Montag, 17. Dezember 2018

Rezension: Examens-Repetitorium Strafprozessrecht

Engländer, Examens-Repetitorium Strafprozessrecht, 9. Auflage, C.F. Müller 2018

Von Rechtsreferendarin Klara Wille, L.L.B., Wiesbaden


Prof. Dr. Armin Engländer veröffentlicht als derzeitiger Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München nun schon in neunter Auflage das Werk „Examens-Repetitorium Strafprozessrecht“ als Teil der „Unirep Jura“-Reihe von  C.F. Müller.

Inhaltlich enthält das Werk alle wichtigen Themen des Strafverfahrensrechts, insbesondere das strafprozessuale Kernwissen, das den Gegenstand der verfahrensrechtlichen Zusatzfrage der Strafrechtsklausur und der mündlichen Prüfung innerhalb der Ersten Juristischen Prüfung bildet. Dieses reicht von Prozessvoraussetzungen und -maximen über die verschiedenen Verfahrensabschnitte bis hin zu den Rechtsmitteln und außerordentlichen Rechtsbehelfen. Das Lehrbuch ist dabei natürlich auf dem aktuellsten Stand und beinhaltet sowohl die neuste Gesetzgebung als auch die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung. Eingearbeitet wurden insbesondere die Entscheidungen des EGMR und des BGH zum Konfrontationsrecht des Angeklagten, zum Fair trial-Prinzip und der Verwertung von Beweisen, die durch eine rechtswidrige Untersuchung erlangt worden sind, zum Verwertungsverbot bei Verstoß gegen den Richtervorbehalt bei der Durchsuchung und der Nichtanwendbarkeit der Widerspruchslösung, zur Verwertbarkeit von Beweisen bei "legendierten Kontrollen" und zur Unterrichtung des nach § 247 StPO entfernten Angeklagten durch Videoübertragung.

In formeller Hinsicht ist das Lehrbuch einerseits wegen der sehr übersichtlichen Gestaltung und andererseits wegen der zahlreichen Fallbeispiele (insgesamt 74) hervorzuheben. Die Fälle werden mit einer Kurzlösung erläutert, die höchstrichterliche Entscheidungen behandelt. Innerhalb der Lösungen werden Meinungsstreite in gebotener Kürze und leicht verständlich dargestellt, wobei immer besonders die Rechtsprechung beziehungsweise die herrschende Lehre durch Verweise hervorgehoben und gut erklärt wird. Positiv ist überdies, dass Engländer mit Abwandlungen zum Grundfall dem Leser direkt im Anschluss Unterschiede aufzeigt. Das Werk weist ein angenehmes Format auf und beinhaltet Schaubilder, welche unter anderem die Zusammenhänge von zum Beispiel den Weisungsrechten bei der StA der Länder veranschaulichen. Leider gibt es in dem gesamten Lehrbuch nur 9 Schaubilder. Wünschenswert wären mehrere, die dem Leser das Wissen graphisch übersichtlich präsentieren.

Besonders positiv ist hervorzuheben, dass am Ende des Buches 149 Wiederholungsfragen aufgelistet sind, die dem Leser die Gelegenheit geben, das erlernte Wissen zu überprüfen und zur Lösung auf die entsprechende Randnummer im Buch verweisen. Diese Fragen finde ich persönlich sehr hilfreich, um abzuchecken, wie viel Wissen tatsächlich hängen geblieben ist und welche Gebiete erneut wiederholt werden müssen.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass ich jedem Studierenden, insbesondere den Examenskandidaten, empfehlen kann, sich mithilfe dieses Werkes mit dem Strafverfahrensrecht zu beschäftigen. Es vermittelt kurz und knapp das Verständnis der wichtigsten Vorschriften und Grundstrukturen, sodass eine kurz vor dem Examen gezielte Wiederholung der prüfungsrelevanten Bereiche des Strafprozessrechts innerhalb weniger Stunden möglich ist. Zwar beschränkt es sich nur auf das Wesentliche, dies ist allerdings vollkommend ausreichend, da schon mit Basiswissen zu den wichtigsten Vorschriften einige Punkte in der Examensprüfung gesammelt werden können. Obwohl noch immer viele Examenskandidaten im Strafprozessrecht auf Lücke setzen, zählt das Gebiet doch zum beliebtesten, regelmäßig abgefragten Prüfungsstoff für Zusatzfragen oder die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen. Das Konzept der „Unirep Jura“-Reihe von C.F. Müller ist äußerst gelungen und Engländers Lehrbuch zum Strafprozessrecht stellt eine gut gelungene, leicht verständliche Ergänzung dar.