Dettling
/ Gerlach, Krankenhausrecht, 1. Auflage, C.H. Beck 2014
Von
RAin, FAin für Medizinrecht und FAin für Sozialrecht Elvira Bier, Saarbrücken
Der Kommentar von Dettling / Gerlach,
Krankenhausrecht, Stand 2014, ist in der 1. Auflage über den Verlag C.H. Beck
erschienen. Das Werk kostet 129,00 € und umfasst 1038 Seiten. Der Kommentar
enthält alle wichtigen Vorschriften, die das Krankenhausrecht betreffen.
Kommentiert wird das Krankenhausfinanzierungsgesetz sowie das
Krankenhausentgeltgesetz und ausgewählte Vorschriften des SGB V. Der Kommentar
ist von Praktikern für Praktiker konzipiert und befindet sich auf dem Stand des
Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der
Krankenversicherung vom 15.07.2013.
Nach einer ausführlichen Einleitung
zum Krankenhausrecht, worin sich aussagekräftige Tabellen zu Ausgaben im
gesetzlichen Krankenversicherungsrecht finden, schließt sich die Kommentierung
des Krankenhausfinanzierungsgesetzes an (S. 17-335). Mit den Änderungen durch
das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderungen bei Beitragsschulden in der
Krankenversicherung vom 15.07.2013 haben sich die Autoren in den §§ 17 b und 17
c KHG ausführlich auseinandergesetzt. Zu den Änderungen des § 17 c KHG
(Einführung eines Schlichtungsausschusses auf Landesebene) wird die Auffassung
vertreten, die Klagen der Krankenhäuser ab dem 01.08.2013, die einen Streitwert
von mehr als 2.000,00 € nicht erreichen, seien grundsätzlich unzulässig. Da
bislang auf Länderebene allerdings noch kein Schlichtungsausschuss gebildet
worden ist, werden Klagen zum Teil auch weiterhin für zulässig erachtet.
Es schließt sich dann die Kommentierung
zum Krankenhausentgeltgesetz an (S. 337 bis 472). Sehr sorgfältig ausgearbeitet
ist § 39 SGB V, der nicht nur die Formen der Krankenhausbehandlung ausführlich
erläutert, sondern auch den Vergütungsanspruch des Krankenhauses unter
Bezugnahme auf die Rechtsprechung sehr detailliert herausarbeitet. Es schließen
sich Ausführungen zur Vergütungshöhe und zur Fälligkeit der Abrechnungen der
Krankenhäuser an. Die Kommentierung schließt mit den Abrechnungsprüfungen und
dem Ablauf des Gerichtsverfahrens (S. 473 bis 529). Gelungen ist weiterhin die
Kommentierung zu der vor- und nachstationären und der ambulanten Versorgung im
Krankenhaus (§ 115 a-116 b SGB V, S. 603 bis 682). Im Anhang schließlich sind
hilfreiche Verordnungen und Vereinbarungen abgedruckt.
Insgesamt bietet die Kommentierung
einen umfassenden Überblick über das Krankenhausrecht. Der Kommentar enthält ausführliche
und hilfreiche Angaben zu weiterführender Literatur. Weiterhin wurde die
Rechtsprechung in den Fußnoten detailliert aufgearbeitet, was ein schnelles und
effizientes Arbeiten mit dem Kommentar möglich macht. In der Einführung wird
das Krankenhausrecht zu Recht als „Stiefkind der Rechtswissenschaft betitelt,
weil die Gesetzesmaterie sehr unübersichtlich ist. Umso erfreulicher ist es,
dass mit diesem Kommentar alle für das Krankenhausrecht relevanten Vorschriften
erläutert werden. Der Kommentar wird Richtern, Rechtsanwälten, Krankenhäusern,
aber auch Krankenversicherungen empfohlen. Für diesen Personenkreis dürfte das
Werk eine unverzichtbare Anschaffung sein. Das Preis-/Leistungsverhältnis ist
im Hinblick auf die Ausführlichkeit des Werks mehr als angemessen.