Von Ass. iur. Mandy Hrube, LL.M. (Stellenbosch), Hamburg
Der Möhring/Nicolini
zählt zu den bekanntesten und renommiertesten Kommentaren zum Urheberrecht. Vier
Jahre nach der Vorauflage ist der Kommentar nunmehr in der vierten Neuauflage
erschienen und befindet sich dabei auf dem Stand von März 2018.
Der Kommentar trägt den rasanten
Entwicklungen des Urheberrechts Rechnung, indem er die praktisch sehr wichtigen
Änderungen durch die Reform des Urhebervertragsrechts und das
Urheberrechtswissenschaftsgesellschaftsgesetz (UrhWissG) berücksichtigt: neben
den neuen §§ 60a-60h, § 137o und § 142 UrhWissG zu gesetzlich erlaubten
Nutzungen von Unterricht, Wissenschaft und Institutionen haben auch die neuen
§§ 32d-32e (Auskunftsanspruch), §§ 36b-36c (Verstöße gegen Vergütungsregeln)
sowie § 40a (pauschale Verwertung) und § 79b (später bekannte Nutzungsarten)
aus dem „Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und
ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der
Verlegerbeteiligung“ Einzug in den Kommentar gefunden. Auch eine vollständige
Kommentierung des im Juni 2016 in Kraft getretenen Verwertungsgesellschaftengesetzes
(VGG) ist enthalten.
Inhaltlich und stilistisch überzeugt das
2349-Seiten starke Werk mit einer übersichtlichen Darstellung, einem angenehmen
Schriftbild mit entsprechender Hervorhebung von Schlagwörtern in Fettdruck,
einer gut verständlichen Ausdrucksweise sowie der Einarbeitung einschlägiger
Fundstellen aus Rechtsprechung und Schrifttum in den Fließtext. Am Ende des
Werkes findet sich ein umfassendes Sachregister. Positiv fallen die eingefügten
Abbildungen zu den verschiedenen Werkarten bei § 2 UrhG auf, die die
Problematik in diesem Bereich veranschaulichen und zugleich zum besseren
Verständnis der Thematik insgesamt beitragen (S. 86 ff.). Besonders erfreulich
ist zudem, dass sich der Kommentar intensiv mit umstrittenen Fragen
auseinandersetzt, indem zunächst der Meinungsstand unter Zugrundelegung verschiedener
Auffassungen dargestellt wird, wie z.B. bei der Frage, ob ein digitales Produkt
als Filmwerk oder ein Werk unter § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG einzuordnen ist oder ob
es sich hierbei um eine neue Werkart handelt, die im Katalog des § 2 Abs. 1 Nr.
1-7 UrhG nicht enthalten ist (§ 2 UrhG, Rn. 44 ff.). Erst im Anschluss wird in
einem neuen Absatz die eigene Meinung des Autors dargestellt und ausführlich
begründet.
Fazit: Der Möhring/Nicolini führt die Kommentierung in gewohnter Qualität auch
in der Neuauflage fort und kann zu Recht als Standardwerk im Urheberrecht
bezeichnet werden. Die wissenschaftlich-fundierte Darstellung unter
Berücksichtigung praxisrelevanter Themen macht den Kommentar zu einem wertvollen
Begleiter im wissenschaftlichen Arbeitsbereich und in der alltäglichen Praxis. Die
Anschaffung dieses Kommentars kann daher nur empfohlen werden.