Ludovisy / Eggert / Burhoff, Praxis
des Straßenverkehrsrechts, 6. Auflage, ZAP 2015
Richter am Amtsgericht Carsten
Krumm, Lüdinghausen
Das
nunmehr in 6. Auflage vorliegende Werk der drei Herausgeber Ludovisy, Eggert und Burhoff ist
ein echtes Schwergewicht, das mittlerweile fast 2100 Seiten dick geworden ist.
Es erscheint in einer schwierigen Umgebung: Einerseits muss es mit anderen
Fachanwaltshandbüchern konkurrieren, andererseits mit spezielleren Werken, die
sich mit Ausschnittsthemen des Buchs befassen, wie etwa dem von Burhoff
herausgebrachten „Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren“.
Gleichzeitig hatte das Buch auch noch mit einem kräftigen Autorenaustausch zu
kämpfen. Sieben Autoren haben das Werk nach der letzten Auflage verlassen – da
grenzt es schon an ein Wunder, wenn man 4 Jahre nach der letzten Buchauflage
ein Buch in der Hand hält, das keine wesentlichen Lücken oder Überschneidungen
erkennen lässt. Dies liegt sicher auch daran, dass die drei Herausgeber sich
intensiv um die Bearbeiter und deren Bearbeitungen bemühen.
Was ist
also inhaltlich im Buch vorhanden? 14 Paragrafen gliedern den Inhalt. Los geht
es dabei mit zivilrechtlichen Themen: Versicherungsrecht, Haftungsrecht und
Vertragsrecht. Diesen Themen ist – ausgehend von der Bedeutung in der
verkehrsrechtlichen Praxis – ein Umfang von fast 600 Seiten eingeräumt worden. Es
geht dabei zunächst um Haftungsgrundlagen und Haftungsverteilung. Letztere
Thematik enthält eine hervorragende – von Eggert
erstellte – Übersicht über Haftungsquoten in den wichtigsten
Fallkonstellationen (§ 2 Rn. 327 ff.). Hier findet man dann je eine kurze
Einleitung in das Problem und dann zahllose Rechtsprechungsbeispiele, die in
der Regel Haftungsquoten angeben. Der Leser kann hierdurch in den üblichen
Fällen also gut auch ohne spezielle Literatur zu Haftungsquoten „über die
Runden kommen“. Einen dicken Textblock machen dann auch der Sachschaden und der
Personenschaden aus. Weiterhin finden sich noch ausführliche Erörterungen zum
Autokauf, zur Automiete, zum Leasing und zum Autoreparaturvertrag. Damit ist
tatsächlich das gesamte Verkehrszivilrecht in dem Buch abgebildet.
Es
schließt sich dann der strafrechtliche Buchteil an, angeführt vom
Verkehrsstrafrecht, gefolgt vom Ordnungswidrigkeitenrecht. Diese Bearbeitungen,
immerhin fast 500 Seiten wurden von Burhoff alleine geschultert. Dies ist
freilich ein Riesenpensum, zumal die Darstellungen, wie stets bei
Veröffentlichungen Burhoffs die
Rechtsprechung und die Literatur komplett auswerten. Erfreulich ist hierbei,
dass Burhoff auch die
Fahrtenbuchauflage und die Vollstreckung europäischer Geldsanktionen mit in
diesem Zusammenhang erörtert. Die Herausgeber haben dann den Geschwindigkeits-,
Abstands- und Rotlichtverstößen einen eigenen Abschnitt gegönnt und von den
beiden Sachverständigen Golder und Schmedding verfassen lassen. Aus
technischer Sicht zweifellos eine gute Wahl – m.E. hätte es hier gut getan,
wenn hier einer der juristischen Mitautoren zumindest noch materiell-rechtliche/prozessuale
Verteidigungstipps hätte einfließen lassen. Dies mag allerdings Geschmackssache
sein.
Weiterhin
schließt sich ein verkehrsverwaltungsrechtlicher Teil an. Hier geht es etwa um
den Fahrerlaubniserwerb, die Fahrerlaubnis auf Probe und das begleitete Fahren
ab 17 alles jeweils von Ludovisy
dargestellt wird und um die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Eignungsmängeln.
Die Herausgeber haben hierfür den Praktiker Kalus
als Autor gewinnen können, was sicher eine gute Wahl war. Dieser befasst sich
in diesem Zusammenhang auch mit dem Fahreignungsregister und den Punkten. Zudem
stellt er – sinnvollerweise – anhand der zentralen EuGH-Entscheidungen die
europarechtliche Rechtsprechung zum EU-Führerschein dar. Für die Beratung in
Fällen der strafrechtlichen Fahrerlaubnisentziehung hält dann Ludovisy noch eine Beratungshilfe von
etwa 30 Seiten parat – anhand dieser kann jeder Anwalt in
„Führerscheinverfahren“ prüfen, ob er alle Ansätze/Gesichtspunkte hinreichend
berücksichtigt hat (S. 1394 ff.).
