Von Rechtsanwalt Dr. Arian Nazari-Khanachayi, LL.M. Eur.,
Berlin
Der
Unternehmenskauf soll im Idealfall in den einzelnen Phasen reibungslos und ohne
Streitigkeiten ablaufen, um wenig Transaktionskosten auszulösen und
spiegelbildlich hierzu für alle Beteiligten effizient und zufriedenstellend zu
sein. Bedenkt man jedoch, dass eine Mergers und Acquisitions (M&A)-Transaktion
regelmäßig einerseits von einer Interessenpluralität und andererseits von unterschiedlichen
Phasen (i.d.R.: „Kick-Off“,
Verhandlungen, „[vendor] Due Diligence
[report]“, Kaufvertragsverhandlungen und -gestaltung, „Signing“ [Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts], „Closing“ [Abschluss des
Verfügungsgeschäfts], Kaufpreisanpassungen und „Exit“ [Weiterveräußerung; i.d.R. Ziel von Finanzinvestoren])
geprägt ist, so verwundern – häufige – Streitigkeiten im Zuge von
Unternehmenskäufen nicht (hierzu Mehrbrey
§ 1 Rn. 1). Umso erstaunlicher ist die Knappheit an Literatur, die sich mit der
systematischen Aufbereitung dieser Materie befasst (vgl. auch Mehrbrey § 1 Rn. 3). Daher hat der
hiesige Autor bereits mit Spannung (vgl. http://dierezensenten.blogspot.com/2017/05/rezension-handbuch-gesellschaftsrechtli.html) auf das von
Dr. Kim Lars Mehrbrey, Rechtsanwalt
und Solicitor (England & Wales) in Düsseldorf, herausgegebene Werk, gewartet.
Insoweit kann bereits ein Ergebnis vorweggenommen werden: Das Werk erfüllt
sämtliche Erwartungen. Auf 915 Seiten illustrieren die ausgewählten, praxiserfahrenen
Autoren mögliche Streitthemen und ihre (prozessuale) Bewältigung ausgehend von
den jeweiligen Phasen einer M&A-Transkation (hierzu Mehrbrey § 1 Rn. 4) in einer den praktischen Erfordernissen
entsprechenden und zugleich anspruchsvoll präzisen Darstellungsweise.
In formaler
Hinsicht besticht das Werk – neben den bereits zum Werk des Herausgebers mit
dem Titel „Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten: Corporate Litigation“
hervorgehobenen Aspekten (vgl. dazu http://dierezensenten.blogspot.com/2017/05/rezension-handbuch-gesellschaftsrechtli.html) –
insbesondere durch zwei Elemente: Zum einen ist die Aufnahme eines Glossars mit
den wichtigsten Fachbegriffen einer M&A-Transaktion im Anhang des Werkes besonders
zu begrüßen. Gerade für den Berufseinsteiger im Umfeld von
M&A-Transaktionen ist das Lernen der in diesem Bereich gebräuchlichen Fachbegriffe
für die tägliche Praxis unumgänglich: Während nämlich die erfahrenen Praktiker
diese Begriffe wie selbstverständlich in ihrer Sprache integrieren, hat der
Berufseinsteiger solche Begriffe im Regelfall im Studium und im Referendariat
gar nicht gehört und im Idealfall mit den M&A-bezogenen Fachbegriffen als
wissenschaftlicher Mitarbeiter und/oder Referendar in entsprechenden
Praxisgruppen von Wirtschaftskanzleien vereinzelt Berührungspunkte gehabt. Vor
diesem Hintergrund ist es besonders erfreulich, dass im Anhang des Werkes 159
M&A-Fachbegriffe samt kurzer Beschreibung in einem Glossar aufgeführt
werden: So kann – insbesondere – der Berufseinsteiger, der beispielsweise mit
dem Entwurf eines „Letter of Intent“
betraut wird, bei Bedarf unter M&A-Fachbegriff Nr. 89 nachlesen, dass es
sich hierbei um eine (Transaktions-)Absichtserklärung handelt, worin regelmäßig
die bereits erzielten Verhandlungsergebnisse samt einem Transaktionszeitplan
ohne rechtliche Bindung festgehalten werden. Zudem findet er dort – wie bei den
meisten anderen Fachbegriffen auch – einen Verweis auf die entsprechenden
