Schweizer,
Spieltheorie und Schuldrecht, 1. Auflage, Mohr Siebeck 2015
Von stud. iur. Andreas Seidel, Göttingen
Prof. Dr. Urs Schweizer dürfte den meisten
Juristen ein unbekannter Name sein. Daher verwundert es vielleicht, dass er,
ein studierter Mathematiker und Professor
für wirtschaftliche Staatswissenschaften insbesondere Wirtschaftspolitik, über
ein Kernthema der Rechtswissenschaften – das Schuldrecht – ein Buch verfasst
hat. Erschienen ist „Spieltheorie und Schuldrecht“ in der Reihe „Neue
Ökonomische Grundrisse“ des Mohr Siebeck Verlages und gibt dadurch schon den
ersten Hinweis auf die Ausrichtung des Inhalts. So ist es wohl kein Zufall,
dass die Spieltheorie zuerst im Titel erwähnt wurde, oder dass dieses Lehrbuch
nicht in einer Reihe für juristische Literatur erschienen ist. Der Schwerpunkt
der Ausführungen liegt hier auf der Ökonomie, indem versucht wurde, mit den
Hilfsmitteln der Spieltheorie Phänomene des Schuldrechts zu erklären und zu
hinterfragen.
Daher ist es unerlässlich
an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass Interessierte, deren Wahlspruch „iudex
non calculat“ lautet und die Integralrechnung als notwendiges Übel in der
schulischen Ausbildung gesehen und schon längst wieder verdrängt haben, dieses
Buch wohl als sprichwörtliches Buch mit sieben Siegeln begreifen werden. Auf
fast keiner Seite kommt der Autor ohne Formeln und Rechnungen aus und verlangt
somit vom Leser vertiefte Kenntnisse in der ökonomischen Analyse. Wie Schweizer
selbst in seiner Einleitung schreibt, kann nicht erwartet werden, dass zuerst
eine Einführung in die Spieltheorie und das Schuldrecht gegeben wird. Es muss
vielmehr – angesichts der Komplexität dieser beiden Themen davon ausgegangen
werden, dass der Leser ein Mindestmaß an Vorwissen in beiden Bereichen
mitbringt. Somit wird die Bedeutung der Spieltheorie als eine formal
ausgerichtete Disziplin, die sich mit der strategischen Interaktion von
rationalen Entscheidungsträgern auseinandersetzt, als bekannt vorausgesetzt.
Meines Erachtens wird jedoch kaum Vorwissen hinsichtlich der juristischen
Dimension erwartet. Gleich zu Beginn wird somit jedem juristisch vorgebildeten
Leser auffallen, dass der Autor das Rechtsgebiet des Schuldrechts auf
vertragliche Ansprüche und solche aus Delikt, insb. §§ 823 ff. BGB verengt und
ausgewählte Phänomene wie die Differenzhypothese, die Kausalität oder den Vermögensschaden
mit Mitteln ökonomischer Analyse erforscht.
Obwohl die
Rechtswissenschaften oft an Ränder anderer Disziplinen stoßen und es somit ein
Bedürfnis für interdisziplinäre Betrachtungen gibt, sind nicht viele Juristen
in der Lage, auch ökonomische Fragestellungen sicher zu beherrschen. So gibt es
zwar einige Rechtswissenschaftler wie Prof. Dr. Gerhard Wagner, der
unter anderem eine bemerkenswerte ökonomische Analyse der §§ 823 ff. BGB im
Münchener Kommentar BGB verfasst hat, und schon mit Prof. Dr. Urs Schweizer
zu diesem Thema zusammengearbeitet und somit auch zum Gelingen dieses Werkes
beigetragen hat, jedoch dürften solche Personen doch eher die Ausnahme bilden.
Aus diesem Grund dürfte
wohl der Kreis der potentiellen Leser dieses Buches unter den Juristen
beschränkt sein; nichts desto trotz gibt es spannende Fragestellungen, die der
ökonomischen Betrachtung bedürfen. So hängt die Durchführung und Qualität der
Verkehrssicherungspflichten ebenso von den drohenden Ersatzansprüchen ab wie
die eigene Vor- und Rücksicht des potentiellen Anspruchsstellers von der
Existenz und Tragweite eines Mitverschuldens wie es im Rahmen des§ 254 BGB existiert.
Schlussendlich bleibt eher noch als der Rat, dieses interessante Buch
durchzuarbeiten und somit das Vertrags- und Deliktsrecht auf spieltheoretischer
Weise zu begreifen, die Frage, ob nicht auch bei Juristen ein größeres
ökonomisches Verständnis erwartet werden sollte.