werkverträgen, Dienstverträgen und Arbeitnehmerüberlassung aufbereitet.

Die wenigen Anmerkungen zum arbeitsrechtlichen Abschnitt können den positiven Gesamteindruck des Werkes nicht trüben. Das äußerst umfassende Werk bietet einen tiefgehenden Überblick zu Compliance-Themen und kann mit den damit befassten Personen nur ans Herz gelegt werden.

Freitag, 10. November 2023

Rezension: ESG-Compliance

Geier / Meringdal / Stille, ESG-Compliance - Taxonomie, Offenlegung, Governance, C.H. Beck 2023

Von Syndikusrechtsanwalt Peer Hennig, Leipzig

25 Millionen Dollar Strafe zahlt die DWS, das Fondshaus der Deutschen Bank, wegen „Greenwashing“. CO2 Zertifikate von Verra sollen wertlos sein, weil lediglich Phantomgutachten über die CO2-Kompensation durch Aufforstungsprojekte ausgestellt wurden. Die Drogeriekette dm darf ihre Produkte nicht mehr „umwelt-“ oder „klimaneutral“ nennen. So unkt es durch die Presse. Dr. Alexander Grau beschreibt diesen neuen „woken“ Kapitalismus als Mogelpackung im SWR2 Wissen Podcast. Was ist nur dran an diesem ganzen Nachhaltigkeits-Brimborium?

Mit der Monografie ESG-Compliance wagen sich Geier / Meringdal / Stille an eine rechtliche Einführung in die Nachhaltigkeitsdebatte. „Eine der größten Herausforderungen der Neuzeit“, wie sie selbst in der Einleitung postulieren. Handelt es sich bei diesem Vorhaben nicht nur um Compliance-Vorgaben, sondern weitreichende Strategieprojekte, die sowohl die Real- als auch die Finanzwirtschaft maßgeblich umgestalten werden. Im Wesentlichen mit der Taxonomie-Verordnung (VO (EU) 2020/852) und der Offenlegungs-Verordnung (VO (EU) 2019/2088) versucht der europäische Gesetzgeber Anreize zum nachhaltigen Wirtschaften zu schaffen. Wie dies gelingt, beleuchten die Autoren instruktiv.

Das in der Reihe „Compliance für die Praxis“ erschienene Werk richtet sich an Praktiker und Studierende – all diejenigen die sich einführend mit dem Thema Nachhaltigkeit befassen wollen. Deshalb erscheint es im reihentypischen tiefblau, wenngleich grün für die ökologische Nachhaltigkeit auch vollends dem Marketing-Zeitgeist entspräche. Wie vom Beck-Verlag gewohnt kommt das Buch optisch gut strukturiert und ansprechend gesetzt daher. Unterfüttert mit Erklärungskästchen, Schaubildern und auf Webausgaben verweisenden QR-Codes, eröffnet sich der Band im wahrsten Sinne. Ein schönes Gestaltungselement sind die vielen Einschubkästen, die die zuvor referenzierten Gesetzesnormen, Gerichtsurteile und Veröffentlichungen wiedergeben. So wird ein stetiges Nachschlagen in den jeweiligen Texten überflüssig. Aufgrund der vielen Texteinfügungen und modernen Verweise (QR-Codes) auf Normtexte überrascht es dann doch, dass die DelVO (EU) 2022/1288 (RTS zur Offenlegungsverordnung) im Anhang komplett abgedruckt wird – immerhin knapp 80 Werkseiten. Das Sachverzeichnis ist kompakt gehalten.

ESG-Compliance beginnt, wie die meisten sinnvoll strukturierten Werke, mit einer Einführung (§ 1) in die Materie und leitet vom europäischen „Green Deal“ in die inhaltsbestimmenden Rechtssätze. Lange Zeit wurde versucht, über die Vermeidung von Nachhaltigkeitsrisiken, wie bspw. BaFin Merkblätter zur Nachhaltigkeit, Verhaltenssteuerung zu betreiben. Mit den neuen Rechtsakten wird nun ein Anreizsystem, statt Verboten etabliert. Diese Rechtsakte sind die Taxonomie-VO (§ 5), mit der ein Klassifizierungssystem zur Einordnung der Wirtschaftstätigkeit nach ökologischen Nachhaltigkeitskriterien geschaffen wird; die Offenlegungs-VO (§ 6), welche dem Finanzsektor Informationspflichten hinsichtlich der Nachhaltigkeit ihrer eigenen Tätigkeit und der angebotenen Palette an Finanzprodukten mitgibt; und der Nachhaltigkeitsberichtserstattung (§ 5) im Rahmen der „nichtfinanziellen Erklärung“ in der Unternehmensberichterstattung über die CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464). Den Rechtssätzen werden jeweils umfangreiche Kapitel zur näheren Darstellung gewidmet.

Bevor es in medias res zu den einzelnen Verordnungen geht, stellen die Autoren erst einmal die Unterschiede im Anwendungsbereich (§ 2) und dem definitorischen Verständnis der „Dimensionen der Nachhaltigkeit“ (§ 3) der jeweiligen Rechtssätze dar. So beachtet die Offenlegungs-VO neben der ökologischen auch die soziale Nachhaltigkeit, wohingegen die Taxonomie-VO eng ökologische Ziele verfolgt. Hier sei der vollständigkeitshalber der kurze Einschub gestatte, dass ESG für die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit - Environmental, Social and (Corporate) Governance steht. Die vergleichende Darstellung bringt einige Vorteile für das Verständnis der unterschiedlichen Wirkweisen von Taxonomie-VO und Offenlegungs-VO, führt in der Folge in den Spezialkapiteln allerdings zu einigen Wiederholungen, die bei konzentriertem Lesen redundant anmuten können. Hier steht das Werk einem Zielkonflikt gegenüber, der zugunsten des Verständnisses gelöst wurde.

