Von Stud.
iur. Leonard Elsbroek, Göttingen
Mit knapp 650 Seiten präsentiert Prof. Dr. Steffen Detterbeck das
Staatsrecht, das Verwaltungsrecht und das Europarecht. Es ist nahezu
offensichtlich, mit Verweis auf nur das Lehrbuch über das Verwaltungsrecht AT
vom selben Autor (http://dierezensenten.blogspot.com/2017/02/rezension-allgemeines-verwaltungsrecht.html),
dass dies wie eine gewaltige, nahezu unmögliche Aufgabe erscheint. Doch gelingt
es auch hier, in der nun bereits 11. Auflage, die Rechtsgebiete in verständlicher
und nachvollziehbarer Weise auf den Punkt zu bringen.
Das Lehrbuch richtet sich vor allem
an Studierende der Rechtswissenschaft und allgemein Interessierte, die mit dem öffentlichen
Recht in Berührung kommen. Es dient der Überblicksverschaffung und ist zur
Vermittlung von Grundkenntnissen konzipiert. Hierbei konzentriert sich der
Inhalt insbesondere auf (klausur-)typische Probleme wie Meinungsstreitigkeiten
und Aufbauschemata. Dabei wird der Inhalt in der Struktur vermittelt, wie er auch
ggf. in der Klausur zu verorten sein könnte und an den entscheidenden Punkten
dementsprechend erläutert. Dies macht nicht nur das Behandeln des Problems in
der Klausur einfacher, sondern auch das Problem verständlicher.
Das Buch ist in vier Teile gegliedert.
Beginnend mit Teil 1, dem Staatsecht, folgen Teil 2 und 3 in Form von
Verwaltungsrecht und Europarecht. Am Ende schließt Teil 4 des Buches ab, welcher
zehn original Anfänger- und Fortgeschrittenenlausuren beinhaltet. Diese dienen
nicht der weiteren Wissensvermittlung, sondern sollen der Übung im Umgang mit
dem Erlernten und der Selbstkontrolle bzw. der eigenen Wissensprüfung dienen.
Der erste Teil des Buches deckt unter
dem Titel „Staatsrecht“ Themen ab, wie das Staatsorganisationsrecht, die Grundrechte
und die Verfassungsgerichtsbarkeit bzw. dessen Prozessrecht. Dazu gehören unter
anderem die Staatsprinzipien, die Darstellung der einzelnen Organe, die Grundrechte
im Einzelnen und die jeweiligen Verfahrensarten.
Das Verwaltungsrecht bildet den
zweiten Teil des Buches und wird in die Kapitel Verwaltungsrecht,
Verwaltungsprozessrecht und Staatshaftungsrecht unterteilt. Das
Verwaltungsrecht und das Verwaltungsprozessrecht beanspruchen zusammen 187
Seiten des Buches. Dies mag zwar wenig erscheinen, doch klappt auch hier eine verständliche
und kompakte Wissensvermittlung, etwa mit hilfreichen Tipps, Schemata, Hervorhebungen
oder kurzen Beispielfällen. Dies zieht sich durch das gesamte Lehrbuch. So auch
bei der Erläuterung von Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten (Rn. 762).
Hierbei folgt nach der Definition der jeweiligen Art der Nebenbestimmung direkt
ein passendes Beispiel, was die Abgrenzung zusammen mit der Definition
vereinfacht und in Kürze veranschaulicht.
Zwar werden auch umstrittene
Problemlösungen oder Fragen hervorgehoben, jedoch fällt das dazugehöriges Hintergrundwissen
für das Verständnis meist relativ knapp aus. Beispielhaft ist die Erläuterung
von Detterbeck bzgl. der umstrittenen
Klagebefugnis bei der Feststellungsklage zu erwähnen. So wird angesprochen,
dass dies vom BVerfG, BVerwG und der Literatur nicht einheitlich behandelt
wird, es aber für die Fallbearbeitung in den meisten Fällen ohne Bedeutung ist (Rn.
953). Die knappe Behandlung des Problems eignet sich vielleicht für die Klausur,
ist aber wohl kaum für weitere Zwecke ausreichend – wobei eine entsprechende
Erörterung in der Kürze vermutlich auch kaum möglich wäre.
Letztlich steht aber auch die
kompakte Vermittlung eines Überblicks der Rechtsgebiete im Vordergrund, der
hierbei dennoch gelingt. Mit zu erwähnen ist, dass insbesondere im
Verwaltungsrecht die geographische Lage des Studiums für dieses Lehrbuch kein Ausschlusskriterium
darstellt. Es wird hierbei ausdrücklich auf die jeweilig einschlägigen
Landesgesetze verwiesen.
Das Europarecht wird auf ca. 100
Seiten behandelt. Der Fokus liegt auch hier in der Vermittlung von
Grundkenntnissen und -verständnis, insbesondere der Darstellung der relevanten klausurtypischen
Probleme des Europarechts. Dazu erwähnt aber auch hier der Autor selbst, dass
dieser Teil des Buches kein Kurzlehrbuch über Europarecht ersetzt.
Alles in allem ein kompaktes
Lehrbuch, das viele Teile des öffentlichen Rechts abdeckt. Die Erläuterungen
dazu sind in einer nachvollziehbaren und verständlichen Weise geschrieben, die
sowohl für den Einstieg in das öffentliche Recht als auch zum Wiederholen der
Thematik bestens geeignet sind.