Feldes
/ Fraunhoffer / Rehwald / Westermann / Witt, Basiskommentar zum Schwerbehindertenrecht,
12. Auflage, Bund 2015
Von
RAin, FAin für
Medizinrecht und FAin für Sozialrecht Elvira Bier, Saarbrücken
Der Basiskommentar
„Schwerbehindertenrecht von Feldes / Fraunhoffer
/ Rehwald / Westermann / Witt ist mittlerweile in der 12. Auflage erschienen
und zu einem Preis von 39,90 € über den Bund-Verlag käuflich zu erwerben.
Das Werk beinhaltet die jüngsten
Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht. Auszugsweise werden im Teil 1
(Regelungen für Behinderte und von Behinderungen bedrohte Menschen) der § 1 [ Selbstbestimmung
und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ] und § 2 [ Behinderung ] des 1.
Kapitels sowie § 63 [Klagerecht der Verbände] des 8. Kapitels kommentiert. Der
Teil 2 (Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen) ist
vollständig in das Werk eingearbeitet.
Ausführlich widmet sich der Autor in § 1
des Werkes dem Zweck des SGB IX, nämlich die Freiheit und die Selbstbestimmung
von Menschen mit Behinderung zu gewährleisten; zurückzutreten hat die Pflege
und Schonung der Mittel, die dazu eingesetzt werden. Anschließend wird der
Begriff „Behinderung“ erläutert, wobei in der Kommentierung zu dieser
Vorschrift auch das Gleichstellungsverfahren dargestellt wird. Es folgen
Ausführungen zu den versorgungsmedizinischen Grundsätzen mit Fallbeispielen.
Erwähnenswert in Teil 2 ist die
Kommentierung des § 69 (Feststellung der Behinderung, Ausweise). Anhand
anschaulicher Beispiele wird dem Leser erklärt, wie sich der Gesamt-GdB zusammensetzt.
Die Nachteilsausgleiche und der Rechtsschutz werden beschrieben.
Gut verständlich dargestellt werden die
wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen zueinander.
Auch hier arbeitet der Autor mit Fallbeispielen.
Gerade für Betroffene wird das Kapitel 3
(sonstige Pflichten der Arbeitgeber, Rechte der schwerbehinderten Menschen) und
das Kapitel 4 (Kündigungsschutz) sorgfältig aufgearbeitet, wobei in § 81
(Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen) sich der
Autor mit dem Antidiskriminierungsgesetz ausführlich auseinandersetzt. Es
folgen Erläuterungen zu der Beweislast und zum Vorliegen der Vermutung einer
Benachteiligung.
Gelungen ist die Kommentierung des § 83
(Integrationsvereinbarung). Neben detaillierten Ausführungen zur
Entstehungsgeschichte wird der Ablauf des Verfahrens ausführlich beschrieben.
Für Betroffene dürfte auch die Vorschrift des § 85 (Erfordernis der Zustimmung) erwähnenswert
sein. Der Autor stellt in diesem Zusammenhang die Rechtslage für Kündigungen
vor Mai 2004 und ab Mai 2004 dar. Für das praktische Arbeiten mit dem Kommentar
soll letztlich nicht die Vorschrift des § 125 (Zusatzurlaub) unerwähnt bleiben.
Diese Vorschrift enthält Empfehlungen, wie sich der behinderte Mensch im
laufenden Antragsverfahren gegenüber seinem Arbeitgeber verhalten soll. Die
Abgeltung von Urlaub mit einem entsprechenden Abdruck eines Musterschreibens
wird dem Leser nahe gebracht.
Interessant erscheint auch die Statistik
im Zusammenhang mit der Ausgleichsabgabe (§ 77), die belegt, dass die
Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter auf hohem Niveau über Jahre hinweg
stagniert.
Im Anhang ist die Wahlordnung der
Schwerbehindertenvertretungen abgedruckt.
Als Zielgruppe dieses Werkes werden
beispielshaft Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte aber
auch insbesondere Betroffene angesprochen. Als Basiskommentar und als
Einstiegswerk in die Rechtsmaterie des Schwerbehindertenrechts ist das Werk bedenkenlos
zu empfehlenswert.
