Donnerstag, 13. Dezember 2018

Rezension: Handbuch Streitigkeiten beim Unternehmenskauf - M&A Litigation

Mehrbrey (Hrsg.), Handbuch Streitigkeiten beim Unternehmenskauf: M&A Litigation, 1. Auflage, Carl Heymanns 2018

Von Rechtsanwalt Dr. Arian Nazari-Khanachayi, LL.M. Eur., Berlin



Der Unternehmenskauf soll im Idealfall in den einzelnen Phasen reibungslos und ohne Streitigkeiten ablaufen, um wenig Transaktionskosten auszulösen und spiegelbildlich hierzu für alle Beteiligten effizient und zufriedenstellend zu sein. Bedenkt man jedoch, dass eine Mergers und Acquisitions (M&A)-Transaktion regelmäßig einerseits von einer Interessenpluralität und andererseits von unterschiedlichen Phasen (i.d.R.: „Kick-Off“, Verhandlungen, „[vendor] Due Diligence [report]“, Kaufvertragsverhandlungen und -gestaltung, „Signing“ [Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts], „Closing“ [Abschluss des Verfügungsgeschäfts], Kaufpreisanpassungen und „Exit“ [Weiterveräußerung; i.d.R. Ziel von Finanzinvestoren]) geprägt ist, so verwundern – häufige – Streitigkeiten im Zuge von Unternehmenskäufen nicht (hierzu Mehrbrey § 1 Rn. 1). Umso erstaunlicher ist die Knappheit an Literatur, die sich mit der systematischen Aufbereitung dieser Materie befasst (vgl. auch Mehrbrey § 1 Rn. 3). Daher hat der hiesige Autor bereits mit Spannung (vgl. http://dierezensenten.blogspot.com/2017/05/rezension-handbuch-gesellschaftsrechtli.html) auf das von Dr. Kim Lars Mehrbrey, Rechtsanwalt und Solicitor (England & Wales) in Düsseldorf, herausgegebene Werk, gewartet. Insoweit kann bereits ein Ergebnis vorweggenommen werden: Das Werk erfüllt sämtliche Erwartungen. Auf 915 Seiten illustrieren die ausgewählten, praxiserfahrenen Autoren mögliche Streitthemen und ihre (prozessuale) Bewältigung ausgehend von den jeweiligen Phasen einer M&A-Transkation (hierzu Mehrbrey § 1 Rn. 4) in einer den praktischen Erfordernissen entsprechenden und zugleich anspruchsvoll präzisen Darstellungsweise.

