Kopp / Schenke, VwGO
– Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 21. Auflage, C.H. Beck 2015
Von Ref. iur. Antonia Otto,
Hamburg
Bei Kopp / Schenke handelt es sich um ein
Standardwerk zur praktischen Anwendung der VwGO. Der Handkommentar wurde wohl
von jedem Juristen bereits während des Studiums, jedenfalls aber im
Referendariat zu Rate gezogen. Bei den Klausuren im zweiten Staatsexamen ist
das Werk als Hilfsmittel zugelassen. Daher sollte jeder Referendar den Umgang
damit bereits zuvor erlernt haben. Das Werk richtet sich natürlich aber vor
allem auch an Praktiker wie beispielsweise Rechtsanwälte oder Richter. Der
Erfolg des inzwischen jährlich erscheinenden Handkommentars zeigt sich nicht
nur darin, dass es sich bei der aktuellen Auflage 2015 bereits um die 21.
Auflage handelt.
Die 21.
Auflage berücksichtigt Gesetzesänderungen bis zum 1. Januar 2015 wie
beispielsweise die Änderung des § 166 VwGO zur Prozesskostenhilfe aufgrund der
Entwicklungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts. Wie gewohnt wird auch die
aktuelle Rechtsprechung umfänglich eingearbeitet. Besonders hervorzuheben ist
dabei die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Rechtsschutz bei überlanger
Verfahrensdauer. Diese hat eine praktische Relevanz und wird daher besonders
ausführlich berücksichtigt. Auch redaktionell hat die 21. Auflage eine Neuerung
vorzuweisen: neben dem bisherigen Alleinautor und nunmehrigen Herausgeber Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Schenke treten
mit Prof. Dr. Ralf Peter Schenke und Prof. Dr. Josef Ruthig zwei neue
Mitautoren, die bereits in der Vergangenheit an dem Kommentar mitgearbeitet
haben. Zudem wird der Kommentar in der aktuellen Auflage von der alten auf die
„neue“ Rechtsprechung umgestellt.
Inhaltlich
ist der Handkommentar wie gewohnt überzeugend. Es gibt viele Bezüge zum
materiellen Recht. Zu Beginn eines Paragraphen finden sich zudem zahlreiche
Verweise auf weiterführende Literatur im Schrifttum (bei § 42 VwGO umfassen
diese beispielsweise über acht Seiten). Die Darstellung innerhalb der einzelnen
Paragraphen erfolgt stets in kurzen und prägnanten Formulierungen. Anders als
in anderen Standardkommentaren wird Kurzschrift vermieden und sogar Absätze
werden verwendet. Wichtige Schlagwörter sind zudem fett gedruckt. Die
verwendeten Fußnoten sorgen dafür, dass Sätze ohne lange Klammerzusätze im
Ganzen gelesen werden können. Dies alles kommt der Leserlichkeit des Werks zugute.
Davon profitieren auch Referendare, die während der Klausuren im zweiten Examen
sonst dazu neigen könnten, vor lauter Aufregung die wichtigsten Textstellen des
Kommentars zu überlesen. Ein umfangreiches Sachverzeichnis am Ende des Handkommentars
hilft schließlich, ein gesuchtes Schlagwort schnell zu finden.
Insgesamt
handelt es sich auch bei der 21. Auflage des erfolgreichen Handkommentars wie
gesehen wieder um eine unentbehrliche Grundlage für jegliche juristische
Arbeit. Mit seinen 2.036 Seiten und Maßen von 12,8cm x 19,4cm wird das Werk
trotz seiner inhaltlichen Umfänglichkeit der Bezeichnung „Handkommentar“ gerecht.
Der Preis von Euro 64,00 wird zwar zumindest für Referendare ein stolzer sein,
sollte die Arbeitserleichterung vor allem im zweiten Examen jedoch auf jeden
Fall wert sein.