Der europäische Gesetzgeber nutzt allerdings nicht allein die Offenlegungs-VO, um im Finanzmarkt die Nachhaltigkeit der Investition zu regulieren. Weitergehende allgemeine Grundsätze für die Anlageberatung und die Produktgestaltung wurden in die Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) eingewebt und es folgen spezifische Produktvorgaben wie die „Green Bonds“ oder eines „EU-Umweltzeichens“ als Label für Anlageprodukte. Allerdings sind diese Vorhaben gegenwärtig noch im Entwurf und werden daher neben anderen spannenden Teilbereichen, wie beispielsweise der Prospekthaftung und der Integrität von ESG-Labels, nur kursorisch in § 7 behandelt. Zivilrechtlicher Haftung, öffentlich-rechtlicher Sanktionen und Bußgeldern wird sich sehr knapp in § 10 des Werks gewidmet. Das ist insoweit schade, weil es gerade für Praktiker eminent wichtig werden wird, die Implikationen der „nachhaltigen“ Anlageberatung als weitere Dimension des verzweigten, kasuistisch geprägten Haftungsrechts korrekt einzuordnen. Gleiches gilt für die Haftungsverantwortung für neue Produktinformationsblätter, bspw. für Green Bonds aber auch klassische bei Prospekten von „nachhaltigen“ Fonds. Jedoch ist dieser Fokus kohärent mit dem Anspruch des Werkes: Es handelt sich um eine Einführung, nicht um eine abschließende Darstellung, die alle Schnittmengen vertieft beleuchtet.

In § 8 findet sich das Herzstück der ESG-Compliance. Zu Beginn wird angemessen erläutert, was Compliance im Unternehmen erwirken soll. Im Grunde eine Selbstverständlichkeit: nämlich die allgemeine Rechtskonformität unternehmerischen Handelns. Welche Anforderungen sich konkret aus dem Themenbereich ESG an die Betriebsorganisation stellen, wird in den einzelnen Abschnitten gut verdeutlicht. Hinsichtlich der sozialen Rechte und Menschenrechte ergeben sich diese insbesondere aus Art. 18 Taxonomie-VO und den dort in Bezug genommen Leitsätzen und -prinzipien. Deren Anforderungen und Wechselwirkungen werden deutlich. Außerdem werden weitere relevante Vorgaben wie der Deutsche Corporate Governance Kodex und das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz dargestellt. Es gibt einen instruktiven Ausblick auf das europäische Pendant, die Corporate Sustainability Due Dilligence Richtlinie. Zudem wird der Blick mit dem UK Bribery Act auf nicht-EU Recht gerichtet, das dennoch, vergleichbar dem Sanktionsrecht, partiell extraterritorial anwendbar ist. Ein eminent wichtiger Hinweis in einer globalisierten Wirtschaftswelt.

ESG-Compliance ist eine gelungene Einführung in die diversen Rechtsakte der Europäischen Union zu den formulierten Nachhaltigkeitszielen. Es ist klar, dass ein Etikettenschwindel dem berechtigten Anliegen einen Bärendienst erweisen würde. Umso wichtiger sind klare Regelungen und deren korrekten Verständnisses. Diese Regelungen werden geordnet vorgestellt und verglichen; es zeigen sich die guten Ausformungen, aber auch noch unvollständige Ansätze, die weiter verfolgt und präzisiert werden müssen. All dies liefert dem geneigten Leser einen soliden Einstieg in das komplexe Thema. Denn obwohl das Thema Nachhaltigkeit in aller Munde ist, sind die konkreten Rechtskenntnisse in der Regel begrenzt. Um dies wirksam zu ändern, empfiehlt sich das Werk uneingeschränkt.

Freitag, 19. Februar 2021

Rezension: Corporate Governance

Zenke / Schäfer / Brocke (Hrsg.), Corporate Governance – Risikomanagement, Organisation, Compliance für Unternehmer, 2. Auflage, De Gruyter 2020

Von Dr. iur. Carina Wollenweber-Starke, LL.M., Wirtschaftsjuristin, Bad Berleburg



Das vorliegende Werk „Corporate Governance“ der Herausgeber Zenke/Schäfer/Brocke erscheint zum 2. Mal im Verlag De Gruyter. Auf insgesamt 726 Seiten (inkl. Register) befinden sich 21 thematisch sehr abwechslungsreiche und praxisrelevante Kapitel.

Das sehr kurz gehaltene 1. Kapitel führt zunächst in die Materie ein. Kapitel 2 beschäftigt sich mit der „Implementierung eines Compliance-Management-Systems“. Themen sind u.a. die Compliance-Abteilung und der Compliance-Manager sowie das Risikomanagement allgemein. Im 3. Kapitel geht es um das „Risikomanagement von kleinen und mittleren Unternehmen“. Hervorzuheben ist die Darstellung der unterschiedlichen Risikobewertungsmethoden (S. 50 ff.: z.B. ABC-Analyse, Risk Map). Das 4. Kapitel befasst sich insbesondere mit dem Begriff „Compliance“, aber auch mit dem Ursprung (S. 71 f.) und der Entwicklung in den USA (S. 79 f.). Mit dem Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft („Verbandssanktionengesetz“, S. 153 f.) und der Whistleblower-Richtlinie (S. 158) beschäftigt sich Kapitel 5 mit sehr aktuellen Themen. „Maßnahmen und Regelwerke“ lautet die Überschrift des 6. Kapitels. Augenmerk wird insbesondere auf die Ethikregeln („Code of Conduct“), das Verhalten bei behördlichen Durchsuchungen und den Umgang mit Einladungen, Geschenken etc. gelegt. Kapitel 7 widmet sich der Compliance in der Abschlussprüfung. Im Mittelpunkt steht der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK). Die Zertifizierung von Compliance-Management-Systemen ist Gegenstand von Kapitel 8. Das 9. Kapitel „Absicherung durch Versicherungslösungen“ beschäftigt sich hauptsächlich mit der D&O-Versicherung und der Rechtsschutzversicherung. Ein weiteres compliance-relevantes Rechtsgebiet ist das Arbeitsrecht (Kapitel 10). Besonders erwähnenswert sind hier die Bereiche Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Arbeitnehmerüberlassung. Kapitel 11 „Datenschutzrechtliche Compliance“ bietet einen groben Einstieg in das Datenschutzrecht, indem z.B. die Rechtsgrundlagen, Datenschutzgrundsätze, Betroffenenrechte und die Übermittlung in ein Drittland näher beleuchtet werden. „Cyberkriminalität und Cybersicherheit“ lautet die Überschrift von Kapitel 12. Darin wird u.a. das Lagebild Cyberkriminalität des Bundeskriminalamtes darstellt (S. 357 f.). Aber auch die Notfallplanung und Krisenvorsorge (S. 374 f.) und der Ernstfall (S. 376 ff.) werden thematisiert. Das besonders risikoträchtige Kartellrecht ist Gegenstand von Kapitel 13. Neben einer kurz gehaltenen Einführung zum Kartellverbot, zum Missbrauchsverbot und der Fusionskontrolle geht es um die Hervorhebung der Gefahren bei Kartellrechtsverstößen. Obwohl auch innerhalb des gesamten Werkes immer wieder der Bezug zur Energiewirtschaft gesucht wird, legt Kapitel 14 seinen Fokus einschließlich hierauf. „Tax-Compliance-Management-System“ lautet die Überschrift von Kapitel 15. Das 16. Kapitel schließlich führt die beiden vorangegangenen Kapitel gewissermaßen zusammen, indem es seinen Schwerpunkt auf die strom- und energiesteuerrechtliche Compliance legt. Insbesondere mit den Pflichten der Unternehmensleitung und des Aufsichtsorgans befasst sich die gesellschaftsrechtliche Compliance (Kapitel 17). Im 18. Kapitel wird der Marktmissbrauch in den Vordergrund gerückt. Themen sind z.B. das Insiderrecht mit dem Insiderhandel und das Recht der Marktmanipulation. Der Public Corporate Governance Kodex steht im Mittelpunkt von Kapitel 19. Risikoträchtig und damit sehr relevant ist auch das Strafrecht, welches im recht langen 20. Kapitel ausreichend Beachtung findet. Neben Straftaten wie Untreue und Bestechung geht es auch um das Steuerstrafrecht. Das 21. Kapitel liefert noch einen sehr kurzen Ausblick und weist bereits auf eine mögliche 3. Auflage des Werkes hin.