In formaler Hinsicht besticht das Werk – neben den bereits zum Werk des Herausgebers mit dem Titel „Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten: Corporate Litigation“ hervorgehobenen Aspekten (vgl. dazu http://dierezensenten.blogspot.com/2017/05/rezension-handbuch-gesellschaftsrechtli.html) – insbesondere durch zwei Elemente: Zum einen ist die Aufnahme eines Glossars mit den wichtigsten Fachbegriffen einer M&A-Transaktion im Anhang des Werkes besonders zu begrüßen. Gerade für den Berufseinsteiger im Umfeld von M&A-Transaktionen ist das Lernen der in diesem Bereich gebräuchlichen Fachbegriffe für die tägliche Praxis unumgänglich: Während nämlich die erfahrenen Praktiker diese Begriffe wie selbstverständlich in ihrer Sprache integrieren, hat der Berufseinsteiger solche Begriffe im Regelfall im Studium und im Referendariat gar nicht gehört und im Idealfall mit den M&A-bezogenen Fachbegriffen als wissenschaftlicher Mitarbeiter und/oder Referendar in entsprechenden Praxisgruppen von Wirtschaftskanzleien vereinzelt Berührungspunkte gehabt. Vor diesem Hintergrund ist es besonders erfreulich, dass im Anhang des Werkes 159 M&A-Fachbegriffe samt kurzer Beschreibung in einem Glossar aufgeführt werden: So kann – insbesondere – der Berufseinsteiger, der beispielsweise mit dem Entwurf eines „Letter of Intent“ betraut wird, bei Bedarf unter M&A-Fachbegriff Nr. 89 nachlesen, dass es sich hierbei um eine (Transaktions-)Absichtserklärung handelt, worin regelmäßig die bereits erzielten Verhandlungsergebnisse samt einem Transaktionszeitplan ohne rechtliche Bindung festgehalten werden. Zudem findet er dort – wie bei den meisten anderen Fachbegriffen auch – einen Verweis auf die entsprechenden Ausführungen im einschlägigen Abschnitt des Werkes, so dass er bei (weiterem) Bedarf eine vertiefende Lektüre vornehmen kann. Als ein anderes Beispiel kann der häufig verwandte Begriff des „Drag Along Rights“ aufgeführt werden: Unter M&A-Fachbegriff Nr. 49 kann zügig nachgelesen werden, dass es sich hierbei – hier stark verkürzt – um ein Recht handelt, von einem Mitgesellschafter die Mitveräußerung von Geschäftsanteilen an einen Dritten zu verlangen, um i.d.R. für Finanzinvestoren eine vollständige Weiterveräußerung der Zielgesellschaft bereits beim Erwerb sicherzustellen. Diese Beispiele verdeutlichen, dass das umfangreiche Glossar insbesondere für Berufseinsteiger eine immense Hilfestellung darstellt und – verstanden als eine Vokabelliste – schlicht (auswendig-)gelernt werden kann, um in täglichen Gesprächen, Telefonkonferenzen u.ä. den jeweiligen Themen folgen zu können. Zum anderen sind die diversen Bezugnahmen auf U.S.-amerikanische Rechtsprechung (vgl. etwa § 13 Rn. 67 Fn. 73) und/oder U.S.-amerikanische Literatur (vgl. etwa § 15 Rn. 229 Fn. 102) besonders zu begrüßen, weil auf der einen Seite zahlreiche M&A-Transaktionen Bezug zum U.S.-Markt aufweisen und daher die Kenntnis um die dortigen Gepflogenheiten von Vorteil ist und auf der anderen Seite der Blick über den internationalen Tellerrand das Verständnis für die eigene Rechtsordnung präzisiert.

