Koch / Löhnig,
Fälle zum Sachenrecht, 4. Auflage, C.H. Beck 2015
Von stud. iur. Andreas Seidel, Göttingen
Insbesondere im Sachenrecht
fällt es oftmals schwer, das Gelernte in die Fallbearbeitung einzubauen. Daher
ist es gerade in diesem Rechtsgebiet unerlässlich, nicht nur die Theorie zu
lernen sondern auch das erarbeitete Wissen beim Erstellen von Gutachten
praktisch anzuwenden. Dabei wollen Prof. Dr. Jens Koch aus Bonn und Prof.
Dr. Martin Löhnig aus Regensburg helfen und haben dieses Fallbuch in der
nun schon vierten Auflage erarbeitet. Dabei können die beiden Autoren auf ihre
Erfahrungen beim Stellen von Abschluss- und universitären Examensklausuren an
den Universitäten Bonn und Bochum sowie
Regensburg und Konstanz und ihren Fundus an Fällen zurückgreifen, die
sowohl für Studenten des Grund- und Hauptstudiums, als auch für
Examenskandidaten geeignet sind.
So ist ein Werk mit 17
Fällen entstanden, das den Zugang zur sachenrechtlichen Fallbearbeitung
allgemein erleichtern will. Neben neun Fällen zum Mobiliarsachenrecht, wovon
eine Klausur das Pfandrecht an beweglichen Sachen behandelt, stehen acht Fälle
zum Immobiliarsachenrecht, wovon wiederum vier davon Grundpfandrechte zum Thema
haben.
Das Buch beginnt mit einem
Inhaltsverzeichnis, in dem unter den Fallnamen jeweils die behandelten
Schwerpunkte genannt werden um ein präzises Studium zu ermöglichen. Daran
anschließend finden sich dann die Fälle, die nach der Darstellung des
Sachverhalts stets sowohl mit einer graphischen Skizze als auch mit einer
klassischen geschriebenen Lösungsskizze sowie ggf. einer Zeittabelle beginnen. Die
Sachverhalte sind im Mittel etwa eine Seite lang, wobei die gesamte
Fallbearbeitung pro Fall ca. 15 Seiten beträgt. Entgegen anderer Fallbücher wie
etwa die von Prof. Dr. Fezer zum BGB AT und zum Schuldrecht finden sich hier
keinerlei Exkurse oder sonstigen Darstellungen, die vom Fall losgelöst sind. Jedoch
wird dies auf zweierlei Wegen kompensiert. Zum einen verweisen die Autoren
stets auf die einschlägigen Lehrbücher, wobei seitens des Verlages besonders
die von Prütting und Wolf/Wellenhofer hervorgehoben werden.
Jedoch wird auch auf andere Lehrbücher verwiesen und vor allem auf einschlägige
Kommentarliteratur, in der der Fallbearbeiter die Streitstände noch einmal
nachvollziehen und vertiefen kann. Zum anderen behandeln die Fälle nicht nur vereinzelte
Probleme sondern wollen umfassend die Probleme gutachterlich darstellen. Dies
fällt etwa im Rahmen des Problems der Schenkung von Eltern an ihre
minderjährigen Kinder in Verbindung mit der Auflassung als Insichgeschäft gem.
§ 181 2. Hs. BGB auf. Nach der Darstellung des Streitstandes zwischen der
Gesamtbetrachtungslehre und der teleologischen Reduktion des § 181 2. Hs. BGB
wird hierbei nicht nur auf einen rechtlichen Nachteil eingegangen, sondern
sowohl die Belastung mit öffentlichen Lasten, das Bestehen einer Grundschuld,
die Belastung durch ein fremdes Niesbrauchrecht und die Vermietung des
Grundstückes als mögliche Nachteile diskutiert (S. 118 ff.). Auf diesem Weg
entsteht ein Eindruck von Geschlossenheit und auf den Einschub von Exkursen, in
denen abstrakt andere alternative Fallkonstellationen behandelt werden, kann
verzichtet werden.
Neben Klassikerstreiten wie
der Schenkung an einen Minderjährigen, dem gutgläubigen Zweiterwerb einer
Anwartschaft, einer Vormerkung oder einer Hypothek oder dem Wettlauf der
Sicherungsgeber finden sich immer wieder auch interessante Querverbindungen in
andere Rechtsgebiete, die insbesondere im Hinblick auf Examensklausuren
interessant sind. So wird neben dem Sachenrecht auch Bezug auf den BGB-AT, das
Kauf- sowie Schenkungsrecht, die GoA, das Delikts- und Bereicherungsrecht, das
Erbrecht und die ZPO genommen.