Im Gegensatz zur 1. Auflage, welche 2015 erschien, sind insbesondere die Themen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG), Digitalisierung, Tax Compliance und die Hinweisgeberschutzrichtlinie hinzugekommen.

Wie der Untertitel „Risikomanagement, Organisation, Compliance für Unternehmer“ bereits erahnen lässt, handelt es sich weniger um eine wissenschaftliche Herangehensweise als vielmehr um eine praxisbezogene. Dabei stehen vor allem die mittelständischen Unternehmen im Fokus, die zumeist im Bereich Compliance noch Aufholbedarf haben. Auffällig ist, dass insbesondere auf Energieversorgungsunternehmen eingegangen wird (z.B. S. 35, 314, 323). Einige Praxistipps sind explizit als solche gekennzeichnet („Hinweis“, „Tipp“) und orientieren sich an den tatsächlichen Bedürfnissen (z.B. S. 321: Analytics Tools). Gelegentlich wird dem Leser gezeigt, wie er es besser nicht machen sollte (z.B. S. 314: keine Differenzierung von Verwendungszwecken; S. 340: keine optische Hervorhebung des Rechts auf Widerspruch). Auch Beispiele werden markant hervorgehoben. Zwar werden viele Musterverträge, Richtlinien etc. angesprochen; dem Leser muss allerdings bewusst sein, dass es sich nicht um ein Formularbuch handelt. Lediglich die wesentlichen Regelungsinhalte werden gelegentlich aufgezeigt (z.B. S. 190 ff. zur Incentive-Richtlinie).

Auffällig sind insbesondere die Diagramme, welche sehr kompakt zusätzliche Informationen liefern (z.B. S. 122: „mögliche Verortung der Compliance-Organisationen“, 130: „personelle Ausstattung der Compliance-Abteilung je nach Unternehmensgröße“, 144: „Compliance-Verstöße“ und 148: „Übersicht über Art des Verstoßes“). Auch generell wird häufig mit Zahlen gearbeitet (z.B. S. 309: Bußgelder und Datenschutzverstöße).

Die Bearbeiter sind noch einmal im Bearbeiterverzeichnis aufgeführt. Wie üblich sind Inhalts-, Abkürzungs-, Literatur- und Stichwortverzeichnis (hier: Register) vorhanden, welche dem Leser gute Dienste erweisen. Darüber hinaus existiert eine sehr ausführliche Rechtsprechungsübersicht inkl. Gericht, Datum, Aktenzeichen, Fundstelle in Zeitschriften und Kurztext. Letzterer sorgt dafür, dass sich der Leser ein gutes Bild vom Gegenstand der Entscheidung machen kann.

In den zahlreichen Fußnoten befinden sich die jeweilige Quelle, Verweise innerhalb dieses Werkes sowie weiterführende Informationen. Der jeweilige Bearbeiter ist unterhalb der Fußnoten zu finden. Mit Hilfe der Randnummern ist ein präzises Verweisen möglich.

Das Werk weist ein sehr stabiles Hardcover auf und auch die Seiten haben eine angenehme Dicke. Der Fettdruck wurde als bewährtes Mittel der Hervorhebung gewählt.

Fazit: Das Werk ist hervorragend geeignet, um einen guten Überblick über Corporate Governance zu erhalten. In Bezug auf die einzelnen, sehr divergierenden Rechtsgebiete wird selbstverständlich weiterführende Literatur vonnöten sein. Ggf. bietet sich auch ein Formularbuch an. Besonders auffällig ist, dass sich die Autoren insbesondere an den Mittelstand richten, welcher höchstwahrscheinlich noch nicht alle erforderlichen Maßnahmen umgesetzt hat. Dieser wird entsprechend für die Materie sensibilisiert, mit einer Vielzahl an Praxistipps versorgt und auf die wesentlichen Gefahren hingewiesen. Hervorzuheben sind auch die weitergehenden Hintergrundinformationen, die sehr beim Verständnis und der Bedeutung von Corporate Governance helfen.

Freitag, 4. Oktober 2019

Rezension: Compliance-Risikomanagement

Kark, Compliance-Risikomanagement, 2. Auflage, C.H. Beck 2019

Von Rechtsanwältin Mandy Hrube, LL.M. (Stellenbosch), Hamburg


Nach sechs Jahren ist das Buch „Compliance-Risikomanagement“ von Prof. Dr. Andreas Kark, LL.M. (Miami) nunmehr in der zweiten Auflage erschienen.

Um effektive und effiziente Maßnahmen zur Etablierung eines wirksamen Compliance-Programms treffen zu können, ist es zunächst notwendig, die Compliance-Risiken eines Unternehmens zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten. Das Werk von Kark gibt dem Leser insofern wertvolle Hinweise für die Umsetzung der einzelnen Schritte der Risikoanalyse und -steuerung im Unternehmen an die Hand. Die Neuauflage berücksichtigt dabei zahlreiche neue Standards wie die Risikomanagement-Leitlinien (ISO 31000:2018), Anti-Korruptions-Managementsysteme (ISO/DIS 37001:2016), Compliance-Managementsysteme-Leitlinien (ISO 19600:2014) und den IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW PS 980).

