Von
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Johannes Berg, Kaiserslautern
Bereits in 8. Auflage erscheint im ZAP
Verlag das Standardwerk von Detlef
Burhoff zur Verteidigung im Ermittlungsverfahren. Weder der Autor noch
seine Werke dürf[t]en einem Strafjuristen unbekannt sein, weshalb ich auf
Hinweise zu den zahlreichen weiteren Veröffentlichungen und zur Homepage
verzichten will (vgl. aber Domenica D’Ugo, http://dierezensenten.blogspot.com/2013/12/rezension-strafrecht-handbuch-fur-die.html).
Geändert hat sich an der Neuerscheinung
bereits Augenscheinliches. Hatte die Vorauflage Maße von (etwa) 15cm x 22cm,
kommt das jetzige Werk mit 17cm x 25cm etwas größer, jedoch „schlanker“ daher.
Damit allerdings nicht genug; war nämlich der Name des Herausgebers und Autors
auf dem Einband der Vorauflage weiß geschrieben, findet man nun schwarze
Lettern auf einem rechteckigen weißen Hintergrund. Entfernt man - so ganz
Strafverteidiger - den sich als weißen Aufkleber entpuppenden „Fleck“, fällt
der Fehler bei der Schreibweise des Vornamens („Detlev“) leider direkt in Auge. Bedauerlicherweise setzt sich dieser
dann auch im Einband fort – ein unschönes Zeugnis, das Burhoff nach derart langer und äußerst erfolgreicher Zusammenarbeit
mit ZAP sicher nicht verdient hat.
Um jedoch nicht das Wesentliche aus den
Augen zu verlieren: inhaltlich, dort also wo die Verantwortung bei Burhoff selbst liegt, wird der Leser
nach Fehlern oder Schwächen vergeblich suchen. So handelt es sich, alphabetisch
nach Stichworten geordnet, um ein vergleichsloses Kompendium praktisch
relevanter rechtlicher und vor allem taktischer Fragen, die den Verteidiger im
Ermittlungsverfahren beschäftigen. In besonderem Maß glänzt der Autor (neben
seiner bewundernswerten Arbeitskraft) durch die hohe Aktualität seiner Werke. Geradezu
symptomatisch für sein Streben ist der Hinweis im Vorwort, wonach die (im März
2019 verspätet erscheinende) 8. Auflage des Karlsruher Kommentars zur
Strafprozessordnung bei Drucklegung Mitte 2018 noch nicht habe berücksichtigt
werden können und er bitte, dies bei seinen Zitaten zu berücksichtigen.
Die vorzufindenden Neuerungen sind im
Rahmen einer Rezension mitnichten aufzuzählen. So hatte sich das Werk mit den Gesetzesnovellen
der 18. Legislaturperiode, vor allem also dem Gesetz zur effektiveren und
praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17.08.2017 sowie dem
Zweiten Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im
Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts vom 27.08.2017 ebenso zu
beschäftigen wie mit teilweise grundlegenden Änderungen der Rechtsprechung.
Wie in allen seinen Publikationen
versteht es der Autor, praktisch relevante Fragen kritisch und wissenschaftlich
präzise, jedoch nicht weniger verständlich und sehr eingängig abzuhandeln. Beispielhaft sei auf
die Darstellung des Einsatzes verdeckter Ermittler bzw. Vertrauenspersonen und
die Tatprovokation verwiesen. Hier – dargestellt unter Bezug zur Strafzumessung
– arbeitet der Autor die Entwicklung der Rechtsprechung von den Anfängen einer
Strafzumessungslösung (BGH, Urteil vom 18. 11. 1999 - 1 StR 221/99 = BGHSt 45,
321 = NJW 2000, 1123) über die Entscheidung des EGMR vom 23.10.2014 (54648/09 [Furcht/Deutschland] = NJW 2015, 3631) bis
zum bisherigen Schlusspunkt durch
Urteil des 2. Strafsenats vom 10.6.2015 (2 StR 97/14 = BGHSt 60, 276 = NJW
2016, 91) umfassend heraus. Dabei geht die Darstellung sehr didaktisch von den
Grundlagen zu Spezialfragen und beleuchtet schließlich die Vereinbarkeit der
bisherigen fachgerichtlichen und verfassungsrechtlichen deutschen
Rechtsprechung mit derjenigen des EGMR (Rn. 4318-4323). Damit endet die
Bearbeitung indes nicht. Vielmehr stellt Burhoff
zahlreiche praktische Tipps hintan – etwa, mit welchen Beweismitteln eine
rechtsstaatswidrige Tatprovokation zu beweisen ist. Endlich finden sich
Querverweise zu relevanten Folgefragen wie z.B. den Ausführungen zur Aussagegenehmigung
betreffend den zu vernehmenden Führungsbeamten.
Preislich hat das Handbuch im Vergleich
zur Vorauflage um 10,00 Euro zugelegt und kostet 129,00 Euro. Dafür erhält der
Leser neben 1724 Seiten wertvollsten Praxiswissens zahlreiche Muster zum
Download.
Um damit zu einem Fazit zu gelangen: ein
Meisterwerk, das stets in neuester Auflage in die Bibliothek jedes
Strafverteidigers gehört.