Bunte,
AGB-Banken, AGB-Sparkassen, Sonderbedingungen, 4. Auflage, C.H. Beck 2015
Von David Eckner, LL.M. (King’s College London)
Der „Bunte“ gehört unter den zahlreichen
Bänden der Reihe „Gelbe Erläuterungsbücher“ des C.H. Beck Verlags zweifelsohne
zu einem der echten Klassiker. Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte, emeritierter
Professor für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und
Wirtschaftsrecht an der Universität der Bundeswehr in Hamburg, Richter am
Hanseatischen OLG a.D. sowie Of-Counsel der Kanzlei Allen & Overy, legt mit
der vierten Auflage seiner Kommentierung der AGB-Banken, AGB-Sparkassen und den
Sonderbedingungen eine brandaktuelle wie lesenswerte Erläuterung vor, die –
neben ihrer wissenschaftlichen Tiefe – eine besondere praktische Bedeutung
aufweist. Die rund achterhundert Seiten starke Kommentierung aus der alleinigen
Feder des Herausgebers hat den Stand von September 2014, erfasst damit – neben
aktueller Rechtsprechung – vor allem die Neufassungen der AGB-Banken und
AGB-Sparkassen durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
zum 13. Juni und 15. Juli 2014. Auch die Änderungen des
SEPA-Lastschriftverfahrens zum 1. August 2014 fanden umfassend
Berücksichtigung. In der Gliederung der vierten Auflage zeigen sich nunmehr
auch systematisch die AGB-Sparkassen als eigenständige Kommentierung.
Das Erläuterungsbuch ist deshalb von so
bedeutender Relevanz, da Bunte insbesondere mit den Branchenverbänden
zusammenarbeitet. Die Positionen, vor allem aber auch die praktische Umsetzung
der Regelungen im Vertragsverhältnis zwischen Bank und Bankkunde sind durch
einen ausgeprägten Diskurs mit den Rechtsabteilungen des Deutschen Sparkassen-
und Giroverbands und des Bundesverbands Deutscher Banken erprobt (vgl. dazu
auch das Vorwort des Herausgebers). Dies zeigt sich an vielen Stellen der
Kommentierung, sei es durch Hinweis auf die Ansichten des DSGV und BDB oder
unter Bezugnahme auf die Implementierung von Rechtsänderungen im
Vertragsverhältnis aus Branchensicht (z.B. unter Hinweise auf Probleme in
Mustern o.Ä.).
Dem „Bunte“ fällt eine Monopolstellung
zu. Die Prägnanz und klare Sprache – vor allem in der Problemdarstellung –
machen den Kommentar de facto zu der
unverzichtbarsten Quelle bei Fragen rund um das AGB-Recht der
Finanzintermediäre.
