Von Ref. iur. Marius Garnatz, Frankfurt am Main
Allgemeines
Die 6. neu
bearbeitete Auflage aus dem Jahr 2018 legt „Staudinger - Eckpfeiler des
Zivilrechts“ nach 4 Jahren wieder neu auf. Hierbei folgen Professorin Dagmar
Kaiser und Professor Markus Stoffels dem langjährigen Redaktor Professor
Michael Martinek als Bandredaktoren nach.
In dieser
Auflage wurden alle Kapitel neu aktualisiert und berücksichtigen die neuste
Rechtsprechung und Ansichten in der Literatur. Gänzlich neu eingefügt wurden
ein Abschnitt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und einige Schaubilder um
besonders schwierige Zusammenhänge zu verdeutlichen.
Das Werk
versteht sich als Unterstützung für Studierende und Referendare, die eine
solide Grundlage für die Examensvorbereitung benötigen, und an gestandene
Juristen, die sich in bestimmten Gebieten des Zivilrechts vertiefte Kenntnisse
aneignen möchten. Hierbei wird der Fokus nicht auf Schemata oder bloßes
Auswendiglernen gelegt, sondern dem Leser sollen die Grundlagen des Zivilrechts
vermittelt werden, womit dieser dann selbstständig Probleme und Fälle in der
Praxis oder in der Prüfung lösen kann.
Insgesamt
umfasst das Werk 1527 Seiten und 22 Kapitel, die jeweils noch einmal
übersichtlich in verschiedene Unterkapitel gegliedert sind. Da wichtige
Schlagworte fett hervorgehoben sind und an einigen Stellen zum besseren
Verständnis Schaubilder eingefügt sind, lassen sich die Kapitel sehr gut lesen.
Durch das umfangreiche Sachverzeichnis am Ende des Werks (insgesamt 73 Seiten)
fällt es dem Leser außerdem leicht auch spezifische Probleme in
unterschiedlichen Kapiteln schnell aufzufinden.
Aufbau
Das erste, 97
Seiten umfassende Kapitel, ist die „Einleitung zum BGB“ welche sich mit der
Entstehung und Entwicklung des BGB befasst. Hierbei wird sehr detailliert
dargestellt, welche Einflüsse im Laufe der Zeit auf das BGB eingewirkt haben,
und wie sich dieses dadurch verändert hat. Der Abschnitt vermittelt dem Leser
wichtiges Grundlagenwissen, das beim Verständnis aller weiteren Kapitel sehr
hilfreich ist und es deshalb empfehlenswert macht, dieses Kapitel zumindest zu
überfliegen.
Im Anschluss
folgen die weiteren 21 Kapitel, die zunächst Allgemeine Themen behandeln (z.B.
„C) Das Rechtsgeschäft“, „D) Der Inhalt des Schuldverhältnisses“), danach auf
speziellere Themen eingehen (z.B. N) „Kauf“, O) „Miete“, P) „Dienstvertrag“)
und dann mit U) Familienrecht und V)Erbrecht noch zwei Nebengebiete des
Zivilrechts behandeln.
Die einzelnen
Kapitel sind teilweise unterschiedlich aufgebaut, und es ist kein einheitlicher
Aufbau für alle Kapitel vorgegeben. Werden die meisten Kapitel nach dem Schema
„I. 1. a) aa)“ gegliedert, ist für die Gliederung von Kapitel „S) Das Recht der
unerlaubten Handlungen“ das Schema „§1
I. 1. a) (1)“ gewählt. Jeder Verfasser nutzt somit den von ihm präferierten
Aufbau.
Inhalt
Wie aus den
genannten Titel schon erkennbar ist, wird das gesamte examensrelevante
Zivilrecht einschließlich bedeutsamer Nebengebiete wie Familien- und Erbrecht
erfasst. Nicht als eigene Kapitel umfasst sind das Arbeitsrecht sowie Handels-
und Gesellschaftsrecht, wobei das Arbeitsrecht zu einem großen Teil im Kapitel
des Dienstvertrags enthalten ist.
Das Werk hat
nicht zur Zielsetzung das gesamte examensrelevante Wissen in Form aller
denkbaren Einzelprobleme zu vermitteln, sondern soll den Hintergrund, die
Zielsetzung und die Systematik der einzelnen Bereiche des Zivilrechts
vermitteln, um mit diesem Grundwissen dann Einzelprobleme lösen zu können.
