Montag, 21. Juli 2014

Rezension Strafrecht: JGG


Eisenberg, Jugendgerichtsgesetz, 17. Auflage, C.H. Beck 2014

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Johannes Berg, Kaiserslautern


Bereits anderenorts haben die Rezensenten der Vorauflagen Carsten Krumm und Sebastian Gutt mit Recht konstatiert, dass Eisenberg mit dem Kommentar zum Jugendgerichtsgesetz das seit Jahren etablierte Standardwerk geschaffen hat und erhält (Krumm, http://dierezensenten.blogspot.de/2011/12/rezension-strafrecht-jgg_14.html; Gutt, http://dierezensenten.blogspot.de/2013/01/rezension-strafrecht-jgg.html). Ist das Werk doch als ebenso wissenschaftlich, leicht verständlich, gut strukturiert und aktuell wie auch praxisgerecht bekannt. Dass sich daran auch in der mittlerweile 1485 Seiten starken 17. Auflage nichts ändern wird, bedarf keiner weiteren Begründung. Ebenso wenig macht es Sinn, Darstellungsweise und Stärken besonders hervorzuheben, nachdem sich entsprechende Ausführungen schon bei Krumm finden und auf dessen noch immer aktuelle Bewertung Bezug genommen werden kann (Krumm, a.a.O.).

Daher soll meine Aufmerksamkeit lediglich den Neuerungen in der 17. Auflage gelten. Als wichtigste Novelle wird sicherlich die Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung zu bezeichnen sein, die sich in Neufassungen bzw. Änderungen der §§ 7, 81a, 82, 92, 106 und 108 JGG niedergeschlagen hat. Liest man die kritischen Gedanken Eisenbergs etwa zur Vereinbarkeit des Abstandsgebotsgesetzes (BGBl. I S. 2425) mit Art. 5 EMRK (§ 7 Rn. 31ff.), so bietet sich hier das typische Bild des beschriebenen Kommentierungsstils. Rechtshistorisch und -politisch hergeleitet und wissenschaftlich fundiert erläutert Eisenberg unabhängig und objektiv die Problematik ebenso eingängig wie auch umfassend. Gleiches gilt für die Neuerungen nach dem Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik und dem Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren. Eher marginal wirken die wohl überschaubaren Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%2527bgbl113s1805.pdf%2527]#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113s1805.pdf%27]__1402760867897).

Des Weiteren hervorzuheben sind die landesrechtlichen Neuregelungen, Änderungen und Reformvorhaben zu Untersuchungshaftvollzug, Jugendstrafvollzug und Jugendarrestvollzug.

Insgesamt bleibt es – wie schon oben beschrieben – dabei, dass das vorliegende Standardwerk, das in der Neuauflage nichts zu wünschen übrig lässt, keinem professionellen Beteiligten am Jugendstrafverfahren fehlen darf.