Die Gliederung ist übersichtlich und nachvollziehbar. Das umfassende Stichwortverzeichnis erleichtert das Auffinden konkreter Fundstellen. Auf 280 Seiten werden die methodischen Grundlagen sowohl aus rechtlicher als auch aus unternehmerischer Sicht verständlich erläutert. Dass Risiken oftmals von vielfältiger Natur sein können, zeigt Kark bei der Nutzung von IT-Applikationen bei KMU auf, wo zwischen Themen der Verfügbarkeit der Datenverarbeitungsmittel und Risiken in Zusammenhang mit ihrer Nutzung unterschieden werden kann. Richtigerweise sollte deshalb auch keine allzu strikte Trennung zwischen rechtlichen Compliance-Risiken und klassischen betriebswirtschaftlichen Unternehmensrisiken vollzogen werden (Rn. 921 ff.). Überzeugend widmet sich Kark in seinem Werk auch der Diskussion, ob und mit welcher Begründung eine Pflicht zur Risikoüberwachung auch für die GmbH besteht und ob § 91 Abs. 2 AktG auch für einen Konzern gilt (Rn. 29 ff.). Er legt insofern anschaulich dar, dass die Pflicht, ein adäquates Risikomanagement aufzubauen, nicht nur den Vorstand einer AG, sondern auch die Geschäftsführung einer GmbH betrifft und insbesondere in Bezug auf Compliance-Risiken eine konzernweite Erfassung von potentiell bestandsgefährdenden Risiken dringend angeraten ist. Da die angloamerikanischen Vorschriften für international tätige Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnen, stellt Kark in seinem Werk auch immer wieder Bezüge zu diesen Vorschriften her und widmet sich den anglo-amerikanischen Anforderungen an das Compliance-Risikomanagement zudem in einem eigenen Kapitel (§ 8, Rn. 1085-1161).

Die im Werk enthaltenen 28 Abbildungen und 45 kommentierten Checklisten unterstützen das Verständnis für eine praktische und effiziente Umsetzung der Risikosteuerung im Unternehmen und runden den positiven Gesamteindruck ab.

Fazit: „Compliance-Risikomanagement“ von Kark unterstützt mit seiner gelungenen Darstellung und den zahlreichen praxisnahen Beispielen und Lösungsvorschlägen bei der Umsetzung der einzelnen Schritte der Risikoanalyse und -steuerung im Unternehmen. Das Werk ist damit eine wertvolle Arbeitshilfe und kann zu einem Preis von 69,- EUR allen an diesem Themengebiet Interessierten und Praktikern nur empfohlen werden.

Sonntag, 6. Mai 2018

Rezension: Praxiswissen Compliance

Eckert / Deters, Praxiswissen Compliance. Erfolgreiche Umsetzung im Unternehmen, 2. Auflage, Haufe 2018

Von Ass. iur. Elena Genne, Münster



Die Autoren des Werks „Praxiswissen Compliance“ sind Rechtsanwälte, spezialisiert auf Compliance-Systeme. Dr. Tilmann Eckert LL.M. ist Rechtsanwalt, selbstständiger Interim Manager & External Project Manager und Berater mit den Schwerpunkten Compliance, Legal Management strategischer Produkte und Strategische Partnerschaften, Allianzen für Dax-Konzerne sowie namhafte mittelständische Unternehmen und Startups. Heike Deters ist Syndikusrechtsanwältin und spezialisiert auf den Auf- und Ausbau internationaler Compliance-Management-Systeme.

„Praxiswissen Compliance“ richtet sich an Unternehmen, Stiftungen, Verbände sowie Nichtregierungsorganisationen und bietet praktische Hilfestellungen für die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Compliance-Management-Systems. Das Werk beleuchtet gleichzeitig die Hintergründe der Compliance-Anforderungen und berücksichtigt inhaltliche und organisatorische Regelungen bzw. Herausforderungen, die die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines Compliance-Systems mit sich bringt.

Das Werk erscheint bereits in der 2. Auflage und berücksichtigt die fortwährenden Änderungen, denen die Vorschriften und Richtlinien für Compliance-Management-Systeme unterworfen sind, insbesondere Harmonisierung der rechtlichen Vorgaben innerhalb der EU und die neueste Rechtsprechung. Hierzu gehört auch die Einführung der europäischen DSGVO, die größte Änderungen im europäischen Datenschutzrecht seit 20 Jahren mit sich bringt. Darüber hinaus werden neueste Entwicklungen bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung berücksichtigt.

Das Werk besteht aus insgesamt 5 Kapiteln, einem Abkürzungsverzeichnis, Stichwortverzeichnis und bietet darüber hinaus Arbeitshilfen, die online zum Download zur Verfügung stehen. Die Arbeitshilfen beinhalten Checklisten zu Mindestelementen der Compliance-Programmen, Aufgabenbeschreibung Compliance-Verantwortlicher, Einschaltung einer Ombudsstelle sowie Übersichten zur Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten.

Nach der Definition des Begriffs Compliance und der Hervorhebung der Bedeutung der Compliance-Systeme in Unternehmen gehen die Autoren zu praktischen Hilfestellungen in Bezug auf die Implementierung von Compliance-Systemen im Unternehmen über. Dabei gehen sie ausführlich auf die Umsetzung der Compliance-Systeme im Unternehmen ein. Über die grundlegenden Voraussetzungen hinaus wird dem Leser ein Panoramablick auf den organisatorischen Aufbau und die Implementierung der Compliance-Systeme in einem Unternehmen geboten.

Konkrete Umsetzung des geplanten Compliance-Vorhabens ist Gegenstand des Kapitels 4. Auf die ersten Umsetzungsschritte wie die Analyse und Kommunikation der geltenden Vorschriften sowie der Bewertung von Compliance-Risiken erfolgt eine Bestandsaufnahme der bereits vorhandenen Regelungen, der Zeit- und Maßnahmenplänen. Die Autoren gehen sodann ausführlich auf die Bestandteile einer Compliance Organisation ein: Compliance-Verantwortliche, Vorfallmanagement und Dokumentation, Schulungen und Trainings, Compliance-Audits, Notfallpläne sowie regelmäßige Evaluation und Verbesserungsmaßnahmen.

