Donnerstag, 27. Dezember 2018

Rezension: Krankenhausrecht

Dettling / Gerlach, Krankenhausrecht, 2. Auflage, C.H. Beck 2018

Von Ass. iur. Fabian Bünnemann, LL.M., LLM., Essen


Das vorliegende Werk erscheint im aus dem Verlag C. H. Beck bekannten Kurzkommentar-Format und umfasst den gesamten Bereich des Krankenhausrechts. Dieser Bereich, ebenso wie etwa das benachbarte Medizinrecht, hat bislang keine einheitliche Definition erfahren, was vor allem der Tatsache geschuldet ist, dass es sich um ein aus verschiedenen Regelungsmaterien zusammengesetztes Gebiet handelt. So sind bislang vor allem Handbücher zum Krankenhausrecht erschienen (etwa Huster / Kaltenborn, Krankenhausrecht, 2. Auflage 2017), da sich die verschiedenen Regelungsmaterien in dieser Publikationsform gut aufbereiten lassen. Dennoch wissen Juristinnen und Juristen die Vorzüge eines Kommentars, in dem Gesetze bzw. Vorschriften entlang der jeweiligen Paragraphen bearbeitet werden, stets zu schätzen. Mithin ist es auch die Absicht der Herausgeber, „durch die Kombination von KHG, KHEntG und SGB V eine kompakte und praxisnahe Erläuterung zentraler Materien des Krankenhausrechts in einem Band verfügbar zu machen“ (S. V).

Die Herausgeber sind beide ausgewiesene Experten in der Materie. Dr. Heinz-Uwe Dettling ist Rechtsanwalt und Dr. Alice Gerlach Richterin am Landessozialgericht Baden-Württemberg. Zum Autorenkreis zählen weitere zehn Autorinnen und Autoren, die – dies sei bereits an dieser Stelle vorweggeschickt – den genannten, im Vorwort geäußerten Anspruch rundum erfüllen.

Die im Vorwort aufgezeigten Gesetzesänderungen, die seit dem Erscheinen der Erstauflage erfolgt sind, lassen erahnen, dass etliche Änderungen erforderlich waren. Neben dem Krankenhausstrukturgesetz resultiert dies vor allem aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen sowie dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe. Dies alles war einzuarbeiten und führt dazu, dass der Kommentar nicht nur auf den aktuellen Stand gebracht wurde, sondern auch an Umfang deutlich dazu gewonnen hat.

Das Werk gliedert sich in zwei Teile. Zunächst werden die Vorschriften aus Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), Krankenhausentgeltgesetz und – in Auszügen – des SGB V kommentiert, wobei der Fokus stets auf der stationären Versorgung liegt. Nicht zu vernachlässigen ist aber auch der „zweite Teil“ – ein Anhang, in dem weitere maßgebliche Rechtsgrundlagen zusammengetragen werden. Darunter fallen nicht nur die Anlage 1 zum KHEntG, sondern auch die Bundespflegesetzverordnung, die Fallpauschalenvereinbarung sowie etliche Verordnungen und Vereinbarungen. Auch landesrechtliche Regelungen sind hier löblicherweise zu finden, etwa das Bayrische Krankenhausgesetz oder die nordrhein-westfälische Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und Verfahren auf dem Gebiet des Krankenhauswesens.

Herausgegriffen sei § 12 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, der neu in das Gesetz eingefügt wurde. Darin wird die Förderung von Vorhaben zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen geregelt. Nach Abs. 1 S. 1 der Norm wird zur Förderung von Vorhaben der Länder zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung beim Bundesversicherungsamt aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ein Fonds in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro errichtet (Strukturfonds).

Nach dem Abdruck der Norm folgen eine Inhaltsübersicht über die Kommentierung sowie einige Literaturhinweise. Sodann stellt Gerhard den Hintergrund der Norm dar (Rn. 1). Der Strukturfonds dient der Beschleunigung des „Strukturwandel[s] zum Zweck einer bedarfsgerechten Krankenhausversorgung“ (BT-Drs. 18/5372, S. 52). Die nunmehr bereitgestellten Gelder könnten daher dafür sorgen, „z.B. die Schließung von Krankenhäusern oder die Umstellung von Krankenhäusern oder Krankenhausabteilungen auf andere Aufgaben, insbesondere ihre Umwidmung in Pflegeeinrichtungen oder selbständige, organisatorisch und wirtschaftlich vom Krankenhaus getrennte Pflegeabteilungen, zu finanzieren“ (ebd.). Zudem sollen nach der gesetzgeberischen Konzeption aus dem Fonds „neben dem Abbau bzw. der Umwidmung von Bettenkapazitäten auch strukturverbessernde Investitionsmaßnahmen mitfinanziert werden, die die Konzentration von Krankenhausstandorten zum Ziel haben“ (ebd.). Gerhard stellt dies in gebotener Prägnanz dar. Dabei ist der Hinweis zu begrüßen, dass die Planung der Krankenhausversorgung eigentlich Aufgabe der Länder ist. Der Bearbeiter erläutert sodann eingehend die Grundzüge des Strukturfonds, wobei er in gebotenem Umfang auch Literaturquellen einbezieht (Rn. 2 ff.). Interessant sind – insbesondere aus Sicht der Länder – sicherlich die förderungsfähigen Vorhaben (Rn. 8 ff.). Da bislang keine Rechtsprechung hierzu ergangen ist, erfolgt die Bearbeitung vor allem auf Basis der Gesetzesbegründung sowie unter Auswertung der Literatur, was aber keinesfalls schädlich ist und beim Leser zu einigem Erkenntnisgewinn führt. So setzt sich Gerhard eingängig mit den Problemlagen auseinander und liefert Definitionen sowie Beispiele.

Besonders hervorzuheben ist die besonders gelungene Strukturierung der Kommentierungen, die eine schnelle Übersicht schafft und einen sehr schnellen Zugriff auf gesuchte Stellen ermöglicht. Fett-Druck-Technik, angenehmes Schriftbild, vorangestellte Übersichten und das handliche Format tragen selbstverständlich ebenfalls dazu bei, dass Praktiker den Dettling/Gerlach, haben sie ihn erst einmal kennengelernt, wohl nicht mehr missen möchten.

Ein umfangreiches Abkürzungsverzeichnis ist regelmäßig nicht geboten, vorliegend allerdings äußerst zweckmäßig, da gerade im Bereich des Krankenhausrechts doch vielerlei – außerhalb dieses Bereichs nicht allzu gebräuchliche – Abkürzungen verwendet werden. Hierdurch wird auch dem mit dem Krankenhausrecht nicht vertrauten Leser ein leichterer Zugang eröffnet. Gleiches gilt für das mehr als 30 Seiten umfassende Stichwortverzeichnis, dass dem Leser stets bei der Suche der einschlägigen Stelle behilflich ist.

Kurzum: Der Dettling / Gerlach ist ein äußerst gelungener Kommentar zum Krankenhausrecht und wird sich – soweit noch nicht geschehen – sehr bald fest etabliert haben. Der Preis von 249,- Euro ist sicherlich nicht gering, liegt aber wohl darin begründet, dass es sich bei der Materie dann doch um eine Nische handelt. In der Praxis wird sich die Anschaffung allerdings schnell rentieren, vor allem in Ministerien sowie in Rechtsabteilungen von Leistungserbringern, Krankenkassen und deren Verbänden, die täglich mit krankenhausrechtlichen Fragestellen konfrontiert sind. Dem dort beschäftigten Personenkreis sei das vorliegende Werk anempfohlen.