Einen
weiteren großen Buchteil machen medizinische und psychologische Ausführungen
aus. Diese werden im Großen und Ganzen nach verkehrsrechtlichen Themenkreisen
dargestellt. Nach einigen Grundlagen werden nämlich erwartungsgemäß die Themen
Kraftfahreignung und Begutachtung, Arzneimittel/Alkohol/Drogen und schließlich
auch medizinische Fragen der Unfallanalytik behandelt. Überraschender sind dann
kürzere Kapitel zur Verkehrsumwelt und zu arbeitsmedizinischen Aspekten. Sicher
hoch interessant – in einem reinen Praktikerbuch für Verkehrsjuristen erscheint
mir dies aber etwas zu weitgehend.
Überzeugend
ist dann der Auslandsunfall dargestellt. Nach einer etwa 10-seitigen Einführung
in die Problematik und vor allem die 4. und 5. KH-Richtlinie finden sich
Darstellungen zur Rechtslage in den wichtigsten europäischen Staaten, beginnend
mit Belgien über Frankreich, Großbritannien und Norwegen bis hin zu Ungarn. Die
Länderteile sind dabei von dem Autorenteam Floßmann/Neidhart
stets nach Zivilrecht und Strafrecht geteilt und innerhalb dieser Teilung stets
nach dem gleichen Schema aufgebaut. Den Leser des Buchs wird gerade das sehr
freuen, zumal den Autoren von den Herausgebern 150 Seiten für das Thema
eingeräumt wurden.
Umsichtig
bei der Themenauswahl des Buches war es auch, mit § 10 einen arbeitsrechtlichen
Teil aufzunehmen – u.a. Dienstwagennutzung (einschließlich steuerrechtlicher
Aspekte), Haftungsfragen, Kündigung infolge eines Verkehrsvergehens und
natürlich Arbeitsunfälle werden hier erörtert.
Ein
weiterer großer Abschnitt ist der Unfallrekonstruktion gewidmet – hier wird
letztlich Sachverständigenwissen präsentiert. Gerade Anfänger im Verkehrsrecht
werden dankbar sein, fehlt doch ohne Prozesserfahrung oft die Vorstellung von
dem was ein Sachverständiger eigentlich genau tut und wo die Grenzen einer
Begutachtung sind. Am Buchende findet sich dann vor allem erwartungsgemäß noch
ein Vergütungsteil, der von Brückner
verfasst wurde und vor allem durch seine klare Gliederung und viele
Berechnungsbeispiele besticht. Für jüngere Anwälte eine super Übersicht über
die Materie.
Aber nicht
nur vom Inhalt her macht das Buch einen runden Eindruck. Es finden sich zudem
zahlreiche Musterschreiben an geeigneten Stellen (etwa Schriftsätze im Hinblick
auf Fahrerlaubnissachen - § 7 Rn. 819 ff), tabellarische Übersichten zur
Rechtsprechung (etwa im Rahmen der Darstellungen zur Wartezeit im Rahmen des §
142 StGB, bei der Mittelgebühr - § 13 Rn. 315 oder im Bereich der
Haftungsquoten - § 2 Rn. 282 ff. ) und sonstige Arbeitshilfen (wie etwa
Gegenstandswertkataloge im Verkehrsverwaltungsrecht - § 7 Rn. 816 oder auch
Musterabrechnungen nach RVG). Immer wieder grafisch abgesetzte Hinweise für die
tägliche Praxis des Verkehrsrechtlers sind ebenso zahlreich vorhanden. Am Rand
des Buches ist dann auch deutlich gemacht, welche Materialien man auf der
beiliegenden DVD wiederfindet. Innerhalb der jeweils bewusst kurzen
Textabschnitte sind dann auch zur Förderung der Übersichtlichkeit Fettungen der
wichtigsten Stichworte vorhanden, so dass sich jedes Thema schnell
durcharbeiten lässt.
Für wen
ist das Buch nun geeignet? M.E. werden vor allem Berufsanfänger und Anwälte,
die gerade dabei sind, sich auf Verkehrssachen zu spezialisieren, von dem Buch
profitieren. Auch Anwälte, die etwa nur Verkehrsrecht in einem speziellen
Bereich beraten (etwa als Fachanwalt Strafrecht) können das Buch gut für andere
verkehrsrechtliche Bereiche nutzen. All diese Leser erhalten ein Kompendium jeglicher
verkehrsrechtlicher Probleme auf hohem inhaltlichem Niveau. Auch der
Allgemeinanwalt, der verkehrsrechtliche Mandate jedweder Couleur angehen will,
wird mit dem Buch gut vorbereitet sein. Der bereits spezialisierte
Verkehrsrechtler dagegen wird wohl eher (noch) tiefergehende Spezialwerke – wie
etwa im OWi-Bereich Burhoffs bereits
erwähntes „Handbuch des verkehrsrechtlichen OWi-Verfahrens“ - zu Rate ziehen.
