Emmerich, BGB – Schuldrecht Besonderer Teil, 14.
Auflage, C.F. Müller 2015
Von Carina Wollenweber, Wirtschaftsjuristin, LL.M.,
Siegen
Das vorliegende
Werk „BGB-Schuldrecht Besonderer Teil“ von Emmerich erscheint bereits in der
14. Auflage. Es umfasst 361 Seiten, 6 Teile und 27 Unterkapitel (§). Der 1.
Teil widmet sich einem der Kernstücke des BT: dem Kaufvertrag (§ 1 - 5) sowie
dessen besonderen Erscheinungsformen (§ 6, u.a. Verbrauchsgüterkauf). Im 2.
Teil geht es um die Miete (§ 7) sowie sehr kurz um sonstige
Gebrauchsüberlassungsverträge (§ 8: Leasing, Pacht, Leihe, Darlehen). Der Autor
behandelt im 3. Teil alle Schuldverhältnisse über die Leistung von Diensten
sowie über die Herstellung von Werken (§ 9 - 13: Dienst-, Arbeits- und
Werkvertrag, Auftrag, Geschäftsbesorgung und GoA). Der 4. Teil beschäftigt sich
mit der Bürgschaft (§ 14) sowie mit Anerkenntnis und Vergleich (§ 15). Im 5.
Teil geht es um alle Arten von ungerechtfertigter Bereicherung (§ 16 - 19).
Abschließend wird im 6. Teil die unerlaubte Handlung (§ 20 - 27) erläutert.
Das Lehrbuch
beinhaltet auch 27 Fälle. Dem Leser muss allerdings bewusst sein, dass es sich
nur um ein Lehr-, und nicht um ein Fallbuch handelt. Sowohl Sachverhalt als auch
weite Teile der Lösung befinden sich jeweils in einem grau hinterlegten Kasten
und sind somit schnell zu finden. Unterhalb des Sachverhaltes geben Verweise
Aufschluss darüber, unter welcher Randnummer die Lösung zu finden ist. Allerdings
sind die einzelnen Aspekte der Falllösung in die Informationen integriert,
sodass sich eine selbständige Lösung als umständlich erweisen könnte. Die
Lösungen sind auch z.T. nicht zusammenhängend (z.B. Fall 3: S. 9, Rn. 11, 20,
27, 28; Fall 14: S. 168, Rn. 1, 6, 10, 11, 15) und erstrecken sich manchmal
über mehrere Seiten. Für den Leser kann dies mit viel Blättern verbunden sein,
falls er sich einen Fall zusammenhängend anschauen möchte. Des Weiteren gibt es
mehrfach Diskrepanzen zwischen angegebener Rn. unterhalb des Sachverhalts und
tatsächlicher Rn. der Lösung (z.B. Fall 11: auf Seite 122 angegebene Rn. 26,
tatsächlich Rn. 21 auf Seite 130; Fall 14: auf Seite 168 angegebene Rn. u.a.
15, tatsächliche Rn. 14 auf Seite 173). Der Leser erkennt dies aber schnell und
findet die richtige Stelle ohne Probleme (z.B. aufgrund des grauen Kastens)
bzw. merkt bei konsequentem Durcharbeiten der Seiten die Unterschiede erst gar
nicht. Jedoch sind solche kleineren Fehler durch eine kurze Überarbeitung in
der nächsten Auflage leicht behebbar.
Die Fälle werden
z.T. auch nur in Lösungsskizzen gelöst (z.B. Fälle 4 - 6: S. 33 f., Rn. 39 –
42) oder liefern lediglich Zusatzinformationen. Sie orientieren sich nicht an
dem für die Klausur relevanten Gutachtenstil (keine Obersätze, keine Anspruchsgrundlage).
Demnach müsste sich der Leser zusätzlich ein Fallbuch beschaffen, wenn Bedarf
an ausformulierten Lösungen besteht. Allerdings ist die Einführung von
Sachverhaltsabwandlungen positiv hervorzuheben (z.B. Fall 8: S. 82, Rn. 55 -
59).
Sprachlich
gesehen ist das Werk auf einem sehr guten, aber gehobenen Niveau. Die Sätze
sind verständlich und werden auch von Studenten in geringeren Semestern schnell
zu verstehen sein. Sowohl durch das Sachverzeichnis als auch durch den
Fettdruck von besonders wichtigen Wörtern findet sich der Leser schnell zurecht.
Neben einem allgemeinen Literaturverzeichnis finden sich in diversen
Unterkapiteln auch Literaturhinweise wieder, welche dann gezielt ein Thema
behandeln. Diese sind ebenfalls als Quellenangaben vorhanden, sodass der Leser
bei Bedarf selbst recherchieren kann. Dies könnte z.T. auch notwendig werden,
wenn der Autor Position zu einem Meinungsstreit bezieht, ohne Argumente
anzugeben (Z.B. S. 17, Rn. 28). Die einzelnen Theorien im Schuldrecht BT werden
jedoch wieder detailliert dargestellt (z.B. Zweikondiktionentheorie: S. 258,
Rn. 22; Saldotheorie: S. 258 ff., Rn. 23 ff.)
Sehr hilfreich
sind die Darstellungen, welche insbesondere Sachverhalte mit mehr als 2
Personen abbilden (z.B. S. 231 ff., Rn. 18 ff.). Dies erleichtert dem Leser das
Verständnis ungemein. Ebenfalls als nützlich einzustufen sind die Schemata
(Haftungsschema beim Kauf: S. 60, Rn. 57; „echte“ sowie „unechte“ GoA: S. 183,
Rn. 21).
Besonders
hervorzuheben sind die historischen Entwicklungen der einzelnen
Schuldverhältnisse (z.B. Kauf: S. 2, f. Rn. 4 ff.; Miete: S. 84 f., Rn. 4 ff.;
ungerechtfertigte Bereicherung: S. 208 f., Rn. 1 ff.). Dadurch wird auch Wissen
außerhalb der prüfungsrelevanten Materie vermittelt. Auch gelungen ist z.B. der
Ausblick zu möglichen Entwicklungen innerhalb des europäischen Kaufrechts (S. 2
f., Rn. 6 a). Generell fällt auf, dass das Werk eine sehr dichte Detailfülle
aufweist. Praktisch jede Information ist wichtig. Füllsätze sind nicht
vorhanden.
Zu den
angesprochenen Randgebieten zählen z.B. weite Teile aus der Gefährdungshaftung.
Während die Tierhalterhaftung noch im BGB verankert ist, werden bspw.
Kraftfahrzeughalter- und Umwelthaftung nicht im diesem geregelt. Dennoch widmet
sich der Autor auch diesen Themen in angemessener Kürze und rundet sein Werk
mit weiterem Zusatzwissen ab.