Eisenberg, Jugendgerichtsgesetz, 17. Auflage, C.H.
Beck 2014
Von
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Johannes Berg, Kaiserslautern
Bereits anderenorts haben die Rezensenten der
Vorauflagen Carsten Krumm und Sebastian Gutt mit Recht konstatiert,
dass Eisenberg mit dem Kommentar zum
Jugendgerichtsgesetz das seit Jahren etablierte Standardwerk geschaffen
hat und erhält (Krumm, http://dierezensenten.blogspot.de/2011/12/rezension-strafrecht-jgg_14.html; Gutt, http://dierezensenten.blogspot.de/2013/01/rezension-strafrecht-jgg.html). Ist das
Werk doch als ebenso wissenschaftlich, leicht verständlich, gut strukturiert
und aktuell wie auch praxisgerecht bekannt. Dass sich daran auch in der
mittlerweile 1485 Seiten starken 17. Auflage nichts ändern wird, bedarf keiner
weiteren Begründung. Ebenso wenig macht es Sinn, Darstellungsweise und Stärken
besonders hervorzuheben, nachdem sich entsprechende Ausführungen schon bei Krumm finden und auf dessen noch immer
aktuelle Bewertung Bezug genommen werden kann (Krumm, a.a.O.).
Daher soll meine Aufmerksamkeit lediglich den
Neuerungen in der 17. Auflage gelten. Als wichtigste Novelle wird sicherlich
die Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung zu bezeichnen sein, die
sich in Neufassungen bzw. Änderungen der §§ 7, 81a, 82, 92, 106 und 108 JGG
niedergeschlagen hat. Liest man die kritischen Gedanken Eisenbergs etwa zur Vereinbarkeit des Abstandsgebotsgesetzes (BGBl.
I S. 2425) mit Art. 5 EMRK (§ 7 Rn. 31ff.), so bietet sich hier das typische
Bild des beschriebenen Kommentierungsstils. Rechtshistorisch und -politisch
hergeleitet und wissenschaftlich fundiert erläutert Eisenberg unabhängig und objektiv die Problematik ebenso eingängig
wie auch umfassend. Gleiches gilt für die Neuerungen nach dem Gesetz zur
Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik und dem Gesetz zur
Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren. Eher
marginal wirken die wohl überschaubaren Änderungen durch das Gesetz zur
Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%2527bgbl113s1805.pdf%2527]#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113s1805.pdf%27]__1402760867897).
Des Weiteren hervorzuheben sind die landesrechtlichen
Neuregelungen, Änderungen und Reformvorhaben zu Untersuchungshaftvollzug,
Jugendstrafvollzug und Jugendarrestvollzug.
Insgesamt bleibt es – wie schon oben beschrieben –
dabei, dass das vorliegende Standardwerk, das in der Neuauflage nichts zu
wünschen übrig lässt, keinem professionellen Beteiligten am Jugendstrafverfahren
fehlen darf.