Ausführungen im einschlägigen Abschnitt des Werkes, so dass er bei (weiterem) Bedarf
eine vertiefende Lektüre vornehmen kann. Als ein anderes Beispiel kann der
häufig verwandte Begriff des „Drag Along
Rights“ aufgeführt werden: Unter M&A-Fachbegriff Nr. 49 kann zügig
nachgelesen werden, dass es sich hierbei – hier stark verkürzt – um ein Recht
handelt, von einem Mitgesellschafter die Mitveräußerung von Geschäftsanteilen
an einen Dritten zu verlangen, um i.d.R. für Finanzinvestoren eine vollständige
Weiterveräußerung der Zielgesellschaft bereits beim Erwerb sicherzustellen. Diese
Beispiele verdeutlichen, dass das umfangreiche Glossar insbesondere für
Berufseinsteiger eine immense Hilfestellung darstellt und – verstanden als eine
Vokabelliste – schlicht (auswendig-)gelernt werden kann, um in täglichen
Gesprächen, Telefonkonferenzen u.ä. den jeweiligen Themen folgen zu können. Zum
anderen sind die diversen Bezugnahmen auf U.S.-amerikanische Rechtsprechung
(vgl. etwa § 13 Rn. 67 Fn. 73) und/oder U.S.-amerikanische Literatur (vgl. etwa
§ 15 Rn. 229 Fn. 102) besonders zu begrüßen, weil auf der einen Seite zahlreiche
M&A-Transaktionen Bezug zum U.S.-Markt aufweisen und daher die Kenntnis um
die dortigen Gepflogenheiten von Vorteil ist und auf der anderen Seite der
Blick über den internationalen Tellerrand das Verständnis für die eigene
Rechtsordnung präzisiert.
Die inhaltlichen
Vorzüge des Werkes lassen sich beispielhaft an zwei Streitthemen aufzeigen, die
in der M&A-Praxis häufig entstehen: Als ein Beispiel eines häufigen
Streitthemas kann auf die zwischen den Beteiligten einer M&A-Transaktion entstehende
Frage nach der Auslegung einer „Earn Out“-Klausel
(so Gömöry, ZJS 2015, 153, 156)
verwiesen werden. Um die Streitigkeiten zu diesem Themenkreis systematisch und
prägnant darzustellen, werden zunächst die Grundlagen einer „Earn Out“-Klausel – unter Bezugnahme auf
den M&A Fachbegriff Nr. 53 im Glossar – und ihren Einsatzbereich in
der M&A-Praxis dargestellt (Stauder/Schürer
§ 13 Rn. 60 ff.). Erst nachdem der Leser erfahren hat, dass es sich bei „Earn Out“-Klauseln – hier vereinfacht –
um aufschiebend bedingte (§ 158 Abs. 1 BGB) Zahlungsansprüche des Verkäufers
gegen den Käufer zwecks Kaufpreisanpassung nach dem „Closing“ handelt (Stauder/Schürer
§ 13 Rn. 60), werden die häufigen Streitthemen und möglichen Lösungsansätze diskutiert:
So leuchtet es – auch dem Berufseinsteiger – unmittelbar ein, dass das
Erreichen der vereinbarten Schwellenwerte für den Bedingungseintritt regelmäßig
Streit auszulösen vermag und daher bereits im „Share Purchase Agreement“ (SPA, Unternehmenskaufvertrag,
M&A-Fachbegriff Nr. 138) Vorkehrungen getroffen werden sollten oder es sich
anbietet, Streitigkeiten im Zweifel über ein Schiedsgutachten zu lösen (Stauder/Schürer § 13 Rn. 74). Als ein
anderes Beispiel kann die häufige Streitquelle in Form der Frage nach der
Reichweite des Schadensrechts bei einer Garantieverletzung hervorgehoben
werden: Häufig streiten sich die Parteien in diesem Bereich darüber, ob neben
dem Geldersatz auch etwaige Folgeschäden und ein etwaiger entgangener Gewinn (§ 252
BGB) zu ersetzen sind (so Gömöry, ZJS
2015, 153, 156). Auch zu diesem Fragenkomplex werden zunächst die Grundlagen
über die vertraglichen Regelungen der Rechtsfolgen von Garantieverletzungen und
der Vorgehensweise bei entsprechenden Garantieverletzungen vorgestellt (Andreas H. Meyer/Löw § 19 Rn. 55 ff.)
