Lenz (Hrsg.), Die Rechtsabteilung – Der
Syndikus und Steuerberater im Unternehmen, 2. Auflage, Springer Gabler 2015
Von Carina Wollenweber, Wirtschaftsjuristin,
LL.M., Siegen
Das vorliegende Werk „Die Rechtsabteilung“ wird von Prof. Dr. Tobias Lenz
herausgegeben und erscheint nunmehr in der 2. Auflage. Es beinhaltet 466
Seiten, welche in 3 Teile bzw. 19 Kapitel mit durchschnittlich 20 - 30 Seiten
aufgeteilt sind.
Der 1. Teil führt allgemein in die Thematik ein, erklärt mitunter den
Syndikusbegriff, weist auf Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
durch die Rechtsprechung des BSG hin und beschreibt die
Organisationsmöglichkeiten und anfallenden Aufgaben der Rechtsabteilung in
Abhängigkeit von der jeweiligen Größe. Im 2. Teil erhält der Leser einen
umfassenden Einblick in diverse Branchen (Versicherungen, Maschinenbau,
Vertrieb, Hochschule). Zudem sind auch betriebswirtschaftliche und
organisatorische Kapitel vorhanden, welche das Legal Management, Outsourcing,
den Aufbau der Rechtsabteilung sowie den Ein- und Aufstieg im Unternehmen
thematisieren. Dieser Teil bildet somit das Herzstück des Werkes. Abschließend
befasst sich der 3. Teil mit einzelnen Tätigkeitsfeldern bzw. Rechtsgebieten,
erläutert diese und weist auf die praktische Relevanz hin. Behandelt werden das
Arbeits-, Kartell-, Versicherungs-, IT- und Gesellschaftsrecht sowie
Prozessführung und Vertragsgestaltung und -recht.
Der große Vorteil des Buches liegt darin, dass die einzelnen Autoren aus
ihrem Erfahrungsschatz (z.B. S. 47, Rn. 1) und aus dem jeweiligen
Tätigkeitsfeld (z.B. S. 231, Rn. 1) berichten. Dadurch lassen sich auch die
unterschiedlichen Sprachstile und Erzählweisen erklären. Diese sind mitunter
auch amüsant (z.B. S. 144, Rn. 2 ff.: „Geldtransporter-Fall“ des BGH; S. 145, Rn.
4: „Katzenkönig-Fall“; S. 148, Fn. 13: Vergleich: Juristen = Katzen und
Vertriebsleute = Hunde). Durch die Einsichten der praktisch tätigen Juristen
ergeben sich auch für den Leser ganz neue Erkenntnisse, welche nicht aus einem
puren Lehrbuch gewonnen werden können. Zudem geben verschiedene Autoren auch
Beraterhinweise, welche explizit durch einen Vermerk (u.a.!) hervorgehoben
werden (z.B. S. 6, Rn. 7; S. 7, Rn. 8; S. 377, Rn. 14). Naturgemäß existieren
mitunter auch Überschneidungen zwischen den einzelnen Kapiteln, sodass
Informationen wiederholt werden (z.B. S. 119, Rn. 2 und S. 4, Rn. 3: Begriff
des Syndikus). Dadurch verpasst der Leser, welcher nur sporadisch Kapitel lesen
möchte, aber nichts.
Hervorzuheben ist ebenfalls, dass selbst spezialisierte Tätigkeitsbereiche
sowie unterstützende Tätigkeiten beschrieben werden und nicht nur Themen, mit
welchen der Leser rechnet (z.B. bei Versicherungen auch Wettbewerbs-,
Gesellschafts-, und Datenschutzrecht sowie Compliance). Dadurch kann das Werk
auch als eine Art Berufsberater für (sich in der Ausbildung befindende)
Unternehmensjuristen eingesetzt werden, um sich über mögliche Tätigkeitsfelder
zu informieren. Zudem profitieren auch Entscheidungsträger im Unternehmen. Sie
erfahren z.B., wie eine Rechtsabteilung am geschicktesten aufgebaut werden
kann, wie dies vielleicht sogar in derselben Branche gehandhabt wird und wann
Outsourcing der Rechtsabteilung sinnvoll ist.
