Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Zweibrücken
In der Reihe „FamRZ-Buch“
erscheinen neben den Titeln zu den Kernbereichen des Familienrechts auch immer
wieder Spezialtitel, die sich mit Schnittmengen anderer Rechtsgebiete und dem
Familienrecht befassen. Zuletzt war bspw. das Werk zum Steuerrecht
erschienen, nun ist in zweiter Auflage das mit knapp über 160 Seiten angenehm
überschaubare Buch zum Insolvenzrecht auf den Markt gekommen.
Die Gestaltung des
Werks ist sehr lesefreundlich. Der Fließtext wird in gut untergliederte Pakete
unterteilt. Ergänzt werden die Ausführungen durch grau hinterlegte Praxistipps
sowie an der Rechtsprechung angelehnte Beispiele. Ergänzt werden die Texte
durch einzelne Schaubilder, Musteranträge sowie einen echten Fußnotenapparat.
Was erwartet den
Leser inhaltlich? Nach einer obligatorischen, aber kurzen Einleitung werden
zunächst Grundlagen des Regelinsolvenzverfahrens und des
Verbraucherinsolvenzverfahrens referiert. Danach werden familienrechtliche
Ansprüche als Bestandteil der Insolvenzmasse, der familienrechtliche
Insolvenzgläubiger und die Anmeldung einer familienrechtlichen Insolvenzforderung
aufgegriffen. Anschließend geht es um familienrechtliche Neu- und Massegläubiger
sowie solche im Insolvenzplanverfahren. Ebenfalls thematisiert werden die
Konsequenzen der Insolvenzeröffnung für das materielle Recht und den laufenden
Prozess.
Zutreffend wird
das Auseinanderfallen der ehelichen Lebens- und Wirtschaftseinheit als
Ausgangspunkt einer finanziellen Schieflage detektiert, die dann zu einem
Insolvenzverfahren führen kann. Die Beratung des Unterhaltsschuldners ist dabei
durchaus komplex, gerade wenn es um die Sicherung des Existenzminimums
Selbständiger geht, der im Gegensatz zum angestellten Arbeitnehmer nicht das
unpfändbare Einkommen nach § 850c ZPO für sich beanspruchen kann. Auch die
Abwägung der Vor- und Nachteile eines Einbezugs unterhaltsrechtlicher
Rückstände in die Restschuldbefreiung wird schön herausgearbeitet. Die Pflicht
des Ehepartners, mittels eines Verfahrenskostenvorschusses das Insolvenzverfahren
sicherzustellen ist auch ein Aspekt, der in seiner Tragweite nicht jedem
Familienrechtler bewusst ist. Gleichermaßen können Obliegenheiten des
Schuldners während der Wohlverhaltensphase mit den Interessen der Familie bzw.
des Ehepartners kollidieren. Dass auch etwa der Insolvenzverwalter in die
Frage, ob steuerrechtlich eine gemeinsame oder getrennte Veranlagung
durchzuführen ist, eingreifen kann, stellt eine weitere wissenswerte
Besonderheit dar. Ein weiteres Feld wird im Kapitel zu deliktischen Forderungen
nach § 302 InsO insoweit eröffnet, da Verstöße gegen § 170 StGB ebenfalls
hierunter zu zählen sind und inzident die unterhaltsrechtliche Prüfung
vorzunehmen ist. Sehr schön wird innerhalb der Kapitel – sofern geboten –
zwischen dem selbständigen und dem nicht selbständigen Schuldner differenziert,
sodass Auswirkungen auf die verschiedenen Berechnungen schnell transparent
werden. Besteht eine streitige rechtliche Situation wie etwa bezüglich der
Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf das familiengerichtliche Verfahren,
speziell den Unterhaltsprozess §§ 95 FamFG, 240 ZPO, wird auf knappem Raum das
Wesentliche dargestellt.
Es ist
erstaunlich, wie ein Buch zum Schmökern einladen kann. Natürlich sollte man, um
dies hier tatsächlich tun zu können, mit beiden Rechtsgebieten schon einmal in
Berührung gekommen sein, um von der Terminologie nicht irritiert zu werden.
Sind solche Vorkenntnisse aber vorhanden, ist die Lektüre nicht nur interessant,
sondern auch eine Bereicherung.