Bockemühl, Handbuch des
Fachanwalts Strafrecht, 6. Auflage, Carl Heymanns 2015
Von Rechtsanwältin Julia Schenke,
Schneverdingen
Auch
in der 6. Auflage handelt es sich bei dem Handbuch des Fachanwalts Strafrecht
von Dr. Jan Bockemühl wieder einmal um ein rundum gelungenes Werk. Die Autoren
sind überwiegend Praktiker im Strafrecht. Zudem befinden sich unter den Autoren
auch Journalisten und Praktiker aus dem Bereich der Psychologie und
Psychiatrie.
Gegliedert
ist das Handbuch in die einzelnen Abschnitte des Strafverfahrens in der 1. und
2. Instanz, wobei erfreulicher Weise auch die Verteidigung in der
Strafvollstreckung nicht zu kurz kommt. Ferner wird auf spezielle Verfahren wie
die Verteidigung in Kapital-, Steuer-, Wirtschaft- und
Betäubungsmittelstrafsachen sowie Ordnungswidrigkeits-, Sexual- und
Jugendstrafsachen eingegangen.
Dabei
ist das Buch sowohl für den langjährigen Praktiker als auch für den im
Strafrecht noch eher unerfahrenen Praktiker geeignet, da zu Beginn in den
einzelnen Kapiteln nicht nur die Stellung des Strafverteidigers als Organ der
Rechtspflege dargestellt wird, sondern auch auf die Mandatsbearbeitung an sich
eingegangen und verdeutlicht wird, wie wichtig eine ausführliche
Auseinandersetzung mit dem Mandat bereits im Ermittlungsverfahren ist.
Es
folgen schließlich die Kapitel zur Vertretung von Verletzten und Zeugen. An
dieser Stelle gefallen die umfangreichen Ausführungen zum
Klageerzwingungsverfahren, welche mit zig Mustern versehen sind und somit einen
schnellen aber dennoch ausführlichen Überblick über das in der Praxis nicht
unbedingt immer gängige Gebiet ermöglichen.
Generell
ist die Ausführlichkeit der Kapitel der Vertretung „von der anderen Seite“
äußerst erfreulich, zumal eben die Erläuterungen und Hinweise nicht
ausschließlich einseitig aus der Vertretung der Verletztenseite herrühren,
sondern vielmehr beide Seiten beleuchtet werden. Zudem wurde dem Adhäsionsverfahren
ein ganzes Kapitel gewidmet, was zeigen dürfte, dass der Geltendmachung von
Verletztenrechten im Strafverfahren immer mehr Bedeutung zukommen könnte,
gerade wenn derartige Verfahren vermehrt den Weg in ausschließlich
strafrechtliche Literatur finden. Zumal es begrüßenswert wäre, wenn diesem
Verfahren auch bei den übrigen am Strafprozess Beteiligten mehr Beachtung
geschenkt werden würde. Denn auch das Handbuch täuscht nicht darüber hinweg,
dass gerade das Adhäsionsverfahren ein „negatives Image“ besitzt.
Schließlich
erfolgt noch das Kapitel zu instanzübergreifenden Fragen hinsichtlich Beweis-
und Verwertungsverboten, der Verständigung sowie die Vorgehensweise bei ggf.
fehlerhafter formaler prozessualer Vorgehensweise durch die Behörden. Hier findet
zudem die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen Berücksichtigung, welche
meist ein eher stiefmütterliches Dasein fristet.
Des
Weiteren erfolgt mit Teil 9 eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Thema
„Der Sachverständige im Strafprozess“. Hier werden zum einen die prozessuale
Vorgehensweise im Zusammenhang mit dem Aufgabenbereich eines Sachverständigen
sowie Sachverständigengutachten in der 1. und 2. Instanz erläutert und zum
anderen erfolgt mit Kapitel 2 bis 4 zu Teil 9 eine Art materieller Teil zur
forensischen Psychiatrie, der aussagepsychologischen Begutachtung und der
forensischen Sprach- und Signalverarbeitung. Alles nach hiesiger Ansicht
äußerst wichtige Themen, um eine gute Strafverteidigung zu gewährleisten und
vorzubereiten, da insbesondere die aussagepsychologische Seite dem Juristen
oftmals eher verschlossen bleibt. Ferner wurde das Kapitel zur forensischen
Psychiatrie von keinem geringeren als Prof. Dr. med. Nedopil aus München bearbeitet,
welcher bereits aufgrund seiner zahlreichen Veröffentlichungen und eben gerade
auch als Gutachter einen hohen Bekanntheitsgrad in diesem Bereich genießt.
Im
Hinblick auf die Handhabung des umfangreichen Werks gefällt, dass zu Beginn der
einzelnen Kapitel wiederum eine Übersicht über die Untergliederung des
jeweiligen Kapitels erfolgt und damit ein schnelles Nachschlagen ermöglicht
wird. Außerdem sind in den Fußnoten nicht nur die wichtigen Fundstellen zu
Rechtsprechung und Literatur zu finden, sondern diese enthalten zusätzlich
Beispiele und Hinweise zur taktischen Vorgehensweise beim jeweiligen Verfahren.
Zudem erleichtern zahlreiche Formulierungsbeispiele und Checklisten die Arbeit.