Das Werk deckt eine breite Menge an Informationen ab. Diese reicht von
der geschichtlichen Entwicklung des Syndikus (S. 3, Rn. 1) über Fakten zu
Anzahl (S. 4, Rn. 3) und Verdienst (S. 5, Rn. 3) bis zu speziellen Fragen zu
z.B. einzelnen Branchen. In den Kapiteln „Legal Management“ und „Die ausgelagerte Rechtsabteilung“ erfährt
der Leser u.a., wie Rechtsabteilung und externe Rechtsberater aus
betriebswirtschaftlicher Sicht aussehen. Dabei geben Kostenübersichten (S. 187,
Rn. 13 - 15) Ausschluss darüber, wie die Bezahlung von internen und externen
Beratern gestaffelt ist. Das Werk kann demnach bei der Frage helfen, ob eine
Inhouse-Lösung sinnvoll ist oder nicht, welche Schritte bei der Vorbereitung
zum Outsourcing zu befolgen sind und wie Vorteile der internen Rechtsabteilung
auf die externen Berater übertragen werden können.
Interessant ist auch das Kapitel „Vom Kollegen zum Vorgesetzten“, welches
sich nicht nur an den Syndikus, sondern an alle Führungskräfte richtet. Es ist
stark an die Seminare bei der Deutschen Gesellschaft für Personalführung e.V.
(DGFP) angelehnt und verweist auch auf deren Folien. Darüber hinaus gibt es
leider (fast) keine weiterführende Literatur und dementsprechend kein
Literaturverzeichnis zu diesem Themenkomplex aus dem Personalmanagement.
Dennoch kann das Kapitel als gelungen eingestuft werden. Die Leitlinien (S.
233, Rn. 3), diverse Übersichten und Abbildungen (z.B. S. 234, Rn. 4; S. 237,
Rn. 8) und Erfahrungen des Autors helfen dem Leser, sein Team adäquat zu
führen. Leider sind die Abbildungen 3 - 5 (S. 238 f., Rn. 8) in sehr kleiner
Schriftgröße verfasst. Da es sich allerdings lediglich um die Ergebnisse aus
dem individuellen Seminar handelt und diese keine Allgemeingültigkeit besitzen,
ist dieser Kritikpunkt zu verschmerzen.
Die Kapitel „Der Syndikus in der Rechtsabteilung eines
Versicherungskonzerns“, „Die Leitung einer Schadensabteilung“ sowie
„Versicherungsrecht“ ergänzen sich inhaltlich. Dabei werden auch viele
allgemeine Informationen gegeben (z.B. S. 108, Rn. 17: Trennung der
Gesellschaften). Hervorzuheben ist insbesondere das Kapitel „Der Syndikus im
vertriebsfokussierten Konzern – Ein Handbrevier“, in welchem die Unterschiede
zwischen Juristen und Vertriebsleuten sehr schön herausgearbeitet werden. Zudem
erhält der Leser Praxistipps für einen erfolgreichen Umgang miteinander. Auch
das Thema Compliance findet Einzug in das Werk. Jedoch muss sich der
interessierte Leser seine Informationen in den Kapiteln, welche z.B. den
Maschinenbau und die Versicherungen behandeln, selbst zusammensuchen oder er
bemüht bequem das Sachverzeichnis. Der Leser erhält hierzu viele allgemein
gültige Informationen (z.B. S. 137, Rn. 30: E-Learning). Gelungen ist auch,
dass viele Autoren ihr jeweiliges Kapitel mit einem Fazit beenden. Der 3. Teil
beschäftigt sich meist ganz generell mit den einzelnen Rechtsgebieten und weist
fast schon einen lehrbuchartigen Charakter auf (S. 266, Rn. 4: Definition des
Arbeitnehmers).