Besonders ansprechend ist die strikte Trennung zwischen den organisatorischen Strukturen in Kapitel 4 und den Inhalten der Compliance in Kapitel 5. Die einzelnen Themenfelder der Compliance-Systeme werden in Kapitel 5 ausführlich beschrieben. Kapitel 5 stellt den Großteil des Werks dar. Die Themenfelder werden mit der Korruptionsbekämpfung eröffnet, schneiden Compliance im Vertrieb und im Einkauf an, beleuchten datenschutzrechtliche Vorgaben unter Berücksichtigung der Bestimmungen der DSGVO, um sodann zu den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Compliance-Fragen sowie den wichtigsten Fragen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung überzugehen. Zum Schluss widmet sich das Werk den Themen Spenden und Sponsoring im Rahmen von verschiedenen Veranstaltungen eines Unternehmens, Verbandstätigkeit und Lobbyarbeit.

Das Werk wird seiner eigenen Anforderung, ein Praxisbuch zu sein, gerecht und bietet entsprechend klare und präzise Aussagen zu der vielfältigen Thematik, ohne unnötig abzuschweifen. Besonders hervorgehobene Text-Fenster bieten Beispiele zu unterschiedlichen Themen dar und verdeutlichen die Bedeutung verschiedener Aussagen. Darüber hinaus werden besonders wichtige Themen farblich hervorgehoben und sind beim Lesen sehr schnell erkennbar. Die Aufteilung des Werks ist klar und übersichtlich. Die Autoren verzichten allerdings auf ein Literaturverzeichnis und Belegung der Aussagen durch Fußnoten.

Das Werk verbindet juristische Hintergründe der Compliance-Thematik mit praktischen Hilfestellungen. Es gibt dem Leser einen präzisen und praxisorientierten Einblick in Compliance-Management-Systeme mit konkreten und nützlichen Hilfestellungen. Insgesamt eine klare Empfehlung für den Einstieg in die Thematik.

Montag, 29. Januar 2018

Rezension: Datenschutz-Compliance nach der DS-GVO

Kranig / Sachs / Gierschmann, Datenschutz-Compliance nach der DS-GVO, 1. Auflage, Bundesanzeiger 2017

Von RA, FA für Verwaltungsrecht, FA für Arbeitsrecht, FA für IT-Recht Christian Stücke, Helmstedt



Mit dem Inkrafttreten der DS-GVO fangen die Uhren des Datenschutzrechts neu an zu ticken. Das deutsche, nationale Datenschutzrecht sieht sich in der Situation, plötzlich nicht mehr alles regeln zu müssen, da dies durch die Verordnung selbst geschieht, die nicht in nationales Recht umgesetzt werden muss. Zwar kann man nicht sagen, dass die DS-GVO keinen Stein des Datenschutzrechtes mehr auf dem anderen lässt, gleichwohl stehen gravierende Änderungen an. Entsprechend groß ist der Bedarf an praxisgerechten Handlungshilfen.

Diesem Bedarf widmet sich der vorliegende Band in Bezug auf Compliance. Hier treten bereits mehrere Probleme auf: zum einen ist der Begriff der Compliance an sich unscharf. Er umschreibt gesetzmäßiges Verhalten, das sich also in der vorliegenden Anwendungskonstellation an der DS-GVO orientieren soll. Handeln nach den Vorgaben des Gesetzes (bzw. der Verordnung) setzt aber wiederum voraus, dass es - idealerweise natürlich "aus Europa" - Leitlinien (etwa des europäischen Datenschutzausschusses) gibt oder auch einschlägige Rechtsprechung, um die zahllosen unbestimmten Rechtsbegriffe näher auszufüllen. Diese ist aber derzeit schlicht noch nicht vorhanden. Dieses Dilemma suchen die Autoren auf die einzig richtige Weise zu lösen - nämlich möglichst eng am Verordnungswortlaut.

Zur bestmöglichen Einhaltung der Compliance entwickeln die Verfasser Handlungsstrukturen, Checklisten und Prüffragebögen, die in Anlehnung an das sog. Deming-Rad (Plan-Do-Check-Act - PDCA) bei Planung, Betrieb, Bewertung und zur Verbesserung von Datenschutzvorgängen genutzt werden können. Verarbeiter, die mit personenbezogenen Daten umgehen, sollen bei der Suche nach gesetzeskonformen Verfahren und deren Realisierung unterstützt werden.

Nach einer kurzen Einführung in die DS-GVO widmen sich die Autoren den Aspekten der Sicherstellung der Datenschutz-Compliance. Breiten Raum nehmen dabei die als "Kernprozesse" bezeichneten Bereiche der datenschutzkonformen Datenverarbeitung, Sicherstellung von Betroffenenrechte sowie die Handhabung von Datenschutzverstößen dar. Auch dabei wird jeweils zunächst die Rechtslage anhand der Verordnungsbestimmungen kurz vorgestellt, um sogleich Handlungsempfehlungen - häufig in tabellarischer Form als  aufbereitete Checkliste - zu geben. So finden sich etwa leicht umsetzbare Handhabungen bei Auskunftsverlangen Betroffener oder im Falle geltend gemachter Berichtigungsansprüche.

Das Kapitel zum Risikomanagement sensibilisiert hinsichtlich der zu erwartenden Folgen und Risiken von Datenschutzverstößen. Dies ist auch für die Erstellung bzw. den Umgang dringend erforderlich. Aber auch hierfür enthält das Werk gelungene Handreichungen, um griffige Risikomanagementprozesse implementieren zu können.

Sehr kompliziert sind die Bestimmungen zur Datenschutzdokumentation. Die Verantwortlichen haben Dokumente zu expliziten und implizierten Nachweispflichten zu führen. Bei Erstellung dieser Dokumente können die Verfasser auf die sehr strukturierten (tabellarischen) Zusammenstellungen im vorliegenden Werk bauen. Das Risiko, "etwas zu übersehen" wird dadurch erheblich minimiert.

Natürlich muss Datenschutz auch tatsächlich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Unternehmen gelebt werden. Schulungen sind dabei unumgänglich, um Datenschutzbewusstsein zu wecken und zu verbessern. Auch diese Schulungen bzw. Trainings sind Teil der Datenschutzcompliance und erfahren verdienter Weise Aufmerksamkeit. Natürlich können Inhalte im Rahmen des Bandes nicht vorgeschlagen oder gar Empfehlungen für Schulungen abgegeben werden. Der Zielrichtung des Werkes entsprechend werden aber Empfehlungen für Jahresplanungen, Einbau von Zertifizierungen und den Erhalt von Feedback der Teilnehmenden gegeben.

