Berchtold
/ Huster / Rehborn (Hrsg.), Kommentar zum Gesundheitsrecht, SGB V und SGB XI, 1. Auflage,
Nomos 2015
Von
RAin, FAin für Medizinrecht und FAin für Sozialrecht Elvira Bier, Saarbrücken
Das Werk Gesundheitsrecht von Berchtold / Huster / Rehborn ist in der
1. Auflage erschienen und zu einem Preis in Höhe von 198,00 € erhältlich. Das
Werk kommentiert das SGB V und das SGB XI (Krankenversicherungs- und
Pflegeversicherungsrecht).
Der Kommentar ist auf dem Stand von Juni
2014 und berücksichtigt damit das GKV-FQWG (GKV-Finanzstruktur-und
Qualitätsweiterentwicklungsgesetz), das erste Pflegestärkungsgesetz sowie das Gesetz
zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.
Die Autoren bearbeiten zunächst die
Kommentierung des SGB V (Seite 69 bis 2.200), anschließend werden die
Vorschriften des SGB XI (Seite 2.203 bis 2.872) kommentiert. Der Aufbau ist
klar strukturiert. Vor jeder Kommentierung erhält der Leser hilfreiche
Literaturangaben, jeder Kommentierung ist eine Gliederung vorgeschaltet, was
das Arbeiten mit dem Werk vereinfacht. Detaillierte und fundierte Ausführungen
zur Entstehungsgeschichte der jeweiligen Vorschrift folgen.
Vorgängervorschriften, wie beispielsweise die RVO bleiben nicht unerwähnt.
Teilweise enthält die Kommentierung Ausführungen zum Normzweck, wobei hierauf
auch zu europarechtlichen Einschlägen Bezug genommen wird.
Hervorzuheben sind die kritischen
Auseinandersetzungen mit den einzelnen Vorschriften (beispielshaft seien die
Vorschriften des § 9 oder § 18 b SGB XI erwähnt).
Über das gesamte Werk finden sich in den
Fußnoten Hinweise zur aktuellen Rechtsprechung bzw. zur Gesetzgebung.
Da gerade das SGB XI mit vielerlei
Richtlinien befasst ist, bleiben diese im Kommentar ebenfalls nicht unerwähnt,
womit ein Zugriff auf weiterführende Literatur entbehrlich wird.
Aufgrund der klaren Gliederung der
Kommentierung, der Ausführlichkeit des Werkes, den grundlegenden Hinweisen zu
weitergehender Literatur und Rechtsprechung wird das Werk „Praktikern“
vorgeschlagen. Hinsichtlich des Preis-Leistungs-Verhältnisses ist der Kommentar
jedenfalls uneingeschränkt empfehlenswert.
