Montag, 10. Dezember 2018

Rezension: Bankrecht

Krepold / Fischbeck / Kropf / Werner, Bankrecht, 2. Auflage, Vahlen 2018

Von RA Dr. Tilman Schultheiß, Dresden




Nach annähernd einer Dekade erscheint nunmehr die in meinen Augen sehr wertvolle Neuauflage des Lehr- und Praxis-Handbuchs Bankrecht. Das Buch wartet mit vergrößertem Autorenteam auf, das sich in bewährter Weise aus Praxis und Wissenschaft zusammensetzt. Lehrbücher aus dem Gebiet des Bankrechts, zumal aktuelle und brauchbare, sind rar. Das vorliegende und mit insgesamt 358 Seiten recht kompakte Buch ist vollständig überarbeitet und berücksichtigt insbesondere die durch das Unionsrecht bedingten Novellen der jüngeren Vergangenheit (u. a. PSD II und Wohnimmobilienkreditrichtlinie) seit der Erstauflage, womit es eine der aktuellsten geschlossenen Darstellungen dieser Art sein dürfte.

Das vorliegende Buch ist trotz einer gewissen Heterogenität im Autorenteam stilistisch ohne Brüche und durchweg angenehm sowie verständlich zu lesen – sowohl für Praktiker als auch für Studenten. Die Kapitel zu Konto, Zahlungsdiensten, Darlehensverträgen und Kreditsicherheiten sind hinsichtlich ihres Umfangs nahezu gleichberechtigt, während die Wertpapieranlageberatung, die Grundzüge der grenzüberschreitenden Bankgeschäfte sowie die Bankentgelte einen deutlich reduzierten Umfang einnehmen. Dies ist für den grenzüberschreitenden Bankgeschäftsverkehr aufgrund zahlreicher spezieller Fragestellungen nachvollziehbar, für die praktisch sehr relevanten Bankentgelte oder die Wertpapieranlageberatung aber auf den ersten Blick etwas unterdimensioniert. Hierbei ist allerdings sogleich zu relativieren: Die Gewichtung ist sicherlich Geschmackssache und kein Buch wird in dieser Beziehung jemals jedem gerecht. Hinzu kommen weitere Erwägungen: Für die Bankentgelte wird der reduzierte Umfang in meinen Augen durch die synoptische Darstellung ausgewählter Bankentgelte mit entsprechender Rechtsprechung hervorragend ausgeglichen. Für die Anlageberatung ist der reduzierte Umfang mit Blick auf die im Buch vorhandene Übungsklausur zu verschmerzen und auch vor dem Hintergrund der schier endlosen Massen an Spezialliteratur zu diesem Thema konzeptionell sehr gut nachvollziehbar. Dies leitet zu einem aus meiner Sicht bemerkenswerten weiteren Punkt über, der einen großen Vorzug dieses Buches bildet: Das vorliegende Buch schließt mit Übungsklausuren, die dem studentischen Leser nicht nur den Einstieg erleichtern, sondern diesen auch auf die Schwerpunktbereichsklausur vorbereiten. Diese Schwerpunktbereichsklausuren haben nach meinen Erfahrungen als Prüfer im Schwerpunktbereich Bank- und Kapitalmarktrecht tatsächlich überwiegend die Gestalt von Falllösungen und sind nur selten theoretische Befragungen zu Einzelproblemen.