und erst im Anschluss die Detailfragen vertieft: Vor diesem Hintergrund
leuchtet dem Leser die Bedeutung der Streitfrage nach der Reichweite des
Schadensrechts ein, weil nach §§ 249 ff. BGB sowohl Folgeschäden als auch ein
entgangener Gewinn (§ 252 BGB) – auch – im Falle von Garantieverletzungen
auszugleichen sind (hierzu Andreas H.
Meyer/Löw § 19 Rn, 77), weshalb der weitsichtige Rechtsberater einer
M&A-Transaktion abhängig von der Vertretung des Käufers oder Verkäufers
versucht, eine entsprechend käufer-, respektive verkäuferfreundliche Klauseln
in den SPA hineinzuverhandeln, um für seinen Mandanten unerwünschte Folgen der
gesetzlichen Regelung zu vermeiden (vgl. Andreas
H. Meyer/Löw § 19 Rn. 74 f.).
Bereits
diese Beispiele zeigen die inhaltlichen Vorzüge des Werkes auf: Dem
Berufseinsteiger wird durch die einleitenden Ausführungen das notwendige
Grundwissen für das Lösen von Detailproblemen aus „einer Hand“ vermittelt, so
dass er zügig die tiefen der Detailprobleme durchdringen kann. Andere Praktiker
können einerseits beim Entwerfen eines SPAs und in entsprechenden Verhandlungen
zwecks Vermeidung von Streitigkeiten das Werk befragen und bereits Vorkehrungen
gegen spätere Konflikte ergreifen und andererseits im (Post-M&A-)Streitfall,
ohne entsprechende Lösungen für Konfliktsituationen im SPA, etwaige
Lösungsmöglichkeiten nachgeschlagen und anwenden. Daher eignet sich das Werk
zum Einsatz in den unterschiedlichsten (Beratungs-)Phasen einer
M&A-Transaktion.
Vor diesem
Hintergrund kann zusammenfassend Folgendes festgehalten werden: Berufseinsteigern
kann das Werk sowohl in M&A-Abteilungen als auch in
M&A-Litigation/Arbitration-Abteilungen ohne Einschränkung empfohlen werden.
Sie können das Werk sowohl als Nachschlagewerk in der alltäglichen
Transaktionspraxis bei einzelnen Rechtsfragen einsetzen als auch – bei Bedarf –
zum Erarbeiten der Grundlagen einzelner Transaktionsphasen heranziehen. Andere
Praktiker dürften das Werk vornehmlich in den jeweiligen
M&A-Litigation/Arbitration-Abteilungen einsetzen, um zügig
materiell-rechtliche Rechtsfragen samt ihrer prozessualen Durchsetzung nachzuschlagen
und hierdurch ihre Beratungstätigkeit effizient und zugleich anspruchsvoll
gestalten zu können. In jedem Falle kann jedem Praktiker mit Bezug zu
M&A-Transaktionen bei zweifelhaften Streitfragen ein Blick in das Werk
nahegelegt werden, weil er dadurch geschärft werden kann.