Sonntag, 28. Juli 2019

Rezension: Personalbuch 2019

Röller [Hrsg.], Personalbuch 2019, Arbeitsrecht – Lohnsteuerrecht – Sozialversicherungsrecht, 26. Auflage, C.H. Beck 2019

Von Rechtsanwalt Marc Becker, Leipzig


Am Anfang jedes Jahres steht die Neuauflage des „Küttner“ an, der seit vielen Jahren zu einem der absoluten Standardwerke des Arbeitsrechts zu zählen und sicher auf unzähligen Schreibtischen in Kanzleien, Personalabteilungen und Betriebsratsbüros zu finden ist.

Die 26. Auflage mit Rechtsstand vom 1. Januar 2019 wurde von einem unveränderten Autorenteam aus Richterinnen und Richtern, Anwälten und einem Staatssekretär bearbeitet. Über einen Zugangscode im Buch ist das Werk auch in der Onlinedatenbank des Verlages nutzbar. Besonderheit ist hier – und aus meiner Sicht positiv hervorzuheben – dass jeweils zum 1. Juli, 1. Oktober und 1. Januar Aktualisierungen der einzelnen behandelten Stichworte zur Verfügung gestellt werden und so der jeweils aktuelle Rechtsstand abgebildet wird. Ebenfalls ausschließlich online verfügbar sind die zum Werk gehörenden Musterformulare.

Das Personalbuch ist seit jeher als eine Art Stichwortlexikon konzipiert, bei dem sich in alphabetischer Reihenfolge zahlreiche Begriffe des Arbeits-, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts finden. Unter jedem Stichwort werden in drei Abschnitten die jeweils einschlägigen arbeitsrechtlichen, lohnsteuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen erläutert. Diese Gestaltung stellt aus meiner Sicht schon einen herausragenden Mehrwert des Werkes dar. Gerade in der praktischen Arbeit führt diese oft dazu, dass man z.B. bei der arbeitsrechtlichen Recherche zu einem bestimmten Begriff noch einmal „querliest“ und in einem der anderen Bereiche wertvolle Anregungen für die Mandatsbearbeitung erhält. Als Arbeitsrechtler werden einem so auch der Zugang zu Fragen des Sozial- und Steuerrechts erleichtert und wertvolle Hinweise für die vertiefte Recherche gegeben. Im Übrigen ermöglicht es das Werk auch, sich einen Überblick zu einem bestimmten Themenbereich ohne Bezug zu einem konkreten Gesetz zu verschaffen (z.B. Auslandstätigkeit, Grenzgänger, Bereitschaftsdienst).

Das Werk umfasst in der aktuellen Auflage insgesamt 472 Stichworte auf insgesamt 3138 Seiten, deren Übersicht sich sowohl im Inhaltsverzeichnis als auch auf einem lose beiliegenden Faltblatt findet. Allein das Sachverzeichnis umfasst 253 Seiten. Umfangreichen Stichworten bzw. Abschnitten sind jeweils noch einmal kurze Inhaltsübersichten vorangestellt. Zitiert wird im Werk im Fließtext und nicht in Fußnoten, was nach meinem persönlichen Geschmack den Lesefluss stört, aber sicher aus Formatierungs- und Platzgründen vorzugswürdig ist.

Ein jährlich erscheinendes Werk unterlieg in der Regel keinen großen Änderungen. In die aktuelle Auflage wurden folgende Stichworte neu aufgenommen:
·         Hamburger Modell
·         Null-Stunden-Verträge
·         Mobiles Arbeiten
Zudem erfolgte eine Erweiterung des Stichwortes Datenschutz. Im Übrigen betreffen die Änderungen gesetzliche Neuregelungen und Urteile des EuGH und des BVerfG.

Ein genauerer Blick soll auf das Stichwort Mobiles Arbeiten geworfen werden. Röller liefert hier zunächst eine kurze Definition und rechtliche Einordnung des mobilen Arbeitens und weist darauf hin, dass in Deutschland bislang kein gesetzlicher Anspruch auf diese Form der Tätigkeit besteht. Vertieft wird die Frage nach der Arbeitszeit bei mobilem Arbeiten behandelt, da sich in diesem Zusammenhang Schwierigkeiten hinsichtlich der Einhaltung der Höchstarbeitszeit und der gesetzlichen Ruhepausen ergeben. Röller verzichtet hier weitgehend auf Lösungsvorschläge (Stichwort: ununterbrochene Ruhezeit) und stellt vielmehr den aktuellen Stand der Diskussion umfassend dar. Noch keine Berücksichtigung konnte in diesem Zusammenhang die Rechtsprechung des EuGH zur Pflicht zur umfassenden Erfassung der Arbeitszeit finden (EuGH vom 14.05.2019 - C-55/18). Diesbezüglich darf man gespannt sein, welche Gestaltungsvorschläge hier Eingang in eine der nächsten Ausgaben finden werden.

In einem aktuellen Fall hatte ich mich mit dem Stichwort Elternzeit zu befassen und habe deswegen den Küttner zu Rate gezogen. Zur Frage der Verlängerungsmöglichkeit der Elternzeit im zweijährigen Bindungszeitraum gem. § 16 Abs. 1 S. 2 BEEG ist fraglich, ob bei der Geltendmachung (§ 16 Abs. 3 BEEG) auch die siebenwöchige Geltendmachungsfrist gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 BEEG einzuhalten ist. Poeche hebt hier nur hervor, dass eine Verlängerung „unverzüglich“ geltend zu machen sei. Und: „Insoweit gilt nichts anderes als für die Inanspruchnahme der Elternzeit“ (Stichwort Elternzeit Rn. 23). Dies ist jedenfalls missverständlich, da das BAG ausdrücklich entschieden hat, dass das Verlängerungsbegehren gerade nicht der siebenwöchigen Antragsfrist unterfällt (BAG vom 18.10.2011 – 9 AZR 315/10, Rn. 27 ff.). Insoweit wäre eine klarere Formulierung wünschenswert. Zudem wäre es wünschenswert, wenn bei den Erläuterungen zur Verlängerungsmöglichkeit sprachlich genauer zwischen dem Anspruch auf Verlängerung aus wichtigem Grund und der Verlängerung mit Zustimmung des Arbeitgebers unterschieden wird. Beide Sachverhalte sind getrennt in § 16 Abs. 4 BEEG geregelt. Wichtig ist dies vor allem, da die Verlängerung aus wichtigem Grund ein Fernbleiben von der Arbeit ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers ermöglicht, wohingegen die „einfache“ Verlängerung der vorherigen Zustimmung bedarf. Solche Details vermögen allerdings den Gesamteindruck des Werkes nicht zu schmälern, beruhen sie nicht zuletzt auch auf einem subjektiven Eindruck, der aus der eigenen eingehenden Beschäftigung mit dem speziellen Thema herrührt.

Insgesamt hinterlässt deshalb auch die Neuauflage des Küttner wiederum einen hervorragenden Eindruck und die Arbeit mit diesem macht einfach Freunde. Die besondere Konzeption und die inhaltliche Qualität machen das Werk zu einem unverzichtbaren Begleiter im arbeitsrechtlichen Alltag.