Von Rechtsreferendarin
Klara Wille, L.L.B., Wiesbaden
Prof. Dr. Armin
Engländer veröffentlicht als derzeitiger Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht,
Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie an der
Ludwig-Maximilians-Universität in München nun schon in neunter Auflage das Werk
„Examens-Repetitorium Strafprozessrecht“ als Teil der „Unirep Jura“-Reihe
von C.F. Müller.
Inhaltlich enthält
das Werk alle wichtigen Themen des Strafverfahrensrechts, insbesondere das
strafprozessuale Kernwissen, das den Gegenstand der verfahrensrechtlichen
Zusatzfrage der Strafrechtsklausur und der mündlichen Prüfung innerhalb der
Ersten Juristischen Prüfung bildet. Dieses reicht von Prozessvoraussetzungen
und -maximen über die verschiedenen Verfahrensabschnitte bis hin zu den
Rechtsmitteln und außerordentlichen Rechtsbehelfen. Das Lehrbuch ist dabei
natürlich auf dem aktuellsten Stand und beinhaltet sowohl die neuste
Gesetzgebung als auch die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung. Eingearbeitet
wurden insbesondere die Entscheidungen des EGMR und des BGH zum Konfrontationsrecht
des Angeklagten, zum Fair trial-Prinzip und der Verwertung von Beweisen, die
durch eine rechtswidrige Untersuchung erlangt worden sind, zum
Verwertungsverbot bei Verstoß gegen den Richtervorbehalt bei der Durchsuchung
und der Nichtanwendbarkeit der Widerspruchslösung, zur Verwertbarkeit von Beweisen bei "legendierten
Kontrollen" und zur Unterrichtung des nach § 247 StPO entfernten
Angeklagten durch Videoübertragung.
In formeller Hinsicht ist das
Lehrbuch einerseits wegen der sehr übersichtlichen Gestaltung und andererseits
wegen der zahlreichen Fallbeispiele (insgesamt 74) hervorzuheben. Die Fälle
werden mit einer Kurzlösung erläutert, die höchstrichterliche Entscheidungen
behandelt. Innerhalb der Lösungen werden Meinungsstreite in gebotener Kürze und
leicht verständlich dargestellt, wobei immer besonders
die Rechtsprechung beziehungsweise die herrschende Lehre durch Verweise hervorgehoben
und gut erklärt wird. Positiv ist überdies, dass Engländer mit Abwandlungen zum
Grundfall dem Leser direkt im Anschluss Unterschiede aufzeigt. Das Werk weist ein
angenehmes Format auf und beinhaltet Schaubilder, welche unter anderem die
Zusammenhänge von zum Beispiel den Weisungsrechten bei der StA der Länder
veranschaulichen. Leider gibt es in dem gesamten Lehrbuch nur 9 Schaubilder.
Wünschenswert wären mehrere, die dem Leser das Wissen graphisch übersichtlich
präsentieren.
Besonders positiv ist
hervorzuheben, dass am Ende des Buches 149 Wiederholungsfragen aufgelistet sind,
die dem Leser die Gelegenheit geben, das erlernte Wissen zu überprüfen und zur
Lösung auf die entsprechende Randnummer im Buch verweisen. Diese Fragen finde
ich persönlich sehr hilfreich, um abzuchecken, wie viel Wissen tatsächlich
hängen geblieben ist und welche Gebiete erneut wiederholt werden müssen.
Abschließend bleibt
festzuhalten, dass ich jedem Studierenden, insbesondere den Examenskandidaten,
empfehlen kann, sich mithilfe dieses Werkes mit dem Strafverfahrensrecht zu
beschäftigen. Es vermittelt kurz und knapp das Verständnis der wichtigsten
Vorschriften und Grundstrukturen, sodass eine kurz vor dem Examen gezielte
Wiederholung der prüfungsrelevanten Bereiche des Strafprozessrechts innerhalb
weniger Stunden möglich ist. Zwar beschränkt es sich nur auf das Wesentliche,
dies ist allerdings vollkommend ausreichend, da schon mit Basiswissen zu den
wichtigsten Vorschriften einige Punkte in der Examensprüfung gesammelt werden
können. Obwohl noch immer viele Examenskandidaten im Strafprozessrecht auf
Lücke setzen, zählt das Gebiet doch zum beliebtesten, regelmäßig abgefragten
Prüfungsstoff für Zusatzfragen oder die mündliche Prüfung im ersten
juristischen Staatsexamen. Das Konzept der „Unirep Jura“-Reihe von C.F. Müller ist
äußerst gelungen und Engländers Lehrbuch zum Strafprozessrecht stellt eine gut
gelungene, leicht verständliche Ergänzung dar.