Großen Raum nehmen die Kontrollmechanismen ein, die letztlich den Nachweis der Umsetzung der DS-GVO führen. Die in der Theorie festgehaltenen Compliance-Standards müssen sich eben auch in der Praxis bewähren. Zur Überprüfung sind Audits unumgänglich. Das betreffende Kapitel führt nicht nur in die Ziele von Auditierungen ein, sondern gibt Handlungsempfehlungen bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Eckpunkte für die Erstellung von Audit-Checklisten oder einer Audit-Agenda werden so detailliert erläutert, dass eine Umsetzung in spezifischen Audit-Bereichen leicht fällt. Hinweise zu Datenschutzzertifikaten runden die Ausführungen ab. Sehr löblich sind die in einem eigenständigen Kapitel gehaltenen Erwägungen rund um die Errichtung und den Unterhalt eines Datenschutz-Managementsystems (DSMS). Löblich schon deshalb, weil ein solches DSMS von der DS-GVO nicht vorgeschrieben wird, gleichwohl aber auf Verbandsebene zur Erfüllung von Nachweispflichten für unabdingbar gehalten wird.

Das dritte, abschließende Kapitel des Werkes widmet sich der Überwachung der Datenschutz-Compliance durch Aufsichtsbehörden. Deren Aufgaben und Befugnisse werden kurz vorgestellt. Sodann wird ein Katalog von Fragen vorgestellt, die durch Aufsichtsbehörden zum Zwecke der Überprüfung der Einhaltung der DS-GVO gestellt werden könnten. Diese Fragen sind natürlich keinesfalls in irgendeiner Weise "amtlich" vorgegeben. Dem entsprechend liefern die Autoren mit den Fragen eine Orientierungshilfe dazu, was abgefragt werden könnte, auch um den Erwartungshorizont der Aufsicht ein wenig zu verdeutlichen. Die Fragekomplexe orientieren sich wieder an die PDCA-Struktur, die sich bis hierher gleichsam als roter Faden durch das Buch zieht.

Fazit: Am 25.5.2018 müssen die Vorgaben der DS-GVO umgesetzt sein. Auf Datenschutzpraktiker kommt dabei eine Herkulesaufgabe zu. Umso besser ist es, bei der Umsetzung auf gut strukturierte, praxisorientierte Handlungshilfen wie dem "Kranig, Sachs, Gierschmann" zurückgreifen zu können. Den mit der Erledigung dieser Herkulesaufgabe betrauten Personen kann die Anschaffung des Werkes uneingeschränkt empfohlen werden.

Freitag, 15. Dezember 2017

Rezension: Compliance

Inderst / Bannenberg / Poppe (Hrsg.), Compliance, 3. Auflage, C.F. Müller 2017

Von David Eckner, LL.M. (KCL), Düsseldorf



Compliance hat den Sprung über die bloße Nischenwahrnehmung hin zu einem etablierten, interdisziplinären Forschungs- und Praxisfeld geschafft. Dies wird nicht nur mit Blick auf die Literaturlandschaft deutlich spürbar. Monographien sind Legion. Compliance wird mit nahezu allem belegt und breit diskutiert. Recht und Gesetz will befolgt werden. Mit welchem Quantensprung dieses fast profane Gebot in der Praxis verbunden ist, zeigt die Dichte der Operationalisierungsbemühungen in allen Regelungsfeldern. In der Unternehmenspraxis ist Compliance zum integralen Bestandteil geworden. In allen leistungs- und finanzwirtschaftlichen Sektoren wird Compliance definiert und ‚verprozessiert‘, implementiert und angewandt. Als (übergeordnete) Funktion ist Compliance nicht mehr hinwegzudenken. Die Compliance-Kultur ist hingegen noch immer ein ganz eigenes Problem des jungen Themas. Bei aller Operationalisierung – und jüngst auch noch Digitalisierung der funktionellen Compliance-Landschaft unter dem Stichwort „RegTech“ – bleibt ein Hauch ‚Manuelles‘ übrig. Der Mensch hinter den Verfahren, Prozessen und Systemen muss die Compliance-Welt verstehen und die Gebote befolgen wollen.

Zur Stärkung dieser Compliance-Kultur leisten die Herausgeber Dr. Cornelia Inderst, Prof. Dr. Britta Bannenberg und Sina Poppe mit ihrem Handbuch „Compliance“ einen bemerkenswerten (weil umfangreich) und etablierten (weil nun bereits in dritter Auflage) Beitrag. Das Handbuch ist in Mai 2017 in dritter Auflage erschienen und wartet mit sieben Kapiteln auf. Mehr als dreißig Autoren bearbeiten das Thema nahezu flächendeckend. Dem ist uneingeschränktes Gelingen zu attestieren und zwar sowohl in Breite (auf über achthundert Seiten) als auch in Tiefe (im Hinblick auf die Schnittstellen).

Im ersten Kapitel wird der Begriff Compliance bestimmt, in seiner Bedeutung und Notwendigkeit gemessen (vgl. S. 1 ff.). Hieran schließen sich die Grundlagen der Compliance an (vgl. S. 15 ff.), bevor die organisatorische Praxisumsetzung von Compliance skizziert wird (vgl. S. 101 ff.). Als notwendiger Eckpfeiler der Compliance-Organisation und Funktionsfähigkeit per se werden sodann die Risikobereiche analysiert (vgl. S. 199 ff.). Zu Recht bildet dieses vierte Kapitel den Schwerpunkt der Darstellung. Im Kontext der Risikobereiche wird ein bunter Blumenstrauß – und soweit ersichtlich, nicht abschließend – an Themen eruiert: Kartellrechtliche Fragestellung (einschließlich sog. Dawn Raids), Korruption, Geldwäsche, Arbeitsrecht, Datenschutz, Intellectual Property, Steuern, Umweltrecht, Produktsicherheit und -haftung, Compliance als Instrument nachhaltigen Vertriebs und Anti Financial Crime als Risikobereiche für Kreditinstitute. Was auf den ersten Blick als (lose) Aneinanderreihung von Themenfeldern mit einem operativen Compliance-Bezug wirken mag, durchzieht jedoch das gesamte Feld der Compliance-Forschung und -Praxis. Die umfangreichen Regelungsbereiche dürften wohl kaum je erschöpfend dargestellt werden können, weshalb gerade die Compliance-Risikobereiche eine solche Darstellungsform einnehmen.