Besonderer Wert wird hierbei auf die historischen Hintergründe, die Einflüsse
der Rechtsprechung und die Veränderungen durch die steigende Bedeutung des
Europarechts gelegt. Dies ist für Examenskandidaten insbesondere vor dem
Hintergrund relevant, dass in den letzten Jahren europarechtliche Grundlagen
zur Bearbeitung der Examensklausuren immer wichtiger wurden.
Besonders
hervorzuheben ist Kapitel K „Das Recht der Kreditsicherung“. In den
Repetitorien wird meist direkt auf die Pfandrechte, die Hypothek oder die
Grundschuld eingegangen, ohne den Zuhörern zunächst einen Blick über das
gesamte System der Kreditsicherung zu vermitteln, was dieses Kapitel
hervorragend schafft. Hier wird zunächst im ersten Unterkapitel auf die
Grundlagen der Kreditsicherung eingegangen. Dies umfasst einen Überblick über
die Systematik, die möglichen Personal- und Realsicherheiten, einen Überblick
über akzessorische und treuhänderische Sicherheiten, den Umfang der Haftung,
die Problematik des Konflikts mehrerer Sicherheiten sowie den Ausgleich
zwischen mehreren Sicherungsgebern. Hierdurch bekommt der Leser einen
umfassenden Überblick über das Zusammenspiel der verschiedenen Instrumente des
Kreditsicherungsrechts und es fällt dadurch leichter, in den nächsten Kapiteln
die einzelnen Themen intensiv durcharbeiten. Hierzu werden dann in den weiteren
Kapiteln der Kreditvertrag (II.), die Personalsicherheiten (III.), die
pfandrechtlichen Sicherheiten (IV.), die nicht-pfandrechtlichen Sicherheiten
(V.) sowie das Factoring (VI.) detailliert dargestellt.
Sehr
übersichtlich ist das Kapitel O „Miete“ aufgebaut. Die Miete ist ein Thema, das
gerade für Referendare in der Vorbereitung auf das 2. Examen, im Verhältnis zum
1. Examen eine sehr hohe Bedeutung hat. Um einen guten Überblick zu erhalten,
wird zunächst der Begriff der Miete, deren Abgrenzung zu ähnlichen
Rechtsgeschäften, die historische Entwicklung und die Stellung um BGB
dargestellt. Die weiteren Themen sind dann nach dem chronologischen Ablauf
eines Mietverhältnisses angeordnet. So werden zunächst mögliche Probleme beim
Abschluss eines Mietvertrages angesprochen und dann die grundsätzlichen
Pflichten von Vermieter und Mieter in jedem Mietverhältnis herausgearbeitet.
Über die Darstellung der möglichen Problemkreise während des Mietverhältnisses
(VII. Mängelhaftung, VIII. Sicherung des Vermieters, IX. Schutz des Mieters
gegen Dritte, X. Miete) geht das Kapitel dann bis zur Thematik der Beendigung
des Mietverhältnisses. Zum Abschluss gibt der Verfasser noch einen Ausblick auf
mögliche Veränderungen im Mietrecht in den nächsten Jahren.
Die weiteren
Kapitel sind ebenfalls so aufgebaut, dass zunächst die Grundlagen und das
allgemeine Wissen dargestellt werden und dann auf die einzelnen Themen im
Detail eingegangen wird. Dies hat für den Leser die Folge, dass es natürlich
Sinn macht, einen Themenkomplex von Anfang bis Ende durchzulesen, da man so
durch den strukturierten Aufbau profitiert und ein Thema wirklich richtig
aufarbeiten kann. Nichtsdestotrotz ist es aufgrund des sehr detaillierten
Sachverzeichnisses und der guten Inhaltsverzeichnisse der jeweiligen Kapitel
auch problemlos möglich, sich zu auftretenden Fragen kurz den relevanten
Abschnitt rauszusuchen und diesen durchzuarbeiten.
Fazit
Das Werk
„Eckpfeiler des Zivilrechts“ ist eine hervorragende Ergänzung zur
Examensvorbereitung. Es ersetzt keinesfalls die Arbeit mit einem Skript oder
einem Lehrbuch, kann aber sehr gut als Ergänzung hierzu herangezogen werden. Einige
Punkte, die man sich dann stichpunktartig und anhand der gängigen
Prüfungsschemata erarbeitet hat, werden dem Leser durch die Arbeit mit diesem
Werk klarer und bleiben dadurch auch besser im Gedächtnis. Dies kann bei der
Konfrontation mit einem unbekannten Sachverhalt in der Examensklausur einen
unschätzbaren Vorteil darstellen, da man nicht nur die geläufigen Probleme aus
allen Skripten im Kopf hat, sondern die meisten Probleme durch gutes
Grundlagenwissen lösen kann.