Das Werk besitzt einen Hardcover-Einband sowie eine sehr angenehme und
leserfreundliche Schriftgröße. Am Ende vieler Kapitel existiert ein eigenes,
kleines Literaturverzeichnis. Leider ist keines für das gesamte Werk vorhanden.
Das 2-seitige Inhaltsverzeichnis beschränkt sich auf das Nötigste und stellt
insoweit nur eine Inhaltsübersicht dar. Es ist nur die 3-teilige Gliederung
sowie die Überschriften der Kapitel mit Autorenangabe und Seitenzahl vorhanden.
Da die jeweiligen Unterkapitel nicht angezeigt werden, muss der Leser blättern
oder über das Sachverzeichnis suchen. Hier wäre ein „normales“
Inhaltsverzeichnis sehr wünschenswert gewesen. Schließlich kann nicht davon
ausgegangen werden, dass der Leser alle Themen der Reihe nach liest. Vielmehr
wird er sich für ausgewählte Kapitel interessieren.
Des Öfteren lässt die Kommasetzung zu wünschen übrig (z.B. 121, Rn. 4:
„Groß-Konzerne die schon in den frühen 60-iger Jahren ...“; S. 122, Rn. 5:
„abhängig vom Geschäftsfeld in welchem sich das Unternehmen bewegt“). Dies
stört zwar den Lesefluss, mehrmaliges Lesen ist aber nur selten erforderlich
(z.B. S. 125, Rn. 8: „Sofern das Unternehmen … VDA zertifiziert ist, hängt die
Latte noch etwas höher und die Zielgruppe derjenigen welche Kenntnisse von der
Produkthaftung haben sollten potenziert sich um ein Vielfaches.“). Des Weiteren
wäre eine einheitliche Randnummerierung auch im letzten Kapitel schön gewesen.
Zwar trägt das Werk den Titel „Die Rechtsabteilung – Der Syndikus und
Steuerberater im Unternehmen“. Nur wenige Teile beschäftigen sich jedoch
explizit mit dem Syndikus. Vielmehr treffen die meisten Aussagen auch auf den
Unternehmensjuristen zu, welcher nicht nebenberuflich als Anwalt tätig ist.
Informationen zum Steuerberater oder zu Steuergesetzen finden sich nur
sporadisch (z.B. S. 457 f.: Besteuerung der Gesellschaften). Der Leser, welcher
sich das Werk ausleiht oder sogar kauft, weil „Steuerberater“ auf dem Cover zu
lesen ist, wird sehr enttäuscht. Demnach wäre es angebracht, dieses Wort bei
der Neuauflage zu entfernen.
Fazit: Das Werk informiert umfassend über verschiedene Teilbereiche des
Arbeitsfeldes eines Unternehmensjuristen. Dabei sind insbesondere die
Praxishinweise und Erfahrungen der unterschiedlichen Autoren hervorzuheben. Als
Adressatenkreis kann sowohl der praktisch tätige Jurist, der
Entscheidungsträger im Unternehmen sowie der Jurastudent bzw. Berufseinsteiger
genannt werden. Der letzte Teil des Werkes enthält eine Kurzdarstellung zu
ausgewählten Rechtsgebieten. Somit kann das Werk als eine Mischung aus Praxis-
und einer Art Lehrbuch bezeichnet werden und beinhaltet ein Sammelsurium an
Informationen rund um den Themenkomplex „Recht im Unternehmen“. Die formalen
Mängel (z.B. kein richtiges Inhaltsverzeichnis, z.T. schlechte Kommasetzung)
fallen dagegen kaum ins Gewicht. Insgesamt kann sich das Werk für mehrere
Personengruppen als hilfreich erweisen und überzeugt in erster Linie durch die
vielen unterschiedlichen Einsichten in die Berufserfahrung der etablierten
Juristen, welche in dieser Zusammensetzung einmalig sind.