Das fünfte Kapitel (vgl. S. 583 ff.) wirkt demgegenüber wie ein Fremdkörper in dem Handbuch, jedenfalls augenscheinlich. Dargestellt wird das Risikomanagement und der Umgang mit besonderen Risikosituationen. Im Zentrum stehen hier datenschutzrechtliche Fragestellungen sowie Fragen rund um die sog. Hinweisgebersysteme (Whistleblowing-Prozesse). Die in diesem Kontext bedeutsamen Non-Financial-Risks zeigen einmal mehr, wie eng die Compliance- und Risikomanagement-Funktion in der gelebten Unternehmenspraxis verknüpft sind. Das Handbuch schließt mit zwei übersichtlichen und einführenden Kapiteln zu Compliance und Strafrecht (vgl. S. 681 ff.) sowie Compliance und Aufsichtsrecht (vgl. S. 773 ff.).

Besonders hervorzuheben ist, dass sämtliche Autoren intensive praktische Herangehensweisen an die vielfältigen Compliance-Themen liefern (nebst Inhalten in den einzelnen Kapiteln z.B. auch die praktischen Lösungen im Anhang, etwa zum Code of Conduct). Hierbei werden zugleich umfangreiche Vertiefungshinweise gegeben, wodurch sich die Menge an zu verarbeitenden Informationen gezielt auf- und nacharbeiten lässt. Das Handbuch dürfte sich gerade auch in Anbetracht dieses Umstands als ein Nachschlagewerk verstehen, dass nicht den Anspruch an eine eigene, erschöpfende Darstellung hegt. Insoweit dient das Handbuch als ein zuverlässiger Begleiter in den täglichen Fragen der Compliance, einschließlich seiner Effizienz sowohl in leistungs- als auch finanzwirtschaftlichen Unternehmen.

Obwohl das Handbuch auf einem Stand von Mai 2017 ist, wird ein (dringend erforderlicher) Beitrag zur Digitalisierung der Compliance-Funktion vermisst. Während die deutsche (Aufsichts-)Praxis gerade bei beaufsichtigten Unternehmen noch zögerlich ist, dürfte in der Unternehmenspraxis der Begriff RegTech keine Neuerung mehr sein. Vielfach wird hierzu bereits diskutiert (vgl. etwa Klebeck/Dobrauz-Saldapenna, RegTech – eine digitale Chance für den europäischen Finanzmarkt, Recht der Finanzinstrumente 2017, S. 180 ff.). Insoweit hätte das druckfrische Handbuch von Inderst/Bannenberg/Poppe auch hier sogleich eine ‚Duftmarke’ setzen können. Es bleibt zu hoffen, dass das sehr lesenswerte Handbuch dies in einer hoffentlich vierten Auflage nachholt. Inzwischen gilt es, die dritte, sehr gelungene und bewährte Auflage zu konsumieren. 

Mittwoch, 6. Dezember 2017

Rezension: Handbuch Interne Kontrollsysteme

Bungartz, Handbuch Interne Kontrollsysteme (IKS), 5. Auflage, Erich Schmidt 2017

Von David Eckner, LL.M. (KCL), Düsseldorf



Nach vier erfolgreichen Auflagen seit dem Erstlingswerk im Jahr 2010 erschien nunmehr im Berliner Erich Schmidt Verlag das – vorgreiflich bewertet – Standardwerk zu internen Kontrollsystemen von Dr. Oliver Bungartz. Der (alleinige!) Autor des fast sechshundert Seiten starken Handbuchs ist ein erfahrener Betriebswirt und Experte im Feld der Corporate Governance und Compliance, internen Revision und des Risikomanagements sowie eben jener Materie des Handbuchs, dessen Inhalt in hiesiger Rezension präsentiert wird.

Interne Kontrollsysteme haben als rechtliche Pflicht (zunächst vornehmlich für Aktiengesellschaften) spätestens mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) im Jahre 1998 Einzug in die Unternehmenspraxis gefunden (hierzu sowie zur Entwicklung im Übrigen vgl. etwa Krieger/Sailer-Coceani, in: K. Schmidt/Lutter, AktG, 3. Aufl. 2015, § 91 Rn. 6 ff.). In der Wirtschaftsprüfungspraxis entwickelte sich auf der Grundlage der (mageren) gesetzlichen Vorgaben ein umfangreicher Katalog von Anforderungen an Unternehmen diesseits und jenseits des Atlantiks (insbesondere zum Stichwort „Sarbanes Oxley Act“ in den U.S.A.). In Deutschland zählt zu diesen wichtigen Neuerungen insbesondere der IDW Prüfungsstandard „Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung des internen Kontrollsystems des internen und externen Berichtswesens“ vom 30. März 2017 (IDW PS 982).

Außerordentlich übersichtlich, systematisch und einprägsam stellt Bungartz diese wie viele weitere Anforderungen an interne Kontrollsysteme dar. Das Handbuch ist in vier übergreifende Kapitel gegliedert. Zunächst werden die Grundlagen des internen Kontrollsystems dargestellt (vgl. S. 25 ff.). Daraufhin werden die Prozesse eines internen Kontrollsystems (vgl. S. 153 ff.) erläutert, woran sich – insbesondere aus praktischer Perspektive eines sog. roll-outs – im dritten Kapitel eine Skizze des Projektmanagements zur Einrichtung eines internen Kontrollsystems (vgl. S. 459 ff.) anschließt. Schließlich wird im vierten Kapitel das sog. Enterprise Risk Management (ERM) als Modell (und ein Beispiel) zur Integration von internen Kontrollsystemen, der internen Revision und des Risikomanagements (vgl. S. 503 ff.) vorgestellt. Die Darstellung endet mit einem umfangreichen Literaturverzeichnis sowie Stichwortverzeichnis; letzteres ist hervorragend detailliert, um so auch in täglicher Eile schnell zum gewünschten Ziel zu gelangen. Das Handbuch ist auf dem Stand von Mai 2017 und verarbeitet somit sämtliche (!) Novellen im Bereich um die Regulierung und auch Prüfung von internen Kontrollsystemen.