Zwei für die Praxis (und auch die Lehre) besonders interessante Kapitel habe ich mir näher angesehen. Dazu gehört zunächst das Kapitel zum Darlehensvertrag, das mit der gebotenen Kürze auf Zustandekommen, Arten von Darlehen sowie Laufzeiten und den Zusammenhang mit dem deutschen Pfandbriefsystem eingeht, ehe die vor allem praktisch sehr relevante Frage der Kündigung und deren Rechtsfolgen in absolut praxistauglicher Weise dargestellt wird. Dabei wird insbesondere die Frage der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand von Formeln sehr übersichtlich dargestellt und mit Beispielen erläutert – gerade dieser Aspekt bereitet in der Praxis immer wieder Probleme und es mangelt an klar strukturierten Gesamtdarstellungen dazu. Der Abschnitt zum Verbraucherdarlehensvertrag gibt dieses – gesetzgebungsbedingt – sehr sperrige Thema ebenfalls in einer gut strukturierten und übersichtlichen Form wider, wobei das Buch aus meiner Sicht die Systematik auch anhand von Tatbestandsmerkmalen und Rechtsfolgen treffsicher und gut nachvollziehbar darstellt. Nach weiteren Einzelheiten zum Verbraucherdarlehensvertrag (Widerrufsrechte, Unterrichtungspflichten, Kündigung etc.) schließt sich der Abschnitt zu Avalkrediten an. Auch hier wird übersichtlich und anhand von Beispielen und Piktogrammen auf wenigen Seiten dargestellt, was die Besonderheiten des Avalkredits ausmacht und welche Auswirkungen einzelne Probleme auf die Rechtsverhältnisse der Beteiligten haben.

Außerdem habe ich mir das Kapitel zur Anlageberatung angesehen, da dieses Themengebiet nicht nur von nach wie vor großer praktischer Bedeutung ist, sondern weil hier auch Aktualität und Innovation des vorliegenden Buches geprüft werden können. So haben sich in der Wertpapieranlageberatung seit der letzten Auflage des Buchs im Jahr 2009 nicht nur eine Vielzahl rechtsprechungsbedingter Neuerungen ergeben, sondern auch die zwischenzeitlich ergangenen Gesetzesnovellen, insbesondere im Zuge der MiFID II-Umsetzung haben dieses Rechtsgebiet gehörig umgewälzt und bisweilen stark aufgebläht. Hier erweist sich die Autorenschaft eines Praktikers als sehr vorteilhaft, da gerade die institutsinterne Umsetzung aufsichtsrechtlicher und zivilrechtlicher Vorgaben sowie das Beschwerdemanagement im Zusammenhang mit der Wertpapieranlageberatung mittlerweile zu derart komplexen Themen geworden sind, dass eine rein theoretische Befassung dem Anspruch des Buches als Praxis- und Lehrbuch nicht gerecht werden könnte. Auf den wenigen Seiten, die das Buch insgesamt der Wertpapieranlageberatung widmet, fasst der Autor sehr prägnant die Grundlagen der Anlageberatung, beginnend beim Zustandekommen des Beratungsvertrages bis hin zu den Voraussetzungen der anleger- und objektgerechten Beratung zusammen. Dabei werden die maßgeblichen Rechtsprechungsänderungen des XI. Zivilsenats des BGH aus meiner Sicht mit gutem Grund auch einer Zäsur in der äußeren Darstellung durch entsprechende Überschriften unterworfen. Im weiteren Teil wird neben den Fragen des Verschuldens, der Kausalität, des Schadens auch die Verjährung thematisiert. Der Abschnitt zur Wertpapieranlageberatung gibt letztlich genau das wieder, was Gegenstand der entsprechenden Klageverfahren und Inhalt entsprechender Klageschriften ist und vermittelt damit dem Praktiker einen guten Kurzüberblick und dem Studenten eine zutreffende Vorstellung von dem, worauf es in der Praxis diesbezüglich ankommt – ohne den Studenten mit den unzähligen Verästelungen der instanzgerichtlichen und auch höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dieser Thematik zu überfrachten.

Insgesamt halte ich das Buch für eine sehr gelungene Darstellung der behandelten Themengebiete. Wenngleich aus meiner persönlichen Sicht einige Gebiete etwas mehr Platz verdient hätten, entsteht doch dadurch keinesfalls der Eindruck, die Abhandlung sei insgesamt unvollständig. Ich halte das Buch daher insgesamt sowohl für Praktiker als auch für Studenten für sehr empfehlenswert. Selbst erfahrene Praktiker, denen freilich die Tiefe an einzelnen Stellen für sehr spezielle Fragen nicht mehr genügen wird, bietet das Buch doch zumindest eine sehr hilfreiche Orientierung.