Die inhaltlichen Vorzüge des Werkes lassen sich beispielhaft an zwei Streitthemen aufzeigen, die in der M&A-Praxis häufig entstehen: Als ein Beispiel eines häufigen Streitthemas kann auf die zwischen den Beteiligten einer M&A-Transaktion entstehende Frage nach der Auslegung einer „Earn Out“-Klausel (so Gömöry, ZJS 2015, 153, 156) verwiesen werden. Um die Streitigkeiten zu diesem Themenkreis systematisch und prägnant darzustellen, werden zunächst die Grundlagen einer „Earn Out“-Klausel – unter Bezugnahme auf den M&A Fachbegriff Nr. 53 im Glossar – und ihren Einsatzbereich in der M&A-Praxis dargestellt (Stauder/Schürer § 13 Rn. 60 ff.). Erst nachdem der Leser erfahren hat, dass es sich bei „Earn Out“-Klauseln – hier vereinfacht – um aufschiebend bedingte (§ 158 Abs. 1 BGB) Zahlungsansprüche des Verkäufers gegen den Käufer zwecks Kaufpreisanpassung nach dem „Closing“ handelt (Stauder/Schürer § 13 Rn. 60), werden die häufigen Streitthemen und möglichen Lösungsansätze diskutiert: So leuchtet es – auch dem Berufseinsteiger – unmittelbar ein, dass das Erreichen der vereinbarten Schwellenwerte für den Bedingungseintritt regelmäßig Streit auszulösen vermag und daher bereits im „Share Purchase Agreement“ (SPA, Unternehmenskaufvertrag, M&A-Fachbegriff Nr. 138) Vorkehrungen getroffen werden sollten oder es sich anbietet, Streitigkeiten im Zweifel über ein Schiedsgutachten zu lösen (Stauder/Schürer § 13 Rn. 74). Als ein anderes Beispiel kann die häufige Streitquelle in Form der Frage nach der Reichweite des Schadensrechts bei einer Garantieverletzung hervorgehoben werden: Häufig streiten sich die Parteien in diesem Bereich darüber, ob neben dem Geldersatz auch etwaige Folgeschäden und ein etwaiger entgangener Gewinn (§ 252 BGB) zu ersetzen sind (so Gömöry, ZJS 2015, 153, 156). Auch zu diesem Fragenkomplex werden zunächst die Grundlagen über die vertraglichen Regelungen der Rechtsfolgen von Garantieverletzungen und der Vorgehensweise bei entsprechenden Garantieverletzungen vorgestellt (Andreas H. Meyer/Löw § 19 Rn. 55 ff.) und erst im Anschluss die Detailfragen vertieft: Vor diesem Hintergrund leuchtet dem Leser die Bedeutung der Streitfrage nach der Reichweite des Schadensrechts ein, weil nach §§ 249 ff. BGB sowohl Folgeschäden als auch ein entgangener Gewinn (§ 252 BGB) – auch – im Falle von Garantieverletzungen auszugleichen sind (hierzu Andreas H. Meyer/Löw § 19 Rn, 77), weshalb der weitsichtige Rechtsberater einer M&A-Transaktion abhängig von der Vertretung des Käufers oder Verkäufers versucht, eine entsprechend käufer-, respektive verkäuferfreundliche Klauseln in den SPA hineinzuverhandeln, um für seinen Mandanten unerwünschte Folgen der gesetzlichen Regelung zu vermeiden (vgl. Andreas H. Meyer/Löw § 19 Rn. 74 f.).

Bereits diese Beispiele zeigen die inhaltlichen Vorzüge des Werkes auf: Dem Berufseinsteiger wird durch die einleitenden Ausführungen das notwendige Grundwissen für das Lösen von Detailproblemen aus „einer Hand“ vermittelt, so dass er zügig die tiefen der Detailprobleme durchdringen kann. Andere Praktiker können einerseits beim Entwerfen eines SPAs und in entsprechenden Verhandlungen zwecks Vermeidung von Streitigkeiten das Werk befragen und bereits Vorkehrungen gegen spätere Konflikte ergreifen und andererseits im (Post-M&A-)Streitfall, ohne entsprechende Lösungen für Konfliktsituationen im SPA, etwaige Lösungsmöglichkeiten nachgeschlagen und anwenden. Daher eignet sich das Werk zum Einsatz in den unterschiedlichsten (Beratungs-)Phasen einer M&A-Transaktion.

Vor diesem Hintergrund kann zusammenfassend Folgendes festgehalten werden: Berufseinsteigern kann das Werk sowohl in M&A-Abteilungen als auch in M&A-Litigation/Arbitration-Abteilungen ohne Einschränkung empfohlen werden. Sie können das Werk sowohl als Nachschlagewerk in der alltäglichen Transaktionspraxis bei einzelnen Rechtsfragen einsetzen als auch – bei Bedarf – zum Erarbeiten der Grundlagen einzelner Transaktionsphasen heranziehen. Andere Praktiker dürften das Werk vornehmlich in den jeweiligen M&A-Litigation/Arbitration-Abteilungen einsetzen, um zügig materiell-rechtliche Rechtsfragen samt ihrer prozessualen Durchsetzung nachzuschlagen und hierdurch ihre Beratungstätigkeit effizient und zugleich anspruchsvoll gestalten zu können. In jedem Falle kann jedem Praktiker mit Bezug zu M&A-Transaktionen bei zweifelhaften Streitfragen ein Blick in das Werk nahegelegt werden, weil er dadurch geschärft werden kann.