Besonders hervorzuheben sind die zahlreichen Abbildungen, Tabellen und Graphiken, die der Autor in das Werk einfließen ließ. Hierdurch werden die zum Teil komplexen Zusammenhänge gerade bei der (Neu-)Einrichtung eines internen Kontrollsystems greifbarer und verständlicher. Das Handbuch wird hierdurch – fast, rechnet man den Beratungsaufwand bei der Einrichtung und Aktualisierung eines internen Kontrollsystems heraus – zu einem Praxisleitfaden, der die Umsetzung und Implementierung erleichtert. Hervorzuheben ist gleichfalls, dass Bungartz nicht an der Darstellung nationaler Regelungen (was angesichts der Thematik ohnehin ein Fauxpas wäre) haftet, sondern insbesondere die internationalen Dimensionen der Regulierung von internen Kontrollsystemen beleuchtet und weit überwiegend ausführlich darstellt. Hiermit sind vor allem die Empfehlungen des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) angesprochen. Die Darstellung einzelner Prozesse des internen Kontrollsystems ist schließlich derart systematisch, dass das Handbuch als Nachschlagewerk in der Praxis richtig fruchtbar gemacht werden kann. Insoweit eignet es sich, mit ein paar wenigen Abstrichen, auch für Unternehmen regulierter Branchen, wie etwa des Finanzdienstleistungssektors. Die durchweg klare Sprache und der optisch gelungene Aufbau des Handbuchs vervollständigt das Lesevergnügen.

Das „Handbuch Interne Kontrollsysteme (IKS)“ ist ein unverzichtbares Nachschlagewerk, das durch das Dickicht der Mehr-Ebenen-Regulierung zur Internal Governance geleitet. Als ein solches ist das Handbuch ein Garant für angemessene und wirksame interne Kontrollsysteme. 

Dienstag, 5. Dezember 2017

Rezension: Arbeitsrechtliche Korruptionsbekämpfung

Straube / Rasche, Arbeitsrechtliche Korruptionsbekämpfung. Prävention und Verfolgung bei Vorteilsannahme, 1. Auflage, C.H. Beck 2017

Von Ass. iur. Elena Genne, Münster



„Arbeitsrechtliche Korruptionsbekämpfung“ von Rechtsanwälten und Fachanwälten für Arbeitsrecht Dr. Gunnar Straube und Dr. Jennifer Rasche, widmet sich einer bisher selten behandelten Perspektive der Korruptionsbekämpfung und richtet sich mit zahlreichen praktischen Umsetzungsvorschlägen an die Compliance-Organisationen und Antikorruptionsbeauftragte der Unternehmen.

Zahlreiche Korruptionsskandale erschütterten in jüngster Vergangenheit die Unternehmenswelt. Der Umgang mit Korruption hat sich im Arbeitsleben sehr verändert. Compliance-Verstöße sind heutzutage viel weniger geduldet als dies noch vor 20 Jahren der Fall war. Das Bewusstsein für die Problematik ist gewachsen. Viele Fragen sind dennoch offen geblieben. Das Bestreben, eine funktionierende Korruptionsvorsorge zu schaffen, ist mit praktischen Umsetzungsschwierigkeiten verbunden.

„Arbeitsrechtliche Korruptionsbekämpfung“ von Straube und Rasche bietet eine Hilfestellung für die Unternehmen bei der Umsetzung von Compliance-Regelungen und der - sowohl arbeitsrechtlichen als auch zivilrechtlichen - Verfolgung der Korruption.

Nach einer kurzen Einführung zu den Begriffen Schmiergeld und Korruption folgen zwei große thematische Blöcke der präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung, Compliance und Korruptionsverfolgung.

Im ersten großen Abschnitt wertet das Werk Compliance als wirksames Mittel der prozessintegrierten Korruptionsprävention im Unternehmen. Wichtiger Aspekt dabei ist die Umsetzung der Compliance-Regelungen aus der arbeitsrechtlichen Perspektive, begleitet von zahlreichen Formulierungsvorschlägen für die internen vertraglichen Regelungen oder Anweisungen. 

Weniger Theorie, viele Praxisvorschläge: praktische Beispiele zur sofortigen Umsetzung der Compliance-Regelungen zur Korruptionsprävention im Unternehmen liefern einen guten Handlungsansatz und gehen auf die Problematiken der Korruptionsbekämpfung aus einer sehr praktischen Sichtweise ein. Berührungspunkte mit anderen Rechtsgebieten werden ausreichend thematisiert. Sowohl das Verhältnis der Korruptionsprävention zu datenschutzrechtlichen Vorschriften als auch die notwendige Beteiligung des Betriebs- und Personalrats bei der Implementierung eines Compliance-Systems werden berücksichtigt. Aufklärung der Korruptionsvorfälle kann aufgrund der Hinweisgebersysteme erfolgen oder infolge aktiver Aufklärung z.B. durch Telefon- und Email-Überwachung. Aufklärungsmaßnahmen sind jedoch auch mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen behaftet, auf die die Autoren eingehen sowie die Verwertbarkeit der ermittelten Tatsachen im Strafprozess beleuchten.

Die Autoren haben es auf knapp 150 Seiten geschafft, sämtliche Aspekte der Korruptionsbekämpfung anzusprechen. Selbst zu der Einführung der Amnestieprogramme durch einen Verzicht auf eine Kündigung oder Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ein Abschnitt gewidmet und beleuchtet eine neue Perspektive der Korruptionsaufklärung.

Im zweiten großen Abschnitt geht die Thematik zu der repressiven Korruptionsbekämpfung über und zeigt die Möglichkeiten auf, wiederum aus arbeitsrechtlicher Sicht, wie der „Täter“ zu behandeln ist, wenn der Verdacht einer Korruptionsstraftat vorliegt. Zunächst werden die verschiedenen strafrechtlichen Maßnahmen, angefangen mit der Strafanzeige und dem Ermittlungsverfahren, sowie die strafrechtliche Verfolgung der Korruptionsstraftaten aufgezeigt. Dabei liefern die Autoren einen guten Überblick über die Korruptionsstraftaten (Amtsträger-Delikte, Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Betriebsratskorruption, Betrug und Untreue). Die arbeitsrechtlich geprägten Fragen werden sodann ausführlich in dem Abschnitt „Arbeitsrechtliche Verfolgung“ behandelt. Die Palette reicht von verhaltensbedingter Kündigung bis zum Widerruf von zugesagten Versorgungsleistungen, unterlegt mit zahlreichen Fallbeispielen. Kernpunkte des Abschnitts sind die verhaltensbedingte Kündigung aufgrund des Verstoßes gegen das sog. Schmiergeldverbot sowie die Voraussetzungen einer Verdachtskündigung.

Der Abschnitt über die zivilrechtliche Verfolgung behandelt neben den Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers auch die vorläufige Sicherung dieser Ansprüche mittels Arrest und Arrestvollziehung.

Dem Buch ist positiv anzumerken, dass eigene praktische Erfahrungen der Rechtsanwaltspraxis der Autoren in die Ausführungen eingeflossen sind. Insgesamt ist das Werk von Straube und Rasche ein gelungener Ratgeber für die Praxis der Korruptionsbekämpfung im Unternehmen.